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Hallo Leute,



 



wir haben die Tage 2 neue O2blue über handyflash abgeschlossen und sind sehr verwundert, dass O2 jetzt doch die Anschlussgebühr in Rechnung stellt, obwohl der Abschluss in die Zeit mit der Befreiung fällt.



Lt. Hotline (sehr unfreundliche Mitarbeiterin) sei doch ein Stern im Internet (nicht vorhanden), der darauf hinweisen soll, dass diese Aktion nur für direkt mit O2 abgeschlossene Verträge gelte und bei Abschluss über einen Händler weiterhin berechnet werde.



Eine Erstattung seitens O2 komme nicht in Frage, man solle sich an den Händler wenden.



Was soll der Händler denn machen? Die Gebühr wurde ja nicht von ihm, sondern von O2 berechnet.



 



Habe vor mehreren Jahren schon mal das gleiche erlebt und damals eine Gutschrift erhalten.



 



Wenn O2 diese aAktionen bewirbt, dann muss sie das auch einhalten!!!



 



Habt jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder sogar ne Lösung mit O2 gefunden?



Hallo mizobel,



 



die Aktion mit der Anschlusspreisbefreiung gilt nur für Verträge, die auf unserer Homepage im Online Shop abgeschlossen werden.  Das bei einem Vertragsabschluss über Handyflash ein Anschlusspreis berechnet wird, ist auf der Homepage von Handyflash auch ersichtlich.



 



Freundliche Grüße



 



Sandra




Hallo Sandra,



 



das auf der Handyflash-Seite eine Anschlussgebühr angegeben ist, versteht sich ja wohl von selbst - die können ja nicht ständig ihre Seite anpassen, wenn O2 mal wieder ne Aktion mit Befreiung fährt.



 



Wenn O2 diese Einschränkung macht, dann muss man in der Aktion (auf der O2-Seite) auch ausdrücklich darauf aufmerksam machen - es ist kein Sternchen mit  Verweis aufgeführt.



 



Somit hat O2 wohl etwas falsch gemacht und müsste wenigstens eine Kulanzgutschrift anbieten und bei folgenden Aktionen entsprechende Informationen mitteilen!!!



 



Mit freundlichem Gruss aus Hamburg



 



mizobel




Tut mir leid das du das so siehst, aber Fakt ist die Angebote auf unserer Homepage gelten eben auch nur bei Abschluss auf dieser. Und selbstverständlich müssen bei einem Händler die aktuellen Preise angezeigt werden 😉




Na dann wissen ja wenigstens alle, die diesen Beitrag hier zukünftig lesen, was sie von den Werbeversprechen von O2 halten sollen.



Ich werde dann daraus meine Konsequenzen ziehen und zukünftig sicher nichts mehr bei O2 abschliessen - hatte bisher eigentlich immer den Eindruck, dass O2 nicht auf dem Niveau der Reseller (debitel, Talkline, etc.) sei - das hat sich offenbar geändert. 




Was kann o2 denn dafür, wenn du bei einem anderen offline-Händler abschließt?



 



Die Befreiung gilt eben nur bei online-Abschluss über die Homepage und nicht in Shops oder bei Händlern.



Dafür, dass du das Kleingedruckte bei Handyflash nicht gelesen hast, kann o2 doch nichts.




@  mizobel



 



Du kapierst es einfach nicht, aber dann nur rummeckern und recht haben wollen.  Setzen sechs!




Da haben wirs wieder. Erst lieber gegen O2 schießen, als zu erst mal an die eigene Nase fassen.



 



mizobel, du wirst sicher deine Gründe gehabt haben nicht direkt bei O2 abzuschließen, sondern über einen anderen Online-Händler. Kannst du uns das mal verraten? Was hast du denn dazu bekommen? Einen Roller oder einen Fernsehr? Vielleicht eine Playstation oder einen Gutschein? Irgendeinen Anreiz muss es doch gegeben haben, dass du zwei Verträge gleichzeitig bei handyflash abgeschlossen hast. Und dann forderst du noch 2x eine Kulanzgutschrift ?! Finde ich ja schon sehr dreist !!



 



Die Mutti sagt auch dir mit erhobenen Zeigefinger: "Erst genau alles richtig durchlesen, und dann unterschreiben! Und stimmt hinterher was nicht, dann setze dich mit dem Händler auseinander!"



 



MfG D4Fun




Hallo,



ich möchte das Thema nochmal aufnehmen, da ich hier auch so meine Probleme hatte. Ich habe auch bei einem Vermittler ein Handy mit o2 Vertrag erworben, eine Anmeldegebühr wurde mir berechnet, ich hatte damit allerdings nicht gerechnet. Ich habe mich natürlich bevor ich den Vertrag abgeschlossen habe, auf der o2 HP über die Tarife informiert, da nur hier alle Detailinfos verbindlich vom Vertragpartner vorliegen. Hier habe ich auch die Aktion gesehen und daher damit gerechnet keine Anmeldegebühr zahlen zu müssen. Der Grund wieso ich damit gerechnet habe? Die Vermittler reichen die Vertragsdaten ja nur an zb. o2 weiter, der Vertragsabschluss ansich wird von o2 direkt geprüft, angenommen ausgeführt, verwaltet, meine perölichen Daten werden bei o2 gehostet, alle Vertragsdaten erhalte ich von o2, alle Supportleistungen wickle ich mit o2 ab, mein Händler ist NUR Vermittler. Daher gehe ich davon aus, das auch die Konditionen von o2 Gültigkeit haben. o2 selbst hat auf der HP keine Infos stehen, das die Aktion nur bei Onlineabschluss auf der HP Gültigkeit hat:



"Der einmalige Anschlusspreis in Höhe von 29,99 € entfällt bei Buchung bis zum 02.05.2012. Gilt für alle O2 Mobilfunktarife, ausgenommen O2 Prepaid. Die Versandkosten in Höhe von 3,95 € entfallen bei Bestellung eines O2 Mobilfunkvertrages."



Da mein Vertrag an o2 vermittelt wurde, gehe ich davon  aus, dass ich auch die entsprechenden Konditionen von o2 erhalte, meine Auftragsbestätigung habe ich übrigens auch von o2 und nicht von dem Vermittler erhalten, da er diese nur weitergereicht hat.



 



Den Vertrag habe ich übrigens beim Vermittler abgeschlossen, da dieser einen guten Vergleich aller Netztarife bietet, dass o2 als Provider zwischen guten und schlechten Kunden unterscheidet, je nachdem wo dieser einen o2-Vertrag unterschreibt, damit hatte ich sicher nicht gerechnet.




Die Berechnung hat so schon seine Richtigkeit.



 



Die Befreiung von der Anschlussgebühr ist ein Online-Vorteil. Deswegen wird er auf der Homepage auch mit aufgeführt.



Du hast den Vertrag nicht online sondern über einen Händler abgeschlossen, deswegen wird die Anschlussgebühr berechnet.



Soweit alles korrekt.




Welcher Vermittler war es denn? Es können in meinen Augen nur die Konditionen gelten, die dir der Vermittler mitteilt. War dort etwas von einer Gebührenbefreiung zu lesen?




nein das ist nur in der o2-Denke korrekt. Ich bin Kunde, meine Meinung sollte ihnen nicht egal sein. Die Info das der Wegfall der Anschlussgebühr nur Gültigkeit bei direktem "Online-Kauf" auf der o2-HP hat, muss m.E. auch dort hinterlegt sein. o2 muss schlichtweg damit rechnen, das sich auch Kunden die nicht direkt auf einer o2-HP kaufen, trotzdem dort über die Preise infomieren, da die Kunden nur bei o2 direkt aus erster Hand die Tarifinfos für ihren o2 Vertrag erhalten, der Vertrag wird schließlich mit o2 geschlossen und nicht mit dem "Händler". Für mich (als Kunde) ist das übrigens kein "Händler" sondern nur ein "Vermittler", da die Vertragsdaten mit o2 abgschlossen und abgerechnet werden.




Warum muss das hinterlegt sein dass die Konditionen nur online gelten wenn du dich auf der Homepage befindest?

Es wird online etwas beworben mit den Konditionen. Und diese gelten eben auch nur online.



Wenn du beispielsweise bei einem Elektronikmarkt im Online-Shop ein Angebot siehst, heißt das noch lange nicht, dass du es auch vor Ort im Laden zu dem Preis bekommst.



Da gilt es sich eben zu informieren.



 



 



Und um die Frage Händler oder Vermittler gehts garnicht. Es geht dann schon eher um die Frage ob der Vertrag im Online-Shop von o2 abgeschlossen wurde oder über einen Händler.




Chisum schrieb:

nein das ist nur in der o2-Denke korrekt. Ich bin Kunde, meine Meinung sollte ihnen nicht egal sein. Die Info das der Wegfall der Anschlussgebühr nur Gültigkeit bei direktem "Online-Kauf" auf der o2-HP hat, muss m.E. auch dort hinterlegt sein. o2 muss schlichtweg damit rechnen, das sich auch Kunden die nicht direkt auf einer o2-HP kaufen, trotzdem dort über die Preise infomieren, da die Kunden nur bei o2 direkt aus erster Hand die Tarifinfos für ihren o2 Vertrag erhalten, der Vertrag wird schließlich mit o2 geschlossen und nicht mit dem "Händler". Für mich (als Kunde) ist das übrigens kein "Händler" sondern nur ein "Vermittler", da die Vertragsdaten mit o2 abgschlossen und abgerechnet werden.



Falsch. Das, was du mit dem Vermittler vertraglich vereinbarst, ist deine Grundlage. Mehr nicht. Die hier zugrunde liegenden Willenserklärungen sind zum einen von dir und vom Vermittler.




Liebe Güte, hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, Sie wollen doch nicht wirklich den Erwerb eine Produktes mit einem Vertragsabschluss incl. Laufzeit vergleichen?



Zu ihrer Online Frage, ich habe meinen Vertrag auch Online abgeschloseen aber nicht auf der o2-HP, ich habe mich aber Online bei o2 über die Tarife und Preise informiert, da o2 in diesem Fall mein Vertragpartner ist. Dem entsprechend verlasse ich mich auch auf die Tarifinfos die ich online bei meinem Vertragspartner angeboten bekomme. Was meinen Sie denn wie ich mich über die Tarifinfos bei meinem Vertragspartner informieren soll, hinfahren und klingeln? Mir ist vollkommen egal wo ich einen Vertrag unterschreibe, bei mir zuhause, im Real, im Park oder auch beim Metzger, die Daten für meinen Vertrag sind Grundlage für meine Unterschrift, und die entsprechenden Infos hole ich mir am sichersten, no wo wohl, bei meinem Vertragpartner also in diesem Fall o2. Das man dies Online macht und nicht 250km durch die Landschaft fährt, sollte bei o2 eigentlich angekommen sein.




Chisum schrieb:

 Sie wollen doch nicht wirklich den Erwerb eine Produktes mit einem Vertragsabschluss incl. Laufzeit vergleichen?



 





Das verstehe ich jetzt aber nicht.



 



Nenn doch einfach mal den Vermittler!



 




@Chisum:



 



Nenne uns doch einfach mal die rechtliche Grundlage dass online beworbene Verträge/Dinge genauso auch offline angeboten werden müssen.



 



Jeder Mobilfunkanbieter hat spezielle Angebote im Online-Shop. Das ist ja nun nicht ungewöhnliches. Dafür bekommst du bei den freien Händlern oftmals Auszahlungen oder ein vergünstigtes Handy. Davon steht auf der Homepage auch nichts... weil es eben nur für die freien Händler gilt...




Und zudem: Einzig relevant bei Vertragsabschlüssen ist die Preisliste. Und die weist die 29,99€ ohne wenn und aber aus.




@bielo



was verstehst du denn daran nicht, dur wirst doch hoffentlich den Unterschied zwischen dem Abschluss eines Vertrages (zb. Lebensversicherung mit 30Jahren Laufzeit und dem Erwerb einer zb. Dose Erbsensuppe erkennen.)



 



handy-deutschland



 



evtl. reden wir aneinander Vorbei, mir geht es nicht um rechtliches Zeugs sondern um Informationen. Ich schließe einen Vertrag ab mit o2, daher infomiere ich ich bei o2 über die Preise, was ich auf der HP von o2 an infos erhalte ist für mich Fakt da o2 mein Vertragpartner sein wird. o2 hat eben in diesem Sinne 2 unterschiedliche Informatiosquellen zu verwalten. Der Kunde der dort kauft und der Kunde der sich nur über Preise informieren will. Daher muss irgendwo deutlich gemacht werden, das bestimmte Preise nur Gültigkeit bei direktem Abschluss auf der o2-HP haben und nicht wenn man sich nur über Tarife informieren will und dann bei einem Vermittler den o2-Vertrag unterschreibt.






 
Der Vermittler selbst wirbt mit einer Befreiung von der Gebühr. War das damals auch so? Dann solltest du dich mal an ihn wenden.




Wäre auch interessant, wenn man überall alle konditionen aller Vertriebswege vorhalten müsste.



Im MediaMarkt habe ich noch nie ein Schild gesehen: "Gibts online 10% günstiger" ;-)




das ist ja mal ein schönes Beispiel, das Auto.



Ich kauf mir einen VW. VW hat eine Aktion, wer von einer andern Marke zb. Opel auf VW umsteigt beommt 2500€. Das Angebot wird vom Hersteller Online auf VW.de beworben. Ich kauf mir ein Auto beim "Händler", jetzt ist deine Meinung, dass ich diesen Rabatt nur erhalte, wenn ich das Auto über die Seite von VW bestelle, da es nur dort beworben wird, vom Händler bekomme ich nix, bzw. nur wenn er das will?



 



@steffaniehaus "Wäre auch interessant, wenn man überall alle konditionen aller Vertriebswege vorhalten müsste.



Im MediaMarkt habe ich noch nie ein Schild gesehen: "Gibts online 10% günstiger" ;-)"



 



Die Richtung aus der man kommt ist maßgeben, ich war auch nicht bei o2 und habe dort irgendwelche Schilder mit Onlinerabatten erwartet. Es ist aber schon auf vielen Webseiten usus, das man eine Info darüber erhält, ob der entsprechende Rabatt nur bei Onlienkauf auf der HP gültig ist. Siehe das große T. Es ist auch ein gewisser Servcie dahinter den Kunden nicht wissentlich Informationen zu verheimlichen. o2 weiß sicher das sich viele Kunden auf der HP nur Informieren, da kann man auch eine Entsprechende Info über "Onlinerabatte" bringen.



zb das große T bring die Info "abzgl. 10% bei Online-Bestellung"










Wenn VW einen online-Shop hätte und dies Angebot auch nur dort bewerben würde, dann würdest du das beim Händler nicht bekommen, richtig! Dort zählt dann wie gewohnt der Listenpreis (wie bei o2 die Preisliste)




@Chisum ich versuche mal so hast du das Online bestellt oder der Händler???




@Chisum beantworte doch mal die Frage von mir. Zur Zeit wirbt der Händler mit eben einer solchen Befreiung. War das bei dir auch so?




@bielo ja, aber auf nachfrage kam die Info, das es nur für "bestimmte Tarife" so ist. Ich habe mich bei Abschluss auf die TarifInfos von meinem tatsächlichen Vertragpartner o2 verlassen.