- man bestellt bei telefonica einen Internetvertrag mit einer vertraglichen maximalgeschwindigkeit von 50Mbit/s. Man erhält 1,02. (Durchschnittlich ca. 6Mbit/s) Man gibt den Umstand sofort weiter, man könne aber nichts tun. (Vertrag herabstufen scheint keine Option, und eine Störung existiere nicht)
- Ok, also habe ich mein erstes Messprotokoll über das ominöse “Minderungsanfragefenster” geschickt:
- Nun aber zweites Messprotokoll (diesmal rechtskräftig) geschickt. Folgende Antwort:
- Da das Betteln nach Minderung offensichtlich nicht funktioniert, und es durch die Bank weg jedem Kundenberater egal scheint, welches Problem ich als Kunde habe, musste ich mich mit dem gleichen Messprotokoll an die BnetzA wenden. Und siehe da:
- Jetzt frage ich mich allerdings, wie O2 anhand eines Messprotokolls, welches eine durchschnittliche Leistung die bei 12% der vertraglich vereinbarten Soll-Leistung einen Rabatt von 33% errechnet. Laut BnetzA gilt folgendes:
Diese Minderung soll tatsächlich auch nicht ab dem Zeitpunkt des Messprotokolls, sondern einen Monat später erst aktiv werden. Warum? Hier wird Leistung gemindert. Die Minderleistung ist seit Abschluss des Vertrages bekannt, und seit dem zweiten Messprotokoll rechtskräftig belegt. - Neben diesem unseriösen Hin und Her, nochmal eine kleine Anmerkung meinerseits: Die Gesetzeslage sieht vor, dass der Verbraucher die Minderung durchführt, nicht der Anbieter. Warum bietet der Anbieter eine Minderung an ? Warum muss man beim Anbieter zuerst einen Antrag auf Minderung stellen? Wenn jemand seine Leistung nicht erbringt, stellt man keinen Antrag, sondern teilt die Minderung mit und belegt die Minderleistung.
Wieso wird man von dieser Firma so ausgebrannt? Macht das Spaß, seine Kunden zu quälen?
Schöne Woche noch.