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Liebes O2 Team,



könnte ich bitte per Post eine Kündigungsbestätigung bekommen? Ich habe meine Kündigung am 21.08.2017  vormerken lassen und diese dann am 30.08.2017 per Telefon bestätigt. Der Vertrag endet somit zum 21.11.2017.



Vielen Dank.



Mit freundlichen Grüßen



Franziska



Wenn du alle Daten hast, wozu dann eine Bestätigung? ☺️



Jetzt eine andere Frage: Zu wann hätte der Vertrag gekündigt werden müssen? Ich glaube, dass das Datum der Bestätigung maßgebend ist und nicht das der Vormerkung. 




TBCMagic schrieb:



Ich glaube, dass das Datum der Bestätigung maßgebend ist und nicht das der Vormerkung. 
Nein. Die Vormerkung ist entscheidend.



Kündigung vormerken

Wichtige Hinweise zur Kündigungsvormerkung: Die Kündigungsvormerkung ist nicht die Kündigung des Vertrages selbst. Mit Absenden der Kündigungsvormerkung reservieren Sie sich die Möglichkeit, ihren Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen telefonisch zu kündigen. Ihr Vorteil: Die Kündigungsvormerkung sichert Ihre Kündigungsfrist. Das bedeutet: Wenn Sie innerhalb von 10 Tagen ihre Kündigung erklären, gilt die Kündigung schon mit Eingang der Kündigungsvormerkung als eingegangen. Ihnen kann daher in der Zwischenzeit kein Nachteil durch eine etwaig ablaufende Kündigungsfrist entstehen. Sie können sich daher in Ruhe überlegen, ob Sie den Vertrag kündigen wollen. Wenn sie sich gegen eine Kündigung entscheiden, verfällt die Kündigungsvormerkung nach 10 Tagen und Ihr Vertrag läuft normal weiter. Zum Absenden der Kündigungsvormerkung beachten Sie folgende Schritte:




Nur als Absicherung ;-)



Der Vertrag hätte zum 21.08.2017 gekündigt werden müssen.




Als Absicherung erledigt man eine Kündigung schriftlich nicht mündlich 🙂. Wenn jetzt eine Bestätigung angestossen wird kommt diese nach 6-8 Wochen. ABER ein Moderator kann Dir die Kündigung zum Tag-x bestätigen hier im Forum. Dann bisst du genauso abgesichert.



Gruß




Gut, dass ich es nur geglaubt habe ☺️



Danke!




Die Kündigungsvormerkung ist ja schriftlich und die Bestätigung dazu kann man dann leider nur noch mündlich machen.




Nein ist sie nicht. Schriftlich ist per Post oder Fax und eigenhändig unterschrieben. 



Und die Vormerkung ist eine Vormerkung mehr nicht. Den Inhalt des Anrufes kannst du im Zweifel nicht belegen.



Gruß




Hast ja recht.



Andere Frage: Wenn ich meine Rufnummer zum Ende des Vertrages mit zum neuen Anbieter nehmen möchte, muss diese vorab freigeschaltet werden?




Jetzt kannst du mir wieder vertrauen: Nein! ☺️



https://hilfe.o2online.de/docs/DOC-3481-rufnummernmitnahme-rufnummer-freigegeben-oder-nicht 




Danke :-)




Hallo Franzi_blr,



deine Kündigung ist fristgerecht zum Vertragsende hinterlegt. Dein Vertrag wird zum 22.11.2017 abgeschaltet.



Ich habe unsere zuständige Serviceabteilung darüber informiert, dass du eine schriftliche Kündigungsbestätigung haben möchtest. Die Kollegen kümmern sich darum. Es kann aber, wie hier schon geschrieben wurde, etwas dauern.





Viele Grüße,



Sanna



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Vielen Dank!




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