Du hast eigenständig einen Check gemacht. Das war der Fehler.
Du musst einen Umzugsantrag erstellen und o2 checkt dann die Verfügbarkeit. Wenn diese Prüfung dann keine Verfügbarkeit ergibt, wirst du aus dem Vertrag entlassen.
Die nette Dame beim Kundenservice hat ebenfalls einen Check gemacht und mir gesagt ich solle eine außerordentliche Kündigung schreiben... Also soll ich den Umzug jetzt noch einmal durchgehen? Wenn ich einen Umzug beauftragen will, komme ich ja über den Verfügbarkeitscheck nicht hinaus, weil der negativ ausfällt und ich auf die Kundenhotline verwiesen werde.
Dann nutze das Kontaktformular..
Beauftrage einen Umzug zur neuen Adresse.
Wenn Du den Vertrag nicht verlängern willst, dann schreibe das Du mit der Umzugspauschale einverstanden bist.
Hallo @s0ad ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Was genau stand denn in dem Antwortschreiben drin, dass du auf deine Kündigung erhalten hast. Wenn die Kündigung erst einmal auf das reguläre Vertragsende gelegt wird, dann liegt dies meistens daran, dass die benötigten Unterlagen wie An- und Abmeldung nicht eingereicht wurden.
Schöne Grüße, Sven
Hallo @s0ad ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Was genau stand denn in dem Antwortschreiben drin, dass du auf deine Kündigung erhalten hast. Wenn die Kündigung erst einmal auf das reguläre Vertragsende gelegt wird, dann liegt dies meistens daran, dass die benötigten Unterlagen wie An- und Abmeldung nicht eingereicht wurden.
Schöne Grüße, Sven
Hallo Sven,
In der Email stand folgendes:
"Guten Tag xxx,
schade, dass Sie Ihr o2 Internet- & Festnetz-Produkt nicht länger nutzen möchten. Wir bedauern Ihre Entscheidung sehr und bestätigen Ihnen die Kündigung zum 13.03.2025. Zu diesem Termin werden wir den damit verbundenen Anschluss mit der Hauptrufnummer xxx wie gewünscht abschalten.
Freundliche Grüße
Ihr o2 Team"
Bitte keine Vollzitate!
Hast du die Meldebescheinigung eingereicht?
Die Aussagen der Hotline bezüglich Verfügbarkeit und Kündigungsmöglichkeit sind übrigens mit Vorsicht zu genießen. Die abschließende Prüfung erfolgt durch die Fachabteilung.
Bevor keine amtliche Meldebestätigung vorliegt, wird die Kündigung fristgerecht eingetragen.
Irgendwie verstehe ich die Hektik nicht. Umzug zum 1.9., dann Ummeldebescheinigung einreichen, 1 Monat Kündigungsfrist = bis Sept.2024 ist noch mindestens zu zahlen. Das kann doch noch gar nicht abgeschlossen sein im Juli.
Es geht vor allem darum, dass mir bisher trotz 3 verschiedener Kontakte mit dem Kundenservice niemand irgendeine Handlungsempfehlung gegeben hat, die mich auch nur einen kleinen Schritt weiter gebracht hat und alles, was ich bisher unternommen habe, anscheinend unnütz war. Alles verlief ins Leere.
Die Antworten hier waren jetzt schon wesentlich hilfreicher, dafür möchte ich mich bedanken. Da ich mich parallel um einen anderen Provider kümmern muss, wollte ich einfach rechtzeitig Klarheit mit dem bestehenden Vertrag.
Dann werde ich nun warten, bis ich die Meldebescheinigung habe und anschließend kündigen. Die Form ist mir aber immer noch nicht klar, da der Standardprozess nicht weitergeht, wenn die Verfügbarkeit nicht gegeben ist.
Es gibt keine Form. Es gibt nur Brief, Fax oder Kontaktformular mit angehängter Meldebescheinigung an der nicht verfügbaren Adresse.
Die Kundenkommunikation ist bisweilen etwas dürftig bei o2. Allerdings geht man bis auf Komma nach den Vorgaben der BNetzA vor.
@s0ad
Wichtig!!! Wenn Du wechselst bitte nicht den neuen Anbieter um Rufnrmitnahme bitten bzw. sollen die nicht für Dich kündigen.
Hallo @s0ad,
es ist schade, dass du bisher nicht viel Hilfe erhalten konntest. Es freut mich, dass du nun hier in der Community von einigen User:innen Unterstützung erhalten konntest. Danke an alle Solltest du weitere Fragen haben, melde dich gerne wieder.
Liebe Grüße, Lea