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Ziehen zusammen und haben beide o2


Meine Freundin und ich ziehen demnächst zusammen und wir sind beide seit Jahren o2 Kunden.

Da wir nun beide auch einen o2 Festnetz/DSL Anschluss haben wird davon verständlicherweise nur noch einer benötigt.

Eigentlich haben wir darauf gehofft, dass unter diesen Umständen eine auserordentliche Kündigung möglich wäre. 

Nein, o2 aktzeptiert dies nicht und bietet lediglich eine Abschlagszahlung für die Restlaufzeit an. Wir können uns quasi aus einem der Verträge rauskaufen.

 

Ist dies wirklich die einzige Möglichkeit???

 

Falls das so sein sollte, wird o2 leider bald zwei Kunden weniger haben. Ich hoffe, dass es da noch einen anderen Weg geben wird. 

 

Vg

Christian


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22 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Umzug ist eben kein Grund für eine außerordentliche Kündigung; das wurde vor kurzem auch nochmal vom BGH bestätigt.

Und entsprechend handelt sämtliche Anbieter auch.

Wer verzichtet auch schon freiwillig auf die ihm zustehenden Grundgebühren?

 

Das wird man wohl oder übel aussitzen müssen oder halt durch die Abschlagszahlung klären können.

Die Drohung mit der Kündigung hilft herzlich wenig. Auch alle anderen Anbieter hätten eine Kündigung abgelehnt.

Hallo ihr beiden,

 

besteht denn die Möglichkeit einen DSL-Vertrag eventuell an den Nachmieter zu übertragen? Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit!

 

Gruß

Den Vertrag zu übertragen war angedacht, leider hat sich die Nachmieterin bereits einen neuen Vetrag besorgt, da sie die aktuellen Kondition haben wollte. 

 

Natürlich ist mit Kündigung drohen und es dann auch zu machen keine Lösung, aber irgendwie auch die einzige Möglichkeit als Kunde zu zeigen, dass man unzufrieden ist. Zumal uns in den o2 Shops versichert wurde, dass eine Kündigung aus den genannten Gründen kein Problem sei.

Benutzerebene 6
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Das einzige, was mir noch dazu einfällt, wäre eine Übertragung des Vertrags auf eine andere Person und Umzug des DSL-Anschlusses an dessen Adresse. Würde allerdings 74 Euro kosten (25 Euro Vertragsübernahme + 49 Euro DSL-Umzug). Würdest du an eine Adresse umziehen, an der kein o2-DSL verfügbar ist, wäre es ganz einfach. Dann könntest du einfach kündigen und eine Ummeldebescheinigung würde als Nachweis ausreichen 😉 .

 

gruß, zündi

Das ist so nicht richtig. In dem Fall vor dem BGH ging es darum, daß ein Kunde die Wahl hatte, einen Vertrag mit oder einen ohne Mindestlaufzeit abzuschließen. Er schloß einen mit Mindestvertragslaufzeit ab, und zog dann um. Daher hat der Provider die vollständige Bezahlung gefordert und vor Gericht gewonnen (was ich aber auch als mehr als grenzwertig sehe). Ich würde mich daher nicht von diesem Urteil davon abhalten lassen, einen Vertrag zu kündigen, und notfalls das Sonderkündigungsrecht auch vor Gericht durchzusetzen. Ein solches Sonderkündigungsrecht gibt es im BGB, und wenn Umzug und Heirat kein ausreichender Grund sind, dann weiß ich auch nicht, wofür das dann da sein sollte.

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Nun so oder so, wer es einklagen möchte kann es tun. Mir wäre das Risiko zu groß.

 

Auf die Frage was ein Sonderkündigungsrecht eigentlich ist, hilft das hier vielleicht weiter

 

http://www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigungsrecht-ausserordentliche-fristlose-kuendigung.php

 

Insolvenz wäre dort als Grund genannt oder Tod.

 

 

Ich meine in der Regel schließt man Verträge ab und muss diese auch einhalten. Warum sollte O2 jetzt wenn sich deine private Situation ändert dafür die Schuld tragen? O2 hat nicht gesagt, zieh mit deiner Freundin zusammen. Das hört sich jetzt doof an aber vom Prinzip her ist es genau so.

 

Das ist der Nachteil bei Laufzeitverträgen. Man genießt zwar den Bonus das dieser meist günstiger ist im Vergleich zum Vertrag mit 4 Wochen Kündigungsrecht aber man muss diesen auch erfüllen.

 

Ob jetzt beide kündigen oder nur du oder ob Ihr sauer seit interessiert einen Telefonanbieter eigentlich nicht die Bohne. Vertrag ist Vertrag heißt es da. Das ist natürlich ärgerlich aber so ist es leider.

 

Schreib mal einen Mod persönlich an und frag ihn nochmal wie er das sieht oder ob er helfen kann aber die Aussichten scheinen dort nicht gut zu sein.

 

@hli

 

Nun es gibt auch ein Urteil das ein Sonderkündigungsrecht auch nicht gilt wenn es an deiner neuen Adresse kein DSL gibt. Dort lautet die Begründung das es im Verschulden des Kunden liegt und der Telefonanbieter nichts dafür kann. Der Kunde hätte sich auch vor dem Umzug informieren können ob es an der neuen Adresse überhaubt DSL gibt. Dort gibt es sehr viele Urteile zum negativen des Kunden. Jetzt sollte man sich mal vor Augen halten wie man selbst reagieren würde wenn einem so ein Unternehmen gehören würde. Vodafone macht es in diesem Bereich aus Kulanz, wenn beide einen Anschluss von Vodafone besitzen. Nun aber das Zauberwort heißt dort Kulanz. Es gibt auch Fälle wo Vodafone diesem nicht zugestimmt hat. Es gibt dort leider keine Richtlinie und somit wirst du wohl oder übel wenn O2 dort keine Kulanz walten lässt die Sache aussitzen müssen oder die Abschlagszahlung in Kauf nehmen müssen.

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
Die Frage ist, wie sich o2 verhalten soll.

 

Natürlich kann man  auf sein Recht bestehen, allerdings muß o2 dann nicht damit rechnen, daß die beiden noch lange Kunden waren. Einen Kunden hat man schnell dauerhaft vergrault, aber nur schwer wieder gewonnen. Wäre es keine Lösung, die Rest-Vertragslaufzeiten zu addieren und einen Vertrag daraus zu machen?

 

Zu "Laufzeitvertägen": Umzugsprobleme kenne ich nur von DSL. Ich hatte mal einen ganz günstigen Stom-Laufzeitvertrag. Als ich umgezogen bin, wollte ich den natürlich mitnehmen. Als ich meinen Wunsch äußerte, hat sich die Kundenberaterin am Telefon halb totgelacht...

 

Daß man seinen Vertrag nach Umzug auch dann weiter bezahlen muß, wenn es dort garkein DSL gibt, begründet der BGH damit, man hätte ja auch einen Vertrag mit kürzer Laufzeit wählen können. Welch dämliche Ausrede! Mal angenommen, man kauft sich einen neuen VW, der nach 3 Monaten irreparabel kaputt geht, und VW verweigert die Garantie. Wie würde der BGH denn dann entscheiden? Daß der Schaden zu Lasten des Kunden geht, weil er den Kauf des VW ja selbst schuld ist, er hätte sich ja auch einen Ford kaufen können???

 

Gruß

 

akapuma

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
akapuma schrieb:
Daß man seinen Vertrag nach Umzug auch dann weiter bezahlen muß, wenn es dort garkein DSL gibt, begründet der BGH damit, man hätte ja auch einen Vertrag mit kürzer Laufzeit wählen können. Welch dämliche Ausrede! Mal angenommen, man kauft sich einen neuen VW, der nach 3 Monaten irreparabel kaputt geht, und VW verweigert die Garantie. Wie würde der BGH denn dann entscheiden? Daß der Schaden zu Lasten des Kunden geht, weil er den Kauf des VW ja selbst schuld ist, er hätte sich ja auch einen Ford kaufen können???


Was ist das denn für ein dämliches Beispiel? Mit dem Fall hier hat das nicht im geringsten was zu tun.

Das Gericht würde hier sagen, dass geltendes Recht eingehalten werden muss -> Gewährleistung.

So hatte auch das BGH entschieden.

Benutzerebene 6
Abzeichen +1
stefanniehaus schrieb:
Was ist das denn für ein dämliches Beispiel? Mit dem Fall hier hat das nicht im geringsten was zu tun.

das dämliche Beispiel war ein nicht ganz ernst gemeintes Beispiel für eine idiotische juristische Entscheidung.

 

Dem ist noch hinzuzufügen, daß die rechtliche Situation vor gut 2 Jahren noch vollkommen anders aussah. Die Amtsgerichte tönten mit Pressemitteilung wie "Eigentlich eine Selbstverständlichkeit - wer keine Leistung erhält, muß auch nichts zahlen.". Was den Sinnenwandel verurscht hat, ist mir ein Rätsel.

 

Ich war selbst vor gut 2 Jahren in eine solche Schlammschacht verwickelt. Ich hatte einen 1&1-Vertrag, bin umgezogen, und am neuen Wohnort konnte 1&1 damals kein DSL zur Verfügung stellen (obwohl Nachbarn es haben). Da ich Internet und Telefon brauchte, bin ich zur Telekom gewechselt, mit dem feste Willen, nach 2 Jahren zu einem anderen Anbieter zu wechslen.

 

Hätte mich 1&1 vernünftig aus dem Vertrag gelassen, wäre ich gerne Bereit gewesen, nach 2 Jahren zu 1&1 zurückzukehren. Wegen der Art und Weise, wie es damals ablief, bin ich aber jetzt nicht bei 1&1, sondern bei o2. Wenn der Theradersteller, labuero, sich entschließt, nie mehr o2 zu nehmen, wenn er beide Verträge behandeln muß, dann könnte ich das durchaus verstehen.

 

Gruß

 

akapuma

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Und was sehen wir? 3 User und 3 Meinungen.

 

Generell bleibt wieder, Jan anschreiben mit der Bitte um Hilfe...

Nach einigem hin und her sieht es so aus, dass wir die Abschlagszahlung aktzeptieren müssen, was rechtlich vollkommen einwandfrei ist.  Vielleicht hätte es auch die Option gegeben, dass o2 sagt, dass man keine zwei Anschlüsse in eine Wohnung legen kann und deswegen darf der eine vorzeitig gekündigt werden. Aber das sind Spekulationen.

 

Ein Stück weit hatten wir auf Kulanz gehofft, da wir schon lange o2 Kunden sind und neben DSL auch unsere mobile Verträge dort haben. 

 

Mal sehen was wir mit dieser Erkenntnis anfangen.

 

Grüße

labuero schrieb:

Eigentlich haben wir darauf gehofft, dass unter diesen Umständen eine auserordentliche Kündigung möglich wäre. 

Nein, o2 aktzeptiert dies nicht und bietet lediglich eine Abschlagszahlung für die Restlaufzeit an. Wir können uns quasi aus einem der Verträge rauskaufen.

 

Aus reiner Neugierde: wie lange wäre der längere Verlag noch gelaufen, welche Kosten wären euch dadurch entstanden und wie hoch war die vorgeschlagene Abschlagszahlung?

 

Bei allem Hin- und Her mit den Anbietern kann ich aber auch deren Haltung verstehen, denn dort kalkuliert man ja auch durchaus mit diesen Vertragslaufzeiten (und bestimmte Vergünstigungen bekommt der Kunde ja meistens auch, Hardware oder Rabatte, dann zahlen die Anbieter den Vermittlern noch eine Prämie).

 

Vertragslaufzeiten (bzw eben keine Vertragslaufzeiten) waren (neben dem Kostenairbag beim o2o) für mich der Grund zu o2 zu wechseln.

Benutzerebene 7
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Ich denke wenn der Ersteller von diesem Beitrag mal ganz ehrlich zu sich ist, wird er diese Art von Kündigung schon verstehen. Richtig ist, wie schon im Beitrag über mir, dass Geräte verschenkt werden oder sehr stark mit Rabatten verkauft werden. Somit klar, Kalkulation auf 24 Monate usw. Das ist wohl auch eines der Gründe.

 

Aber O2 jetzt ganz den Laufpass zu geben halte ich für übertrieben. Man ist auf beiden Seiten ( Frau wie Mann ) mit O2 zufrieden und generell mit allen Vergünstigungen im Bereich Family Option usw wird es schwer etwas gleichwertiges zu finden. Die ganze Sache ist natürlich ärgerlich und bestimmt nicht schön aber sicher verständlich... Vorallem wenn man weiß, dass es bei den anderen nicht anders ist aber wieder das Risiko das es Probleme mit dem Anschluss gibt oder mit der Schaltung usw usw.

Aus reiner Neugierde: wie lange wäre der längere Verlag noch gelaufen, welche Kosten wären euch dadurch entstanden und wie hoch war die vorgeschlagene Abschlagszahlung?

 

Bei allem Hin- und Her mit den Anbietern kann ich aber auch deren Haltung verstehen, denn dort kalkuliert man ja auch durchaus mit diesen Vertragslaufzeiten (und bestimmte Vergünstigungen bekommt der Kunde ja meistens auch, Hardware oder Rabatte, dann zahlen die Anbieter den Vermittlern noch eine Prämie).

 

Vertragslaufzeiten (bzw eben keine Vertragslaufzeiten) waren (neben dem Kostenairbag beim o2o) für mich der Grund zu o2 zu wechseln

 

Pro Monat Restlaufzeit berechnen wir 15,00 Eur, falls euch die Info hilft!

 

VG o2_Jan

o2_Jan schrieb:

Pro Monat Restlaufzeit berechnen wir 15,00 Eur, falls euch die Info hilft!

 

VG o2_Jan


Danke!

Gerne ☺️

 

ist das Thema denn grundsätzlich gelöst oder gibt es noch offene Fragen?

 

VG o2_Jan

Benutzerebene 6
Abzeichen
o2_Jan schrieb:
Gerne ☺️

 

ist das Thema denn grundsätzlich gelöst oder gibt es noch offene Fragen?

 

VG o2_Jan

Ich hätte eine: Ich habe gerade mal in die aktuellen (seit 1.4.2011 gültigen) AGB für DSL geschaut: http://www.o2online.de/nw/assets/blobs/agbs/agbs-dsl.pdf?col=4

Dort gibts offensichtlich kein Kündigungsrecht mehr, wenn man in ein von o2 unversorgtes Gebiet zieht. Auch die FAQ, die vor kurzem noch auf der Webseite standen, sind verschwunden. Hat o2 sich jetzt auch hier (im negativen Sinne) der Konkurenz angepasst und verlangt von Neukunden den vollen Preis weiter, wenn man in ein unversorgtes Gebiet zieht?

Für Bestandskunden gilts ja nicht, in meinem Vertrag gibts noch ausdrücklich dieses Sonderkündigungsrecht. Dort steht in den AGB Punkt 8.4.:

"Zieht der Kunde in ein von o2 DSL nicht nur vorübergehend unversorgtes Gebiet, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Der Umzug ist o2 durch eine behördliche Bescheinigung, wie z.B. Meldebescheinigung nachzuweisen."(Text einschließlich Rechtschreibfehlern aus AGB abgeschrieben)

 

Schade, wäre wieder eine weitere Verschlechterung :frowning

.... danke, Zündi für diesen Hinweis! 

 

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie sich durch das Hintertürchen die Dinge verändern bzw. verschlechtern  :frowning .

Benutzerebene 7
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Hier ist das entsprechende BGH-Urteil zu finden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9a2523b1479cc3c2d9094cc9b51f2ca6&nr=54335&pos=14&anz=214&Blank=1.pdf
Benutzerebene 6
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rentek schrieb:
Hier ist das entsprechende BGH-Urteil zu finden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=9a2523b1479cc3c2d9094cc9b51f2ca6&nr=54335&pos=14&anz=214&Blank=1.pdf
Naja, deshalb muss man aber nicht die Bedingungen für Neukunden verschlechtern, weil der BGH ein weltfremdes Urteil gefällt hat :frowning . Außerdem hat der BGH ja keine Sokü wegen Umzug verboten. Deswegen sind Kunden, die diese Klausel im Vertrag stehen haben wohl auch nicht davon betroffen.

Vielleicht schreibt ja mal noch ein Moderator, seit wann keine Kündigung mehr bei Umzug möglich ist bzw wie es sich verhält, wenn nur eine geringere Bandbreite möglich ist. Bisher gab es dann nämlich ein kostenloses Downgrade. Aber vermutlich gilt auch das nur noch für Bestandskunden. Vor 3-4 Wochen stand das alles noch in den FAQ´s und als ich im Februar meinen Vertrag verlängert habe, auch in den aktuellen AGB. Ich finds einfach Schade. Nur weil Vodafone, Telekom usw ihre Kunden abzocken und Geld für nichts verlangen können, muss o2 jetzt auf den gleichen Zug aufspringen? Was kommt dann als nächstes? Verlängert sich die Vertragslaufzeit um 24 Monate bei beinem Umzug wie bei der Telekom und Vodafone?Wird die 1-monatige Zufriedenheitsgarantie abgeschafft?

O.k., das ist alles legal, aber es sind schon dicke Minuspunkte. Im Mobilfunkbereich kann man o2 schon nicht mehr so ohne weiteres empfehlen, außer an Abenteurer, die gerne das Versuchskaninchen für Herrn Schuster spielen wollen. Handys über o2 ohnehin nicht, weil zu teuer und wenn was kaputt ist, dann kann man sich mit dem tollen Service-Partner Arvato rumschlagen. Bleibt noch DSL und Prepaid, wo bisher (fast) alles gestimmt hat.Fragt sich nur, wie lange noch.

Wann kommen endlich mal wieder positive Meldungen???

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Nun Verträge ohne Laufzeit sind immer teurer und die Hardware muss bezahlt werden. Aber klar, mit dem ersparrten in den ersten Monaten und der damit verbundenen Familiy Option der Telekom noch leicht überlegen.

 

Preislich tut sich die Telekom mit Alice ab mittlerer Vertragslaufzeit kaum etwas aber der kleine Bonus ist halt die Family Option. Damit kann gerade eine Familie die 2 Kinder hat sparen. Wie oft rufen die kleinen an und fragen: Kannst du mich abholen oder rufen ihren Bruder an oder Schwester und fragen in unseren Augen Sinnloses Zeugs? Da ist dann das sparen vorne angesagt. Das bietet die Telekom nicht (ich habs zumindestens nicht gefunden).

 

Grundpreis ab Mitte der Laufzeit scheint wirklich gleich zu sein aber würde dort wirklich ein ISDN empfehlen. Ich verstehe das so, du hast 2 Kinder und die telefonieren warscheinlich eine Menge. Die blockieren dann dort die Leitung und das für Stunden. Wie sieht die Situation dann aus?

 

Bor Bruder, leg mal auf, ich will auch telefonieren oder

 

Bor Papa, kannst du mal sagen das ich auch telefonieren möchte usw usw...

 

Damit wäre ein ISDN sicher der Vorteil schlecht hin und preislich mit 2 Euro im grünen Bereich. Kinder haben die eigene Rufnummer, stören sich kaum untereinander und du kannst deine Kinder kostenlos anrufen oder sie Dich oder sich untereinander usw. Eventuell ist VOIP über Alice möglich. Die nutzen an anderen Standorten auch etwas andere Technik. Vielleicht klappt es. Damit wäre wohl der ISDN nicht notwendig und es würde leicht billiger. Das muss an der Hotline aber mal erfragt werden. Bis jetzt war die Aliceabfrage recht genau. Denke also das Alice dir auch mindestens 6 mbit schalten kann und somit auch VOIP. Frag nach. Wenn nicht kannst du immer noch auf ISDN wechseln oder den Analogen Anschluss nehmen aber ein Versuch wäre es wert.

 

Habe deinen ersten Beitrag nicht neu gelesen aber so halb noch im Kopf. Damit denke ich das du leicht und knapp vor der Telekom mit Alice noch den besseren Schnitt machst.

 

@Zündi

 

Bis jetzt habe ich mit O2 Mobil Null Probleme. Weder Mobil mit Internet noch mit dem Telefonieren. Es läuft super.

 

Die Veränderungen die du aufzählst mit den AGB stören mich auch. Leider wird es ein Schritt in die Richtung Buissnes sein. Ich hoffe nur das O2 die Grätsche zwischen Buissnes und Privatkunden schafft. Aber so wie ich die Sache beurteile ist O2 vom Gesamten noch Kundenfreundlicher aber ich sehe dort auch eine Tendenz zu deinen Bedenken...

Hallo Mister79,

 

mir fällt bzgl. Telekom auch nur die CombiCard Teens ein, mit welchem man einigermaßen günstig in der Familie telefonieren kann: http://www.t-mobile.de/combicard/teens/0,10849,15658-_,00.html

 

Gruß