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Ein Hallo in die Runde!



Ich will meinen Vertrag bei O2 kündigen. Das das schriftlich erfolgen muss, hab ich jetzt schon hier irgendwo gelesen! 😄



Nur: Reicht das Schreiben formlos? Oder wie muss das aussehen?



Und: an welche Adresse sende ich das?



Und: bekommt man eine Bestätigung?



Oder: Kann ich die schriftliche Kündigung auch im Shop in meiner Stadt abgeben?



 



Lg und danke für die Hilfe!!



Was meinst du damit? Was wurde dir versprochen?



Mir wurden am Telefon bei der Vertragsverlängerung 2GB Datenvolumen versprochen. Jetzt will o2 nichts mehr davon wissen. Auf das  aufgezeichnete Gespräch kann "nicht mehr zugegriffen werden". Und eine Auftragsbestätigung habe ich auch nicht bekommen. Hätte also vor der Info-Sms die mir mittelt, dass 1 (!) GB Datenvolumen aufgebraucht sei gar nicht widerrufen können.




hamki09 schrieb:
Mir wurden am Telefon bei der Vertragsverlängerung 2GB Datenvolumen versprochen. Jetzt will o2 nichts mehr davon wissen. Auf das  aufgezeichnete Gespräch kann "nicht mehr zugegriffen werden". Und eine Auftragsbestätigung habe ich auch nicht bekommen. Hätte also vor der Info-Sms die mir mittelt, dass 1 (!) GB Datenvolumen aufgebraucht sei gar nicht widerrufen können.
scheint ja gängige praxis zu sein... ich hatte o2 nach den agb von damals gefragt, also denen, die rechtsverbindlich zum zeitpunkt des vertragsschlusses galten. da sagt die pfeife von mitarbeiter mir doch ehrlich, die kann er mir nicht zusenden und verwies geistesabwesend auf die neuen neuen agb. da hab ich dem (herrn) vogel aus dem chat gesagt, dass mich keine neuen agb interessieren sondern jene, denen ich eine einverständniserklärung erteilt habe. daraufhin fordere ich ihn auf, wenn er sie mir schon nicht per mail schicken kann, er solle die sich dann mal ansehen und mir lediglich den punkt zum sonderkündigungsrecht nennen, welcher das ist.... auch das kann er nicht. die sind ja schon zwei jahre alt und werden ständig geändert, sagt er allen ernstes.



 



an deiner stelle mach dir keine platte. schreib die im chat an, fordere eindeutige, konkrete nachweise. ich habe zb. o2 aufgefordert, mir einen nachweis zu erbringen, was der vereinbarte vertragsgegenstand war und ob es nebenabsprachen gab. ich hatte sie auch aufgefordert mir die telefonaufzeichnung zukommen zu lassen. die werden laut aussage aber nach wenigen monaten bereits gelöscht.



 



ist natürlich blöd für o2. denn sie haben ja eine forderung auf zahlung der monatlichen gebühren bis zur vereinbarten beendigung, die sie versuchen wollen durchszusetzen. die muss aber begründet werden und nachgewiesen werden können. zunächst müssen sie dir nachweisen, dass ein vertrag überhaupt zustande gekommen ist. okay, dass ist relativ simpel. konkludentes verhalten und deine bisherige bereitschaft monatlich die gebühren zu zahlen reichen dafür als nachweis bereits aus. interessant wird es, wenn wie auch bei dir vertragskonditionen eigenmächtig abgeändert werden, ohne das du deine zustimmung dazu gegeben hast. dann ist o2 in der beweispflicht, dir nachzuweisen, dass dies aber vertragsgegenstand gewesen ist oder aber du darüber informiert worden bist und eine widerrufsfrist verstreichen hast lassen. in deinem fall wurdest du ja durch die sms in kenntnis gesetzt.



 



auch der alleinige verweis auf irgendwelche onlinerechnungen reicht dazu nicht aus. da diese dir nicht postalisch per einschreiben sondern in einem mailpostfach zugestellt werden, ist dies keine juristisch zustellfähige anschrift und dient somit auch nicht als nachweis, dass du sie wirklich erhalten hast. zudem es keine "eigeninformationspflicht" gibt, so wie sie es von o2 gern behaupten, denn sowas müsste dann ja in den agb stehen, aber die schicken sie ja nicht raus... die wissen schon ganz genau, warum sie das nicht tun.



 



da o2 auch keine bestätigungssms, oder -schreiben oder irgendwas schriftlich rausschickt, trotz aufforderung, und du auch keine unterschrift geleisetet hast, ist also ein mündlicher vertrag samt mündlichen nebenabsprachen rechtsverbindlich. ...darum zeichnen sie die gespräche ja eigentlich auf, sollte man denken... das dient aber laut eigner aussage von o2 nicht einem juristischen nachweis, sondern schulungsmaßnahmen. demnach haben sie keinerlei nachweise, was denn mündlich vereinbart worden ist. das heißt sie haben keinerlei juristische grundlage, die forderung belegen zu können. wenn du nun aber 1 jahr später davon erst kenntnis erlangst, weil dein datenvolumen plötzlich weg ist oder du dafür bezahlen sollst, was auch immer, dann wendest du dich in aller regel ja sofort an o2. darüber hast du den juristisch zweifelsfreien nachweis ja auf den EVN. auch da muss o2 dir das gegenteil beweisen, dass dein anliegen ein anderes war - völlig unmöglich. auch den genauen kenntniszeitpunkt muss dir o2 nachweisen können, ab wann du kenntnis erlangt hast, dass du nur 1gb hast. da werden die hohlbirnen dir sagen, dass sie das ja bei der mündlichen vertragsverlängerung getan haben... was widerum bewiesen werden muss. geht schlecht, wenn man die aufnahmen löscht. demnach heißt es im zweifel für den angeklagten... eine klage würde mangels erfolgsaussichten auch erst gar nicht zugelassen werden und sofern doch, gilt der grundsatz im zweifel für den angeklagten und das gericht ist verpflichtet die aussagen des beklagten als wahrheitsgemäß anzsuehen, bis eine beweislastumkehr eintrifft und o2  nicht das gegenteil nachweisen kann. einfach mal "beweislast" googlen. da steht einiges dazu. bis dahin wird es aber in aller regel erst gar nicht kommen. schreib eine fristlose kündigung, beruf dich auf arglistige täuschung, weil du darüber nie in kenntnis gesetzt wurdest, nehm § 312 bgb dazu, was es aufgrund der erlebten umstände und dem ständigen aufwand zur klärung in verbindung mit dir zum nachteil entstehenden kosten- und zeitaufwand unzumutbar macht, eine fortführung des vertrages bis zum vereinbarten zeitpunkt fortzuführen. aber allein die arglistige täuschung, wenn die fundiert ist, führt zur aufhebung des vertrages.



 



dann wird man bestimmt ein paar böse briefe bekommen, also erstmal mahnungen, dann labbern die was von juristischen und kostenintensiven folgen. ich würd dann kurz antworten und mit einem zweizeiler auf die fristlose kündigung verweisen. wenn sie dann stark gefrühstückt haben und denken dich weiter einschüchtern zu können, geben sie das an ein inkassobüro ab, wo irgendwelche altbetagten damen dieselbe scheisse nochmal schreiben und mit rechtsstreit drohen. da würde ich dann ne mail hinschicken und als zweizeiler schreiben, bitte beachten sie anliegende fristlose kündigung etc. in aller regel lassen sie es dann gut sein, weil sie ja nur unnötige kosten produzieren, die sie selbst tragen müssen. bevor sie klage einreichen, überlegen die sich ganz genau, ob es kosten- und verlustrisiken gibt. denn für deinen rechtsbeistand müssen ja im fall einer niederlage auch aufkommen. ....und ohne beweise eine klage führen? das machen wohl nur jura-mit-4,0-abgeschlossen-und-zu-schlecht-für-einen-richtigen-job-anwälte.  ...aber das passt ja dann wieder zu o2 😀



btw. würd ich jedem dazu raten, nur noch alles über den chat an o2 heranzutragen. da kann man dann copy&paste machen und hat es schriftlich.




@geht_zu_d1

Vielen lieben Dank für die ausführliche Hilfe. Nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe, habe ich in meinem Foreneintrag wegen der 2 GB nachgeschaut und siehe da: ich bekomme meine zugesprochenen 2GB. Hier kannst du es dir mal durchlesen:

http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-Vertrag/versprochene-2-GB-nicht-erhalten/td-p/704949

Allen anderen, die das gleiche Problem haben -und davon wird es sicherlich noch so einige geben- rate ich zu deiner Vorgehensweise. Da hast du wirklich alle Punkte beachtet und alles mit dem Gesetzestext zu belegen ist wunderbar. Freundlichen Gruß
hamki09 schrieb:

@geht_zu_d1

Vielen lieben Dank für die ausführliche Hilfe. Nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe, habe ich in meinem Foreneintrag wegen der 2 GB nachgeschaut und siehe da: ich bekomme meine zugesprochenen 2GB. Hier kannst du es dir mal durchlesen:

http://hilfe.o2online.de/t5/Tarife-Vertrag/versprochene-2-GB-nicht-erhalten/td-p/704949

Allen anderen, die das gleiche Problem haben -und davon wird es sicherlich noch so einige geben- rate ich zu deiner Vorgehensweise. Da hast du wirklich alle Punkte beachtet und alles mit dem Gesetzestext zu belegen ist wunderbar. Freundlichen Gruß
...dazu hab ich mich mal in gepflegter manier in deinem thread geäußert.



 



erhlich, als ich die ersten beide sätze gelesen habe, dachte ich, ich tue was gutes... du beweist das gegenteil.




Hallo Leute,



 



Ich habe meinen Vertrag gekündigt und ich habe schriftliche Bestätigung von O2 bekommen. Seit 2 Wochen habe ich folgendes SMS bekommen:



 



Lieber Kunde von o2, Ihre Änderung konnte leider nicht durchgeführt werden. Eine wichtige Angabe fehlte. Sie erhalten dazu bald Post von uns. Ihr o2 Team



 



Es ist schon 2 Wochen vorbei und nix kam. Ich kann überhaupt kein Hotline Anrufen, ich bekomme immer Antwort dass Hotline Service ist zur Zeit für mich nicht verfügbar und ich kann auch nicht Support Chat starten.



 



Kann jemand mich vielleicht erklären was hier los ist?



 



Vielen Dank.




Hi uerceg,



 



vorab herzlich Willkommen im Forum ☺️



 



Dabei handelt es sich um das Sepa-Mandat. Aufgrund der Änderung des Kontoinhabers benötigen wird dieses von dir. Heute wurde dies nochmal per E-Mail zugestellt.



 



Gruß,



Marc




http://static2.o2.de/blob/11782076/v=2/Binary/kuendigung-mobilfunk-faxvorlage-kontakt.pdf



 



Da steht alles drauf.



So einen Blödsinn wie persönliche Kundenkennzahl und so, wie auf anderen Vorlagen vorgesehen, braucht man gar nicht.




ernest_icecube schrieb:

http://static2.o2.de/blob/11782076/v=2/Binary/kuendigung-mobilfunk-faxvorlage-kontakt.pdf



 



Da steht alles drauf.



So einen Blödsinn wie persönliche Kundenkennzahl und so, wie auf anderen Vorlagen vorgesehen, braucht man gar nicht.



Nee, bei einer Kündigung braucht man die PKK natürlich nicht. In dem Vordruck wird dafür halt nach der Kundennummer gefragt. Aber natürlich muss man auch nicht den Vordruck verwenden und kann die Kündigung auch frei formulieren.



Wichtig bei einer Kündigung ist eigentlich nur, das man eindeutig identifizierbar ist und die Unterschrift nicht vergisst 😉



 



 



gruß, zündi