Und ja, da der neue Anbieter die Leitung mit Rufnummer übernommen hat, handelt es sich um einen Anbieterwechsel nach §46 TKG.
Eine solche Berechnung ist auch nicht ungewöhnlich. Im Mobilfunkbereich ist so eine Übernahme (in dem Fall der Rufnummer) ja auch kostenpflichtig. Dort fallen aktuell sogar um die 30€ an.
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