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Hallo,



ich habe heute eine Portierung meiner Mobilfunk Nummer gemacht um zu einem anderen Anbieter zu gehen.



Aber dann habe ich doch entschieden, bei O2 zu bleiben.



daher habe ich zwei Fragen:



1. ich möchte die Portierung zurücknehmen. Kann man die einmalige Gebühr zurückbekommen?



2. da ich ein neues Handy kaufen möchte, mir ist aufgefallen einen neuen Vertrag mit Handy abzuschließen, bzw. o2 free Partnerkarte. Ist es möglich, dass ich unter diesem Vertrag mit meiner aktuellen Nummer benutze und für das alte Handy eine neue Nummer zu bekommen? Und wenn ich irgendwann meinen alten Vertrag(der bis 29.04.2018 läuft) kündigen will, bleibt die monatl. Kosten des Partnerkarte-Vertrags der bzw. monatl. 5€ billiger ist?



Danke für eure Hilfe!



Beste Grüße,



Cecilia



Hallo,



zu 1:



Wie genau meinst du, dass du eine Rufnummernmitnahme gemacht hast: Ist diese nur beantragt oder schon durchgeführt?



Sofern nur beantragt, wende dich schnellstmöglich an den neuen Anbieter und stoppe dort die Rufnummernmitnahme. Die Gebühr wird nur nach Durchführung der Portierung berechnet.



Bei einer bereits durchgeführten Portierung, dürfte man die Gebühr nur über Kulanz zurückerhalten, da die Leistung der Portierung bereits erfolgt ist.



Edit: Sofern nur ein Opt-In (Freigabe) für eine vorzeitige Portierung gesetzt wurde, brauchst du nichts weiter tun. Dieses ist nur 2 Monate gütig. Ohne Durchführung einer Portierung wird dann nichts berechnet.



zu 2:



Der Kombivorteil bleibt nur erhalten, solange beide Verträge bestehen. Wenn du daher den "ersten" Vertrag kündigst, fällt der Kombivorteil für den "zweiten" Vertrag automatisch weg.



Ggf. solltest du abwarten bis du den Vertrag verlängern kannst und dann erst ein neues Gerät im Rahmen der VVL kaufen. Abgesehen davon kannst du über o2 My Handy jederzeit ein neues Gerät (ohne neuen Mobilfunktarif) erwerben.



Die Rufnummernmitnahme von altem zu neuem Vertrag ist möglich. Bei dem bisherigen Vertrag müsste dann ein Opt-In gesetzt werden.




Ich denke, dass @Cecilia29 es genauer erzählen sollte...



Bleiben wir bei 1:



Du hast einen Vertrag bei einem neuen Anbieter abgeschlossen und hast die Portierung beauftragt. Jetzt willst du doch bei o2 bleiben. Hast du den Vertrag bei dem neuen Anbieter widerrufen? Wurde die Portierung durchgeführt? Wird sie noch durchgeführt?




1. Okay. Ich dachte dass die Gebühr schon gebucht wurde. 



Nein, es wurde noch nicht durchgeführt.



2. Wo finde ich o2 My Handy? Und kann man mit VVL auch das günstige Angebot für das Handy bekommen?



HG, Cecilia




1.



Die Gebühr wird nur berechnet, wenn tatsächlich eine Rufnummernmitnahme durchgeführt wurde.



Beantragt ist die Rufnummernmitnahme bei einem neuen Anbieter auch nicht?



2.



Geräte ohne Tarif findest du hier: Handys ohne Tarif: Günstige Smartphones ohne Vertrag bei O₂ kaufen 



Die Geräte haben mit und ohne VVL immer den gleichen Preis, da dies separate Verträge sind.




1. Nein, ich habe vielleicht das Wort ‚Protierung‘ falsch verstanden.. Ich habe nur meine aktuelle Nummer freigeben lassen.



2. Alles klar! Danke sehr!




Bei weiteren Fragen, hier gerne jederzeit wieder melden. ☺️




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