Hallo, im letzten Monat habe ich eine Rücklastschrift veranlasst wegen Widerspruch.
Dieses wurde telefonisch geklärt und ich habe das Konto ausgeglichen.
Mir wurde versichert dass es im Folgemonat abgebucht wird.
Das ist nicht geschehen und nun erhalte ich eine Mahnung.
Ich sehe nicht ein die Mahngebühren zu bezahlen, denn es wurde in diesem Monat nichts abgebucht und ich habe telefonisch auch nichts erreichen können, weil ichw issen wollte, wie ich das Lastschriftverfahren wieder aktivieren kann bzw im o2 Kundenbereich einsehen kann.
Folgende wichtige Info habe ich gefunden:
https://www.o2online.de/service/zahlung/
Häufige Fragen und Antworten
Warum erhalte ich eine Mahnung, obwohl ich das SEPA-Mandat erteilt habe?
Auf Seite 1 deiner O2 Rechnung kannst du überprüfen, von welchem Konto wir den Betrag abbuchen oder ob er bis zu einem Fälligkeitsdatum überwiesen werden muss.
Eine Umstellung der Zahlungsart auf Überweisung erfolgt, wenn eine Abbuchung von deinem Bankkonto nicht möglich war, z. B. weil du die Bank gewechselt hast. Damit du die Rechnungen wieder per Lastschrift zahlen kannst, gleiche den rückständigen Betrag bitte, wie im Mahnschreiben angegeben, aus. Nach Verbuchung des Betrages auf deinem Kundenkonto erfolgt die Rückumstellung auf Zahlung per Lastschrift.
Gut zu wissen: In Einzelfällen kann es vorkommen, dass auch die Folgerechnung noch per Überweisung ausgeglichen werden muss. Auf Seite 1 deiner O2 Rechnung kannst du überprüfen, von welchem Konto wir den Betrag abbuchen oder ob er bis zu einem Fälligkeitsdatum überwiesen werden muss. Schau dir hierzu auch unsere Musterrechnung an.
Was mache ich nun?
Ich überweise die fällige Rate natürlich sofort, aber ohne Mahngebühren.
Wird es weitere Probleme geben?