Sehr geehrte Damen und Herren,
da man Sie nicht per Email erreichen kann nun auf diesem Wege.
Ich habe meinen Handyvertrag bei Ihnen ordentlich gekündigt und nun die Abschlussrechnung erhalten, die neben den üblichen Vertragskosten auch Kosten für eine (tatsächlich stattgefundende) Rufnummermitnahme enthielt.
Einmalgebühren:
Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG - 20.10.2020 5,7311 19% 6,82 → gilt richtigerweise für die Portierung der Mobilfunknummer
Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG - 20.10.2020 9,6100 19% 11,44 → Dieser Betrag durfte nicht abgebucht werden. Er gilt nur für den Wechsel einer Festnetznummer, was vorliegend nicht stattgefunden hat.
Das ist eine ganz miese Masche liebes O2! Sollten Sie den Betrag nicht innerhalb von 3 Wochen zurückerstatten werde ich dies nach Ablauf der Frist bei der Bundesnetzagentur anzeigen und Ihnen einen Mahnbescheid in Höhe des geschuldeten Betrages zukommen lassen. Die Kosten hierfür (32,50€) werde ich Ihnen als Verzugsschaden zusätzlich in Rechnung stellen.
Falls sich der Sachverhalt nicht innerhalb von einer Woche auf diesem Wege klären lässt, werde ich Ihnen nach Ablauf der Woche mein Anliegen per Einschreiben zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen