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Wiederholte Bestellablehnung ohne Begründung, ohne Auftragsnummer – O2 antwortet nicht auf meine Beschwerden!


Hallo zusammen,

ich wende mich an die Community, da ich seit Montag, dem 02.03.2026, täglich versuche, als Neukunde folgendes Paket zu bestellen – leider ohne Erfolg:

📱 iPhone 17 💻 MacBook 13 📶 Tarif XL 300GB / 36 Monate / 76,99€ mtl. / Einmalzahlung 23,99€

Jeder Bestellversuch endet mit einer automatischen Ablehnung – ohne Begründung und ohne Auftragsnummer! Ich habe bis heute keine einzige Auftragsnummer erhalten, obwohl ich es mehrfach täglich versucht habe.

Mein SCHUFA-Basisscore beträgt 95,57% (Klasse: Gut). Es gibt absolut keinen Grund für eine Ablehnung.

Ich habe: ✉️ Am 04.03. eine erste Anfrage gesendet – keine Antwort! 📋 Am 05.03. eine offizielle Beschwerde mit Frist bis 10.03.2026 eingereicht – keine Antwort!

O2 antwortet auf keine meiner Beschwerden! Das ist für mich nicht nachvollziehbar und absolut inakzeptabel.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und gibt es hier O2-Mitarbeiter, die mir weiterhelfen können?

@O2 – ich bitte dringend um sofortige Kontaktaufnahme und manuelle Prüfung meiner Bestellung!

Vielen Dank Wildwind67

10 Antworten

jsc
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  • Legende
  • March 6, 2026

Aus dem Forum hier kann dir keiner helfen in der Form, die du dir wünscht, schon gar nicht überprüfen warum du abgelehnt wirst. 

Das einzige was du tun kannst, dich schriftlich (aber per Brief) an die Adresse wenden in Nürnberg, die in dem Ablehnungsschreiben steht, vielleicht kannst du auch noch versuchen dich übers Kontaktformular an o2 zu wenden, mehr Möglichkeiten hast du leider nicht!

Kontaktformular


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • March 6, 2026

Hallo ​@Wildwind67 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Schade, dass es mit dem Vertrasgabschluß nicht klappt. 
Da du hier als Interessent registriert bist, haben wir keinen Einblick in deine Daten. 
Hattest du dich schon schriftlich an die folgende Adresse gewandt : 

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Auskunftsstelle
90345 Nürnberg

Im Schreiben nenne dann bitte, deinen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift. 
Gruß, Solveig 


bs0
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  • Legende
  • March 6, 2026

Zur Info: Deinen Schufa-Basisscore kennt o2 gar nicht, und du kannst nicht wissen, wie ein Unternehmen den entsprechenden  Schufa-Branchenscorewert (auch gut?) beurteilt. Die Schufa-Auskunft wäre zudem nur eins von mehreren Kriterien.

Künstliche Fristen für eine Rückmeldung zu setzen ist nicht zielführend. Ich persönlich würde einfach woanders versuchen, einen Vertrag abzuschließen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 6, 2026

Danke für Ihren Hinweis. Gemäß Art. 22 DSGVO habe ich das Recht, nicht ausschließlich einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden. O2 ist gesetzlich verpflichtet, mir eine manuelle Prüfung zu ermöglichen und die Gründe der Ablehnung mitzuteilen.


jsc
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  • Legende
  • March 6, 2026

Und das machen Sie auch, wenn du dich schriftlich nach Nürnberg wendest…🤷🏼‍♂️


The_Voice_70
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bs0
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  • Legende
  • March 6, 2026

Bedenke auch, dass es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt. o2 kann daher einfach entscheiden, keinen Vertrag mit dir eingehen zu wollen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Dies gilt unabhängig von den Anforderungen des Art. 22 DSGVO, der nur in Bezug auf die Ratenzahlung maßgeblich ist wenn die Ablehnung des Kredits zu 100% aufgrund einer automatischen Entscheidung erfolgt, diese Entscheidung nicht für den Vertragsschluss zwingend notwendig ist, und keine manuelle Prüfung ermöglicht wird. Da o2, wie bereits erläutert, eine (nachträgliche) manuelle Prüfung ermöglicht (Recht auf menschliches Eingreifen) ist das Verfahren sowohl mit der DSGVO als auch mit § 31 BDSG konform.


  • Autor
  • Besucher:in
  • March 6, 2026

Ihre Ausführungen enthalten zwei grundlegende Fehler:

1. Art. 22 DSGVO gilt nicht "nur bei Ratenzahlung"

Art. 22 Abs. 1: "jede Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt"

Dies umfasst jede automatisierte Ablehnung mit vertraglichen Konsequenzen, nicht nur Kredite.

2. "Manuelle Prüfung ermöglicht" ≠ "Manuelle Prüfung angeboten"

Art. 22 Abs. 3 verlangt:

  • Eingreifen einer Person seitens des Verantwortlichen

  • Stellung eines eigenen Standpunkts für den Betroffenen

  • Anfechtung der Entscheidung praktisch möglich

Faktisch: 4 Tage keine Reaktion auf 3 Beschwerden. Keine Telefonnummer für "manuelle Prüfung". Kein Mensch greift ein.

Mein SCHUFA-Score: 95,57. Bei exzellenter Bonität ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar und deutet auf Algorithmus-Fehler.

Fazit:

 

  • Schriftliche Stellungnahme der Telefónica-Rechtsabteilung (mit Aktenzeichen)

  • Konkreten Nachweis der angebotenen "manuellen Prüfung" (Datum, Uhrzeit, zuständige Person)

  • Offenlegung der verwendeten Entscheidungskriterien (Art. 13/14 DSGVO) Bei weiterem Schweigen: Beschwerde beim Berliner Datenschutzbeauftragten (Art. 77 DSGVO) und Veröffentlichung des Falls.


schluej
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  • March 6, 2026

@Wildwind67 Wie oben schon steht wende dich an

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Auskunftsstelle
90345 Nürnberg

Da bekommst die Auskunft und woher willst Du wissen das hier kein Mensch etwas entschiede hat?

Ein Score von nur 95… das könnte schon das Problem sein.


bs0
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  • Legende
  • March 6, 2026

Meine Ausführungen sind vielleicht etwas zu einfach und unpräzise gewesen, sie sind aber nicht falsch. Es reicht aber nicht, den Text zu lesen, man muss auch wissen was der Inhalt in der Praxis bedeutet.

 

Art. 22 DSGVO gilt nicht "nur bei Ratenzahlung"

 

Habe ich auch nicht geschrieben. Art. 22 kann natürlich auch auf andere Vertragstypen angewendet werden, in deinem Fall handelt es sich jedoch um eine Ratenzahlungsvereinbarung. Ich habe bewusst “die” und nicht “eine” geschrieben. Trotzdem fällt in der Praxis nicht jeder Vertrag automatisch unter diesem Artikel.

 

 "Manuelle Prüfung ermöglicht" ≠ "Manuelle Prüfung angeboten"

 

Die manuelle Prüfung wird im Ablehnungsschreiben angeboten. Das erfüllt in der Praxis die Voraussetzungen.

 

4 Tage keine Reaktion auf 3 Beschwerden. Keine Telefonnummer für "manuelle Prüfung". Kein Mensch greift ein.

 

4 Tage ist noch im Rahmen. Wie hast du denn die Beschwerde eingereicht? Und warum 3? Telefonisch geht es deswegen nicht, weil die Kundenbetreuung solche Daten nicht einsehen darf und diesbezüglich auch nichts entscheiden kann. Eine Telefonnummer für solche Zwecke wäre möglich, scheint o2 nicht anbieten zu wollen, und ist nicht zwingend erforderlich. Du wurdest auch auf das Kontaktformular hingewiesen.

 

Mein SCHUFA-Score: 95,57. Bei exzellenter Bonität ist die Ablehnung nicht nachvollziehbar und deutet auf Algorithmus-Fehler.

 

Nicht unbedingt. Und wie bereits erläutert, deinen Schufa-Score (ist übrigens gut (überschaubares Risiko), nicht exzellent) sieht o2 gar nicht. Die Ablehnung basiert natürlich nicht ausschließlich auf die Bonitätsauskunft.

 

Schriftliche Stellungnahme der Telefónica-Rechtsabteilung (mit Aktenzeichen)

 

Bekommst du nicht, es sei denn du beauftragst einen Anwalt, der Forderungen geltend machen soll. Du bekommst auf Anfrage bei der Auskunftsstelle die Begründung sowie auf Wunsch eine manuelle Prüfung. Eine Antwort auf deine Beschwerde wirst du sicherlich auch noch bekommen - von der zuständigen Beschwerdestelle.

 

Konkreten Nachweis der angebotenen "manuellen Prüfung" (Datum, Uhrzeit, zuständige Person)

 

Siehe Ablehnungsschreiben. Das reicht völlig.

 

Offenlegung der verwendeten Entscheidungskriterien

 

Dazu musst du dich eventuell an den Datenschutzbeauftragten wenden, sofern sie nicht schon auf der Telefonica-Seite angegeben werden (habe ich nicht nachgeschaut).

https://www.telefonica.de/unternehmen/datenschutz/kontakt/datenschutz-anfrage.html

 

Bei weiterem Schweigen: Beschwerde beim Berliner Datenschutzbeauftragten (Art. 77 DSGVO) und Veröffentlichung des Falls.

 

Ist dein gutes Recht. 

Die “Veröffentlichung” - vermutlich in den sozialen Medien (?) - interessiert wirklich niemanden, und keine Ahnung was du damit bezweckst, aber wenn es dem Frustabbau dient…

 

Bitte nicht falsch verstehen, ich kann absolut nachvollziehen, dass die Ablehnung dich verärgert, aber du verrennst dich da etwas. Dennoch bleibt es selbstverständlich deine Entscheidung ob und wie du weiter vorgehen möchtest.