Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service

Hallo,

es wurde ungewollt ein Gymondo-Abo für meine Partnercard aktiviert.

Jetzt kann ich diese ABO nicht mehr widerrufen bzw. Kündigen.

Was muss ich tun? Ich habe eine Drittanbietersperre eingerichtet.

 

Danke für die Hilfe

Edit o2_Antje: Verschoben von Tarife zu Services / 24.05.2024 / 18:26 Uhr

Jetzt kann ich diese ABO nicht mehr widerrufen bzw. Kündigen.

Warum nicht? Wann genau wurde es aktiviert? Du kannst innerhalb von 14 Tagen widerrufen. widerruf@cc.o2online.de 

Schau mal hier:

 


Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

schriftlich kündigen, oder versuchen Abos hier selbst zu verwalten oder zu beenden:

 

Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/

 

o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.

 

Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:

- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.

- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus RedirectRegistrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html

 

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.

Diese Informationen brauchen wir

  1. Ihre persönlichen Daten,
  2. Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
  3. Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
  4. Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
  5. Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,

 

Direkt zum Beschwerdeformular


Hallo @GerdSpessart,
vielen Dank, dass du dich mit deinem Anliegen auf diesem Weg meldest. Ich habe direkt für dich nachgeschaut und gesehen, dass das Abo bereits deaktiviert wurde. Es freut mich sehr, dass dir bereits weitergeholfen werden konnte. Bei noch offenen Fragen dazu melde dich gerne hier noch einmal.
Liebe Grüße Bianca


Deine Antwort