Hallo hab ein Handy von O2 und zwar das Samsung S4 16gb.
Dort ist aber nur eine O2 gebrandete Software drauf,mit Programmen die ich nie brauche und auch nicht brauchen werde
Ausserdem dauern Updates ja länger wie bei einer DBT (brandingfreien) Software,was man ja aktuell an Android 4.3 sehen kann.
Würde gerne eine DBT Version flashen,doch bin ichnicht sicher ob man die Garantie und /oder Gewährleistung verliert.
Das Handy würde mit einer Originalen Software geflasht werden,und somit kein Root oder andere Sachen bekommen.
Laut meinem Verständnis dürfte die Garantie,etc. nicht verloren gehen,doch interessiert mich was die offizielle Aussage Seitens O2 ist?
Vielen dank im vorraus
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Und hab noch etwas vergessen:
Selbst wenn man die Garantie bei o2 verliert,wie würde es mit der Garantie bei Samsung direkt aussehen?
Da man ja original Software benutzt sollte diese doch nicht weg sein,oder irre ich mich?
Bei der Gewährleistung wäre o2 ja auch noch in der Pflicht und zumindest in den ersten 6 Monaten Beweispflichtig das der Defekt nicht von Anfang an vorgelegen hat,oder bin ich auch hier auf dem Holzweg?
Bitte bei möglichen Antworten immer bedenken das es sich um originale von Samsung freigegebene Software handelt,und nicht um dubiose Custom Roms mit Root,etc.
Selbst wenn man die Garantie bei o2 verliert,wie würde es mit der Garantie bei Samsung direkt aussehen?
Da man ja original Software benutzt sollte diese doch nicht weg sein,oder irre ich mich?
Bei der Gewährleistung wäre o2 ja auch noch in der Pflicht und zumindest in den ersten 6 Monaten Beweispflichtig das der Defekt nicht von Anfang an vorgelegen hat,oder bin ich auch hier auf dem Holzweg?
Bitte bei möglichen Antworten immer bedenken das es sich um originale von Samsung freigegebene Software handelt,und nicht um dubiose Custom Roms mit Root,etc.
Tja, was soll ich sagen. Du sprichst da ein Thema an, wozu es etliche Inforamtionen im Internet gibt. Jeder weiß dazu was anderes. Rechtsprechung zum Thema kenne ich nicht.
Rein formal betrachtet, greifst du in das Handy ein. Damit dürfte die Garantie weg sein. Anders dürfte es bei der Gewährsleistung sein. Da kommt es eben auf den Mangel an, welchen du reklamieren musst. Also, ob es Hard- oder Softwareprobleme sind. Ich sehe da aber immer Ansatz für Streitigkeiten, wo man als Kunde eben ausgeliefert ist, wenn man zB nicht klagen will.
Wenn ich flashen würde und das mache ich eigentlich, dann würde ich versuchen, im Falle des Falles die Herstellergarantie bei Samsung in Anspruch zu nehmen.
Ich kenne Fälle, da wurde das Gerät repariert, ich kenne Fälle, wo es nicht repariert wurde. Keiner kann dir da jetzt was genaues sagen. Es wird immer ein Risiko bleiben.
Rein formal betrachtet, greifst du in das Handy ein. Damit dürfte die Garantie weg sein. Anders dürfte es bei der Gewährsleistung sein. Da kommt es eben auf den Mangel an, welchen du reklamieren musst. Also, ob es Hard- oder Softwareprobleme sind. Ich sehe da aber immer Ansatz für Streitigkeiten, wo man als Kunde eben ausgeliefert ist, wenn man zB nicht klagen will.
Wenn ich flashen würde und das mache ich eigentlich, dann würde ich versuchen, im Falle des Falles die Herstellergarantie bei Samsung in Anspruch zu nehmen.
Ich kenne Fälle, da wurde das Gerät repariert, ich kenne Fälle, wo es nicht repariert wurde. Keiner kann dir da jetzt was genaues sagen. Es wird immer ein Risiko bleiben.
So habe gerade mit dem Samsung Support gesprochen.
Die meinten wenn es eine originale von Samsung freigegebene Software ist und beim Flaschen nichts schief geht und der Counter nicht angetastet wird es bei der Garantie bei Samsung keine Probleme geben .
Geht beim Flashen etwas schief, ist natürlich Samsung nicht verantwortlich und könnte in diesem Falle aus verständlichen Gründen keine Garantie geben.
Auf meine Frage wie O2 das mit der Garantie handhaben würde, meinte der nette Samsungmitarbeiter das er dazu keine offizielle Antwort geben kann, er aber gehört hat das die Provider meistens generell die Garantie ablehnen wenn keine original gebrandete Software drauf ist.
Aber so what,auf o2 und ihren tollen Arvato Support kann ich gut und gerne verzichten, im Falle eines Falles werde ich das Gerät bei Samsung reklamieren.
Wen es interessiert:
Flashvorgang war erfolgreich,auch das Update auf 4.3 ging ohne Probleme.Gerätestatus offiziell,Knox Counter 0x0
Und das nächste mal kein o2 oder anderes gebrandete Handys mehr
Die meinten wenn es eine originale von Samsung freigegebene Software ist und beim Flaschen nichts schief geht und der Counter nicht angetastet wird es bei der Garantie bei Samsung keine Probleme geben .
Geht beim Flashen etwas schief, ist natürlich Samsung nicht verantwortlich und könnte in diesem Falle aus verständlichen Gründen keine Garantie geben.
Auf meine Frage wie O2 das mit der Garantie handhaben würde, meinte der nette Samsungmitarbeiter das er dazu keine offizielle Antwort geben kann, er aber gehört hat das die Provider meistens generell die Garantie ablehnen wenn keine original gebrandete Software drauf ist.
Aber so what,auf o2 und ihren tollen Arvato Support kann ich gut und gerne verzichten, im Falle eines Falles werde ich das Gerät bei Samsung reklamieren.
Wen es interessiert:
Flashvorgang war erfolgreich,auch das Update auf 4.3 ging ohne Probleme.Gerätestatus offiziell,Knox Counter 0x0
Und das nächste mal kein o2 oder anderes gebrandete Handys mehr
italianlord schrieb:Lass dir das schriftlich geben. Am Ende aber auch egal, wenn der Counter nicht zählt, wäre es eh nicht nachweisbar.
So habe gerade mit dem Samsung Support gesprochen.
Die meinten wenn es eine originale von Samsung freigegebene Software ist und beim Flaschen nichts schief geht und der Counter nicht angetastet wird es bei der Garantie bei Samsung keine Probleme geben .
Garantie gibt nur der Hersteller.
Auf meine Frage wie O2 das mit der Garantie handhaben würde, meinte der nette Samsungmitarbeiter das er dazu keine offizielle Antwort geben kann, er aber gehört hat das die Provider meistens generell die Garantie ablehnen wenn keine original gebrandete Software drauf ist.
Garantie gibt nur der Hersteller, das ist Richtig aber:
O2 lässt ja von einer eigenen Firma (Arvato) ihre Handys reparieren, somit führt in diesem Falle auch o2 die Garantie durch, bzw. lässt sie von Arvato durchführen.
Samsung nimmt eine ganz andere Firma in Anspruch die die Handys reparieren.
Hab den Chatlog gespeichert, aber warum soll ich die Worte vom Samsung Support anzweifeln.....
Wie dem auch sei Thema ist für mich nun durch danke für deine Beteiligung bis zum nächsten mal, allerdings nicht mehr in diesem Forum da O2 mir ziemlich unsympathisch ist und immer sein wird .
Das S4 war ein Geschenk, ich hätte es nie bei O2 gekauft, aber wie heisst es so schön einem geschenkten gaul,usw.
O2 lässt ja von einer eigenen Firma (Arvato) ihre Handys reparieren, somit führt in diesem Falle auch o2 die Garantie durch, bzw. lässt sie von Arvato durchführen.
Samsung nimmt eine ganz andere Firma in Anspruch die die Handys reparieren.
Hab den Chatlog gespeichert, aber warum soll ich die Worte vom Samsung Support anzweifeln.....
Wie dem auch sei Thema ist für mich nun durch danke für deine Beteiligung bis zum nächsten mal, allerdings nicht mehr in diesem Forum da O2 mir ziemlich unsympathisch ist und immer sein wird .
Das S4 war ein Geschenk, ich hätte es nie bei O2 gekauft, aber wie heisst es so schön einem geschenkten gaul,usw.
Nein, bei o2 machst du Gewährleistungsansprüche geltend. Da existieren schon Unterschiede zur Garantie, gerade im Falle des flashens.
O2 lässt ja von einer eigenen Firma (Arvato) ihre Handys reparieren, somit führt in diesem Falle auch o2 die Garantie durch, bzw. lässt sie von Arvato durchführen.
hm da steh ich nun auf dem Schlauch
Gewährleistung ist ja zwei Jahre wobei nach 6 Monaten ja die Beweislastumkehr eintritt.
Heisst Gewährleistung nicht das zwei Jahre garantiert wird das ein Gerät bei Übergabe frei von technischen Mängeln ist?Wobei ja in den ersten 6 Monaten vermutet wird das ein defekt bei Übergabe vorhanden war (Beweislast das es nicht so ist hat der Verkäufer zu tragen, umgekehrt das es so ist ja nach 6 Monaten der Käufer).
Also besteht zumindest in den ersten 6 Monaten doch für o2 gar keine Wahl (ohne teures Gutachten) trotz flashen,bzw. Knox Void Counter auf 0x1 das Handy zu reparieren und zu tauschen.Insofern macht es keinen Unterschied ob geflasht wurde,gerootet oder sonstwas Softwaretechnisch nachweisbar verändert wurde.
Nach 6 Monaten kann o2 sich auch bei regelkonformen Verhalten mit Verweis auf die gesetzlichen Regelungen herausreden, Stichwort Beweislast.
Gewährleistung heisst doch nicht das o2 zwei Jahre gewährt das dein Gerät nicht kaputt geht und repariert wird,sondern eben bei Übergabe der Ware frei von Mängeln ist.
Macht o2 ja auch wenn man sich auf Gewährleistung beruft
Ein Mitarbeiter im O2 Shop sagte mir: Das Handy hat über O2 zwei Jahre Garantie, und da macht es auch Sinn die Handys zum eigenen Dienstleister zu schicken ( Arvato).Und da kann o2 Garantiebedingungen festlegen, und wie man so hört anscheinend Restriktiv.
Da scheint dann Samsung direkt etwas lockerer zu sein.
In der Gewährleistung sieht die Sache zumindest in den ersten 6 Monaten schlecht für o2 aus,egal was geflasht wurde.
Nach den 6 Monaten sieht es für den Kunden in einem Gewährleistungsfall schlecht aus, auch hier wiederum egal ob nicht geflasht wurde
Gewährleistung ist ja zwei Jahre wobei nach 6 Monaten ja die Beweislastumkehr eintritt.
Heisst Gewährleistung nicht das zwei Jahre garantiert wird das ein Gerät bei Übergabe frei von technischen Mängeln ist?Wobei ja in den ersten 6 Monaten vermutet wird das ein defekt bei Übergabe vorhanden war (Beweislast das es nicht so ist hat der Verkäufer zu tragen, umgekehrt das es so ist ja nach 6 Monaten der Käufer).
Also besteht zumindest in den ersten 6 Monaten doch für o2 gar keine Wahl (ohne teures Gutachten) trotz flashen,bzw. Knox Void Counter auf 0x1 das Handy zu reparieren und zu tauschen.Insofern macht es keinen Unterschied ob geflasht wurde,gerootet oder sonstwas Softwaretechnisch nachweisbar verändert wurde.
Nach 6 Monaten kann o2 sich auch bei regelkonformen Verhalten mit Verweis auf die gesetzlichen Regelungen herausreden, Stichwort Beweislast.
Gewährleistung heisst doch nicht das o2 zwei Jahre gewährt das dein Gerät nicht kaputt geht und repariert wird,sondern eben bei Übergabe der Ware frei von Mängeln ist.
Macht o2 ja auch wenn man sich auf Gewährleistung beruft
Ein Mitarbeiter im O2 Shop sagte mir: Das Handy hat über O2 zwei Jahre Garantie, und da macht es auch Sinn die Handys zum eigenen Dienstleister zu schicken ( Arvato).Und da kann o2 Garantiebedingungen festlegen, und wie man so hört anscheinend Restriktiv.
Da scheint dann Samsung direkt etwas lockerer zu sein.
In der Gewährleistung sieht die Sache zumindest in den ersten 6 Monaten schlecht für o2 aus,egal was geflasht wurde.
Nach den 6 Monaten sieht es für den Kunden in einem Gewährleistungsfall schlecht aus, auch hier wiederum egal ob nicht geflasht wurde
Nö, es wird gewährleistet, dass das Gerät bei Übergabe Sachmangelfrei ist.
Heisst Gewährleistung nicht das zwei Jahre garantiert wird das ein Gerät bei Übergabe frei von technischen Mängeln ist?
Das sehe ich in der Absolutheit auf keinen Fall so.
Also besteht zumindest in den ersten 6 Monaten doch für o2 gar keine Wahl trotz flashen,bzw. Knox Void Counter auf 0x1 das Handy zu reparieren und zu tauschen.
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In der Gewährleistung sieht die Sache zumindest in den ersten 6 Monaten schlecht für o2 aus,egal was geflsht wurde.
Ok dann Sachmangelfrei, mit technischen Mangel meinte ich das und in der Regel wird die Gewährleistung auch in Anspruch genommen wenn ein technischer Mangel auftritt (aber ok zählen wir Erbsen )
Mit dem Rooten und Flashen kann ich dir nur Raten das hier mal zu lesen:
http://www.giga.de/apps/android-os/news/garantie-trotz-root-und-flash-in-der-eu-gesetzlich-festgelegt/
Klar wird gerne von den Händlern/Hersteller übergangen und die Praxis sieht auch meistens anders aus, doch ist die Rechtslage in Bezug auf Rooten,etc. hinsichtlich Gewährleistung eigentlich eindeutig.
Aber gut da ich eh kein Freund vom Rooten oder Custom Roms bin ist mir das eigentlich egal, doch würde ich rooten würde ich zumindest in den ersten 6 Monaten auf meine Gewährleistungsansprüche pochen und gegebenfalls einklagen , insbesondere dann wenn der Schaden nichts mit der Software zu tun hat (z.b. bei dem berühmten Displaybruch beim S4 und / oder anderen Materialfehlern)
Mit dem Rooten und Flashen kann ich dir nur Raten das hier mal zu lesen:
http://www.giga.de/apps/android-os/news/garantie-trotz-root-und-flash-in-der-eu-gesetzlich-festgelegt/
Klar wird gerne von den Händlern/Hersteller übergangen und die Praxis sieht auch meistens anders aus, doch ist die Rechtslage in Bezug auf Rooten,etc. hinsichtlich Gewährleistung eigentlich eindeutig.
Aber gut da ich eh kein Freund vom Rooten oder Custom Roms bin ist mir das eigentlich egal, doch würde ich rooten würde ich zumindest in den ersten 6 Monaten auf meine Gewährleistungsansprüche pochen und gegebenfalls einklagen , insbesondere dann wenn der Schaden nichts mit der Software zu tun hat (z.b. bei dem berühmten Displaybruch beim S4 und / oder anderen Materialfehlern)
Das kenne ich. Das steht aber eben nur drin, dass die Gewährleistung im Falle von Hardwareschäden trotz flashen erhalten bleibt. Dem widerspreche ich nicht.
Mit dem Rooten und Flashen kann ich dir nur Raten das hier mal zu lesen:
http://www.giga.de/apps/android-os/news/garantie-trotz-root-und-flash-in-der-eu-gesetzlich-festgelegt/
Ich habe dir widersprochen, denn du hast behauptet, dass o2 keine Wahl hat, als zu reparieren oder zu tauschen. Doch, es wird Fälle geben, wo der Ausschluss der Gewährleistung einschlägig ist.
Also besteht zumindest in den ersten 6 Monaten doch für o2 gar keine Wahl trotz flashen,bzw. Knox Void Counter auf 0x1 das Handy zu reparieren und zu tauschen.
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In der Gewährleistung sieht die Sache zumindest in den ersten 6 Monaten schlecht für o2 aus,egal was geflsht wurde.
Aber die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten bei o2, und das kann o2 nicht einfach mit Behauptungen aus der Welt schaffen.
Sprich o2 bzw. der Hersteller muss dann schon konkret beweisen können das der Fehler explizit durch das Rooten hervorgerufen wurde.Dieser Nachweis ist äussert schwierig und kostspielig zu erbringen so das es sich in den ersten 6 Monaten nicht lohnen sollte einen Gutachter oder Sachverständigen (ist das nicht beides das gleiche?...egal ) zu bemühen.
Ich denke nicht das vor Gericht das Wort einer Service Werkstatt (die praktisch von o2 bezahlt wird) ausreichend sein wird.
Da würde dann wenn o2 es drauf anlegt ein externes Gutachten erstellt werden müssen.......
Sprich o2 bzw. der Hersteller muss dann schon konkret beweisen können das der Fehler explizit durch das Rooten hervorgerufen wurde.Dieser Nachweis ist äussert schwierig und kostspielig zu erbringen so das es sich in den ersten 6 Monaten nicht lohnen sollte einen Gutachter oder Sachverständigen (ist das nicht beides das gleiche?...egal ) zu bemühen.
Ich denke nicht das vor Gericht das Wort einer Service Werkstatt (die praktisch von o2 bezahlt wird) ausreichend sein wird.
Da würde dann wenn o2 es drauf anlegt ein externes Gutachten erstellt werden müssen.......
Da du dir, im Gegensatz zum ersten Post nicht mehr unsicher bist, können wir das ja beenden.
Ja habe heute mit Samsung Support gesprochen, somit war ja meine Frage beanwortet
Somit ist von meiner Seite alles klar
Somit ist von meiner Seite alles klar
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