Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich mich nochmal bei Ihnen beschweren. Ich habe meine Kündigung am 19.01.2016 vormerken lassen. In den folgenden Tagen habe ich Sie versucht regelmäßig zu erreichen. Leider war dies nicht möglich.
Am 25.01.2016 wäre mein letzter Kündigungstermin gewesen. Daraufhin habe ich Ihnen ein Schriftstück mit dem Verweis auf die Verbraucherschutzzentrale und der Recherche des Wdrs zukommen lassen und Sie gebeten meine Kündigung innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen.
Nach ein paar Tagen habe ich ein Bestätigungsschreiben erhalten. Allerdings haben Sie in diesem Schreiben keine Stellung dazu bezogen, dass eine mündliche Bestätigung für eine Kündigung rechtlich keinen Bestand hat. Dort stand aber der Kündigungstermin drin. 27.04.2017.
Als ich daraufhin mit einem ihrer Sachbearbeiter gesprochen habe, (Herr Bxxxxxxx am 16.02.2017 -14.25 Uhr) hat dieser mir versichert, dass es sich um ein Fehler handelt ( Der Vertrag wird am 25.04.2016 deaktiviert) Dieses Gespräch ist von mehreren Zeugen gehört und dokumentiert worden. Am 17.02.2016 bin ich von Ihrer Zentrale angerufen worden,dort ist der Kündigungstermin zu 25.02.2016 erneut bestätigt worden und man hat mich gefragt, wie man mich als Kunden erhalten kann.
Heute am 18.02.2016 habe ich erneut ein Schreiben erhalten, welches die Kündigung erneut zum 25.04.2017 beschreibt. Ein erneutes Gespräch mit Ihrer Sachbearbeiterin ( Frau Txxxxx 18.02.2016 um 17.46) war mehr als nur unerfreulich. Diese Person hat keiner meiner Einwände bestätigt und keine Stellung zu dem Problem bezogen.
Ich beschwere mich an dieser Stelle über diese Person, über Ihre Inkompetenz und die Frechheit so mit einem Kunden umzugehen, der seit über 10 Jahren bei o2 Kunde ist. Sie zeigen mit Ihren Verhalten gleich mehrer Dinge.
Erstens sind die Kunden Ihnen völlig egal. Sie ignorieren die Rechte der Verbraucher.
Zweitens sind Sie nicht bemüht Probleme zu lösen.
Drittens versuchen Sie mit allen Mitteln die Verbraucher zu täuschen und in den Veträgen zu halten.
Ich muss Ihnen nicht sagen, welche Außenwirkung Sie mit diesem Verhalten erzeugen. Bereits in der Sendung des Wdr´s ist dies ja bereits eingehend geschildert worden. ( Ich bin heute wieder seit 34.00 + Minuten in der Warteschleife)
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht
EDIT: Namen der Mitarbeiter entfernt. Datenschutz.
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Leider verwechselt du Kündigung mit Kündigungsvormerkung. Eine wirksame Kündigung muss nicht bestätigt werden, das ist richtig, und das muss man bei o2 auch nicht wenn man gem. AGB schriftlich kündigt.
Hallo,
ich verstehe das nicht ganz:
Bist du nun bei der Kündigungshotline durchgekommen und konntest deine Kündigung bestätigen (mündliche Bestätigung)?
ODER:
Wenn der 25.01 der letzte Tag zur fristgerechten Kündigung gewesen war und du da erst ein Schreiben an o2 gesendet hast (was nach dem 25 eingegangen ist), dann ist das schlicht und einfach zu spät. Die passive Verlängerung um 1 Jahr hat gegriffen und die Bestätigung zu 2017 ist korrekt.
ich verstehe das nicht ganz:
Bist du nun bei der Kündigungshotline durchgekommen und konntest deine Kündigung bestätigen (mündliche Bestätigung)?
ODER:
Wenn der 25.01 der letzte Tag zur fristgerechten Kündigung gewesen war und du da erst ein Schreiben an o2 gesendet hast (was nach dem 25 eingegangen ist), dann ist das schlicht und einfach zu spät. Die passive Verlängerung um 1 Jahr hat gegriffen und die Bestätigung zu 2017 ist korrekt.
Nein, ich bin nicht durchgekommen. Als ich durchgekommen bin war es tatsächlich zu spät.
Was ist denn rechtlich gesehen der Unterschied zwischen Kündigungsvormerkung und einer Kündigung? In dem Schreiben haben Sie bestätigt, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist und noch telefonisch bestätigt werden muss. Selbst wenn ich Ihrer Argumentationskette folge...wie kommt es dann, dass zwei Personen die Kündigung bestätigt haben?
Was ist denn rechtlich gesehen der Unterschied zwischen Kündigungsvormerkung und einer Kündigung? In dem Schreiben haben Sie bestätigt, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen ist und noch telefonisch bestätigt werden muss. Selbst wenn ich Ihrer Argumentationskette folge...wie kommt es dann, dass zwei Personen die Kündigung bestätigt haben?
Eine Kündigungsvormerkung ist lediglich die Ankündigung der bevorstehenden Kündigung.
Die Vormerkung online hat erstmal keineWirksamkeit. Erst durch die telefonische Bestätigung vor dem letzten Termin zu Kündigung wird diese wirksam. Dementsprechend kann die Vormerkung auch vor dem letzten Kündigungstermin sein, ausschlaggebend ist aber die Bestätigung.
Eine Kündigung (per Brief oder Fax mit eigenhändiger Unterschrift) ist ohne weiteres zutun zum entsprechenden Zeitpunkt wirksam.
Die Vormerkung online hat erstmal keineWirksamkeit. Erst durch die telefonische Bestätigung vor dem letzten Termin zu Kündigung wird diese wirksam. Dementsprechend kann die Vormerkung auch vor dem letzten Kündigungstermin sein, ausschlaggebend ist aber die Bestätigung.
Eine Kündigung (per Brief oder Fax mit eigenhändiger Unterschrift) ist ohne weiteres zutun zum entsprechenden Zeitpunkt wirksam.
Das ist Ihre Darstellung.
Ich habe aber nach dem rechtlichen Unterschied gefragt.
Ich bitte Sie also nochmals eindeutig zu erklären, wo der rechtliche Unterschied zwischen einer Kündigungsvormerkung und Kündigung liegt.
Außerdem haben Sie falsche Angaben gemacht. Es ist nicht notwendig eine telefonische Bestätigung zu geben. Es ist nicht notwendig ein Schriftstück zu unterschreiben. Und als letzter Punkt, eine Kündigung muss nicht auf schriftlichen Wege (Fax/Post) Ihnen zugestellt werden. Eine Kündigung Online auszusprechen ist rechtskräftig.
Siehe
Aktenzeichen 12 O 18571/13 am 30. Januar 2014 Urteil des Landesgerichtes.
Ich habe aber nach dem rechtlichen Unterschied gefragt.
Ich bitte Sie also nochmals eindeutig zu erklären, wo der rechtliche Unterschied zwischen einer Kündigungsvormerkung und Kündigung liegt.
Außerdem haben Sie falsche Angaben gemacht. Es ist nicht notwendig eine telefonische Bestätigung zu geben. Es ist nicht notwendig ein Schriftstück zu unterschreiben. Und als letzter Punkt, eine Kündigung muss nicht auf schriftlichen Wege (Fax/Post) Ihnen zugestellt werden. Eine Kündigung Online auszusprechen ist rechtskräftig.
Siehe
Aktenzeichen 12 O 18571/13 am 30. Januar 2014 Urteil des Landesgerichtes.
Vielleicht bin ich der falsche um dir den Unterschied zu erklären, aber folgende Hinweise:
Davon getrennt wäre die Kündigung AGB-konform zu sehen:
Ein Schreiben wie es die schriftliche Kündigung des Mobilfunkvertrages nach den AGB Punkt 8.8 eindeutig regelt:
8.8 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
wäre vollkommen unabänging von einer telefonischen Bestätigung wirksam, eben zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Zur Unterschrift:
Ich persönlich unterschreibe Briefe, wenn ich denn mal welche versende.
- Du hast online keine Kündigung ausgesprochen, sondern die Kündigung nur vorgemerkt. Durch die telefonische Bestätigung wird diese erst wirksam. Wenn es nicht fristgerecht bestätigt wird, dann läuft der Vertrag einerseits weiter, bzw. wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
- Dies steht deutlich unter Mein o2 wenn du diesen Punkt anwählst:
- o2 bietet also keine Online-Kündigung an (dann wäre auch der Text anders), sondern lediglich die Möglichkeit diese vorzumerken und anschließend telefonisch zu bestätigen.
Davon getrennt wäre die Kündigung AGB-konform zu sehen:
Ein Schreiben wie es die schriftliche Kündigung des Mobilfunkvertrages nach den AGB Punkt 8.8 eindeutig regelt:
8.8 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
wäre vollkommen unabänging von einer telefonischen Bestätigung wirksam, eben zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Zur Unterschrift:
Ich persönlich unterschreibe Briefe, wenn ich denn mal welche versende.
Also das besagte Urteil bezieht sich auf ein Datingportal NICHT auf einen Provider.
Ein Fax kann man auch unterschreiben und senden. Hier steht alles drin was zu beachten ist
Auch Kündigungsfristen.
Ein Fax kann man auch unterschreiben und senden. Hier steht alles drin was zu beachten ist
Auch Kündigungsfristen.
Der rechtliche Unterschied ist, dass eine Kündigungsvormerkung gar keinen rechtlichen Status hat. Es ist also rechtlich gesehen nicht anders als wenn du hier im Forum schreiben würdest, du möchtest kündigen, was rein gar nichts bewirkt.
Wenn eine Onlinekündigung ermöglicht wird dann gilt diese ohne telefonische Bestätigung. o2 ermöglicht aber keine Onlinekündigung sondern eine Alternative zum Schriftweg: Die telefonische Kündigung, die man erstmal online "ankündigen" muss.
Was die Unterschrift angeht meinst du sicherlich die Schriftformerfordernis. Du hast natürlich recht, ein Schreiben muss nicht zwingend unterschrieben werden, es muss jedoch eine eindeutige Willenserklärung sein, und das darf ein Vertragspartner natürlich verlangen. Bei o2 muss man entweder unterschreiben oder die persönliche Kundenkennzahl zur Identifizierung angeben.
Dass das Urteil nicht passt würde bereits geschrieben.
Wenn eine Onlinekündigung ermöglicht wird dann gilt diese ohne telefonische Bestätigung. o2 ermöglicht aber keine Onlinekündigung sondern eine Alternative zum Schriftweg: Die telefonische Kündigung, die man erstmal online "ankündigen" muss.
Was die Unterschrift angeht meinst du sicherlich die Schriftformerfordernis. Du hast natürlich recht, ein Schreiben muss nicht zwingend unterschrieben werden, es muss jedoch eine eindeutige Willenserklärung sein, und das darf ein Vertragspartner natürlich verlangen. Bei o2 muss man entweder unterschreiben oder die persönliche Kundenkennzahl zur Identifizierung angeben.
Dass das Urteil nicht passt würde bereits geschrieben.
ich ziehe es vor Kündigungen zu unterschreiben auch wenn ich diese per Fax oder per Post sende. Aber gut macht jeder wie er will
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