ich habe letzte Woche (16.12.) meinen Vertrag bei o2 verlängert und im Rahmen der VVL ein iPhone 6s 64GB spacegray bestellt. Soweit so gut - über die Konditionen bei der VVL konnte ich mich nicht beschweren (Höhe des Hardware-Rabatts einerseits, Aufstockung des Datenvolumens andererseits). o2 hat auch das Gerät prompt am 17.12. versendet - und seitdem warte ich.
Laut Sendungsstatus DHL ist das Paket am 18.12. am frühen Morgen im Zielpaketzentrum bearbeitet worden. Seitdem hat sich der Status nicht mehr geändert. Die Rechnung für das Handy inklusive Ratenzahlungsplan hab ich natürlich gleichwohl inzwischen erhalten, inklusive Ankündigung, dass man die erste Rate bereits einziehen wird.
DHL zuckt mit den Schultern - man hat eine Laufzeitbeschwerde aufgenommen, mehr passiert nicht.
o2 zuckt mit den Schultern - eine Ersatzlieferung käme nicht in Betracht. Wenn ich das Neugerät haben wolle, könne ich ja in den o2-Shop gehen und mir mit einem zweiten My-Handy-Vertrag das Gerät ja holen (dass das nicht geht, hat man mir erst heute im o2-Partnershop mitgeteilt). Man hat gleichwohl ein Ticket aufgenommen, Bearbeitungszeit (ich weiß, es ist Weihnachtszeit) ungewiss.
Ich fühle mich gerade ein wenig von o2 im Stich gelassen. Ich soll für ein Gerät bezahlen, dass ich nicht in den Händen halte. EIne Ersatzlieferung - wie zuvor schon gesagt - lehnt o2 ab. Vom Vertrag zurücktreten kann ich auch schlecht, denn ich habe kein Gerät in Händen, das ich zurücksenden könnte. Ungeachtet dessen, dass es sich beim Mobilfunkvertrag und beim Handyvertrag um zwei rechtlich selbständige Verträge handelt, so dass auch die Widerrufsfristen in zwei verschiedenen Zeitschienen laufen. Hinzu kommt, dass das Upgrade des Datenvolumens in der ausgeführten Höhe (was ich als geldwerten Vorteil im Rahmen der VVL betrachte) nur gewährt wurde, weil ich ein iPhone geordert habe.
Mir stellen sich da so einige Fragen. Einerseits, wieviel Zeit denn die Regulierung zwischen o2 und DHL (die auf meinem Rücken, dem Rücken des Kunden ausgetragen wird) in Anspruch nehmen wird bzw. nehmen soll? Andererseits, wer für den Schaden aufkommt, der mir entsteht, weil ich für ein Gerät bezahlen muss, dass ich nicht habe und de facto nicht nutzen kann? Warum kann man hier seitens o2 keine kulantere oder einfacher Lösung finden?
Eine Anregung an o2 in diesem Zusammenhang: stellt Euren Kunden doch bei einer VVL über die Hotline oder das Internet die Wahl frei, wie sie das Gerät erhalten möchten - per Post oder per Selbstabholung im Shop. Wie meine Wahl da ausfallen würde, wenn o2 diese Anregung umsetzen würde, weiß ich schon jetzt...
Grüße
JP Becker
Lösung von jpbecker
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