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Hallo O2 Team,



ich habe vor ein paar Wochen meinen Vertrag fristgerecht mit der Bitte um Bestätigung gekündigt.



Bis jetzt habe ich keine Kündigungsbestätigung erhalten!



(Dafür aber Anrufe von der Kundenhotline ohne Ende, an welchen ich kein Interesse habe)



Bis wann kann ich mit einer schriftlichen Bestätigung rechnen?



P.S.: Ein Hinweis auf der Mobilfunkrechnung ist keine wirksame Bestätigung.



Vielen Dank im voraus



Was bitteschön ist eine "wirksame Bestätigung"? Sowas gibt es nicht. Zumal eine Kündigung nicht bestätigt werden muss. Der Kündigende muss beweisen, dass er fristgerecht und formgerecht gekündigt hat. Ein Beleg dafür ist der Vermerk in der Rechnung.




Zum Thema...



Und dem Kommentar davor ...



Es gibt in einer Geschäftsbeziehung ein "Mindestmaß" an Anstand welchen man seinem Partner in diesem Fall ich als "Kunde" erwarten darf.



So wie ich meine Kündigung fristgerecht eingereicht habe, kann ich wohl zumindest mit einer Antwort mit dem Inhalt einer Bestätigung der Kündigung verlangen.



Wenn Sie sich damit zufrieden geben ist dass ihr persönlicher Anspruch. Ich habe da eine etwas andere Vorstellung.



Mein Entschluss O2 zu verlassen sehe ich an der gegebenen Reaktion aufjedenfall mehr als richtig an.



Zum Glück habe ich eine gute Rechtschutzversicherung im Falle das es im Nachhinein zu Unklarheiten kommen sollte.



Ein solches Verhalten spiegelt den Kundenwert bei O2 denke ich ziemlich gut wieder.



Beispiele wie "Adressrecherchegebühr" etc. reihen sich hier wunderbar ein...



2 Jahre voller Ärger und einem Kundenservice der als Service am Kunden schon nicht mehr den Namen verdient.



Vielen Dank dafür denn ich habe viel gelernt,  zumindest was ich in Zukunft nicht mehr möchte und auf was man seinen Fokus bei der Netzanbieterwahl legen sollte.



Dann lieber ein bisschen mehr zahlen , und auch wenn andere auch nicht perfekt sind, aber eine Kündigungsbetätigung hat bisher auch jeder noch so kleine Provider hinbekommen.



In diesem Sinne, auch an die Fanboys und Girls. Viel Spaß bei O2 und auf das ihr nicht einmal den Service benötigt.



P.S.: Von einem rechtlichen Anspruch habe ich nicht gesprochen... Sondern von einem Mindestmaß an Anstand!



Anstand den man nicht als App kaufen kann.



Schönen Abend,



Dorve




Eine Bestätigung, wann deine Kündigung einging findest du auf der nächsten oder übernächsten Rechnung auf der letzten Seite. Damit ist dem Anspruch von Anstand genüge getan.




Dorve schrieb:



In diesem Sinne, auch an die Fanboys und Girls. Viel Spaß bei O2 und auf das ihr nicht einmal den Service benötigt.



 



Niveau ist keine Creme. Du erwartest Mindestmaß an Anstand?




Und was war Anstössig daran? bzw. unteres Niveau... Verstehe ich jetzt nicht so ganz aber ist ja eigentlich auch egal.



Fanboys hat sich übrigens darauf bezogen das man so ein Verhalten aus der ersten Antwort als normal ansieht.



Ich habe in meinem Leben schon mehrere Verträge gehabt und bisher immer eine Kündigungsbestätigung erhalten.



Jeder kann ja für sich entscheiden ob man dann dort bleiben möchte oder nicht.



In diesem Sinne viel Spaß




Dorve schrieb:



Ich habe in meinem Leben schon mehrere Verträge gehabt und bisher immer eine Kündigungsbestätigung erhalten.



 



Gern nochmal: Der Eingang Kündigung und das Ende des Vertrages sind auf der Rechnung bestätigt. Es gibt kaum ein offizielleres Dokument als diese Rechnung. Du zB zahlst aufgrund dieser Blätter die Forderung von o2, sie soll aber für eine Bestätigung nicht ausreichend sein? Es gibt keinen Grund das doppelt zu machen.




Dorve schrieb:



 



Fanboys hat sich übrigens darauf bezogen das man so ein Verhalten aus der ersten Antwort als normal ansieht.







Abgesehen davon, dass der denglische Begriff "Fanboy" bescheuert ist, wie dieser mit einer passenden und richtigen Antwort zusammenhängt ist mir schleierhaft. Nur weil du bisher immer eine Kündigungsbestötigung bekommen hast, die ja gar nichts wert ist wenn sie falsch ist? Und deine "gute" Rechtsschutzversicherung wird dir auch nichts bringen wenn du nicht selber nachweisen kannst, dass du fristgerecht gekündigt hast.




So um es mal kurz zu fassen und auch als letzter Post meinerseits:



(Diese sinnlosen Diskussionen mal ausgeblendet)



Mir geht es darum:



Ich habe eine Kündigung mit Bitte um schriftliche Bestätigung und Nennung des nächstmöglichen Kündigungstermins geschrieben.



Meine Erwartung ist eine schriftliche Stellungsname / Bestätigung.



Eine Rechnung ist ein Schriftstück aber sicherlich keine Antwort auf ein Schreiben! (Und auch wenn die Rechnung zur Beweisführung dienen soll, haben hier einige nicht verstanden um was es mir geht)



P.S. auch die Begründung dass die Kündigungsbestätigung ja falsch sein könnte (warum auch immer diese dass sein sollte), kann eine Rechnung dass nicht auch sein?



Auf den Sachverhalt geht der Vermerk des Kündigungseingangs nicht ein, ebenso wenig ob diese dann auch anerkannt wurde.



Wie auch immer dies hier im Forum gesehen wird, ich habe hier meinen Anspruch kund getan. Dieser wurde bisher auch von jedem Netzanbieter (auch früher noch als O2 als "Viag Interkom" firmierte) erfüllt.



Eigentlich habe ich eine Antwort vom O2 Team erwartet, und nicht von Forenusern die sich hier anscheinend persönlich angegriffen fühlen und / oder den Sachverhalt nicht verstehen möchten.




Nur weil man deine Meinung nicht teilt, hat das nichts mit "nicht verstehen möchten" zu tun.



Zudem scheinst du bisher noch nicht mitbekommen haben, dass du in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum bist. Oder du möchtest es nicht verstehen.




Ich habe eine Kündigung mit Bitte um schriftliche Bestätigung und Nennung des nächstmöglichen Kündigungstermins geschrieben.







Steht auf der Rechnung



Eine Rechnung ist ein Schriftstück aber sicherlich keine Antwort auf ein Schreiben!



Nein, aber deiner Bitte um Bestätigung ist vollends genüge getan. Service kostet Geld, den wollen die Kunden immer nur gern bei anderen Anbietern mehr bezahlen. Wenn o2 mal den vollen Preis für den Tarif haben möchte, ist Aufstand. Lies im Forum. Du bis da nicht anders (Zitat: Dann lieber ein bisschen mehr zahlen..)



Auf den Sachverhalt geht der Vermerk des Kündigungseingangs nicht ein,



Auf welchen Sachverhalt?



ebenso wenig ob diese dann auch anerkannt wurde.



Da erkläre ich dir mal die Rechtslage: Eine Kündigung ist wirksam, wenn sie den Vertragspartner erreicht hat. Dass deine Kündigung den Vertragspartner erreicht hat, steht, nun kommst: auf der Rechnung. Zu wann der Vertrag endet, ebenso. Ach, hab ich schon paar Mal gesagt?



Wie auch immer dies hier im Forum gesehen wird, ich habe hier meinen Anspruch kund getan.



Ja und wir haben dir entgegnet. Klassisch wie in einem Forum. Wie blieben sachlich und du?



Eigentlich habe ich eine Antwort vom O2 Team erwartet,



in welcher Richtung? Dass deine Kündigung eingig und zu wann dein Vertrag endet? Falls ja, sag es, ich organisiere dir das sehr gerne.




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