Hallo, ich habe meinen Vertrag verlängert, jedoch wurde mir dann Myhandy nicht genehmigt, dementsprechend lohnt sich für mich der neue Vertrag auch nicht und ich butte um Zurücksetzung in den alten Stand mit allen Rabatten etc.
Danke
Hallo, ich habe meinen Vertrag verlängert, jedoch wurde mir dann Myhandy nicht genehmigt, dementsprechend lohnt sich für mich der neue Vertrag auch nicht und ich butte um Zurücksetzung in den alten Stand mit allen Rabatten etc.
Danke
Widerrufe, wie es in der Widerrufsbelehrung vorgesehen ist.
Widerrufe, wie es in der Widerrufsbelehrung vorgesehen ist.
"Der Verbraucher muss den Widerruf gegenüber dem Unternehmer erklären. Dies kann entweder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail, aber auch mündlich per Telefon oder vor Ort erfolgen. Das dafür vorgesehene Widerrufsformular muss nicht unbedingt verwendet werden, damit das Widerrufungsrecht rechtsgültig ist."
Wenn Du also nicht unbedingt rechtsgültige und vor allem konstruktive Antworten hast, würde ich nicht unbedingt antworten. :)
Mach wie du denkst.
"Der Verbraucher muss den Widerruf gegenüber dem Unternehmer erklären. Dies kann entweder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail, aber auch mündlich per Telefon oder vor Ort erfolgen. Das dafür vorgesehene Widerrufsformular muss nicht unbedingt verwendet werden, damit das Widerrufungsrecht rechtsgültig ist."
Steht doch alles in der Widerrufsbelehrung drin. Hast du dir die Belehrung überhaupt angeschaut? JA oder NEIN?
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