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Falsche Rechnung - Bitte um Korrektur / Ständig fehlerhafte Tarifbuchung


Guten Tag, ich bitte um Korrektur meiner Rechnung unter der Nummer 1646306917/04. Sie enthält einerseits eine Anschlussgebühr, die laut Ihrer Auftragsbestätigung vom 17.10.2014 nicht anfallen soll. Weiterhin ist eine Anrufsperrung aller eingehenden und abgehenden Anrufe vom 24.10.2014 berechnet, die ich nicht in Auftrag gegeben habe und die sich auch nicht aus meinem Kundenkonto ergibt. Dort sind nur 0900er Rufnummern gesperrt. Ein Hinweis hierzu: Am 24.10.2014 meldete ich mich (u.a.) bei Ihrem Support, weil der Tarif nicht korrekt gebucht war, worauf einer Ihrer Mitarbeiter Änderungen veranlasste. Außerdem bitte ich insoweit um Korrektur, als dass der 10 Euro Vorteil und die 10% Rabatt auf die Surf-Flat nicht für den Rechnungszeitraum gegeben werden, sondern ab dem 30.10.2014. Ein Hinweis auch hierzu: Am 30.10.2014 meldete ich mich (u.a.) bei Ihrem Support, weil der Tarif noch immer nicht korrekt gebucht war, worauf einer Ihrer Mitarbeiter nochmals Änderungen veranlasste. Ich weise darauf hin, dass diese falsche Rechnung dadurch entstanden ist, dass ich 6x mit Ihnen Kontakt hatte und jedesmal der Tarif umgebucht werden musste, weil etwas nicht stimmte. Der Schriftverkehr liegt mir vor, Fragen dazu beantworte ich gerne. Gleichzeitig bitte ich um Angabe, ob meine Kündigung für den der Rechnung zugrunde liegenden Tarif angekommen ist und diese bestätigt wird. Ich schreibe dies hier, da Ihr Chat nicht funktioniert. Telefon genügt mir nicht, da ich alle Kontaktaufnahmen speichere. Ich bitte um Antwort. David
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Lösung von o2_Dörte 11 November 2014, 13:21

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14 Antworten

Hier noch einmal in besserer Formatierung:

 

Guten Tag,

 

ich bitte um Korrektur meiner Rechnung unter der Nummer 1646306917/04.

 

Sie enthält einerseits eine Anschlussgebühr, die laut Ihrer Auftragsbestätigung vom 17.10.2014 nicht anfallen soll. Weiterhin ist eine Anrufsperrung aller eingehenden und abgehenden Anrufe vom 24.10.2014 berechnet, die ich nicht in Auftrag gegeben habe und die sich auch nicht aus meinem Kundenkonto ergibt. Dort sind nur 0900er Rufnummern gesperrt.

 

Ein Hinweis hierzu: Am 24.10.2014 meldete ich mich (u.a.) bei Ihrem Support, weil der Tarif nicht korrekt gebucht war, worauf einer Ihrer Mitarbeiter Änderungen veranlasste.

 

Außerdem bitte ich insoweit um Korrektur, als dass der 10 Euro Vorteil und die 10% Rabatt auf die Surf-Flat nicht für den Rechnungszeitraum gegeben werden, sondern ab dem 30.10.2014. Ein Hinweis auch hierzu: Am 30.10.2014 meldete ich mich (u.a.) bei Ihrem Support, weil der Tarif noch immer nicht korrekt gebucht war, worauf einer Ihrer Mitarbeiter nochmals Änderungen veranlasste.

 

Ich weise darauf hin, dass diese falsche Rechnung dadurch entstanden ist, dass ich 6x mit Ihnen Kontakt hatte und jedesmal der Tarif umgebucht werden musste, weil etwas nicht stimmte. Der Schriftverkehr liegt mir vor, Fragen dazu beantworte ich gerne.

 

Gleichzeitig bitte ich um Angabe, ob meine Kündigung für den der Rechnung zugrunde liegenden Tarif angekommen ist und diese bestätigt wird. Ich schreibe dies hier, da Ihr Chat nicht funktioniert. Telefon genügt mir nicht, da ich alle Kontaktaufnahmen speichere. Ich bitte um Antwort.

 

David

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Das kannst du hier aber so nicht anfordern. Deine Rechnung musst du schriftlich (Post oder Fax) reklamieren.

Ich habe nun nicht auf dem BGB geschlafen, aber das entzieht sich meiner Kenntnis. Es handelt sich hier wohl um ein Support-Forum des Anbieters 02. Sollte rechtlich also vertretbar sein.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Klar kannst du dein Problem hier vortragen, aber wir Kunden können dir dabei nicht helfen ;-)

 

Du kannst natürlich gerne warten, bis ein Moderator hier vorbeischaut. In deiner Rechnung steht aber ganz deutlich, dass man Einwände schriftlich an die Kundenbetreuung zu melden hat - und ein Kundenforum ist nicht die Kundenbetreuung. Mit dem BGB hat dies gar nichts zu tun.

In der Rechnung steht auch, dass Einwendungen binnen zwei Monaten erfolgen müssen. Das ist entweder lachhaft oder einfach nur unbegründet, wie man es auch immer sehen möchte. 

 

Leider bin ich heute - wohl aufgrund eines technischen Fehlers - bereits 5mal aus dem Kundenchat geflogen. Ich kann mein Leben besser verbringen, also (ständig) mit 02 Kontakt zu haben, was aufgrund eines Datentarifes, der 13.49 Euro pro Monat kosten soll, mir nur unnötig meinen Tagesablauf stört.

 

Per Fax erreicht die Jungs und Mädels nur der Entzug der Einzugsermächtigung. O2 kann sich ja dann bei mir melden, wenn sie etwas möchten.

 

Aber nur binnen 2 Monaten (Scherz).



Per Fax erreicht die Jungs und Mädels nur der Entzug der Einzugsermächtigung. O2 kann sich ja dann bei mir melden, wenn sie etwas möchten.

 

 

Denk daran, dass diese Entziehung erst für künftige Rechnungen gilt. Das geht nicht rückwirkend. 

Benutzerebene 7
Hallo David,

da ist ja echt eine Menge schief gelaufen.
Der Tarif war leider von Anfang an falsch eingerichtet :frowning

Ich habe dir nun sämtliche Gebühren, die zuviel erhoben wurden, gutgeschrieben.
Offen bleibt nur die korrekte anteilige Grundgebühr von 2,21 EUR.

Da die Buchung bereits in Auftrag gegeben wurde, kann es sein, dass noch der Betrag laut Rechnung abgebucht wird. Die Gutschrift wird dann mit den nächsten Rechnungen verrechnet.

Die Anrufsperren habe ich wieder für dich entfernt. Mit dem o2 go kann sowieso nicht telefoniert werden, diese sind also nicht nötig, würden aber weiterhin berechnet werden.
Auf der nächsten Rechnung findest du evtl. noch mal eine anteilige Berechnung der Sperren bis heute. Wenn ja, melde dich dazu bitte noch mal, damit wir auch dies erstatten können.

Viele Grüße
Dörte
Hallo Dörte, 

 

danke für die freundliche Hilfe. Im Account ist es nun - zumindest für diese Rechnung - vermerkt worden.

 

Ein freundlicher Hinweis dafür von mir: in den Rechnungen, die ihr heute versendet habt, ist der Link unter "Online-Formular" falsch gesetzt.

 

Er zielt auf eine 404er Seite ab:

 

http://www.o2online.de/meta/kontakt/schreiben-sie-uns/?partnerId=CRM&medium=e-bill&keywordtext=nk_formular

 

Ich melde mich wieder, sobald das nächste Unglück seinen Lauf nimmt. 

 

Gruss

 

David

@"Hat mit dem BGB nichts zu tun"

 

Zumindest ist es im Einflussbereich von 02 angekommen.

 

Das hat es - auch darüber hinaus - schon, muss ich hier aber nicht ausführen.

 

Hier gilt die normative Kraft des Faktischen:

 

http://www.rechtslexikon.net/d/normative-kraft-des-faktischen/normative-kraft-des-faktischen.htm

 

Warum? Weil es funktioniert.

 

Grüße

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Es freut mich, dass dir unkompliziert geholfen wurde. Nur weil etwas vorgeschrieben ist heisst es natürlich nicht, dass es keine Ausnahmen gibt 😉

Maßgeblich bezüglich der Frist ist in diesem Fall übrigens das TKG (insbesondere § 45i), das eine Beanstandungsfrist von mindestens 8 Wochen vorschreibt. Diese Frist gilt meines Wissens bei allen Anbietern.

Ahoi.

Vorgeschrieben ist das immer noch noch nicht. O2 bittet - falls Du das gemeint hattest - um eine Zusendung per Post, gibt wohl deshalb z.B. die Faxnummer nicht sehr präsent an.

Problem an dem Hinweis in der Rechnung ist, dass der durchschnittliche Kunde als rechtlicher Laie seine Auswirkung nicht deuten kann, da der isolierte und - nebenbei bemerkt - extrem kleine Hinweis in seinen knappen Ausführungen für eine Zuordnungsverwirrung sorgt: "Oh, ich kann nur 2 Wochen etwas machen, danach ist die Forderung berechtigt". Tendenziell wird so diese Regelung, die zum Schutz der Kunden eingerichtet worden ist, ins Gegenteil verkehrt. Sie wird auch nicht genannt, so dass sich der Kunde weiter informieren könnte.

Unabhängig von der Frage, ob der § 45i TKG überhaupt bei dem von mir abgeschlossenen Flatrate-Datentarif einschlägig ist (wozu es in den Kommentierungen andere Auffassungen gibt) ist eine andere Tatsache maßgeblich, denn ich bemängele ja nicht den Verbrauch sondern den so nicht abgeschlossenen und damit falsch in Rechnung gestellten Vertrag und frage mich, welche Konsequenz das hat:

Ich kann nur hinsichtlich der berechtigten Ansprüche in Verzug geraten. O2 hätte allerdings der Klageweg hinsichtlich dieser (BGB) Forderung offen gestanden, womit ich auch kein Problem gehabt hätte, denn ich habe keine Willenserklärung abgegeben, einen Vertrag in der Ausgestaltung abzuschließen, wie er mir in Rechnung gestellt worden ist.

Wenn sie natürlich den Anschluss sperren, weil ich Ihnen nach Mitteilung nur die aus meiner Sicht und auch tatsächlich berechtigten Beträge überweise, ist das auch nicht mein Problem. Dagegen gäbe es Möglichkeiten des Rechtsschutzes.

Hinsichtlich des erstgenannten: Schon aus Gründen der Mitstörerhaftung ist dies ein moderiertes Forum, auf das sich 02 teilweise bezieht, um - so glaube ich - Kunden von der Kontaktaufnahme z.B. per Email abzuhalten, denn das macht Arbeit.

Zugegangen ist eine Willenserklärung, sobald sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, er könne von ihr Kenntnis erlangen (z.B. BGH, Urteil vom 03.11.1976 – VIII ZR 140/75).

Ob das wirklich weit hergeholt ist, müsste ein Anwalt prüfen und ein Gericht entscheiden.

Wie gesagt, bleib locker und betrachte es mit einem Augenzwinkern. Es hat funktioniert und die Wahrscheinlichkeit ist groß gewesen. Hätte es nicht geklappt, wäre es unschädlich gewesen.

& Gute Nacht

David

Richtig es hat funktioniert. 

 

Trotzdem muss man darüber sprechen, wenn falsche/fehlerhafte Meinungen öffentlich geschrieben werden. Der nächste nimmt das für bare Münze und fällt eventuell böse auf die Nase.

 

Unabhängig davon habe ich Dörtes Beitrag als Lösung markiert, wenn du damit nicht einverstanden bist einfach Bescheid geben. Auch wenn noch etwas sein sollte, einfach her damit 😉

 

[color=#000080]Gruß


Du hast natürlich Recht. Unabhängig davon, dass hier nur Meinungen vertreten werden, im Forum keine Rechtsberatung usw. stattfindet, kann man solche Sachen korrigieren.

 

Pauschale Aussagen, wie:

 

"Das kannst du hier aber so nicht anfordern. Deine Rechnung musst du schriftlich (Post oder Fax) reklamieren."

 

sind dazu nicht geeignet.

 

Der Beitrag kann zunächst geschlossen werden. Ich melde mich wieder, sobald O2 merkt, dass sie auf meine per Fax für 2 Rufnummern versendete Änderung der Bankverbindung (Sepa-Mandat) in einer Sache vom falschen - aufgelösten - Konto abbuchen und mir eine Mahnung für die Rücklastschrift senden. Beide befinden sich übrigens im gleichen Account.

 

Ist schon irgendwie witzig.

 

 

Grüße

 

David

 
Benutzerebene 7
David-123321 schrieb:

 

Der Beitrag kann zunächst geschlossen werden. Ich melde mich wieder, sobald O2 merkt, dass sie auf meine per Fax für 2 Rufnummern versendete Änderung der Bankverbindung (Sepa-Mandat) in einer Sache vom falschen - aufgelösten - Konto abbuchen und mir eine Mahnung für die Rücklastschrift senden. Beide befinden sich übrigens im gleichen Account.

 

 
Ich habe hier nur den Widerruf der Einzugsermächtigung für eine Nummer vorliegen, den o2 go. Dies kam aber leider etwas spät bei uns an. Durch die Vorlaufzeit von 10 Tagen können wir die Buchung nun leider nicht mehr aufhalten.

 

Für die anderen beiden Verträge (Mobilfunk & Handy) ist die Bankverbindung weiterhin hinterlegt, da kein Widerruf vorliegt.

Lediglich beim o2 go wird ab nächster Rechnung nicht mehr abgebucht.