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Hallo, 



nach mehrmaligen Versuchen über den Kundenservice habe ich nun wieder per Mail eine Kündigungsbestätigung zum 28.11.18 erhalten, obwohl ich, von der Hotline bestätigt, fristgerecht  gekündigt habe. Ich bitte umgehend um schriftliche Bestätigung der Kündigung zum 27.11.17.



Bisher ist die versprochene schriftliche Bestätigung per Post nicht eingangen.



Mit noch freundlichen Grüßen 



K.König



Moin,



wann ist deine Kündigung bei o2 eingegangen?



Hast du einen Nachweis? (Sendebeleg o.ä.)



Grüße, Katja




Hallo,



gekündigt habe ich über die Kündigungsvormerkung am 26.08.17, bestätigt habe ich die Kündigung am 30.08.17 über die Rufnr.040519006642. Am 11.09.17 habe ich per email die Kündigungsbestätigung erhalten , allerdings mit dem Kündigungsdatum zum 27.11.18.



Endlich beim Kundenservice durchgekommen am 29.9.17, wurde mir bestätigt,dass ich fristgerecht gekündigt habe und das angegebene Kündigungsdatum falsch sei und korrigiert wird auf den 27.11.17. Die Bestätigung sollte ich per Post erhalten. Am 06.10.17 habe ich wieder per email eine Kündigungsbestätigung erhalten mit dem falschen Datum 27.11.18. Es scheint ja mehrere solche Fälle zu geben, wie ich dem Forum entnehmen konnte.



Ich bitte einfach nur um die schriftliche Bestätigung der Kündigung zum 27.11.17. 



MfG



Kersin König




Wenn Du tatsächlich am 26.08. die Online-Kündigungsvormerkung vorgenommen hast, dann ist da offenbar ein Fehler passiert (blöd natürlich, wenn so ein Fehler zweimal passiert). 



Warte am besten hier auf eine/n o2_Moderator/in, die/der da mal nachschaut, den Vorgang prüft, Stellung nimmt und die Sache ggfs. korrigiert.



Gruß,



Fuchs




Hallo @Zwergnase63,



ich kann dir die Deaktivierung zum 27.11.2017 bestätigen.



Durch unser Angebot, dass du ja erst angenommen und dann widerrufen hast, hat sich das Datum verschoben. Wir haben das nun korrigiert.



Viele Grüße, Ines.



 



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Hallo,



vielen Dank für die Antwort.



Mein Sohn hatte bereits einen anderen Vertrag mit o2 abgeschlossen. Deshalb mein Widerruf.



Es geht also kein Kunde verloren 😉.



MfG



Kerstin König




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