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Gelöst

Fritzbox Zeitwert

  • 14 January 2017
  • 8 Antworten
  • 2646 Aufrufe

Hallo, ich möchte gern meine Fritzbox behalten. Im Juli 2015 habe ich die 7490 zum Vertrag DSL L erhalten. Im Juni 2016 sind wir umgezogen. An der neuen Adresse wurden wir auf DSL M un danschliesend da es sehr langsam war auf DSL S mit Laufzeit umgestellt. Da nichtmal 700 kBit Upload erreicht werden habe wir eine Sonderkündigung zum 31.01 erhalten. Dabei wurde online mein Vertrag auf DSL S ohne Laufzeit umgestellt und die Option Fritzbox taucht auch nicht mehr auf. Wird mit bei nicht Rücksendung der Zeitwert berechnet seit dem ich Fritzbox (Juli2015) habe oder der Zeitpunkt seit der letzten Produktumstellung? Wenn ein Moderator sich meldet kann ich auch gern die Kundennummer geben.



8 Antworten

Benutzerebene 7
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An der Stelle der Hinweis, dass die Leihgerät nicht gekauft werden können. Die Geräte bleiben immer Eigentum von O2 und müssen zurück geschickt werden. Es kann kein Eigentum an den Leihgeräten erworben werden.

Das mag sein aber in der Kündigung steht: Sollten diese Geräte bis zu diesem Tag nicht bei uns eingehen, wird Ihnen ein Schadenersatz in Höhe des Warenwertes in Rechnung gestellt.

Und wenn ich einen Schaden ersetze, bedeutet das doch das ich das die Zahlung die leiste das Eigentum ersetzt. Oder seh ich das falsch?

Meine eigentliche Frage ist damit auch nicht beantwortet.

Mfg

Benutzerebene 7
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Das ist mehr ein Druckmittel, um dich zur Rücksendung zu bewegen. Ein Kaufvertrag setzt 2 übereinstimmende Willenserklärungen voraus. O2 stellt bereits in den AGB klar, dass die Geräte unveräußerliches Eigentum von O2 sind. Wenn man dir die Fritzbox vom Kauf anbieten wollte, hätte man dir auch einen Preis genannt.

Ok, bei Vertragsschluss damals wurde mir noch groß und breit versichert, das die Fritzbox keiner zurückhaben will. Das Zeigt leider wieder wie weit das Gesagte in der Hotline vom Tatsächlichen abweicht. Beim Umzug wurde von den Nachbarn wurde mir auch gesagt das mehr als 6000 DSL nicht möglich ist. Wo ich den Umzug beauftragt habe habe ich darauf hingewiesen, und es wurde gesagt, wir testen DSL M, wenn nicht geht eine kostenloser Wechsel auf DSL S. Das Ergebnis waren 50€ Wechselgebühr.

Benutzerebene 7
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Dann würde ich die Fritzbox nicht zurückschicken und O2 eine Beschwerde schicken, wenn O2 dir eine Rechnung schickt wegen der nicht zurückgeschickten Fritzbox unter Berufung auf das damalige Telefonat und die Wechselgebühr von 50,00 €.

Benutzerebene 7
blue_screen schrieb:

An der Stelle der Hinweis, dass die Leihgerät nicht gekauft werden können. Die Geräte bleiben immer Eigentum von O2 und müssen zurück geschickt werden. Es kann kein Eigentum an den Leihgeräten erworben werden.

Habe ich mal richtige Antwort markiert.

Gruß

Stefan

Benutzerebene 7
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Das ist doch ein falscher Ansatz.

Wenn er eine Aufforderung von o2 bekommen hat, die Box zurück zu senden, dann muss er sie zurücksenden. Zumal die 149 Euro wollen, wenn die Box jünger 3 Jahre ist, 90 Euro wenn jünger 6 Jahre.

Da kaufe ich mir lieber für 50 Euro mehr meine eigene Box an der ich auch EIGENTUMSRECHTE habe.

Und wenn o2 eine Wechselgebühr berechnet, die nicht berechnet werden sollte, dann muss man zeitnah meckern und reklamieren, dann hätte man die erstattet bekommen.

Aber nicht im nachhinein kommen und wild Sachen miteinander verrechnen wollen.

Um die Erstattung der Wechselgebühr habe gebet, als fest stand das nicht einmal eine Versorgung im DSL S Tarif gewährleistet werden kann und ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht habe. Der Kündigung wurde zwar Folge geleistet, die Erstattung der 50 € aber in keinster Weise berücksichtigt. Auch bei einem Versuch, mich zurück zu gewinnen, wurde gesagt das die Gebühr nicht hätte anfallen dürfen aber eine Erstattung wurde nicht angeboten.

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