Hallo, ich habe am 27.04.20 einen Tarifwechsel telefonisch bei O2 beantragt, dazu ein Handy in Raten auf zwei Jahre, das Handy habe ich aber erst am 02.05.20 abgeholt von einer Poststelle
Jetzt will ich aber die vertragsverlängerung zurücknehmen geht es noch ?
Hallo, ich habe am 27.04.20 einen Tarifwechsel telefonisch bei O2 beantragt, dazu ein Handy in Raten auf zwei Jahre, das Handy habe ich aber erst am 02.05.20 abgeholt von einer Poststelle
Jetzt will ich aber die vertragsverlängerung zurücknehmen geht es noch ?
Nein, von der VVL kannst du nicht mehr zurücktreten. Den Tarif kann man innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen, das Handy innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zurücksenden.
Ok, danke für die schnelle Antwort.
Das ist aber ein Paket in Verbindung mit der VVL gewesen wenn ich das Handy zurückschicken würde würden mir höhere Kosten auf die VVL aufgebrummt ? Mir wurden als bestandskunde 17,50 Euro durch den Kaufs des Handy Nachlass auf Dauer des Vertrages bewilligt
Wenn du heute noch den Widerruf faxt, dann passt das mit der Frist.
Stimmt, sorry. Hab falsch gerechnet.
Du kannst heute noch per E-Mail an "widerruf@cc.o2online.de" widerrufen, das Handy musst du aber flott zurücksenden.
Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z. B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur Rückabwicklung des ganzen Paketes.
Wie verträgt sich das mit der Aussage, wenn man Handy zurücksendet, muss man trotzdem noch den Mobilfunkvertrag widerrufen?
Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z. B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur Rückabwicklung des ganzen Paketes.
Wie verträgt sich das mit der Aussage, wenn man Handy zurücksendet, muss man trotzdem noch den Mobilfunkvertrag widerrufen?
Das ist der Teil für subventionierte Hardware. Da o2 aber keine Hardware "subventioniert", sondern man das Handy vollständig seperat und unabhängig vom Tarif kauft, gilt diese Klausel nicht. Bei o2 gibt's ja den Rabatt auf den Tarif - nicht auf die Hardware.
Umfasst Ihre Bestellung ein Paket aus Dienstleistungen und Waren, die wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass ein Bestandteil nicht, oder nur zu anderen Konditionen ohne den anderen Teil bestellt werden kann, (z. B. vergünstigtes Smartphone mit Mobilfunktarif) führt der Widerruf des einen Teils stets zur Rückabwicklung des ganzen Paketes.
Wie verträgt sich das mit der Aussage, wenn man Handy zurücksendet, muss man trotzdem noch den Mobilfunkvertrag widerrufen?
Das ist der Teil für subventionierte Hardware. Da o2 aber keine Hardware "subventioniert", sondern man das Handy vollständig seperat und unabhängig vom Tarif kauft, gilt diese Klausel nicht. Bei o2 gibt's ja den Rabatt auf den Tarif - nicht auf die Hardware.
Doch, der Passus ist zutreffend ... o2 hat ja schon lange keine subventionierte Hardware mehr, warum sollte da also der Passus weiterhin in der Widerrufsbelehrung stehen?
Der Mobilfunkvertrag wird ja teurer, wenn man das Handy zurückschickt und ich würde immer auf Nummer sicher gehen und beides widerrufen.
Ich denke auch, das der Hardwarerabatt eine wirtschaftliche Verbundenheit erzeugt.
Hallo
herzlich willkommen bei uns in der Community.
Hast Du den Rat von
Viele Grüße Bianca
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