Ich habe schon oft geschrieben, einen Brief geschrieben und ihn per Post verschickt
Ich habe den Vertrag mehrmals online gekündigt.Wie lange müssen Sie warten?
Ja, es ist ein 300 Mbit/s Tarif, allerdings bedeutet das nicht, dass die maximale Datenrate überall/bundesweit/an jedem Ort/indoor verfügbar ist.
Ich denke es wäre gut gewesen, wenn du vor dem Vertragsabschluss, das Netz mit der kostenlosen o2 Testkarte geprüft hättest, ob es deinen Bedürfnissen entspricht.
Nach Abschluss (da es ein Onlinevertrag ist) hättest du zudem eine zweiwöchige Möglichkeit des Widerrufs gehabt.
Jetzt, also mindestens drei Wochen nach Abschluss(?) wirst du einzig zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen können. (also zu in knapp zwei Jahren)
edit,
(also es kann schon sein, dass es weitere Möglichkeiten gibt, aber dazu müsstest du halt die an dir gestellten Fragen beantworten. Ich denke mit so wenigen Infos, ist es schwierig hier weiterzuhelfen)
@Wolkstar 112 wenn das ein Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit dann kannst Du den Vertrag auch erst nach den 24 Monaten beenden.
Wenn Du jetzt kündigst wird der Vertrag erst nach den 24 Monaten beendet.
Ich habe genau das gemacht, 2 Tage lang das Internet getestet und ein Kündigungsschreiben geschrieben.
Ich habe keine SIM-Karte bekommen, um das Internet zu testen
Wie kann das Problem jetzt gelöst werden?Ich habe keine Internetgeschwindigkeit, ich muss 2 Jahre warten und jeden Monat für einen Dienst bezahlen, den es nicht gibt
Ich habe genau das gemacht, 2 Tage lang das Internet getestet und ein Kündigungsschreiben geschrieben.
Einen Widerruf oder eine Kündigung?
Ich habe keine SIM-Karte bekommen, um das Internet zu testen
Ja, die kostenlose Test-SIM hätte man separat bestellen müssen. Ich schreibe nur, welche Möglichkeiten es gegeben hätte, wenn man sich unsicher ist, wie gut das Netz in seiner Umgebung funktioniert.
Wie kann das Problem jetzt gelöst werden?Ich habe keine Internetgeschwindigkeit, ich muss 2 Jahre warten und jeden Monat für einen Dienst bezahlen, den es nicht gibt
Ich denke gut wäre es, wenn du Fragen beantworten könntest.
@Wolkstar 112 bleibe in einem Beitrag und lies bitte auch mal was von den anderen geschrieben wird
doppelt
Das Recht auf Zahlungsminderung oder ein Sonderkündigungsrecht bei eingeschränkter Leistungserbringung
Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird der Rechtsanspruch auf schnelle Internetanschlüsse begründet und für den Fall schlechter Qualität der Kommunikationsdienste gesetzlich Möglichkeiten zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder zur Minderung des Entgelts insoweit geschaffen Die angebotenen Volumenleistungen sind begrenzt.
Wenn Ihnen die versprochene Geschwindigkeit oder Internetverbindung nicht zur Verfügung gestellt wird oder Ihre Internetverbindung regelmäßig oder offensichtlich zu langsam ist, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Vertragskündigung und Minderung des Entgelts vor. Voraussetzung ist eine erhebliche, konstante oder regelmäßige Abweichung der tatsächlichen Kommunikationsgeschwindigkeit von dem im Vertrag festgelegten Leistungsniveau.
Nochmal , bitte gewöhne dir an, nicht einen Beitrag nach dem anderen zu schreiben, sondern falls du was vergessen hast zu schreiben, den letzten Beitrag zu bearbeiten ( 3 Punkte rechts unten drücken und ändern)
@Wolkstar 112
Das Recht auf Zahlungsminderung oder ein Sonderkündigungsrecht bei eingeschränkter Leistungserbringung
hier sind Festnetzverbindungen gemeint. Du hast einen Mobilfunktarif, für die mobile Nutzung.
Du hast überall die schlechte Datenrate?
Jeden Tag ist die Geschwindigkeit schlecht, ich habe 3 Telefone, die 5G und LTE unterstützen