Sehr geehrtes O2-Team,
da ich keine Lust auf und Zeit für ewige Wartschleifen und tagelanges Warten auf Antwortmails habe, bringe ich mein Anliegen hier vor.
Ich hab vor einigen Tagen meinen Vertrag verlängert und dabei einen neuen Tarif ausgewählt. In der Übersicht vor dem Online-Abschluss waren die einmaligen Gebühren hierfür in allen Zeilen mit 0 Euro aufgelistet. Auf meiner nun erhaltenen Rechnungen sind aber sowohl eine Anschlussgebühr als auch eine Tarifwechselgebühr enthalten. Insgesamt macht das rund 50 Euro. Das finde ich gelinde gesagt eine Frechheit.
Eine Anschlussgebühr ist ohnehin ein Witz für eine Vertragsverlängerung. Die Tarifwechselgebühr war bei der Übersicht vor der Verlängerung auch nicht aufgelistet. Lediglich bei der Bestätigungsmail stand drin, dass sie anfallen KANN, aber nicht muss.
Sollten die Gebühren tatsächlich anfallen ziehe ich meine Vertragsverlängerung hiermit sofort zurück. Glückwunsch: Mein seit anderthalb Jahrzehnten bestehender Vertrag ist dann nach Ende der alten Mindestlaufzeit tatsächlich Geschichte. Aufgrund des mittlerweile katastrophalen mobilen Internets wäre das auch kein Schaden.
O2 war mal ein sehr kundenfreundlicher Anbieter. Heute ist es scheinbar ein völlig chaotischer Saftladen. Mein per SMS zugesicherter 6-monatiger Zugang zu Sky-Ticket Enerainmen sind am Ende auch nur 3 Monate. Ein weiteres Beispiel, dass in den O2-Systemen gar nichts mehr zu funktionieren scheint.
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Hallo MH_41182,
gern habe ich für dich in deinen Daten nachgeschaut. Für die einmalige Anschlußgebühr von 29,99 Euro stoße ich eine Gutschrift für dich an. Für die Tarifwechselgebühr kann ich dir keine Gutschrift geben, da sie regulär anfällt und auch in deiner Bestätigungsemail aufgeführt ist.
Außerdem ist der Rabatt für die Multicard weggefallen, da du von einem o2 Blue all-in L in einen o2 Free S Tarif gewechselt bist. Ich habe dir dafür einen neuen Rabatt von 24 x 100% Rabatt auf Multicard eingerichtet.
Viele Grüße,
Andrea
Jetzt endlos surfen mit dem o2 Free! | Lesenswerte Tipps, Apps und mehr | Teste neue Smartphones
gern habe ich für dich in deinen Daten nachgeschaut. Für die einmalige Anschlußgebühr von 29,99 Euro stoße ich eine Gutschrift für dich an. Für die Tarifwechselgebühr kann ich dir keine Gutschrift geben, da sie regulär anfällt und auch in deiner Bestätigungsemail aufgeführt ist.
Außerdem ist der Rabatt für die Multicard weggefallen, da du von einem o2 Blue all-in L in einen o2 Free S Tarif gewechselt bist. Ich habe dir dafür einen neuen Rabatt von 24 x 100% Rabatt auf Multicard eingerichtet.
Viele Grüße,
Andrea
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Mir ist es exakt genauso ergangen. Diese Kosten wurden beim Tarifwechsel nicht angezeigt. Leider sieht das schon ziemlich nach Masche aus, und der O2-Kundenservice ist den Widerrufen, die da eigentlich von allen kommen müssten, mit Sicherheit nicht gewachsen. Bisher hatte eigentlich immer alles gut geklappt, aber Anschlusspreis als jahrelanger Kunde und Tarifwechselgebühr nachdem ich eigentlich nur deshalb gewechselt bin, weil ich ab "jetzt meinen Vertrag verlängern" kann??? ... Das ist wirklich eine Unverschämtheit!
lis schrieb:Du und jeder kann es hier nachlesen: o2 Vertragsverlängerung mit oder ohne Tarifwechsel: Alle Infos
Leider sieht das schon ziemlich nach Masche aus, ...]
Welche Gebühren fallen in der Online Vertragsverlängerung an?und
Bei einem Tarifwechsel fällt eine einmalige Tarifwechselgebühr von bis zu 19,99 € an. Wenn du ein Handy bestellst, fallen hierfür einmalige Versandkosten von 4,99 € an. Eine Übersicht aller für dich relevanten Gebühren erhältst du in deiner Produktzusammenfassung auf der letzten Seite im Schritt „Mein Produkt“ vor Abschicken der Vertragsverlängerung.
Welche Kosten fallen bei der Vertragsverlängerung an?Diese Informationen sind für jedermann frei zugänglich und kein Geheimnis.
Dies hängt stark davon ab, welchen Tarif du momentan nutzt und in welchen Tarif du im Zuge der Vertragsverlängerung wechseln möchtest bzw. welchen Tarif du beibehalten willst. Bitte lasse dich dazu direkt beraten, um etwaige Servicegebühren zu vermeiden.
lis schrieb:Dabei handelt es sich sicherlich um einen technischen Fehler, der in letzter Zeit leider schon ein paar Mal vorgekommen ist. Bei einer VVL fällt natürlich kein Anschlusspreis an, weil der Anschluss ja bereits besteht. Warte bitte auf eine/n o2_Moderator/in, die/der das prüft und ggfs. korrigiert.
aber Anschlusspreis als jahrelanger Kunde
lis schrieb:Zur Tarifwechselgebühr hat ja Experte
und Tarifwechselgebühr
Das sehe ich anders: Kosten müssen transparent BEI Bestellung/Vertragsabschluss angezeigt werden, nicht danach. Davon abgesehen handelt es sich um eine Vertragsverlängerung, die O2 mir selbst angeboten hat - sonst hätte ich auch die 5 Monate noch warten können^^.
lis schrieb:Du kannst das natürlich sehen, wie Du magst. Aber rechtlich ist das eben nicht so. Ich finde zwar auch, dass sich das gehören würde. Aber: Die Preise für verschiedene Services, u.a. auch für Tarifwechsel, ergeben sich aus der Preisliste, die Du irgendwann bei Vertragsabschluss oder letzter Vertragsverlängerung zusammen mit den AGBs und der Leistungsbeschreibung akzeptiert hast.
Das sehe ich anders:
Das sehe nicht nur ich so (AGB im Vertragsrecht)
http://www.kleingewerbe.info/multimedia/icons/achtung01.gifIm Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 6) zu beachten, nach der gegenüber Verbrauchern die Preise und sonstige Kosten leicht erkennbar, deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen sind. Somit ist das Verstecken von Preisen und Zusatzkosten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich unzulässig.
In der Rechtssprechung wird statt der Preisangabenverordnung auch oftmals der § 305c Abs. 1 BGB (überraschende Klauseln) herangezogen, um entsprechende "Kostenfallen" zu entsorgen. Dies hat den Vorteil, dass auch Verträge zwischen Unternehmern entsprechend geschützt sind (denn § 1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung gilt nur gegenüber Verbrauchern).
In jedem Fall müssen Kosten, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sind, nicht bezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn den AGB per Mausklick oder durch Unterschrift ausdrücklich zugestimmt wurde. So urteilte beispielsweise das Amtsgericht München in einem Verfahren betreffs versteckter Preisangaben in AGB-Klauseln:
"... Zwar hat die Beklagte durch Anklicken akzeptiert, dass Sie die AGB der Klägerin anerkennt. Jedoch ist Ziffer 6 Satz 1 der AGB eine überraschendeKlausel nach § 305c Abs. 1 BGB und damit nicht Vertragsbestandteil geworden."
(Az. 161 C 23695/06)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main formuliert es so:
"... Die Preisangaben, die die Beklagte in ihren AGB vornimmt, ändern an der Irreführung und dem Verstoß gegen die Preisangaben- verordnung nichts, weil sie dort für den Durchschnittsverbraucher ebenfalls nicht leicht auffindbar sind. Die Beklagte verlangt zwar, be- vor der Anmelde-Button betätigt werden kann, die Bestätigung des Nutzers, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat. Umfang- reiche Klauselwerke wie Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen werden jedoch bekanntermaßen von den meisten Verbrauchern im Regelfall akzeptiert, ohne sie vorher gelesen zu haben. Dies gilt auch für Verbraucher, die in geschäftlichen Dingen be- wandert sind und die deshalb wissen, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohnehin keine Regelungen wirksam vereinbart werden können, die unangemessen oder überraschend sind."
(Az. 6 U 187/07)
Anmerkung: Auch wenn die Rechtslage zu versteckten Preisen in AGB relativ eindeutig ist, sollte man dennoch gegen entsprechende Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen vorsorglich Widerspruch einlegen.
http://www.kleingewerbe.info/multimedia/icons/achtung01.gifIm Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch die Preisangabenverordnung (§ 1 Abs. 6) zu beachten, nach der gegenüber Verbrauchern die Preise und sonstige Kosten leicht erkennbar, deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen sind. Somit ist das Verstecken von Preisen und Zusatzkosten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich unzulässig.
In der Rechtssprechung wird statt der Preisangabenverordnung auch oftmals der § 305c Abs. 1 BGB (überraschende Klauseln) herangezogen, um entsprechende "Kostenfallen" zu entsorgen. Dies hat den Vorteil, dass auch Verträge zwischen Unternehmern entsprechend geschützt sind (denn § 1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung gilt nur gegenüber Verbrauchern).
In jedem Fall müssen Kosten, die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sind, nicht bezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn den AGB per Mausklick oder durch Unterschrift ausdrücklich zugestimmt wurde. So urteilte beispielsweise das Amtsgericht München in einem Verfahren betreffs versteckter Preisangaben in AGB-Klauseln:
"... Zwar hat die Beklagte durch Anklicken akzeptiert, dass Sie die AGB der Klägerin anerkennt. Jedoch ist Ziffer 6 Satz 1 der AGB eine überraschendeKlausel nach § 305c Abs. 1 BGB und damit nicht Vertragsbestandteil geworden."
(Az. 161 C 23695/06)
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main formuliert es so:
"... Die Preisangaben, die die Beklagte in ihren AGB vornimmt, ändern an der Irreführung und dem Verstoß gegen die Preisangaben- verordnung nichts, weil sie dort für den Durchschnittsverbraucher ebenfalls nicht leicht auffindbar sind. Die Beklagte verlangt zwar, be- vor der Anmelde-Button betätigt werden kann, die Bestätigung des Nutzers, dass er die AGB gelesen und akzeptiert hat. Umfang- reiche Klauselwerke wie Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen werden jedoch bekanntermaßen von den meisten Verbrauchern im Regelfall akzeptiert, ohne sie vorher gelesen zu haben. Dies gilt auch für Verbraucher, die in geschäftlichen Dingen be- wandert sind und die deshalb wissen, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohnehin keine Regelungen wirksam vereinbart werden können, die unangemessen oder überraschend sind."
(Az. 6 U 187/07)
Anmerkung: Auch wenn die Rechtslage zu versteckten Preisen in AGB relativ eindeutig ist, sollte man dennoch gegen entsprechende Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen vorsorglich Widerspruch einlegen.
Deine Zitate treffen nicht auf den Sachverhalt zu. Die Preisliste wurde Dir entweder ausgehändigt oder als Anhang zur Vertragsmail zugesandt. Versteckt wurde da also nichts.
Wenn Du dennoch meinst, im Recht zu sein, dann lass Dich vielleicht anwaltlich beraten und ggfs. vertreten und gehe ggfs. dagegen vor. o2 lässt sich sicher nicht von Deiner auf zusammen gegoogelten Zitaten basierenden Rechtsmeinung beeindrucken. Zudem ist ein Forum wie dieses weder geeignet noch dafür gedacht, rechtlich relevant zu agieren.
Wenn Du dennoch meinst, im Recht zu sein, dann lass Dich vielleicht anwaltlich beraten und ggfs. vertreten und gehe ggfs. dagegen vor. o2 lässt sich sicher nicht von Deiner auf zusammen gegoogelten Zitaten basierenden Rechtsmeinung beeindrucken. Zudem ist ein Forum wie dieses weder geeignet noch dafür gedacht, rechtlich relevant zu agieren.
Das sind tatsächliche Gerichtsurteile, die sehr wohl darauf hindeuten, wie ein Gericht das sehen würde. Wenn von Tarifwechselgebühren bei dem Angebot und vor Abschluss der Bestellung die Rede gewesen wäre, dann hätte ich den Wechsel gar nicht vorgenommen und die 5 Monate gewartet, den Vertrag gekündigt und einen neuen (dann ggf. woanders) abgeschlossen. Die Kosten haben IM ANGEBOT transparent zu sein, nicht danach. Aber ja, dafür hat man ja eine Rechtschutzversicherung.
Und grundsätzlich ist es nach wie vor wirklich arm und zweifelhaft, wenn man das unter Kundenbindung versteht und dieses Vorgehen als Unternehmen ggü. Bestandskunden nötig hat.
Jetzt verstehe ich auch, warum so viele keinen Bock mehr auf O2 haben, obwohl ich bis dato noch keine so negativen Erfahrungen machen brauchte.
Und grundsätzlich ist es nach wie vor wirklich arm und zweifelhaft, wenn man das unter Kundenbindung versteht und dieses Vorgehen als Unternehmen ggü. Bestandskunden nötig hat.
Jetzt verstehe ich auch, warum so viele keinen Bock mehr auf O2 haben, obwohl ich bis dato noch keine so negativen Erfahrungen machen brauchte.
Wir reden aneinander vorbei. Im Zivilrecht bist Du anscheinend nicht firm. Daher sehe ich keinen Sinn darin, mit Dir weiter darüber zu diskutieren, auch wenn ich - wie deutlich geschrieben - insofern auf Deiner Seite bin, dass ich es schön fände, wenn über alle Gebühren bereits in der Bestellung informiert werden würde.
Gehe also rechtlich dagegen vor, wenn Du das weiterhin so siehst und ggfs. eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung erhalten solltest (was ich bezweifle). Hier aber weiter darüber zu diskutieren, halte ich für nicht sinnvoll. Auch Dir bringt das nichts, da es letztlich völlig egal ist, wie wir beide das jeweils sehen.
Alles Gute und freundliche Grüße
Omikron
Gehe also rechtlich dagegen vor, wenn Du das weiterhin so siehst und ggfs. eine Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung erhalten solltest (was ich bezweifle). Hier aber weiter darüber zu diskutieren, halte ich für nicht sinnvoll. Auch Dir bringt das nichts, da es letztlich völlig egal ist, wie wir beide das jeweils sehen.
Alles Gute und freundliche Grüße
Omikron
Hallo,
Tarifwechselgebühren werden in der Zusammenfassung -normalerweise- korrekt angezeigt. Des Weiteren findet man diese in der E-Mail-Bestätigung.
Haben Sie Kopien der Online VVL gemacht? Was steht ggf. in der Auftragsbestätigung?
Ehrlich gesagt stimme ich uneingeschränkt zu, dass man diese im Rahmen einer regulären VVL (keine vorzeitige VVL) abschaffen sollte.
Gruß
Hafe
Tarifwechselgebühren werden in der Zusammenfassung -normalerweise- korrekt angezeigt. Des Weiteren findet man diese in der E-Mail-Bestätigung.
Haben Sie Kopien der Online VVL gemacht? Was steht ggf. in der Auftragsbestätigung?
Ehrlich gesagt stimme ich uneingeschränkt zu, dass man diese im Rahmen einer regulären VVL (keine vorzeitige VVL) abschaffen sollte.
Gruß
Hafe
Ab wann wäre denn eine Vertragsverlängerung deiner Meinung nach "vorzeitig"? Den Tarif muss man dann ja quasi immer wechseln, weil es gefühlt alle 6 Monate ein komplett neues Tarifsystem gibt.
Davon abgesehen steht es jedem Unternehmen frei, seine Gebühren zu bestimmen. Aber wenn das alles so in Ordnung ist und nicht darum geht, den Bestandskunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, dann könnte man die Zusatzgebühren doch auch VON ANFANG an transparent kommunizieren, bei der Bestellung. Sofern es sich nicht doch um einen Fehler vonseiten O2 handeln sollte - was von O2 in zahlreichen ähnlichen Fällen hier schon so kommuniziert wurde.
Ich hatte mir die Zeit genommen und das Angebot recht genau angeschaut und von Tarifwechselgebühren und Anschlussgebühr war nie die Rede. Und falls das kein Versehen war, finde ich diese sittenwidrigen Angebote mit versteckten Zusatzkosten einfach unter aller Kanone. Und da ich weiß, dass im Zivilrecht gilt "wo kein Kläger, da kein Richter" finde ich es äußerst interessant, dass es sich sogenannte "Privatpersonen" hier im Forum zur Aufgabe gemacht zu haben scheinen, die Leute von der Wahrnehmung ihrer legitimen Interessen abzuhalten, indem sie als blöd dargestellt werden.
Es ist eine Sauerei, dass ein Unternehmen offenbar sein Geschäftsmodell darauf aufbaut, dass die Kunden regelmäßig Widerrufe wegen versteckter Kosten einreichen müssten, was die wenigsten rechtzeitig tun, da sie der Meinung sind, über die Kosten VORHER aufgeklärt worden zu sein (davon abgesehen, dass der Kundenservice ja anscheinend auch so ganz gut ausgelastet ist). Denn wenn das an irgendeiner Stelle gestanden hätte, dann hätte nicht nur ich locker die letzten Wochen noch abgewartet und dann geschaut.
Dass die Transparenz ein grundsätzliches Problem bei den Angeboten darstellt oder mindestens die korrekte, fehlerlose Bereitstellung "kundenfreundlicher" Angebote, belegen zahlreiche andere Diskussionen hier im Forum. Und wenn O2 mir per App mitteilt, dass ich meinen Vertrag jetzt verlängern kann (damit sie mich noch 2 weitere Jahre als pünktlich zahlenden Kunden behalten dürfen), dann erwarte ich mindestens, dass Zusatzkosten von vornherein erwähnt werden. Dann würden viele das Angebot aber wahrscheinlich gar nicht in Erwägung ziehen.
Aber es gäbe mit Sicherheit auch eine Kündigungsgebühr, wenn ein Gericht diesem nicht schon Einhalt geboten hätte.
Davon abgesehen steht es jedem Unternehmen frei, seine Gebühren zu bestimmen. Aber wenn das alles so in Ordnung ist und nicht darum geht, den Bestandskunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, dann könnte man die Zusatzgebühren doch auch VON ANFANG an transparent kommunizieren, bei der Bestellung. Sofern es sich nicht doch um einen Fehler vonseiten O2 handeln sollte - was von O2 in zahlreichen ähnlichen Fällen hier schon so kommuniziert wurde.
Ich hatte mir die Zeit genommen und das Angebot recht genau angeschaut und von Tarifwechselgebühren und Anschlussgebühr war nie die Rede. Und falls das kein Versehen war, finde ich diese sittenwidrigen Angebote mit versteckten Zusatzkosten einfach unter aller Kanone. Und da ich weiß, dass im Zivilrecht gilt "wo kein Kläger, da kein Richter" finde ich es äußerst interessant, dass es sich sogenannte "Privatpersonen" hier im Forum zur Aufgabe gemacht zu haben scheinen, die Leute von der Wahrnehmung ihrer legitimen Interessen abzuhalten, indem sie als blöd dargestellt werden.
Es ist eine Sauerei, dass ein Unternehmen offenbar sein Geschäftsmodell darauf aufbaut, dass die Kunden regelmäßig Widerrufe wegen versteckter Kosten einreichen müssten, was die wenigsten rechtzeitig tun, da sie der Meinung sind, über die Kosten VORHER aufgeklärt worden zu sein (davon abgesehen, dass der Kundenservice ja anscheinend auch so ganz gut ausgelastet ist). Denn wenn das an irgendeiner Stelle gestanden hätte, dann hätte nicht nur ich locker die letzten Wochen noch abgewartet und dann geschaut.
Dass die Transparenz ein grundsätzliches Problem bei den Angeboten darstellt oder mindestens die korrekte, fehlerlose Bereitstellung "kundenfreundlicher" Angebote, belegen zahlreiche andere Diskussionen hier im Forum. Und wenn O2 mir per App mitteilt, dass ich meinen Vertrag jetzt verlängern kann (damit sie mich noch 2 weitere Jahre als pünktlich zahlenden Kunden behalten dürfen), dann erwarte ich mindestens, dass Zusatzkosten von vornherein erwähnt werden. Dann würden viele das Angebot aber wahrscheinlich gar nicht in Erwägung ziehen.
Aber es gäbe mit Sicherheit auch eine Kündigungsgebühr, wenn ein Gericht diesem nicht schon Einhalt geboten hätte.
Mindestens drei mal steht hier im Thread, dass du dich rechtlich dagegen vorgehen kannst/solltest, wenn du dich im Recht fühlst. Die von dir gegoogleten Urteile passen zwar nicht, da sie versteckte Klausel in AGB betreffen, aber vielleicht sieht es ein Gericht doch genauso wie du. Im Einzelfall aber, weil diese Gebühr immer auch in der Vertragsbestätigung steht und wohl bei dir fehlt (?). Hier weiter (zum Teil polemisch) darüber zu diskutieren halte ich ebenfalls für sinnlos. Das Geschäftsmodell muss man natürlich nicht gut finden (finde ich auch nicht), aber wenn es DIR nicht passt musst du entsprechend handeln, statt nur Vermutungen zu äußern was vielleicht andere denken oder machen würden.
Hallo lis,
gern habe ich mir deine Daten und den von dir durchgeführten online Tarifwechsel für dich angeschaut.
Der in deiner Rechnung aufgeführte einmalige Anschlußpreis ist ein Fehler. Daher habe ich eine Gutschrift über den Betrag von 29,99 Euro für dich eingereicht.
Für die Tarifwechselgebühr kann ich dir keine Gutschrift geben, da sie regulär anfällt und auch in deiner Bestätigungsemail aufgeführt ist.
Viele Grüße,
Andrea
Jetzt endlos surfen mit dem o2 Free! | Lesenswerte Tipps, Apps und mehr | Teste neue Smartphones
gern habe ich mir deine Daten und den von dir durchgeführten online Tarifwechsel für dich angeschaut.
Der in deiner Rechnung aufgeführte einmalige Anschlußpreis ist ein Fehler. Daher habe ich eine Gutschrift über den Betrag von 29,99 Euro für dich eingereicht.
Für die Tarifwechselgebühr kann ich dir keine Gutschrift geben, da sie regulär anfällt und auch in deiner Bestätigungsemail aufgeführt ist.
Viele Grüße,
Andrea
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