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Warum O2
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Vor der Bestellung bekam ich vom o2 Kundendienst die schriftliche Zusicherung: "In Verbindung mit einem o2 Free Tarif und dem Samsung Galaxy A5 (Version 2017) können Sie auch WLAN-Telefonie nutzen."



Nun habe ich das Samsung A5 mit dem Tarif O, Free S erhalten und finde zur Aktivierung unter Mobile Netzwerke nur "VoLTE-Anrufe".WLAN Telefonie finde ich nicht.



Ich benötige die Telefonie, da an vielen Aufenthaltsorten nur WLAN verfügbar ist und kein Mobilnetz.



Wie aktiviere ich die WLAN Telefonie?



Moin,



in der Produktbeschreibung (techn. Daten) findet sich:



VoWifi  --



Handys & Tablets ohne Tarif | O₂ 



Hier gibt's Informationen zum Thema inklusive unterstützter Geräte:



https://hilfe.o2online.de/docs/DOC-3301-community-wiki-natives-wifi-calling 



Falls es für dich essentiell ist empfehle ich Widerruf und die Auswahl eines anderen Gerätes.



Grüße, Katja




Hallo und danke für die sehr schnelle Antwort, die jedoch so nicht stimmen kann.



Dein erste Link bezieht sich auf ein Handy ohne Tarif, ich hatte geschrieben, dass ich den O2 Free Tarif nutze.(Voraussetzung).



1.) Das Samsung A5 (2017) ist technisch auf VoWifi ausgelegt und kann mit WLAN Telefonie, VoWifi benutzt werden.



a.) Hier z.B. bei der Deutschen Telekom in der explizit Samsung A5 (2017) als WLAN Telefonie angegeben wird:



Telekom | Mobilfunk, LTE, Festnetz und DSL Angebote 



b.) Hier ein Beispiel zur Aktivierung des Samsung A5 (2017), das allerdings nicht bei mir erscheint



Setting up WiFi Calling | Samsung Galaxy A5 (2017) Help | EE 



2.) Beim zweiten Link führst Du eine Aufstellung an, die ausdrücklich als nicht vollständig markiert ist.



"Ist diese Liste vollständig? NEIN!"



3.) Folgende Information bekam ich dem von O2 eingeschalteten Unternehmen telekommunikation-online Gutsch & Co. oHG vor dem Vertragsabschluß, dass WLAN Telefonie im Vertrag/Gerät verfügbar ist und aktiviert ist:



a.)

Gesendet: Mittwoch, 23. August 2017 um 19:48 Uhr



Von: "o2 Partner - https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.Surfen-Telefonieren.de" <Anfrage@o2.Surfen-Telefonieren.de>



Betreff: AW: Ihre Anfrage auf https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.Surfen-Telefonieren.de



vielen Dank für Ihr Interesse an den attraktiven Mobilfunk-Produkten von o2.



Der o2 Free S Tarif beinhaltet die Allnet-Flatrate in alle deutschen Fest- und Mobilfunk Netze sowie die Internetflat mit 1 GB Datenvolumen. Die Internettelefonie via VoWifi wird von diesem Tarif sowie dem Samsung Galaxy A5 (2017) unterstützt, es fallen hierbei keine weiteren Kosten an. Über die mobile Datennutzung wird die durch Internettelefonie verbrauchte Datenmenge mit dem jeweiligen Datenvolumen (bei o2 free S = 1 GB) verrechnet. Das im Inlandstarif enthaltene Leistungsvolumen für Gesprächsminuten, SMS und Datenvolumen kann auch im EU-Ausland genutzt werden. Bei Vielnutzung werden zusätzlich zum Inlandspreis Aufschläge gemäß der EU Fair Use Policy erhoben. Verbindungen, die im Ausland über WLAN-Telefonie aufbaut werden, werden wie Gespräche von Deutschland in das jeweilige Zielland berechnet, entsprechend Ziffer 5 der beiliegenden Preisliste. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.surfen-telefonieren.de%2Fhandyvertrag.



Ihr o2 Beratungsteam von https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.surfen-telefonieren.de



Beratungs-Hotline: 0 39 43 / 40 999 - 20



Anfrage-Fax: 0 53 41 / 85 90 43



E-Mail: anfrage@o2.surfen-telefonieren.de



https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.surfen-telefonieren.de



Sie wurden beraten von:



XXX



telekommunikation-online Gutsch & Co. oHG



Günter-Klapproth-Weg 20



38259 Salzgitter



b.)



Gesendet: Donnerstag, 24. August 2017 um 09:17 Uhr



Von: "o2 Partner -
https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.Surfen-Telefonieren.de" <Anfrage@o2.Surfen-Telefonieren.de>



Betreff: AW: AW: Ihre Anfrage auf https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.Surfen-Telefonieren.de



vielen Dank für Ihre Anfrage..



zu 1) In Verbindung mit einem o2 Free Tarif und dem Samsung Galaxy A5 (Version 2017) können Sie auch WLAN-Telefonie nutzen.



zu 2 & 3) Das Samsung Galaxy A5 (Version 2017) wird ohne Branding und ohne SIM-Lock ausgeliefert.



zu 4) Bei VoLTE Gesprächen verbrauchtes Datenvolumen wird nicht auf das Highspeed-Volumen (1 GB im o2 Free S) angerechnet.



Mit freundlichen Grüßen



Ihr o2 Beratungsteam von https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.surfen-telefonieren.de



Beratungs-Hotline: 0 39 43 / 40 999 - 20



Anfrage-Fax: 0 53 41 / 85 90 43



E-Mail: anfrage@o2.surfen-telefonieren.de



https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.surfen-telefonieren.de



Sie wurden beraten von:



XXX



telekommunikation-online Gutsch & Co. oHG



Günter-Klapproth-Weg 20



38259 Salzgitter



Namen entfernt - Datenschutz / dies ist ein öffentliches Forum!



Fuchs





pwc1 schrieb:



Dein erste Link bezieht sich auf ein Handy ohne Tarif, ich hatte geschrieben, dass ich den O2 Free Tarif nutze.(Voraussetzung).



Die technischen Möglichkeiten eines Gerätes ändern sich nicht wenn man zeitgleich einen Tarif bestellt.



pwc1 schrieb:



a.) Hier z.B. bei der Deutschen Telekom in der explizit Samsung A5 (2017) als WLAN Telefonie angegeben wird:



https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fwww.telekom.de%2Fhilfe%2Fmobilfunk-mobiles-internet%2Fwlan-call%2Fvoraussetzungen%2Fliste-smartphones-wlan-call%3FsamChecked%3Dtrue 







Ich dachte es geht um ein o2-Gerät und einen o2-Vertrag?



pwc1 schrieb:



3.) Folgende Information bekam ich dem von O2 eingeschalteten Unternehmen telekommunikation-online Gutsch & Co. oHG vor dem Vertragsabschluß, dass WLAN Telefonie im Vertrag/Gerät verfügbar ist und aktiviert ist:



Dann wende dich an das Unternehmen.



Die o2-Seite sagt: geht nicht.



Das Hilfedokument sagt: geht nicht.



Die Praxis sagt: geht nicht.



Du kannst:



1. den Vertrag widerrufen und ein für dich passendes Gerät erwerben



2. warten und hoffen



3. mit dem Diskutieren der dir diese Eigenschaft zugesichert hat (was aber nichts an den technischen Gegebenheiten ändert)



Um nochmal auf deine Aussage aus dem Eingangsposting zurückzukommen:



pwc1 schrieb:



Vor der Bestellung bekam ich vom o2 Kundendienst die schriftliche Zusicherung: "In Verbindung mit einem o2 Free Tarif und dem Samsung Galaxy A5 (Version 2017) können Sie auch WLAN-Telefonie nutzen." 



Das ist nicht korrekt falls du dich auf die zwei kopierten Mails beziehst..



Diese Information hast du von telekommunikation-online Gutsch & Co. oHG bekommen.




1.) Ich benötige ein Smartphone, dass WLAN Telefonie kann und habe das Samsung A5 (2017) auch wegen des UKW-Radios selektiert. Bei der Telekom z.B. wird das Samsung A5 (2017) für WLAN Telefonie angeboten.



a.) Also ist es Unsinn, zu sagen, das Samsung A5 (2017) kann es technisch nicht! Oder meinst Du die haben ein anderes Samsung A5 (2017) als Ihr?



b.) Katja, welchen Fehler mache ich hier?



2.) Vor dem Vertragsabschluß habe ich dann noch den O2 Kundendienst auf der O2.de Seite für Neukunden angeschrieben, um sicher zu gehen, dass bei O2 das Samsung A5 (2017)  mit Tarif O2, Free S für WLAN Telefonie freigeschaltet ist.



Es ist mir total egal, wer dann antwortet, wenn die O2 das einem Partner (und wenn der "Gutsch" heißt) weiterleitet, dann antwortet der im Namen von O2. Die Antwort bei zwei verschiedenen Anfragen war. JA !



a.) Katja, welchen Fehler habe ich hier gemacht?

b.) Katja, kann ich als Neukunde nun erwarten, dass ich das Gerät bestelle und WLAN Telefonie machen kann?



3.) Wenn Du an meiner Stelle nach einer Anfrage auf einen unbekannten Anbieter eine Antwort erhälst in der steht, "Die Internettelefonie via VoWifi wird von diesem Tarif sowie dem Samsung Galaxy A5 (2017) unterstützt, es fallen hierbei keine weiteren Kosten an."



Katja. was denkst Du dann? Denkst Du "ja" oder "nein"?



3.) Danke für den Tipp, Katja, aber den O2 Partner-Kundenservice telekommunikation-online Gutsch & Co. oHG hatte ich sofort angeschrieben. Der hatte eine gute Lösung! Rat mal, ich solle mich doch an O2 wenden.





Wenn das der Umgangston von O2 ist, dann kann man ja der telefonica Gruppe nur gratulieren!



Auf Fragen vor Abschlüssen, vermutlich bewußt Falschaussagen machen (oh nein, es war ja nur ein O2-Partner, ich vergaß...), der Kunde kann ja widerrufen.



Bei Rückfragen vom Kunden dem einfach frech und dreist antworten, danke Katja ...



denn der Neukunde ist ja nur blöd, dumm und unnötig ...



Was hatte ich erwartet?



Auf meine Anfrage vor Vertragsabschluß hätte die Antwort gereicht, "NEIN, wird nicht unterstützt". Geht schnell und das sollte auch der O2-Partner können. Oder? Dann hätte ich auf diese unnötige Diskussion gerne verzichtet.



Mich ärgern die unnötigen Stunden mit dem Smartphone. Aufwand mit dem Widerruf. Einpacken ... Post





und alle nur wegen Falschangaben ...



Denkt Ihr, das ist Werbung für Euern Verein. Ich werde meine Erfahrung mit O2 entsprechend kommunizieren.




pwc1 schrieb:



Denkt Ihr, das ist Werbung für Euern Verein. 



Das ist nicht "unser" Verein. 😉



Katja (und übrigens auch ich) sind genauso Kunden wie Du und haben mit o2 nichts weiter zu tun, als dass wir hier versuchen, in unserer Freizeit und ehrenamtlich anderen Kunden zu helfen. Eigentlich solltest Du Katja dankbar sein, dass sie versucht hat, Dir mit dem, was sie weiß, zu helfen, auch wenn Dir die Antworten vielleicht nicht gefallen. Stattdessen wirst Du patzig.



Du kannst glauben, was sie schreibt. Du kannst es auch lassen. Aber Deine Unfreundlichkeit ist nicht OK. Denn wir anderen Kunden können auch nichts dafür, wenn Dir irgendwer falsche Auskünfte erteilt hat. 😉



pwc1 schrieb:



Ich werde meine Erfahrung mit O2 entsprechend kommunizieren.



Mach doch, wenn es Dir damit besser geht. Meinst Du, Deine Drohung haut hier irgendwen vom Hocker?




pwc1 schrieb:



a.) Also ist es Unsinn, zu sagen, das Samsung A5 (2017) kann es technisch nicht! Oder meinst Du die haben ein anderes Samsung A5 (2017) als Ihr?



Niemand hat gesagt, dass kein A5 (2017) in keinem Netz VofWiFi unterstützt.



Das Thema ist etwas komplexer. ☺️



pwc1 schrieb:



 



2.) Vor dem Vertragsabschluß habe ich dann noch den O2 Kundendienst auf der O2.de Seite für Neukunden angeschrieben, um sicher zu gehen, dass bei O2 das Samsung A5 (2017)  mit Tarif O2, Free S für WLAN Telefonie freigeschaltet ist.



Es ist mir total egal, wer dann antwortet, wenn die O2 das einem Partner (und wenn der "Gutsch" heißt) weiterleitet, dann antwortet der im Namen von O2. Die Antwort bei zwei verschiedenen Anfragen war. JA !



a.) Katja, welchen Fehler habe ich hier gemacht?

b.) Katja, kann ich als Neukunde nun erwarten, dass ich das Gerät bestelle und WLAN Telefonie machen kann?



Du hast offensichtlich nicht den o2-Kundendienst angeschrieben.



pwc1 schrieb:



 



3.) Wenn Du an meiner Stelle nach einer Anfrage auf einen unbekannten Anbieter eine Antwort erhälst in der steht, "Die Internettelefonie via VoWifi wird von diesem Tarif sowie dem Samsung Galaxy A5 (2017) unterstützt, es fallen hierbei keine weiteren Kosten an."



Katja. was denkst Du dann? Denkst Du "ja" oder "nein"? 



Falls ich zu faul zum weiteren informieren bin (was gut sein kann) denke ich mir "Wird schon laufen".



Wenn ich dann feststelle es läuft nicht und die Funktion für mich essentiell ist hole ich mir ein anderes Handy.



Und schwupps wäre das Thema für mich gegessen. Ganz ohne Schuldzuweisungen und "unnötige Diskussionen" und. Das Leben könnte so leicht sein...



pwc1 schrieb:



Wenn das der Umgangston von O2 ist, dann kann man ja der telefonica Gruppe nur gratulieren!



Welchen meinst du?



pwc1 schrieb:



Auf Fragen vor Abschlüssen, vermutlich bewußt Falschaussagen machen (oh nein, es war ja nur ein O2-Partner, ich vergaß...), der Kunde kann ja widerrufen.



Einfach mal irren kommt in deinem Universum nicht vor? Die Handlungen und Äußerungen der anderen sind immer vorsätzlich und bösartig?



Welche Lösung außer Widerruf stellst du dir denn vor? Eine sofort zur Verfügung gestellte spezielle Software nur für dich die eine Entwicklungsabteilung in zwei Tagen klöppelt und mit dem Netz abstimmt?



pwc1 schrieb:



Bei Rückfragen vom Kunden dem einfach frech und dreist antworten, danke Katja ...



Du kannst mir sicherlich genauer aufzeigen wo ich deinem Empfinden nach frech und dreist war?



pwc1 schrieb:



 Was hatte ich erwartet?



Auf meine Anfrage vor Vertragsabschluß hätte die Antwort gereicht, "NEIN, wird nicht unterstützt". Geht schnell und das sollte auch der O2-Partner können. Oder? Dann hätte ich auf diese unnötige Diskussion gerne verzichtet.



 



Mich ärgern die unnötigen Stunden mit dem Smartphone. Aufwand mit dem Widerruf. Einpacken ... Post





und alle nur wegen Falschangaben ...



Wie gesagt: Fehler können passieren, immer, überall und vor allem jedem. Wichtig ist die Problemlösung und die ist durch den Widerruf problemlos möglich.



pwc1 schrieb:



Denkt Ihr, das ist Werbung für Euern Verein. Ich werde meine Erfahrung mit O2 entsprechend kommunizieren.



Irgendein Reseller teilt dir, wahrscheinlich versehentlich, etwas nicht Korrektes mit und nun ist o2 Schuld?



Welche negativen Erfahrungen hast du denn mit o2 gemacht?



Hast du deine ausführlichen Beschwerden auch dem Verursacher mitgeteilt und ihm damit "gedroht" deine Erfahrungen zu kommunizieren?




Wenn man sich auf www.o2.de für ein Produkt interessiert, hat ein potentieller Neukunde die Möglichkeit eine Email Kontaktanfrage zu machen. Aktuell antwortet anscheinend nicht O2, sondern ein O2 Partner (im Auftrag von O2). Das ist in der Branche häufig, man sourced das Helpdesk aus. O2 hat dann einen Vertrag mit der anderen Firma, dem O2 Partner. Und dieser Partner verhält sich so, als wäre es O2, da er zu den Produkten geschult sind.

O2 haftet übrigens weiterhin für die richtige Beratung.



Katja, es ist falsch zu sagen, ich hätte O2 anschreiben sollen. Genau das habe ich ja getan. Nur die Beratung war dann falsch, also juristisch eine Falschberatung vor Vertragsabschluss im Namen von O2.



Und wenn Du es auch mal selbst ausprobieren willst. Gehe mal auf www.O2.de und interessiere Dich – ohne eingeloggt zu sein - für einen Vertragsabschluss. Dort kannst Du dann direkt dem Kundenservice von O2 eine Frage vor Vertragsabschluss stellen. Und weißt Du was? Dann antwortet ein von O2 beauftragter O2 Partnerservice, wie Du so schön sagst irgendein Reseller.(Allein das finde ich schon wieder frech und dreist.)



Aber Vorsicht bei der Antwort, darf man ja nicht ernst nehmen, sagst Du.



In der ersten Antwort hast Du klar davon gesprochen, dass es technisch nicht geht. Nun wird es ja komplexer, schreibst Du. Ich bin Ingenieur, erkläre es doch mal.! Machen wir es Dir leichter: Wenn die Telekom es kann, ist es ja wohl technisch möglich, anscheinend hat O2 Probleme auch so etwas in Ihrem Netz der Telefonica auf die Reihe zu bekommen. Und um hier die klare Zusage zu bekommen habe ich O2 zur Abklärung angeschrieben und bekam von zwei verschiedenen Mitarbeitern an verschiedenen Tagen vorliegende Falschangaben.



Mich ärgern die unnötigen Stunden mit dem Smartphone. Aufwand mit dem Widerruf. Einpacken ... Post und alles nur wegen Falschangaben ...



NEIN, Fehler dürfen nicht passieren, gerade wenn man zur Absicherung die gleichen Fragen doppelt an www.O2.de stellt.



Danke der Nachfrage, ich habe nicht nur gedroht, ich habe meine Erfahrung mit O2 schon kommuniziert.



Wie in meiner letzten Antwort geschrieben, habe ich das auch dem Verursacher gegenüber vorgebracht, der aber mit Recht sagt, ich solle mich an O2 wenden, weil der ja 100% im Dienst von O2 arbeitet. (Eigentlich lustig, oder!?)



Du willst meine Sicht nicht verstehen, Danke und Schluss mit der unnötigen Diskussion.




Wenn man sich auf www.o2.de für ein Produkt interessiert, hat ein potentieller Neukunde die Möglichkeit eine Email Kontaktanfrage zu machen. Aktuell antwortet anscheinend nicht O2, sondern ein O2 Partner (im Auftrag von O2). Das ist in der Branche häufig, man sourced das Helpdesk aus. O2 hat dann einen Vertrag mit der anderen Firma, dem O2 Partner. Und dieser Partner verhält sich so, als wäre es O2, da er zu den Produkten geschult sind.

O2 haftet übrigens weiterhin für die richtige Beratung.



 



Es ist falsch zu sagen, ich hätte O2 anschreiben sollen. Genau das habe ich ja getan. Nur die Beratung war dann falsch, also juristisch eine Falschberatung vor Vertragsabschluss im Namen von O2.



 



Und wenn Du es auch mal selbst ausprobieren willst. Gehe mal auf https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fwww.O2.de%2F und interessiere Dich – ohne eingeloggt zu sein - für einen Vertragsabschluss. Dort kannst Du dann direkt dem Kundenservice von O2 eine Frage vor Vertragsabschluss stellen. Und weißt Du was? Dann antwortet ein von O2 beauftragter O2 Partnerservice, wie Du so schön sagst "igendwer". (Allein das finde ich schon wieder frech und dreist.)



Danke der Nachfrage, Ich drohe nicht, ich habe schon kommuniziert.




pwc1 schrieb:



Wenn man sich auf www.o2.de für ein Produkt interessiert, hat ein potentieller Neukunde die Möglichkeit eine Email Kontaktanfrage zu machen. Aktuell antwortet anscheinend nicht O2, sondern ein O2 Partner (im Auftrag von O2). 
Das höre ich zum ersten Mal. Man lernt hier ja nie aus. Ich konnte das trotz intensiver Suche leider nicht finden. Hast Du bitte mal einen Link oder einen Tipp / Weg, wo / wie man das findet?



Oder meinst Du den "Newsflash", der da angeboten wird? Da dachte ich bisher, dass das nur die Anmeldung für Newsletter ist.




pwc1 schrieb:



 In der ersten Antwort hast Du klar davon gesprochen, dass es technisch nicht geht. Nun wird es ja komplexer, schreibst Du. Ich bin Ingenieur, erkläre es doch mal.! Machen wir es Dir leichter: Wenn die Telekom es kann, ist es ja wohl technisch möglich, anscheinend hat O2 Probleme auch so etwas in Ihrem Netz der Telefonica auf die Reihe zu bekommen. Und um hier die klare Zusage zu bekommen habe ich O2 zur Abklärung angeschrieben und bekam von zwei verschiedenen Mitarbeitern an verschiedenen Tagen vorliegende Falschangaben.



 



Bei der Telekom funktioniert WIFI-Calling teilweise nur mit deren gebrandeten Geräten. Während dort viele (gebrandete) Samsunggeräte supported werden, sind es bei o2 viele (ungebrandete) Sonys. Damit WIFI-Calling funktioniert muss die Firmware des Gerätes angepasst sein, damit sich das Gerät mit dem IMS verbinden kann. Ohne diese Anpassung funktionert WIFI-Calling nicht. Bei Samsung Smartphones funktioniert WIFI-Calling im Zusammenspiel mit o2 erst seit einigen Wochen (mit dem gebrandeten S7 Modellen). Ich würde schon erwarten, dass sich demnächst auch bei den brandingfreien DBT-Versionen etwas bewegt.



Ob das jetzt ein A5 2017 einschließt - möglich, aber ich würde nichts darauf wetten.



An deiner Stelle würde ich widerrufen, und ein Gerät nehmen welches auf der Liste steht. (wie zB ein Sony Xperia XA1, oder ein Huawei P10 (ohne Plus))







Mich ärgern die unnötigen Stunden mit dem Smartphone. Aufwand mit dem Widerruf. Einpacken ... Post und alles nur wegen Falschangaben ...



NEIN, Fehler dürfen nicht passieren, gerade wenn man zur Absicherung die gleichen Fragen doppelt an https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fwww.O2.de stellt.



 



Danke der Nachfrage, ich habe nicht nur gedroht, ich habe meine Erfahrung mit O2 schon kommuniziert.



Wie in meiner letzten Antwort geschrieben, habe ich das auch dem Verursacher gegenüber vorgebracht, der aber mit Recht sagt, ich solle mich an O2 wenden, weil der ja 100% im Dienst von O2 arbeitet. (Eigentlich lustig, oder!?)



 



Du willst meine Sicht nicht verstehen, Danke und Schluss mit der unnötigen Diskussion.



ich fände es super, wenn du mehr Freundlichkeit ☺️ in die Diskussion bringen könntest. Wir sind hier alle nur Kunden, und eine sachliche Diskussion finde ich immer besser, als eine Diskussion mit Wut im Bauch.  😉




pwc1 schrieb:



 



Wenn man sich auf www.o2.de für ein Produkt interessiert, hat ein potentieller Neukunde die Möglichkeit eine Email Kontaktanfrage zu machen. Aktuell antwortet anscheinend nicht O2, sondern ein O2 Partner (im Auftrag von O2). 








Falls ich richtig tippe:



o2 Tarife: Festnetz / DSL und Mobilfunk (Handyvertrag / Prepaid) (o2.surfen-telefonieren.de)



ungleich



o2 | Mobilfunknetz, Handytarife, Top-Smartphones & VDSL Internet (o2.de)



Betreff: AW: Ihre Anfrage auf https:///external-link.jspa?url=https%3A%2F%2Fo2.Surfen-Telefonieren.de




Den angeführten Umstand bedauern wir sehr. Wir als autorisierter Telefónica Vertriebspartner müssen uns auf die Informationen verlassen, die uns zur Verfügung stehen. Zum Zeitpunkt der Anfrage des Kunden recherchierten wir das Thema WLAN-Telefonie ausführlich und erhielten die Information, dass das genannte Samsung Galaxy A5 (2017) in Verbindung mit den o2 Free Tarifen VoWiFi ermöglicht. Das dies aktuell nicht mehr der Realität entspricht, tut uns leid. Wir sind mitnichten daran interessiert Falschberatungen und/oder -auskünfte zu erteilen, um einen Vertragsabschluss zu erwirken. Mit mehreren tausend Beratungen im Monat sind wir nicht bestrebt etwaige Widerrufe zu erwirken: Dies ist weder unser Geschäftsgebaren noch hat es unternehmerisch für uns Sinn und Zweck.



 



Das Kontaktformular für die Neukundenanfrage wurde auf unserer Internetseite https://o2.Surfen-Telefonieren.de ausgefüllt, auf welcher ersichtlich ist, dass wir ein Vertriebspartner von Telefónica sind. Dies kommunizieren wir u.a. auch telefonisch und in unseren schriftlichen Anfragen an potenzielle Neukunden, damit nicht der Anschein entsteht, dass wir das Unternehmen Telefónica sind.



 



Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigten wir uns bereits schriftlich bei dem Kunden. Wie bereits hier in der Community erwähnt, besteht allerdings (u.a. für solche Ausnahmefälle) die Möglichkeit des Widerrufs. Ebendiesen können wir als Telefónica Vertriebspartner nicht abwickeln, da wir aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf Auftrags- / Vertragsdaten haben.




Um kurz zu antworten.



Wlan Telefonie benötigt 2 Vorraussetzungen



1. Das Gerät muss es können (A5 kann es)



2. Der Vertrag muss VoLTE und ViFi fähig sein (Free S kann das)



ABER der Netzbetreiber muss das auch für dieses Gerät freischalten, das hat o2 nicht getan und wird es meiner Meinung nach für so ein altes Gerät nicht tun.



DEu hast es nicht mit o2 zu tun gehabt, sondern mit einen für Provision tätigem Vertriebspartner. Warum die Dir die falsche Auskunft gegeben haben, musst Du mit denen klären.



Das A5 wird nie mit o2 funktionieren.



Also Widerrufen und Dir ein S7 oder ein iphone SE holen.




Das Galaxy S7 ist "etwas mit Vorsicht zu genießen" falls man großen Wert auf WIFI-Calling legt. Denn WIFI-Calling funktionieren aktuell leider nur mit der o2 gebrandeten Version des Galaxy S7 -->  man kann sich nie sicher sein, welche Variante man geliefert bekommt. 😉



Beim Rest stimme ich zu, und zur Auswahl eines Smartphones einfach mal in die WIKI sehen..




Okay, ich empfehle keine Androiden, daher danke für die Zusatzinfo.




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