Hallo O2 mobifunk Forum Support,
,
Ich habe ein Problem mit einem O2 Blue Mobifunk Vertrag (seit Jan, 2013, mind.laufzeit 24 mtl), dieser Vertrag wurde fuer meine Cousine bestellt, die damals noch nicht 18 Jahre alt sind, deshalb habe ich mit meinen Reisepass, den Vertrag unterschrieben, aber mit ihrer Bankverbindung, und ihrer Unterschrift als Kontoinhaberin.
Wegen Studium Grund muessen sie, Deutschland zu verlassen und hatte sie eine Abmeldungbescheidigung von Einwohneramt bekommen.
Auf diesem Fall würde Ich frage, ob ein sonderkuedigung möglich fuer diese Vertrag mit der abmeldungbeschdigung oder zumindest kann ich nach einen andere tarif welchsel, da ich eine mobbifunk Vertrag von Telekom schoen habe.
Vielen Dank im Voraus!
Timo
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Hallo Timo!
Leider ist dies normalerweise nicht möglich! Du kannst aber eine E-Mail an die o2 Kundenbetreuung schreiben und um Kulanz in diesem Falle bitten. Bitte gib dabei Mobilfunknummer und Kundenkennzahl an: zur Hotline:
vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de
Viel Glück und Grüße von brianna
Leider ist dies normalerweise nicht möglich! Du kannst aber eine E-Mail an die o2 Kundenbetreuung schreiben und um Kulanz in diesem Falle bitten. Bitte gib dabei Mobilfunknummer und Kundenkennzahl an: zur Hotline:
vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de
Viel Glück und Grüße von brianna
Da es sich um deinen Vertrag handelt (auch wenn deine Cousine diesen benutzt und bezahlt )und du noch in Deutschland bleibst (wenn ich das richtig verstehe) sind die Chancen meiner Meinung nach sehr gering, dass du den Vertrag vorzeitig kündigen kannst. Könnte jemand anders den Vertrag übernehmen? Alternativ besteht die Möglichkeit, den Vertrag sillzulegen, allerdings gilt das normalerweise auch nur, wenn es sich um den Vertragsinhaber handelt, der ins Ausland geht: /t5/Vertrag-verwalten/o2-Vertrag-ruhen-lassen-Vertragsstilllegung/ta-p/138466
Hallo Timofan,
die Vertragsstillegung kann auch vom Vertragsnutzer beantragt werden. Es muss nur ein Nachweis über den Auslandaufenthalt erbracht werden.
Gruß
Miriam
die Vertragsstillegung kann auch vom Vertragsnutzer beantragt werden. Es muss nur ein Nachweis über den Auslandaufenthalt erbracht werden.
Gruß
Miriam
Hallo Miriam,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sie in Ausland für ein paar Jahre, und nie wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Auf diesem Fall, ist es möglich, dass ich den Vertrag mit Deutschland abmeldung nachweis dieser Vertrag kuendigung oder zum Mindesten Tarif wechseln?
Viele Gruesse!
Timo
vielen Dank für Ihre Antwort.
Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass sie in Ausland für ein paar Jahre, und nie wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Auf diesem Fall, ist es möglich, dass ich den Vertrag mit Deutschland abmeldung nachweis dieser Vertrag kuendigung oder zum Mindesten Tarif wechseln?
Viele Gruesse!
Timo
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