hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Begleichung der Abschlussrechnung AUSSCHLIESSLICH UNTER VORBEHALT erfolgt.
Die von Ihnen erhobene Portierung halte ich nicht fuer gesetzeskonform und werde deshalb eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen bzgl. Ueberpruefung der Rechtmaessigkeit der Anbieterwechselgebuehr.
Bitte bestaetigen Sie mir die Vorbehaltsbegleichung der Abschlussrechnung.
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Sowas geht ausschließlich per Post.
Warum sollte die Gebühr nicht gesetzeskonform sein? Gegen welches Gesetz wird verstoßen?
Hallo!
Hiermit teile ich dir mit, dass hier ein Forum ist.
Wenn man etwas macht, dann sollte man es richtig machen. Oder gar nicht.
Nach § 46 Absatz 5 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) dürfen einem Teilnehmer nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.
Meine Frage hier ist lediglich, wie ich diese Information, also “die Begleichung der Abschlussrechnung AUSSCHLIESSLICH UNTER VORBEHALT” meinem Anbieter mitteilen kann.
Per Post.
Steht schon in der ersten Antwort.
Falls du von den 30€ Portierung im Mobilfunk schreibst, sind diese lt Bundesnetzagentur NOCH gültig, bis 30,72€ dürfen Anbieter berechnen. Bei DSL wurden die Kosten bereits auf knapp 11€ brutto gesenkt, Mobilfunk folgt soweit ich weiß ab 20.4.20 auf knapp 8€ brutto.
Und deswegen ist auch eine Beschwerde bei der BNetzA überflüssig, da diese die Kosten festgelegt haben.
Vielen Dank fuer die Info´s. Laut Anwaltsaussage ist eine Klage sinnvoll aufgrund der Diskrepanz zw. 30 vs. 8 Euro (bei Regulierung auf 8 Euro koennen 30 Euro nicht die tatsaechlichen “Kosten die fuer einen einmaligen Wechsel entstehen” sein).
Eine Klage? Hast du einen Anwalt gefragt oder einen Jurastudenten im ersten Fachsemester?
Nochmal: Die 'Regulierung auf 8 Euro' gilt ab dem 20. April.
Nochmals vielen Dank. Es ist ein Anwalt und seine Auffassung war nachvollziehbar begruendet.
Magst du seine Begründing mit uns teilen, vor allem wie er eine Klage (!) begründet? Und das bei einem angenommenen Streitwert von knapp 22 Euro? Mich würde das wirklich interessieren, denn vielleicht hat er etwas entdeckt, was wir übersehen haben. Übernimmt er dann dafür auch deine Kosten? Ich nehme an, er kennt sich mit TK-Recht aus und weiß auch, dass die 30 Euro zum Zeitpunkt der Berechnung nicht nur eine vertraglich sondern auch eine gesetzlich Grundlage hatte?
Es erfolgt gerade eine Klaerung mit einer Verbraucherorganisation bezueglich der Vorgehensweise. Kosten fallen fuer mich nicht an.
Alles klar, das ist dann was völlig anderes! Ja, die Prüfung durch die VZ läuft schon länger, dürfte sich aber aufgrund der Änderungen der BNetzA inzwischen erledigt haben. Es sei denn o2 (oder andere Anbieter) die Änderungen ab dem 20. April nicht umsetzen.
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