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28 Antworten

Benutzerebene 1
Sorry für das Auftreten hier. In der Sache hatte ich jedoch recht. Dies haben mir auch zwei befreundete Richter bestätigt. Das Prädikatsexamen bekommt man ja schließlich nicht umsonst, sondern habe ich mir hart erarbeitet. Ist aber immer wieder interessant, was sich Leute anmaßen, die keine Ahnung von Rechtswissenschaften und der Materie haben. Zu Rechtschreibung etc.: ich hatte leider nur Internet-Zugang via Handy und habe deshalb keinen gesteigerten Wert darauf gelegt. In den Schriftsätzen bin ich nicht so schlampig. Glücklicherweise war der Mitarbeiter im o2-Shop einsichtiger und ist meinem Ansinnen sofort nachgekommen.

Benutzerebene 7
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Also wird dir der Betrag erstattet oder nur die Datenautomatik deaktiviert?

Benutzerebene 7
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Du kannst mir glauben, dass es einige Leute hier gibt, die sehr viel Ahnung von Rechtswissenschaften und der Materie haben. Deine Unterstellung ist daher wirklich fehl am Platz, denn man kann genauso schreiben (und bitte nicht persönlich nehmen), dass es immer wieder interessant ist, was sich manche Leute in Foren anmaßen, nur weil sie Juristen sind und ein Prädikatsexamen geschrieben haben. Anders ausgedrückt: Auch (Voll-)Juristen können sich irren, Referendare mit Bestnoten natürlich auch 😉 Bedenke bitte auch, dass viele Antworten alleine aufgrund deines Auftretens hier gekommen sind, aber das hast du, glaube ich, schon eingesehen.

Wenn du hier schreibst "du hattest Recht", dann teile doch bitte wenigstens mit, wie deine befreundeten Richter ihre Meinungen begründet haben, und was deren Meinung nach, in deinem Fall falsch gelaufen ist. Nur so ist deine Aussage glaubwürdig, und nur so kann vielleicht anderen Kunden geholfen werden.

Bitte nicht falsch verstehen, die Datenautomatik ist umstritten, keine Frage, und ein anderer deutscher Anbieter hat schon mal rechtliche Probleme bekommen, weil er die Automatik bei seinen Kunden nicht deaktivieren wollte. Bei o2 kann man sie aber problemlos deaktivieren. Wenn sie allerdings grundsätzlich rechtswidrig wäre, wären u.a. die Verbraucherschutzzentralen längst dagegen vorgegangen, und die ersten Klagen anhängig gewesen. Man kann sicherlich argumentieren, dass es - vor allem bei einer Vertragsverlängerung - um eine überraschende Klausel handelt, aber genau das müsste ggf. von einem Gericht eingehend überprüft werden.

Auch von mir also noch die Frage, was der Mitarbeiter im Shop nun veranlasst hat: Nur die Deaktivierung oder auch die Erstattung des bereits berechneten Betrags?

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