@msiegberg dankeschön, aber dort war ich schon drin.
Und O2 bzw. UGG können nicht helfen?
Ich hatte auch ein paar Startschwierigkeiten damals.
Erst der 4. Techniker am Telefon verstand was ich wollte und richtete alles entsprechend ein.
Danach lief es auf Anhieb.
@msiegberg man bekommt von beiden keine Antwort. Ganz schwierig, zumal mir an der Haustür vom UGG/O2 Vertreter/Verkäufer mir die Verwendung des SFP Modems direkt zugesagt wurde. (Ich schreibe das gleich auf, dass sie kein ONT von und brauchen) Doch die GF Installateure setzen standardmäßig in jedem Haus den ONT von UGG.
Also ich hatte zunächst das Glasfaser Modem 2 der Telekom an meinem Anschluss hängen.
Die ID des Modems teilte ich O2 mit.
Als alles lief bekam das Modul die ID des Modems.
@msiegberg ok, danke für die Rückmeldung. Seitens O2 hat hier noch nie jemand darauf hingewiesen, dass man die Modem ID des Moduls irgendwo melden kann.
O2 braucht “dringend” die ID des Modems. Diese können in der Vertragsverwaltung des Glasfaseranschlusses in der Mein O2 App hinterlegt werden:
Diese ID wird im Anschluss nach Anleitung im Ascii/Hex Format in dem Luleey Modul eingetragen.
@msiegberg ich finde diese Seite in der Mein O2 App gar nicht. (Apple IOS Version)
Gibt es eventuell einen Link?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo @msiegberg und hallo @gudelaune,
das funktioniert so nur bei den Anschlüssen die über die Glasfaserleitungen der Deutschen Telekom realisiert werden.
Bei den UGG-Anschlüssen gibt es diesen Punkt im Kundenportal nicht, auch unsere Kundenbetreuung kann die ONT-ID nirgends eintragen.
Sie muss stattdessen im Router selbst eingetragen werden, hier in diesem Thread wurde das mehrfach besprochen, z.B. hier:
Viele Grüße
Giulia
@o2_Giulia ok, danke für die Information.
Mit Fritz!bixen ist es also möglich. (weil die eben schon ein O2 FTTH Profil gespeichert haben, was man auswählen kann. Das gibts bei den SFP Modulanbketern nicht. Hier müssen konkrete Werte eingetragen werden, die uns nicht zur Verfügung gestellt werden. Bzw. sollte UGG das mit der Modem ID übernehmen. Weigern sich aber, da man ja einen Vertrag mit O2 hat. Ein ewiges hin- und hergeschiebe. Da ich aber ein bedauerlicher Einzelfall bin, muss ich mich damit abfinden.
@gudelaune
nein du musst dich damit nicht abfinden. Es gibt Endgerätefreiheit und wenn dein Provider dir die diese nicht ermöglicht bzw. die erforderlichen Zugangsdaten mitteilt, kannst du die Bundesnetzagentur kontaktieren.
LOL. Der Thread ist als “GELÖST” markiert. Wenn ich das hier richtig überblicke haben mind. 3 Member hier dies Problem (@gudelaune, @hohenpul, @FMTHS23).
Mit AVM funktioniert es definitiv. Hab bereits zwei FRITZ!Box’n an meinem Anschluss erfolgreich getestet.
@o2_Giulia eventuell könnt ihr die Diskussion wieder eröffnen.
Hallo Leute,
ich kann leider immer noch keine Neuigkeiten bieten da bisher der Ausbau in unserem Ortsteil noch nicht begonnen hat.
@FMTHS23 Das SFP Modul werde ich jetzt trotzdem schon mal ordern, danke für die Infos.
Durchs Haus hab och die Glasfaserpatchkabel bereits gezogen so das es dann recht schnell geht ;-)
@hohenpul Hast du den Hinweis aus dem Unifi-Forum beachten?
Die ONTs wollen die SN entweder in HEX (16-stellig) oder in ASCI/HEX (12-stellig)
Du musst die ersten 8 Stellen von HEX in ASCI (4 Stellen) umrechnen, dann hast du die 12-stellige SN und kannst sie eintragen.
Die bekannten Modem-IDs/GPON-Seriennummern sind ebenfalls 12-Zeichen groß und setzen sich im Allgemeinen aus der Modulkennung (die ersten 4 Bytes), meistens im Dezimalformat, gefolgt von den letzten 4 Bytes der MAC-Adresse (Hexadezimalformat) zusammen:
UGG ONT Modulkennung: ASKY (Hexadezimal: 41534B59)
Hallo @FMTHS23,
die Lösung hier im Beitrag wurde schon vor über einem Jahr gesetzt.
Es kann natürlich trotzdem fröhlich weiter diskutiert werden, der Beitrag wird dadurch nicht geschlossen.
Viele Grüße
Giulia
Hallo nochmal in die Runde,
Ich stehe gerade mit der Bundesnetzagentur in Kontakt. Folgende Nachricht können sie gern mal mit in ihre Meetings @o2_Giulia @o2_Matze @o2_Solveig nehmen, wo Menschen wissen, was ein passiver Netzabschluss ist. Ein ONT mit 230V Schukostecker ist es laut Bundesnetzagentur nämlich nicht. Der Verweis, dass das ONT seitens UGG (O2 + Allianz) der passive Netzabschlusspunkt ist, ist falsch. Das ist nämlich die HÜP Dose. Und deshalb hätte ich gern die komplette Schnittstellenbeschreibung, um mein eigenes Gerät einzusetzen. Wo finde ich denn die Schnittstellenbeschreibung mit sämtlichen technischen Parametern, wie von der Bundesnetzagentur gesetzlich gefordert?
Vorgangsnummer 2024-09-25-0068/233-3
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Die Praxis einiger Netzbetreiber, ausschließlich den vom Netzbetreiber vorgesehenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zuzulassen, entzog den Endkunden die Möglichkeit, sein Telekommunikationsendgerät frei zu wählen. Mit der Gesetzesanpassung soll klargestellt werden, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.
Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt beispielsweise, das der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorte an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren ist. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt. Das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.
Der Netzabschlusspunkt bildet die Trennlinie zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz und dem privaten, in der Funktionsherrschaft des Nutzers liegenden Netzes. Passive Netzabschlusspunkte sind z. B. der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter, mit denen Signale innerhalb des Übertragungsmediums für besondere Leitungsmerkmale genutzt werden können. Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung. Mit der Gesetzesanpassung wird klargestellt, dass erst durch den Anschluss von funktionsfähigen Telekommunikationsendgeräten ein tatsächlicher Anschluss an das öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetz erfolgt und Geräte, die hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt betrieben werden, nicht Teil des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzes sind.
Die Routerfreiheit wird durch die gesetzlichen Reglungen im TKG gesichert. Der Gesetzgeber hat unter anderem folgende Regelungen getroffen:
".. Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. ..."
Wer Telekommunikationsendeinrichtungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen betreiben will, hat für deren fachgerechten Anschluss Sorge zu tragen.
Die Regelungen dienen der Klarstellung, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht daran gehindert sind ihren Kunden ein Endgerät (Router, Modem) anzubieten bzw. zur Verfügung zu stellen. Viele Endkunden werden auch künftig den mit der Bereitstellung eines Endgerätes verbundenen Service und technischen Support in Anspruch nehmen wollen. Die Gesetzesanpassungen wollen diese bisher weit verbreitete Praxis nicht ausschließen, sondern lediglich mit Blick auf den Anschluss von Routern und Modems eine Wahlmöglichkeit eröffnen. Das Recht, Endgeräte seiner Wahl an das öffentliche Telekommunikationsnetz anzuschließen, verlangt auch die Bereitstellung entsprechender Zugangsdaten durch die Netzbetreiber. Dies wird damit klargestellt.
Die Schnittstellenbeschreibungen müssen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung aller über die entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste in der Lage sind. Sie müssen alle Informationen enthalten, damit die Hersteller die jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen, die für die jeweilige Telekommunikationsendeinrichtung gelten, nach eigener Wahl durchführen können.
Somit ist es den Herstellern von Telekommunikationsendeinrichtungen möglich, entsprechende Geräte am Markt zu platzieren. Somit ist es Ihnen möglich, ein entsprechendes Gerät zu erwerben, welches den Anforderungen des entsprechenden Netzes gerecht wird.
Es besteht keine Verpflichtung, dass Netzbetreiber den Markt der Endeinrichtungen beobachten und alle Entwicklungen prüfen und entsprechende Empfehlungen aussprechen. Ein Anbieter verstößt auch nicht gegen die Regelungen zur Routerfreiheit, wenn es keine Endeinrichtungen entsprechend seiner Schnittstellenbeschreibung am Markt gibt.
Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass mit der Beschlussempfehlung zum Gesetz deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, einen wettbewerbsorientierten Warenverkehr (EU-weit) zu ermöglichen, um den vollen Nutzen aus dem technischen Fortschritt ziehen zu können. Neben der Stärkung der Rechte der Endkunden baue die Gesetzesänderung Wettbewerbsbehinderungen ab, wodurch sie Impulse für eine Intensivierung des Wettbewerbs setze und die innovative Entwicklungen auf dem Endgerätemarkt fördere.
________________________________________ Überwachung der Telekommunikationsversorgung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Einziger Unterschied soll die QoS Signalisierung (DSCP) sein.
@hohenpul könntest du mal in den Settings des luleey mal nach solchen Einstellungen suchen so das die Pakete nach IEEE 802.1p markiert werden können?
Leider gibt es keine Anleitung/Dokumentation zu dem Modul.
Hallo @Luxi242,
ich antworte nun unter einem neuen Account, da ich Probleme hatte mich mit meinem @hohenpul Account anzumelden.
Leider komme ich mit dem Luleey Modul auch nicht weiter. Hier mein aktueller Stand:
Verbindung auf GPON Ebene wird hergestellt (ONU-State = 5)
PPPoE Einwahl über die UDM scheitert → keine IP-Adresse wird zugewiesen.
Ich vermute hier ebenfalls ein Problem mit den VLAN Settings.
Nach einem Firmware-Update auf dem Luleey Modul werden hier zusätzliche Infos angezeigt:
Jedoch hat bis jetzt keine Kombination der Settings zum Erfolg geführt.
Luleey VLAN Settings = Auto; UDM Internet Settings VLAN ID = 7
Luleey VLAN Settings = Auto; UDM Internet Settings VLAN transparent
Luleey VLAN Settings = transparent; UDM Internet Settings VLAN ID = 7
Luleey VLAN Settings = transparent; UDM Internet Settings transparent
Luleey VLAN Settings VLAN ID = 7; UDM Internet Settings VLAN ID = 7
Luleey VLAN Settings VLAN ID = 7; UDM Internet Settings VLAN transparent
Was mich etwas stutzig macht ist die VLAN ID 724 die im Auto-Mode durch den ISP bereitgestellt wird.
Die Telefónica Schnittstellenbeschreibung verweist für weitergehende Informationen bei UGG-Anschlüssen auf die UGG-Webseite, und dort findet man u.a. das:
@blablup und genau das hilft überhaupt nicht weiter, da zwar technische Bedingungen für ONT‘s beschrieben sind aber keine konkreten Werte.
Bsp. „es können bis zu“ es kann dies kann das. Zur Verifizierung kann PLOAM Passwort oder Seriennummer oder MacAdresse verwendet werden.
Es kann ein WDM Filter geschaltet sein.
Also im Prinzip maximale Verwirrung.
@Luxi242 bei mir klappt es auch bis zum ONU State 5 (Also Verbindung steht)
Jedoch bekomme ich wie @hohenpul auch keine Ip Adresse zugewiesen. In der Schnittstellenbeschreibung von UGG steht bspw. nichts von VLAN ID 7 - aber soll wohl so sein.
Maximale Intransparenz. Irgendwer muss ja mal sagen können wie das Askey von UGG sich einwählt und welche Werte es dafür braucht. Oder werden wir mit unseren eigenen Modulen aktiv gehindert? In der Schnittstellenbeschreibung ist nämlich von „Schurken ONU)“ die Rede…
Ich habe parallel die UGG mit dem Schreiben der Bundesnetzagentur konfrontiert. Als Antwort kam folgendes:
Sehr geehrter Herr C,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Der von UGG durchgeführte Ausbau sieht den Optischen Netzabschluss (ONT) als Bestandteil vor. Wenn Sie den Router direkt an den Hausübergabepunkt anschließen oder andere Geräte verwenden wollen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Internetanbieter.
UGG übernimmt in diesem Fall keine Haftung bei Schäden und es kann bei Störungen keine Prüfung vorgenommen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Sitz der Gesellschaft: Ismaning | Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRA 113340 | Persönlich haftende Gesellschafterin
UGG General Partner GmbH | Sitz der Gesellschaft: Ismaning
Registergericht: Amtsgericht München | Registernummer: HRB 261615
Geschäftsführer: Jens Prautzsch, Frank Krause, Jörn Schoof, Eduardo de Santos
Ref:MSG29238153_LhCP7FVP0iDobI8L6JA
So liebes O2 Team - nun seid ihr wieder dran.
Wie kann die UGG das Askey ONT als Bestandteil des Netzabschlusses ansehen, wenn die Bundesnetzagentur - im Schreiben oben an mich - genau klarstellt, dass das nicht erlaubt ist, da es ein aktives Bauteil ist. Das ist ja schon dreist wie man sich offensichtlich nicht an bestehende Gesetze hält.
Und nein - wir benötigen keine Linkss, die allgemeingehaltene, unkonkrete technische Beschreibungen enthalten wo drin steht, wie die Vorraussetzungen des Zugangs zum optischen Netz jeweils sein KÖNNTEN.
Hallo Zusammen,
ich habe meinen Anschluss soeben zum Laufen gebracht.
Entscheidend hierfür war das korrekte VLAN Setting im Luleey Modul, als auch in der UDM. Folgendes Setup funktioniert nun bei mir:
Luleey: VLAN Manual - Transparent Mode
UDM: VLAN-ID 724
Auf die VLAN-ID bin ich durch Zufall gestoßen, da diese im Luleey-Modul durch das Auto-Konfig angezeigt wurde.
Ich hoffe mit der Info klappt es für den Rest ebenfalls!
@hohenpul Du bist der Held, mal schauen ob sich die anderen UGG/O2 Geschädigten nochmals mit dem Luleey beschäftigen.
Ich hab meines bestellt, leider fehlt noch immer der Glasfaseranschluss.
Interessant wird es dann auch wenn man den Internetanbieter nach den 2 Jahren wechselt, denn ich bleib nicht bei so einem intransparenten Verein.
Bin gespannt...
@hohenpul @Luxi242 ich habe es immer noch nicht hinbekommen. Ich mache meine PPPoE Einwahl aber jetzt schon mal mit der UDM Pro (Fritzbox konnte somit entfernt werden)
Ich muss in der Konfiguration der UDM aber VLAN 7 eingeben. Lasse ich das Feld leer oder verwende ich VLAN 724 bekomme ich keine Verbindung. Es ist ja merkwürdig, dass UGG anscheinend verschiedene VLAN nutzt. Im Übrigen habe ich mich jetzt noch zusätzlich an die Verbraucherzentrale gewandt. Es gibt dazu bereits schon von der Verbraucherzentrale RLP Unterlassungserklärungen, die diverse Netzbetreiber unterschrieben haben. Man geht davon aus, dass der Hintergrund, dass die Schnittstellenparameter aus folgendem Grund nicht mitgeteilt werden: Das Geschäftsmodell durch die Vermietung von Routern mit Glasfaserschnittstelle. (AVM)
Deswegen werden so fadenscheinige, nicht beweisbare Behauptungen in die Welt gesetzt, dass eigene Geräte das Netz der Infrastrukturbetreiber stören könnten und der Kunde dann dafür zahlen muss.
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