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Fehler 633 mit O2 Surfstick ZTE MF190 Benötige Hilfe, da der Surfstick lt. Gerätemanager korrekt installiert ist und auch die Registrierung mit dem O2 Mobile Connection Manager im O2 Internet 3G erfolgt. Beim Verbindungsaufbau kommt dann die Meldung:



"Das Gerät wird bereits durch eine andere Anwendung verwendet oder wurde nicht konfiguriert (Fehler: 633)".



Habe alle notwendigen lokalen Dienste (RAS, Routing und RAS, Telefonie) gestartet. Die Adaptereinstellung ist  ohne vermittlungsunterstütztes Wählen eingestellt, verschiedene Ports ausprobiert und das interne Modem deaktiviert. Ohne Erfolg. Wer kann helfen?



Hey,



gab es jetzt eigentlich eine Lösung zu deinem Problem? stehe nämlich vor dem selben Problem, dass der Stick an meinem Rechner nicht funktioniert, da er angeblich von einer anderen Anwendung benutzt wird, aber auf einem anderen Rechner welches nicht 64 Bit ist, läuft.




Hallo,



 



der Surfstick funktionierte wunderbar an meinem neuen Vaio mit Windows 7 64-bit. Die Ursache ist eher das interne Modem an meinem alten Vaio, das mit dem mitgelieferten Treibersatz kollidierte. Das Entfernen oder Deaktivieren des internen Modems aus der Hardware-Konfiguration brachte auch nichts. Der ZTE-Download ist furchtbar und bringt auch keine Veränderung.



 



Habe mir dann einen Vodafone-Surfstick mit Vertrag gekauft, der an dem alten Vaio tadellos funktioniert, da anscheinend passendere, bessere Treiber installiert werden.



 



Der Berater im O2-Shop wollte den Surfstick nicht zurücknehmen. Er führte mit mir eine Henne-Ei Diskussion und hatte keine Lösung für mich. Es gab dann eine Lösung auf dem Beschwerde-Weg bei der Kunden-Hotline. Nachdem ich meinen Handy-Vertrag kündigen wollte hat man mir 40,00 € auf der nächsten Handy-Rechnung gutgeschrieben. Ich nutze den O2 Prepaid-Surfstick nicht mehr.



 



Gruß




Genauso ist's richtig. Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.



 



Was mich irritiert: Sicher wollen die Herrschaften nicht wieder mit der Knete rausrücken, aber gilt das gesetzlich übliche Widerrufsrecht nicht auch für o2-Shops? Vielleicht sollte man die Jungs mal darauf hinweisen. Innerhalb dieser Frist gibt's auch keine Diskussion über die mittlerweile ziemlich veraltete "Gutschrift"-Regelung. Meines Wissens nach kann man auf sofortige Rückerstattung des vollen Betrages bestehen.



 



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 12. Tag mit störungsfreiem Zugang



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Hallo,



 



das gesetzlich übliche Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt nur für Haustürgeschäfte: Versicherungen, Staubsauger u. ä. Für Käufe in Geschäften ist die Rücknahme von Waren eine Kulanz-Leistung. In der Sache nicht funktionierender Surfstick gilt nach meiner Auffassung das BGB mit § 323 (s. a. § 280!!!). Ich denke aber, ohne diese jetzt gelesen zu haben, dass in den AGB's von O2 dazu widersprüchliche Rechtsauffassungen stehen, die dieses ausschließen.



 



Gruß




Vielen Dank für die erschöpfende Aufklärung! Ich habe leider kein BGB in meinen Regalen gefunden.



 



Immerhin liegen mir die AGBs in schriftlicher Form vor. Die aber noch nicht einmal widersprüchliche Rechtsauffassungen enthalten. Unter Punkt 3 (.1 - .3) schließt o2 jegliche Verantwortung aus - das war's.



 



Naja, Dir kann's egal sein... Viel Glück mit dem nächsten Provider! Nach o2 kann man eigentlich nicht noch tiefer in's Klo greifen. ☺️



 



Ich habe noch 1 1/2 Monate Flat und 9 Euro "abzusitzen", dann ist das Thema auch für mich erledigt. 



 



 



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 13. Tag mit störungsfreiem Zugang (16 Tage wären Rekord!)



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