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Hallo,



ich kündigte meinen bestehenden Mobilfunktairf im Juni 2016 fristgerecht. Die Kündigungsbestätigung liegt mir vor.



Am 1. Juli 2016 erhielt ich ein per Telefon ein Angebot, dass ich nicht ablehnen konnte. Alle bisherigen Leistungen für 5 €/Monat. Ich habe also eingewilligt. Danach war ich 3 Wochen in den USA im Urlaub.



Als ich zu am 27. Juli meine Emails abgerufen habe, musste ich feststellen, das o2 mir ein neues Angebot gemacht hat, mit den gleichen Leistungen für 25€/Monat (Email ist am 7. Juli eingegangen). Anscheindend ist o2 der Meinung, dass dies ein Vertrag sei, da mein Tarif auf auf 25€/Monat hochgestuft wurde. Ich also (natürlich später als 14 Tage, ich war ja im Urlaub) per EInschreiben widersprochen. (Rechtlich ist dies natürlich kein Vertrag, sondern ein Angebot, da ich am Telefon den Bedingungen eingewilligt habe und die Bedingungen in der Email komplett abweichen)



Da das Telefonat zu Rechtszwecken aufgenommen wurde, fordere ich von o2 die Aufnahme ein.



Ich habe etliche Male mit der Hotline telefoniert, jeder sagt was anderes, aber eine schriftliche Stellungsnahme habe ich bis heute nicht erhalten.



Mein Vertrag läuft morgen den 17.09.2016 aus.



Ich war jetzt schon beim Verbraucherschutz, welcher mir rät das ganze mit rechtlichen Beistand von höherer Stelle Regeln zu lassen.



Ich möchte dennoch o2 und den Moderatoren hier die Chance geben mir zeitnah eine Lösung vorzuschlagen.



"Da das Telefonat zu Rechtszwecken aufgenommen wurde, fordere ich von o2 die Aufnahme ein."



Wird nicht passieren, wenn o2 wie hier sich selbst belasten müsste. Wenn du das Angebot lediglich per Telefon angenommen hast, gibt es gute Wege da unbeschadet herauszukommen, o2 muss dann nämlich nachweisen, dass dir am Telefon das gleiche gesagt wurde wie in der E-Mail. Was nach deinen Auskünften ja nicht gewesen ist. Ergo, teile o2 schriftlich mit, dass der Vetrag für dich ab dem 17.09.2016 nicht mehr existent ist. Sollte o2 dann mit Inkasso, Anwalt, Gericht drohen, einfach abheften.



Anwalt würde ich JETZT noch keinen Einschalten, da dir ja noch kein unmittelbarer Schaden entstanden ist. Gleichzeitig für die die Genehmigung zum Lastschrifteinzug umgehend zurücknehmen. Dann kann o2 auch nicht einfach Gelder abbuchen.




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