Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Hallo erst mal, habe hier im Forum gesucht, aber keine brauchbaren Informationen gefunden.



 



Mein IPhone 5 hat die Macke, dass es mal bei 30%, 20% odere bei 50% einfch aus geht.



Habe es über nacht bei 23% liegen gelassen, morgens war es aus.



Ladegerät angestepselt und...



es zeigte gleich wieder 20% Akkuleistung an.



 



Lt der freundlichen O2 Buissness Data Hotline habe ich müsse ich Apple jetzt "beweisen",



dass der Akku schon bei der Auslieferung defekt gewesen sei!



Original Aussage:"Ich müsse ein Gutachten vom Akku erstellen lassen, und dass zusammen an Apple schicken"



 



Nun habe ich das IPhone bei O2 gekauft und nicht bei Apple direkt.



Für mich ist also O2 der Ansprechpartner und nicht Apple.



 



Ich komme mir vor, als ob man mich bei O2 nur abwimmeln will.



Lass doch den doofen Kunden mit seinem Problem alleine stehen, der wird sowieso kein "Gutachten erstellen, Kostet ja Geld" und wir haben unsere ruhe!!!



 



Super Service...



 



Oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht???



 



MfG



 



O2 handelt im Rahmen der Gewährleistung im Rahmen der Gesetze. Anhand deiner Informationen gehe ich davon aus, dass das Gerät älter als 6 Monate ist?




Mal versucht das Iphone ganz ausgehen zu lassen und dann wieder voll zu laden?



o2 hin  oder her, bei Apple hast du 1 Jahr garantie, ganz egal wo Du es gekauft hast.




Das gleiche Problem habe ich auch! Nur teilweise geht es bei 50% schon aus.



Ich wurde auch an der Hotline abgewimmelt und ich solle ein Gutachten erstellen lassen!



Mein iPhone ist 1 jahr und 2 Monate alt!!!
Abwimmeln ist anscheinend die Masche von O2.



 



Ich habe bei der Hotline angerufen und auf Lösungen gehofft!



 



Ein Gutachten erstellen lassen... Haben die vielleicht Verträge mit Gutachter???



 



 



MfG




Im Rahmen der Gewährleistung gilt nunmal, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr nicht mehr besteht. Das heißt, du musst nun nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Der Händler ist nämlich nur verpflichtet, das Gerät mangelfrei auszuliefern. Bis 6 Monate nach dem Kauf wird per Gesetz angenommen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Danach eben nicht mehr.



 



Anders ist es bei der freiwilligen Garantie. Da garantiert der Hersteller, dass die Ware eben solange ohne Mängel bleibt. Wenn die Garantie rum ist, dann ist der Hersteller außen vor.



 



 



Schicco schrieb:

Abwimmeln ist anscheinend die Masche von O2.



 



Ich habe bei der Hotline angerufen und auf Lösungen gehofft!



 



 



 





Da wird nur die bezahlte Reparatur bleiben. Das dürfte ja nicht dein Ansinnen sein. Mehr wird o2 nicht machen können. Daher die Idee, dass du dich an den Hersteller wendest.




Hallo lieber bielo,



Ich hatte mich heute früh an die Hotline von O2 gewannt, da ich dachte dort arbeiten Profis, die einen Rat geben können bei Problemen.

Weit gefehlt!

Obwohl ich bei der Business Hotline bei den sogenannten Hardware Spezialisten gelandet sein sollte, habe ich zur Antwort bekommen, "ich müsse eben ein Gutachten machen lassen um zu beweisen..."



Es war weder von einer kostenpflichtigen Reperatur die Rede noch, dass man bei dem Akku irgend etwas anderes ausprobieren könnte!



Und wenn ich hier lese, dass bei teamoh die gleiche Antwort von den Hotlineprofis kam, dann ist das für mich ein abwimmeln.



Aber Kulanz kennt O2 wahrscheinlich auch nicht.

Ein Mittel um dem Kunden zu zeigen, dass er dem Unternehmen etwas Wert ist.

Oder auch Wertschätzung am Kunden, der mal eben seit über 10jahren pünktlich seine Rechnungen bezahlt.



Aber so ist das eben, Hauptsache keine Kosten dem Unternehmen machen...



MfG






Aber Kulanz kennt O2 wahrscheinlich auch nicht.



Ich sehe da kein Raum für Kulanz, die die Gesamtheit aller Kunden bei o2 tragen muss. Warum soll die Allgemeinheit der Kunden dafür zahlen, wenn Apple es nicht schafft, 24 Monate Garantie anzubieten, wie es jeder Hersteller macht. Tut mir leid, dafür möchte ich nicht aufkommen.




zumal es ja möglich ist, die apple-Garantie gegen Gebühr auf 24 Monate zu verlängern (apple-care).
Na dann kann ich ja froh sein, dass ich unfähige Hotliner aufkomme!



MfG
So liebe O2 Jünger, von dem AppleCare protation Plan wurde mir an der Hotline abgeraten, weil ich ja die 24Mon Gewärleistung habe. Was diese einem Wert ist, sieht man ja. Nicht desto trotz war ich im Apple Store und habe an der Genius Bar ein Diagnose Check durchführen lassen. Akku defekt Gewärleistungsanspruch. Anruf mal wieder bei der "freundlichen" O2 Business Technik Hotline. Da ist jetzt extra einer für IPhone 5! Der interessiert sich nicht die Bohne, was Apple sagt! Standardspruch: Ich muss ein Gutachten.... Blablabla.... Was Apple sagt interessiert ihn nicht!!!



Also 75 € bezahlt, neuen Akku eingebaut bekommen, Probleme gelöst!!!

Und.... O2 Verträge gekündigt!!!



Wenn O2 keine Gewärleistung gibt, dann brauchen die auch keine Verträge von mir.

Festnetz, 3x Handy und Business Vertrag sind gekündigt....

Unterm strich mach ich nur noch plus....

Da jetzt wieder die O2 Lieblinge auf mich losgehen, ich werde dieses O2 Forum auch verlassen.

Probleme werden hier anscheinend schön geschrieben, Hauptsache O2 hat keine Schuld und

braucht nichts ersetzen...
O2 hält sich da offenbar (leider) knallhart an die gesetzlichen Bestimmungen, die nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden vorsehen, das heißt, dass der Käufer beweisen muss, dass der Mangel von Anfang an im Gerät begründet gewesen ist.



Ich fände es auch besser, wenn o2 in dieser Hinsicht kulanter wäre, insbesondere in Anbetracht des hohen Gerätepreises.



Deshalb schließe ich bei apple-Produkten grundsätzlich den care-protection- plan ab, der mir 2 Jahre Garantie verschafft und mit dem ich gute Erfahrungen gemacht habe.



Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn einem von o2-Mitarbeitern Unsinn erzählt werden sollte, man sich darauf verlässt und dann ggfs. später das Nachsehen hat.
Fuchs schrieb:

O2 hält sich da offenbar (leider) knallhart an die gesetzlichen Bestimmungen, die nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden vorsehen, das heißt, dass der Käufer beweisen muss, dass der Mangel von Anfang an im Gerät begründet gewesen ist.
Stimmt, dennoch halte ich die Forderung nach einem Gutachten als einzigen Beweis für nicht rechtens.