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Warum O2 Service
Gelöst

vertrag kündigen


Hallo,

ich habe mein Handy( IPhone 11 Pro Max) seit circa Juli. Ich habe in der Zeit gemerkt, dass das Handy hängt und auch mein Internet und meine Telefonverbindung Probleme ausweist. Ich hatte zuerst die Vermutung dass es daran liegt dass ich in einem Dorf wohne, allerdings habe ich festgestellt, dass die Telefon/ Internet Probleme auch in großen Städten und egal wo ich bin auftreten. Auch das Handy hängt so gut wie immer. Ich sehe es nicht ein jeden Monat 60€ für ein Handy/ eine Flat mit solchen großen Problemen ausgebe. Nun möchte ich mein Sonderkündigungsrecht nutzen und den Vertrag sofort kündigen. Ich möchte nicht mehr zahlen müssen und das Handy zurückgeben. Am besten wäre es natürlich dass ich eine Entschädigung bekomme für die nicht aufgebrachte aber bezahlte Leistung. Ich hoffe wirklich dass O2 Kulanz zeigt und mkr die Köndigung gewährt. Ich möchte nämlich nicht strafrechtlich dagegen vorgehen. Ich freue mich auf eine Antwort und Ratschläge über das weitere Vorgehen.

 

viele Grüße 

Lösung von bs0

Dafür gibt es kein “Sonderkündigungsrecht”. Und mit Strafrecht hat das ganze rein gar nichts zu tun.

Wenn, dann hättest du eventuell die Möglichkeit, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordernlich zu kündigen wenn o2 die Probleme nicht lösen kann (eventuell ist deine SIM-Karte defekt und muss getauscht werden?), aber dazu musst du erstmal die Probleme ordnungsgemäß bei o2 melden. Sofern es dann keine Verbesserung gibt und die Probleme im Verantwortungsbereich von o2 liegen, könntest du eine angemessene Frist (mindestens 14 Tage) setzen und den Vertrag dann außerordentlich kündigen.

Das Handy zurückgeben kannst du nicht. Dieses hast du auf Raten gekauft. Sofern das Handy defekt ist solltest du es (ggf. im Rahmen der Gewährleistung) reparieren lassen.

Das erste was du machen solltest ist die SIM-Karte in einem anderen Gerät probieren. Deinen Schilderungen nach könnte es tatsächlich am Handy liegen.

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2 Antworten

bs0
Profi
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  • Profi
  • 42087 Antworten
  • Lösung
  • 1. Februar 2021

Dafür gibt es kein “Sonderkündigungsrecht”. Und mit Strafrecht hat das ganze rein gar nichts zu tun.

Wenn, dann hättest du eventuell die Möglichkeit, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordernlich zu kündigen wenn o2 die Probleme nicht lösen kann (eventuell ist deine SIM-Karte defekt und muss getauscht werden?), aber dazu musst du erstmal die Probleme ordnungsgemäß bei o2 melden. Sofern es dann keine Verbesserung gibt und die Probleme im Verantwortungsbereich von o2 liegen, könntest du eine angemessene Frist (mindestens 14 Tage) setzen und den Vertrag dann außerordentlich kündigen.

Das Handy zurückgeben kannst du nicht. Dieses hast du auf Raten gekauft. Sofern das Handy defekt ist solltest du es (ggf. im Rahmen der Gewährleistung) reparieren lassen.

Das erste was du machen solltest ist die SIM-Karte in einem anderen Gerät probieren. Deinen Schilderungen nach könnte es tatsächlich am Handy liegen.


o2_Kurt
  • Moderator
  • 18787 Antworten
  • 10. Februar 2021

Hi @Beba0601 ,

 

@bs0 hat ja bereits ein paar wichtige Punkte agesprochen.

Im Störungscheck ist keine Strörung bekannt?

Falls nicht, kannst du es dort natürlich auch bereits melden.

https://www.o2online.de/service/netzstoerung/

 

Wie genau äußert sich der Fehler bei Telefonie und Internet?

Ein Test in einem anderen Telefon könnte helfen, den Fehler aus SIM, Netz oder Telefon einzugrenzen.

 

Wenn dein Telefon sich aber außerordentlich langsam verhält und öfter wie beschrieben hängt, kannst du es hier zur Reparatur aufgeben:

https://o2.de/handyreparatur

 

Ohne Prüfungen in diese Richtungen, ist eine Beendigung oder Veränderung des Vertrages aus diesen Gründen nicht möglich,.

Solltest du weitere Fragen haben, auch zum Netz oder der Reparatur, gerne wieder hier!

 

Viele Grüße,
Kurt