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Warum O2
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Ausserordentliche Kündigung / Verhalten O2


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108 Antworten

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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 7, 2025

 ​@Bollermann 

Das würdest du wissen wenn du mein geschriebenes lesen würdest.  Zur Klarstellung, weil diese Behauptung nun mehrfach gefallen ist:

Ich habe in meiner letzten Nachricht bereits deutlich gemacht, dass ich neben meinem österreichischen Hauptwohnsitz auch über eine deutsche Wohnadresse verfügt habe, und zwar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Das war keine Falschangabe, sondern rechtlich völlig zulässig, da sich der Vertrag auf Leistungen innerhalb Deutschlands bezieht.

Wenn der Vertrag explizit für Deutschland gedacht ist, ist es selbstverständlich zulässig, eine deutsche Adresse anzugeben, an der man sich regelmäßig aufhält, unabhängig davon, ob es sich um den Hauptwohnsitz handelt. Ein Wohnsitz im Sinne des § 7 BGB liegt bereits dann vor, wenn man irgendwo eine Wohnung unterhält und diese regelmäßig nutzt. Eine Meldebestätigung ist dabei nicht zwingend erforderlich, insbesondere nicht für die zivilrechtliche Beurteilung eines Vertrags. Die Unterstellung, ich hätte absichtlich falsche Angaben gemacht, ist daher unbegründet und juristisch haltlos. 

Es ist egal ob o2 ablehnt oder annimmt.

Sie würden vor Gericht zu 99.99% verlieren.

Es wirkt mittlerweile fast so, als würden einige hier auch ihrem Arzt nicht glauben, wenn er eine Diagnose stellt, einfach, weil sie sich unwohl damit fühlen. Ich stelle mir Gesetze und Rechte nicht selbst zusammen, ich habe sie auch nicht erfunden, und ich bestimme weder ihre Existenz noch ihre Bedeutung. Ich erkläre lediglich das, was bereits feststeht ,basierend auf geltendem Recht, das für alle gleichermaßen gilt. Für jeden im Netz einsehbar. Es muss euch nicht gefallen, aber das ändert nichts an der Rechtslage.Ich habe außerdem mehrfach betont, dass es in diesem Thread nicht um eine konkrete Kündigungsberatung oder rechtliche Hilfeanfrage ging, sondern um eine Kritik am Umgang von O2 mit bestimmten Sachverhaltenn insbesondere am Verhalten einzelner Mitarbeiter. Wer dennoch immer wieder über rechtliche Details diskutieren möchte, sollte zumindest ordentlich lesen, bevor er mir eine angeblich falsche Rechtsauffassung unterstellt.

Nicht böse gemeint ✌🏼


Bollermann
Legende
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  • August 7, 2025

@ReVienna 

In Bezug auf deine Argumentation hast du ganz klar "falsche Angaben"  gemacht.  Und das werden Anwalt und Gericht auch so sehen. 

Da solltest du dir eine andere Begründung einfallen lassen. 

 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 7, 2025

Lieber ​@Bollermann Du bist so versessen darauf, Recht zu haben, dass du nicht mal siehst was du gerade machst 😅

Wiederholte Unterstellung, ich hättest „falsche Angaben“ gemacht, könnten in einem bestimmten Kontext tatsächlich den Tatbestand der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen. 

Ich zitiere: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird […] bestraft.

Kernpunkte:

Unwahre Tatsache: Die Aussage muss objektiv falsch sein.

Wider besseres Wissen: Der Verleumder muss wissen, dass es falsch ist.

Verächtlichmachung: Die Aussage muss geeignet sein, dein Ansehen zu beschädigen.

Öffentlichkeit: Es muss in einem öffentlichen Raum (wie einem Forum) geschehen.

Ist das in meinem Fall erfüllt?

Unwahre Tatsache?

Ja ,wenn ich nachweislich eine reale deutsche Adresse genutzt habe und die Angaben im Vertrag korrekt

waren, ist die Unterstellung von „falschen Angaben“ objektiv falsch.

Wider besseres Wissen?

Schwierig zu beweisen, ABER: Ich habe es mehrfach klargestellt. Wenn du als Person meine Erklärungen ignorierst oder absichtlich verzerrst, könnte das als vorsätzlich gewertet werden.

Verächtlichmachung?

Die Behauptung, ich hättest falsche Angaben gemacht, impliziert eine Art von Täuschung oder Betrug, das könnte rufschädigend sein, vor allem, wenn es öffentlich im Forum steht.

Öffentlichkeit?

Ja ! Ein öffentlich einsehbares Forum reicht dafür aus.

3. Fazit :

Der Vorwurf bewegt sich im Grenzbereich, alleine das ist aber schon traurig. Was bewegt dich zu so einem Verhalten ​@Bollermann 

Zivilrechtlich gesehen ist hier ja eindeutig eine ''mögliche'' Rufschädigung bzw. üble Nachrede (§ 186 StGB) im Raum, weil du behauptest, ich hättest gelogen, ohne dafür Beweise zu haben. 

Ich versuche es ein letztes mal für dich ​@Bollermann 

Hier ist eine kindgerechte Erklärung:

Stell dir vor, du hast zwei Wohnungen:
Eine in Deutschland und eine in Österreich.

Jetzt gehst du zu einem Handy-Laden in Deutschland und sagst:
„Ich möchte einen Vertrag abschließen. Hier ist meine deutsche Adresse.“

Das ist keine Lüge, denn:
✅ Du wohnst tatsächlich auch in Deutschland (zumindest zeitweise).
✅ Diese Adresse gibt es wirklich.
✅ Du hast nichts erfunden.

Wenn jemand jetzt sagt:
„Du hast falsche Angaben gemacht!“
… dann ist das nicht richtig, denn ich habe eine von meinen echten Wohn-Adressen angegeben, und das ist erlaubt. Vorallem wenn die deutsche Adresse eine größere Rolle spielt bei der Anmeldung (Zum beispiel weil es sich um einen Deutschen Vertrag handelt)

Noch einfacher gesagt:

Wenn du zwei Zimmer hast, darfst du entscheiden, welches du zeigst.

Solange es dein echtes Zimmer ist, ist es keine Lüge!!

Bitte ​@Bollermann Google ''§ 7 BGB'' 

Ich bitte an dieser Stelle einfach nur darum, sinnerfassend zu lesen. Ich habe nie bestritten, dass ich auch eine österreichische Adresse habe, im Gegenteil, das wurde mehrfach erwähnt. Ebenso wurde mehrfach erklärt, dass ich zusätzlich einen zulässigen ''Whohnsitz'' in Deutschland hatte (§ 7 BGB), der für den Vertragsabschluss bei O₂ völlig ausreicht. Wenn man das ignoriert oder verdreht, dann liegt das Problem nicht bei mir, sondern im mangelnden Verständnis für Gesetzestexte oder darin, dass hier Aussagen nicht vollständig gelesen werden. Bitte zuerst genau lesen, dann urteilen


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 7, 2025

Hallo ​@ReVienna und alle Mitlesenden,

ich denke, dass wir in diesem Beitrag weder zu einer Lösung kommen, noch dass dein ursprüngliches Thema in diesem Rahmen abschließend behandelt werden kann.

Beachtet bitte, dass es sich hier in erster Linie um ein Kundenforum handelt, in dem auch gegensätzliche Meinungen geäußert werden können. Ein höflicher respektvoller Umgangston ist uns dabei sehr wichtig.

Wir haben hier nicht die Möglichkeit, über einzelne Mitarbeiter zu urteilen oder juristische Fragen zu klären, noch über außerordentliche Kündigungen zu entscheiden. Dies ist Aufgabe der zuständigen Mitarbeiter, die sich um Fälle wie diese kümmern. Eine schriftliche Einreichung ist in diesen Fällen unumgänglich.

Ich hoffe, dass es hier weiterhin bei einer sachlichen Unterhaltung bleibt.

Viele Grüße

Giulia


schluej
Legende
  • August 7, 2025

Naja.

Das einstellen der Zahlung ist vermutlich nicht deine beste Idee gewesen. Selbst wenn Du recht erklommen solltest. Denn bis zu einer Entscheidung eines Gerichtes hast Du einen gültigen Vertrag.

Und ob das „bedrohen“ von Forumsmitgliedern Dich weiter bring… Na ja. 

Das könnte man auch als freie Meinungsäußerung ansehen.

Mir stellt sich die Frage wie lange denn die Restlaufzeit noch ist. 

Sollte es zur einer Verhandlung kommen, teile uns doch das Ergebnis mit, wenn möglich ohne Schriebdurchfall. 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 7, 2025

Hallo @Giulia,

vielen Dank für deine Rückmeldung.

Ich verstehe natürlich, dass das Forum kein juristisches Gremium ist und Entscheidungen über Kündigungen nicht hier getroffen werden. Allerdings möchte ich betonen, dass ich in diesem Thread mehrfach darauf hingewiesen habe, dass es mir vorrangig um den Umgang mit dem Fall und das Verhalten bestimmter Mitarbeiter geht, nicht um die rechtliche Klärung selbst.

Dass ausgerechnet du, als Moderatorin, dich nun ebenfalls direkt zur Kündigung äußerst und dabei exakt dieselben Aussagen triffst wie der zuvor von mir kritisierte Mitarbeiter (nun anonymisiert), verstärkt eher den Eindruck, dass hier gar keine individuelle Prüfung stattfindet. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass pauschal und systematisch argumentiert wird, um Betroffene zu entmutigen, unabhängig von den konkreten Umständen.

Meine konkrete Frage an das Team war, ob es die Möglichkeit gibt, sich an eine übergeordnete Stelle oder andere zuständige Fachabteilungen zu wenden, nicht, ob meine Kündigung im Forum beurteilt werden kann. Leider wurde auf genau diesen Punkt bislang nicht direkt eingegangen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Diskussionen über gegensätzliche Auffassungen völlig legitim sind,"aber nur, wenn sie auf nachvollziehbaren Argumenten beruhen und keine haltlosen Unterstellungen enthalten. Dass ich hier in mehreren Beiträgen pauschal der Falschangabe bezichtigt wurde, obwohl ich mehrfach und sachlich dargelegt habe, dass ich eine gültige deutsche Wohnadresse hatte, empfinde ich nicht nur als respektlos, sondern in Teilen grenzwertig in Richtung Verleumdung.

Abschließend noch ein Punkt zur Klarheit: Es wurde nie behauptet, dass das Forum die außerordentliche Kündigung beschließen kann. Aber dass User, darunter auch Moderatoren, öffentlich unreflektiert einseitige Aussagen treffen und komplexe Sachverhalte vereinfachen oder verzerren, trägt nicht zur „sachlichen Unterhaltung“ bei, sondern erschwert sie.

Viele Grüße

ReVienna

 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 7, 2025

@schluej 

Dein Beitrag enthält leider einige Unterstellungen.

  1. Zahlungseinstellung: Diese ist bei Streitfällen unter bestimmten Umständen zulässig, insbesondere wenn eine erhebliche Vertragsstörung vorliegt (§ 320 BGB, Zurückbehaltungsrecht). Sie ist keine „Idee“, sondern ein rechtlich vorgesehenes Mittel zur Durchsetzung von Ansprüchen, natürlich stets mit dem Risiko, dass ein Gericht das später anders beurteilen könnte.

  2. „Bedrohen von Forumsmitgliedern“: Diese Aussage ist unzutreffend. Ich fordere dich hiermit auf, konkret zu belegen, wo ich jemanden bedroht haben soll. Andernfalls ist das eine ernstzunehmende Unterstellung und grenzt ebenfalls an Verleumdung. 😂

  3. Meinungsäußerung vs. Falschaussage: Jeder darf seine Meinung äußern, aber bitte ohne pauschale Falschbehauptungen über andere User.

Übrigens: Wer sachliche und gut belegte Argumentationen als „Schreibdurchfall“ abtut, disqualifiziert sich selbst, nicht den Verfasser.


poales
Legende
  • Legende
  • August 7, 2025

@ReVienna 

es wurde dir mehrfach nahe gelegt, dich schriftlich an O2 zu wenden,

die O2 Moderatoren können hier in solchen Fällen nichts entscheiden,

daher wirst du hier keine andere Antwort erhalten.


Bumer
Legende
  • August 7, 2025

… verstärkt eher den Eindruck, dass hier gar keine individuelle Prüfung stattfindet.

findet hier auch nicht, siehe:

o2_Giulia schrieb:

Wir haben hier nicht die Möglichkeit, über einzelne Mitarbeiter zu urteilen oder juristische Fragen zu klären, noch über außerordentliche Kündigungen zu entscheiden. Dies ist Aufgabe der zuständigen Mitarbeiter, die sich um Fälle wie diese kümmern. Eine schriftliche Einreichung ist in diesen Fällen unumgänglich.


schluej
Legende
  • August 7, 2025

Meine konkrete Frage an das Team war, ob es die Möglichkeit gibt, sich an eine übergeordnete Stelle oder andere zuständige Fachabteilungen zu wenden, 

Nutze das Kontaktformular. Aber durch das einstellen der Zahlung landet das ganz relativ schnell beim Forderungsankauf. Die werden von Dir, vermutlich einen „Mittelfinger“ bekommen.

Stellt sich die Frage wie das Inkasso von DE nach A läuft, bestimmt interessant.

Dann dürfte das irgend wann vor Gericht landen, dann hast Du ja deine Chance.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 7, 2025

@poales 

dass ich bereits schriftlich mit O2 in Kontakt stehe, sollte ja klar sein.
Ich habe auch nie behauptet, dass Moderatoren hier Entscheidungen treffen können, das wurde nie gefordert.

@Bumer 

genau das meine ich – der Eindruck, dass von den Moderatoren mehr erwartet wurde, entsteht durch das Verhalten von Herrn Versteckt.

Es ging nie darum, dass die Mods selbst etwas entscheiden oder ändern sollen, geschweige denn sich direkt zur Kündigung äußern.
Ich habe lediglich eine ganz normale Frage gestellt, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt, mit der Fachabteilung oder anderen Mitarbeitern in Kontakt zu treten. Nicht mehr und nicht weniger.

Trotz mehrfacher Klarstellungen, wofür der Thread gedacht ist, wurde darauf leider falsch reagiert. Wie gesagt: Das ist ein Kundenforum, kein Rechtsberatungs- oder Beschwerdeportal für direkte Kündigungsentscheidungen.

Viele Grüße!


Bollermann
Legende
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  • August 7, 2025

@ReVienna 

Du erwartest, dass man deine "Kurzfassungen" liest und versteht, tust es aber selbst nicht. 

Wenn du deine "Wiener" Adresse angegeben hättest, wäre, entgegen deinem Geschreibsel, kein Vertragsabschluss möglich gewesen. 

Dass du dennoch mit einer deutschen Adresse den Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen hast, ist DEIN Problem und nicht das von o2! 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 7, 2025

@Bollermann Dass ich meine Wiener Adresse angeben hätte können, spielt keine Rolle. Ob der Vertrag so zustande gekommen wäre, sei dahin gestellt. Fakt ist; Der Vetrag war für die Deutsche Wohnadresse. Die angabe der Wiener Adresse wäre garnicht sinngemäß. Wieso hätte man die Wieneradresse angeben sollen?

Ich habe mehrfach klargestellt, dass ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine reale deutsche Wohnadresse hatte und diese rechtmäßig angegeben wurde. Es war also weder eine Falschangabe noch ein Trick, sondern eine ganz reguläre Option, was auch täglich tausendfach so geschieht. Der Vertragsabschluss war auch für das Land Deutschland. 

Dass du hier weiterhin das Gegenteil behauptest, obwohl der Sachverhalt längst erläutert wurde, ist weder hilfreich noch korrekt.

Bitte unterstelle mir keine Dinge, die so nicht stattgefunden haben, und lies die Erläuterungen vollständig, bevor du mir vorwirfst, ich würde andere nicht verstehen. Genau das habe ich mehrfach eingefordert: gegenseitiges sinnerfassendes Lesen.


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  • Stammgast
  • August 9, 2025

Ich weis nicht warum, aber ich habe ich mir den ganzen Kram hier durchgelesen und mir überlegt ausführlich zu antworten. Aber im Grunde haben die erfahrenen und nach meinem Eindruck stets hilfsbereiten Forumsmitglieder schon das Wesentliche gesagt und Moderatoren werden vernünftigerweise nicht mehr dazu sagen.

Leider fehlen einige Fakten, die zu einer Beurteilung notwendig wären. Das wurde bereits in den ersten Antworten bemängelt.
Ich verstehe nicht, warum du auf §313/314 herumreitest, wenn §60 TKG die eigentliche Lösung liefert. 
Was soll der Blödsinn? Du wolltest den Vertrag beenden aber anstatt den Weg des geringsten Widerstandes zu wählen kommst du O2 mit der juristischen Keule. Du weist schon, daß auf der anderen Seite Leute sitzen, die das beruflich machen. Aber zeig denen mal wo der Hammer hängt.

Du schreibst
"Der Vertrag wurde damals abgeschlossen, obwohl mein Hauptwohnsitz bereits in Wien war. Das wurde O₂ gegenüber mehrfach kommuniziert. Es geht also nicht um eine nachträgliche Verlagerung des Wohnsitzes, sondern darum, dass O₂ am Vertragsort (Wien) von nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen." 
Weiter unten:
“Der Vetrag war für die Deutsche Wohnadresse. Die angabe der Wiener Adresse wäre garnicht sinngemäß. Wieso hätte man die Wieneradresse angeben sollen?”

Was denn nun?

Es gibt viele Gründe für nicht in Deutschland ansässige EU-Bürger einen Mobilfunkvertrag in Deutschland abzuschließen (und andersherum) und jedesmal ist von vorneherein klar, welche Leistung der Mobilfunkanbieter in welchem Land erbringt und was es kostet.

Ich glaube nicht, daß in deinem Vertrag steht, daß O2 dir in Wien die vereinbarte Flatrate anbietet.
Obwohl allen Beteiligten bekannt war, auch dir, daß dein Hauptwohnsitz in Wien liegt und O2 in Wien seine Leistungen nur im Rahmen des Roaming anbietet hast DU den Vertrag freiwillig abgeschlossen. O2 nun im Nachhinein mit der Begründung "ätsch, ihr habt doch gewußt daß ich in Wien lebe" dazu verpflichten zu wollen, dir dort die vertraglich nicht vereinbarte Leistung anzubieten, um anschließend wegen Nichterfüllung den Vertrag kündigen zu können ist - sehr kreativ.

Zitat:
"Ein Wohnsitzwechsel liegt nicht vor - und ist auch nicht notwendig."

Doch! Ein Wohnsitz"wechsel" liegt zwar nicht vor, aber die Aufgabe eines Wohnsitzes/Lebensmittelpunktes bzw. der Bezugsadresse. Es ist m.E. unerheblich, warum jemand einen 2. Lebensmittelpunkt hat. Das kann sein, weil man an einem Ort ein Grundstück besitzt, dort arbeitet oder bei einer bekannten Person viel Zeit verbringt.
Warum hast du nicht einfach versucht wegen Wohnsitzwechsel bzw. wegen Aufgabe des deutschen Wohnsitzes zu kündigen?

Die meisten können hier sicher die persönliche Dramatik eines Beziehungsendes nachvollziehen, aber das ist hier ausnahmsweise nicht ausschlaggebend. 
Zitat: "...  ist es mir aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr möglich, diesen Vertrag vertragsgemäß zu nutzen."
Warum nicht und wie soll man das nachvollziehen? Ich vermute, O2 hat bei Vertragsabschluß nicht geprüft, ob wirklich eine Beziehung besteht, warum sollen sie dann die Trennung als Kündigungsgrund gegen sich gelten lassen? (Komm uns jetzt nicht mit 1298 ff). Wenn sie bei dir an der Haustür geklingelt hätten um die Umstände zu prüfen, hättest du wie wahrscheinlich rausgeworfen. Ich schätze O2 dafür, daß sie sowas nicht machen.

Die einzige Frage ist also, ob der Wohnsitz gewechselt wurde und es dir dadurch nicht mehr möglich ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu nutzen. Dabei geht es nicht darum, ob O2 in der Lage ist, dir mit den vertraglich geschuldeten Leistungen in alle Welt hinterher zu rennen, sondern ob es dir  OBJEKTIV nicht mehr möglich ist, den Vertrag vertragsgemäß zu nutzen, wie du behauptest. Warum nicht? Solange kein Einreiseverbot nach Deutschland besteht, kannst du jederzeit einreisen und die Flatrate nutzen bis der Arzt kommt - oder O2 dir kündigt. Mobilfunkverträge haben nun einmal daß prägende Merkmal, daß sie, anders als ein DSL-Anschluß, MOBIL genutzt werden können.

Inzwischen hast du aber Fakten geschaffen und angefangen nicht mehr zu bezahlen. Als Mitarbeiter im Zahlungsverkehrs eines Konzerns, der in der Größe durchaus mit Teleconica vergleichbar ist, habe ich eine Idee, was jetzt passiert, aber das äußere ich hier nicht. Würde mich aber interessieren, wie es ausgeht.

Stelle dir mal einen anderen Fall vor. Du schließt einen Leasingvertrag für ein Auto ab und einen Monat später verlierst du den Führerschein. Versuchst du dann auch dem Leasinggeber klar zu machen, daß er aufgrund von Umständen, die du nicht erwartet hast, dir nun ein Sonderkündigungsrecht einräumen muß und nun auf der gebrauchten Karre sitzen bleibt?

Zum Abschluß. Du brauchst hierauf nicht zu antworten, du darfst mich gerne beschimpfen, wie du das auch mit anderen hier gemacht hast, und mir vorwerfen, daß ich dich nicht verstehen will, oder zu dumm bin den Sachverhalt zu erfassen. Das wird ohnehin mein einziger Beitrag zu diesem Thema bleiben.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 9, 2025

@Portland2012 Danke für deine Anteilnahme.

Kündigungsgrund - Veränderung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und wichtiger Grund (§ 314 BGB)
Es geht nicht allein um die Tatsache einer Trennung, sondern um eine Kombination mehrerer rechtlicher Aspekte, darunter die endgültige Unmöglichkeit einer sinnvollen Vertragsnutzung im Rahmen der ursprünglich gegebenen Umstände, das zerstörte Vertrauensverhältnis zu O2 sowie die fehlende Leistungserbringung in meinem derzeitigen Aufenthaltsland. § 313 und § 314 BGB sind daher durchaus relevante Normen in diesem Zusammenhang - nicht nur § 60 TKG.

Wohnsitz & Vertragsabschluss

Mein Vertragsabschluss war rechtlich zulässig. Eine offizielle Meldung in Deutschland war für den Vertragsabschluss nicht erforderlich; der angegebene Wohnsitz in Deutschland war tatsächlich vorhanden und wurde regelmäßig genutzt, was ich durch zahlreiche Aufenthalte und Fahrten inkl. Zeugen nachweisen kann.

 

"Man könne ja jederzeit einreisen“

Theoretisch mag das zutreffen, praktisch ist es jedoch unzumutbar, dauerhaft ins Ausland zu reisen, nur um einen Mobilfunkvertrag zu nutzen, wenn der eigentliche, vertraglich sinnvolle Nutzungsrahmen (regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland) aufgrund unverschuldeter Umstände entfallen ist.

 

Mobilfunk ≠ grenzenlose Nutzung

Mobilfunkverträge sind zwar mobil, dennoch ist ihre vertragliche Hauptnutzung in einem bestimmten Netzgebiet vorgesehen. Wenn dieser ursprüngliche Nutzungsrahmen entfällt und der Anbieter nicht an den neuen Aufenthaltsort liefern kann oder will, ist eine Sonderkündigung rechtlich nicht ausgeschlossen.

 

Leasing-Vergleich

Der Vergleich mit einem Leasingfahrzeug hinkt: Ein Auto könnte ich nach wie vor dort nutzen, wo ich es übernehmen kann. Im vorliegenden Fall kann O2 jedoch in meinem Aufenthaltsland keine vergleichbare Leistung erbringen, der Vertrag läuft dennoch weiter. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

 

Dass wir hier unterschiedliche Auffassungen haben, ist in Ordnung,mein Ziel ist lediglich, die Argumentation korrekt darzustellen.

Abschließend noch eine Anmerkung:

In deinem Beitrag beziehst  du dich nicht ausdrücklich auf konkrete Gesetzesparagraphen. Soweit ich deine Argumentation verstehe, gehst du davon aus, dass allein § 60 TKG einschlägig sei. Das ist jedoch nur einer von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen. Die §§ 313 und 314 BGB sind ebenfalls anwendbar, wenn sich wesentliche Umstände unverschuldet ändern oder ein wichtiger Grund vorliegt. Eine enge Auslegung allein auf § 60 TKG greift daher in meinem Fall zu kurz.


schluej
Legende
  • August 9, 2025

Deutsche Gerichte haben aber schon entschieden das ein Umzug nicht durch den Anbieter verschuldet werden. Und deshalb kein Grund besteht den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

Ich gehe e davon aus das wir in Kürze von dem Schreibdurchfall verschont werde.

Wenn das ganze ins Inkasso geht, ist O2 eh raus und dein Ansprechpartner ist das vermutlich ein Rechtsanwalt und nach etwas Recherche gibt es in A da interessante Möglichkeiten um an sein Geld zukommen.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 9, 2025

@Portland2012 Allerdings möchte ich auch noch klarstellen, dass es hier nicht darum geht, wer Recht hat oder nicht. Vielmehr habe ich versucht, meinen Fall so verständlich wie möglich darzustellen und die rechtlichen Grundlagen, die meiner Meinung nach am besten passen, darzulegen.

 

Dass ich von Anfang an erklärt habe, dass es hier nicht um die Suche nach Hilfe oder Rechtsberatung durch die Moderatoren oder andere Forumsteilnehmer geht, ging an die 10 mal ins leere. Vielmehr geht es mir darum, ob es hier Erfahrungen gibt, die mein Anliegen bestätigen, insbesondere im Hinblick auf das Verhalten von O2 und deren Mitarbeitern. Es war reines Interesse daran.

 

Zu deiner Bemerkung, das Telekommunikationsgesetz hätte vorrangige Gültigkeit(Zumindest kommt es so rüber) möchte ich anmerken, dass das TKG zwar speziell für Telekommunikationsverträge geschaffen wurde, dies aber nicht ausschließt, dass weitere Gesetze, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch mit den §§ 313 und 314, herangezogen werden dürfen, wenn sie für den Einzelfall besser passen. Vor Gericht wird stets das am besten zutreffende Recht angewandt. Es ist also durchaus legitim, sich nicht allein auf das TKG zu berufen, wenn andere Vorschriften sinnvoller sind. (Eigentlich logisch)

Nochmals zum Thema Wohnsitz und Vertragsschluss: Der Vertrag wurde bewusst mit einer deutschen Adresse abgeschlossen, da die Nutzung des Mobilfunkvertrags für meinen regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland gedacht war. Ich war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses rechtlich gesehen nicht in Deutschland gemeldet, doch das Gesetz verlangt für einen solchen Vertrag keine Meldeadresse im klassischen Sinne, sondern es kommt auf den tatsächlichen Aufenthaltsort und die Nutzung an. Dass O2 eine österreichische Adresse als Kontakt nicht zuließ, bestätigt eher die Zweckmäßigkeit der deutschen Adresse. Auch das Vorhandensein einer österreichischen Meldeadresse ändert nichts an der Rechtslage bezüglich des Vertragszwecks und der Nutzung. Es ging mir ausdrücklich darum, eine deutsche Adresse anzugeben, weil der Vertrag für die Nutzung in Deutschland vorgesehen war. Die Aussage, ich hätte lieber eine österreichische Adresse angeben sollen, damit der Vertrag gar nicht zustande kommt und ich jetzt keine Probleme hätte, ist totaler Schwachsinn. Warum sollte ich einen Vertrag bewusst so drehen, dass er nicht zustande kommt, obwohl ich ihn mit korrekten und rechtlich zulässigen Angaben abschließen und auch ordnungsgemäß nutzen kann? Solche Situationen können bei jedem Vertrag auftreten, und genau dafür gibt es Gesetze zum Schutz der Verbraucher. Es ist selbstverständlich, dass man immer das für den eigenen Fall bestmögliche und zutreffendste Recht heranzieht,warum sollte ich mich selbst benachteiligen, wenn die Gegenpartei das mit sicherheit ebenfalls nicht tut?

 

Und nochmals: Darüber hinaus habe ich mehrfach erklärt, dass die Hauptfrage hier nicht rechtlicher Natur ist. Das Rechtliche diente nur der Verdeutlichung des Sachverhalts und der Untermauerung meiner Position, gerade weil Herr Versteckt, ein Mitarbeiter von O2, nicht auf die rechtlichen Argumente eingeht.

 

Es ist mir wichtig zu betonen, dass ich nicht willkürlich Paragrafen zitiere, sondern mich auf geltendes Recht beziehe, das zum Schutz der Verbraucher geschaffen wurde. Dass du oder andere Forumsteilnehmer das nicht nachvollziehen können oder wollen, respektiere ich, dennoch ändert dies nichts am geltenden Recht.

 

Sollte es dir an Informationen fehlen, die zur Einschätzung des Falls nötig sind,(Aus welchen Gründen du auch immer deine Einschätzung abgeben willst,obwohl hier anderes gefragt wurde ursprünglich) so wäre es hilfreich, diese konkret zu benennen. Pauschale Aussagen wie ''was soll dieser Blödsinn'' helfen weder mir noch der Diskussion weiter. 

 

Zum Schluss möchte  ich NOCHMALS NOCHMALS NOCHMALS sagen, dass ich den Thread bewusst nicht für Rechtshilfe eröffnet habe, sondern um zu erfahren,ob O2 bzw deren Mitarbeiter öfter solche Praktiken anwenden bzw sich so Verhalten. 

 

Danke für dein und euer Verständnis.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 9, 2025

@schluej Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich möchte höflich darauf hinweisen, dass Begriffe wie „Schreibdurchfall“ unnötig provokant sind und dem konstruktiven Austausch hier nicht dienlich sind. Außerdem ist mir nicht ganz klar, warum du in diesem Zusammenhang von einem „Umzug“ sprichst, mein Anliegen betrifft nicht den Wohnsitzwechsel direkt, sondern andere Umstände, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Du liest entweder garnichts und willst nur Senf abgeben, oder du verstehst nicht worum es geht bei der Kündigung. Beidenfalls egal, denn der Beitrag wurde erstellt um in Erfahrung zu bringen ob o2 bzw deren Mitarbeiter, sich öfter so verhalten. (Quasi feedback von anderen Kunden/ehem. Kunden)

Was du hier versuchst ist mir schleierhaft 😅

Du wärst erstaunt was ich für möglichkeiten in A habe 😉

Und nebenbei: O2 hat mir bereits die Möglichkeit einer Vertragsauflösung wegen Umzugs angeboten, verlangt dafür aber einen Nachweis der Ummeldung. Da keine Ummeldung stattgefunden hat, ist das für mich keine Option. Meine außerordentliche Kündigung basiert ausdrücklich nicht auf einem Umzug oder einer Ummeldung. Dies hätte man beim sorgfältigen Lesen meiner Beiträge erkennen können.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 9, 2025

@o2_Manga 

Hallo Manga,

ich habe gesehen, dass mir von dir versehentlich eine Nachricht geschickt wurde (welche O2 und deren Mitarbeiter in ein noch viel schlechteres Licht rücken), die eigentlich an jemand anderen gerichtet war. Ich würde den Vorfall gern in Ruhe klären. Könntest du mir dazu bitte folgen, damit wir direkt über DM , den Sachverhalt vertraulich besprechen können? 


Klaus_VoIP
Legende
  • August 10, 2025

Meine außerordentliche Kündigung basiert ausdrücklich nicht auf einem Umzug oder einer Ummeldung.

Damit entfällt natürlich die Kündigungsmöglickeit nach TKG §60. 
Vermutlich hast Du auch erkannt, das §60 festnetzlastig ist.

Die Möglichkeit über BGB /wichtiger Grund ist aber ungleich schwieriger und wird man nicht so leicht hinbekommen. Aber wir bewegen uns nur im Kreis. Neue Erkenntnisse fehlen mir hier und das Popcorn ist auch schon weg. 

Können wir uns darauf einigen das wir keine Verständigung hinbekommen werden und Du uns nur den späteren Ausgang nebst AZ mitteilst?


schluej
Legende
  • August 10, 2025

@ReVienna Doch ich habe das Gelsen was Du geschrieben hast.

Du hast einen 2. Wohnsitz in DE gehabt den Du aufgelöst hast. Daraus begründest Du jetzt ein Kündigungsrecht. Weil O2 in A nicht mehr den vollen Vertragsumfang bieten kann auf Grund der FUP.

Dein Basis ist hier das BGB und nicht das TKG.

Einen Umzug in Ausland ist bei Dir nicht möglich da Du ja nie umgezogen bist, sondern nur eine Wohnung aufgelöst hast.

Ob das jetzt geplant oder ungeplant passiert ist konnte ich auch aus den Wortreichen Erklärungen nicht entnehmen.

Ich frage mich warum man hier nicht einen Flex Vertrag abgeschlossen hat, sondern einen mit einer 24 Monaten Laufzeit…

Du hast die Zahlungen an O2 mittlerweile eingestellt, da Du dich im Recht glaubst.

Du würdest hier eigentlich gern über das, nach deiner Meinung, Fehlverhalten eines O2 MA diskutieren.

Das hat leider überhaupt nicht geklappt. Und ein normaler MA ist mit der “sonder Situation” auch der Komplet falsche Sparringspartner. Und die O2 Mod. wollen das mit Dir hier nicht klären.

Kommt das so ungefähr hin…

 


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  • Stammgast
  • August 10, 2025

Ich habe zwar gesagt, daß ich mich nur einmal äußere, aber anschliessend ist mir aufgefallen, daß du die wichtigste Rechtsnorm in dem Fall noch gar nicht angesprochen hast. Welche das ist weißt du aber selber. :-)


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

@Portland2012 kannst du ja gern erwähnen wenn du dir so sicher bist 😅

@Klaus_VoIP Gerne berichte ich über den ausgang

 

@schluej Ja, im Wesentlichen hast du die Situation richtig zusammengefasst. Ein paar Punkte würde ich allerdings präzisieren:

 

Die Moderatoren sollten hier gar nichts "klären" oder eine Entscheidung treffen. Meine Frage war lediglich, ob sie eventuell noch andere Möglichkeiten kennen oder mir eine konkrete Anlaufstelle innerhalb von O₂ nennen können. Standardantworten wie „Nutze das Kontaktformular“ sind in meinem Fall sinnlos, da längst ein laufender, schriftlicher Kontakt mit O₂ besteht.

Allerdings hatte dieser Thread am Ende doch einen aufschlussreichen Effekt: Das Verhalten der Moderatoren lässt fast vermuten, dass es innerhalb von O₂ eine klare Linie gibt, wie man solche Fälle handhabt, nämlich Zahlungen möglichst lange aufrechtzuerhalten. Die erste öffentliche Antwort bestätigte diesen Eindruck sogar, da sie inhaltlich stark der Argumentation von Herrn Versteckt ähnelte, sofort (ohne nachvollziehbaren Grund) auf das TKG einging und zudem die Aussage enthielt: „Es kann kein Fehlverhalten seitens des Mitarbeiters entdeckt werden.“

Angesichts dessen, was Herr Versteckt teils gesagt und wie er agiert hat, nämlich teils konsumentenschutzrelevante Rechte zu untergraben und berechtigte Argumente zu ignorieren, wirkt diese Bewertung mindestens fragwürdig.

Hinzu kommt, @Schluej, dass du mich anscheinend gemeldet hast (warum auch immer). Die Antwort auf diese Meldung habe ich ebenfalls erhalten, wohl deshalb, weil ich dein wiederholtes Verwenden des Begriffs „Schreibdurchfall“ in meine Richtung als unangebracht und provokativ empfand, und der Mod wahrscheinlich unabsichtlich die Antwort an dich, auch an mich versendete (Copy&Paste?)

Interessant ist dabei: Auf meine Meldung zu diesem Verhalten bekam ich keinerlei Rückmeldung, während auf deine Meldung sofort reagiert wurde, sogar mit einer Formulierung, die man so verstehen kann, dass O₂ bzw. das Moderationsteam meine Argumentation für durchaus stichhaltig hält und sich möglicherweise auch Fehler auf Moderatorenseite (z. B. die erste Antwort von Gulia) ergeben haben.

Rechnet man diese Punkte zusammen und betrachtet, dass die Moderatoren offenbar als Team entschieden haben, mich ins Leere laufen zu lassen, verstärkt das meine Vermutung. Zumal Herr Versteckt dieses Verhalten schon lange vor den Moderatoren gezeigt hat, und von den Moderatoren ja nichts erwartet wurde. Es wäre nicht mal ein Problem gewesen, wenn garkeine Antwort gekommen wäre bezüglich meiner Frage. Aber sofort auf die Kündigung einzugehen (ungefragt) mit dem selben Verhalten wie Herr Versteckt , stellt einiges klar.

 

 


o2_Lars
  • Moderator
  • August 10, 2025

Hallo ​@ReVienna,

kurz vorab: Ich bin kein Anwalt oder habe sonstwie eine juristische Ausbildung. 

Paragrafen? Ja, kann ich nachlesen und mir meinen Teil denken, interpretieren und drüber diskutieren? Weniger.

Um kurz auf die Frage einzugehen, die du an uns hast: Nein, über die dir bereits bekannten Wege (o2online.de/kontakt) der Kontaktaufnahme können wir dir leider keinen weiteren nennen. Ansonsten natürlich noch unsere AGB, 13.2 - Schlichtungsverfahren. 

Zum Thema Leistungserbringung eventuell noch für deine Argumentation interessant: AGB & Infos, dort auf den Tab AGB, und Leistungsbeschreibungen, Leistungsbeschreibung Mobilfunk, 2.2 und 2.3 - ich hab gelesen, dass du viel über die Leistung argumentierst, eventuell hilft dir das weiter. Werde ich aber nicht diskutieren, siehe oben.

Gruß,
Lars


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 10, 2025

Hallo Lars,

 

vielen Dank für deine Antwort und dass du so konkret auf meine Frage eingegangen bist, auch für die zusätzlichen Informationen. Schlichtungsverfahren hat leider nichts gebracht da O2 nicht daran teilgenommen hat bzw teilnehmen wollte.

Ich habe mir die AGB und Leistungsbeschreibungen angesehen, insbesondere jene, die ich bei Vertragsabschluss erhalten habe. Die Leistungsbeschreibung ändert leider nichts an den gegebenheiten. Und da AGB's nicht dazu genutzt werden dürfen, zwingende gesetzliche Rechte zu umgehen oder auszuschließen (§ 307 BGB zur Inhaltskontrolle von AGB), wären diese für mich wenig relevant. Die AGB sind nur dann wichtig, wenn es um Details geht, die gesetzlich nicht geregelt sind oder die gesetzlich geregelten Spielräume konkretisieren, aber sie können niemals geltendes Recht aufheben oder umgehen. Selbst wenn in den AGB eine für mich nachteilige Klausel steht, wäre sie in diesem Punkt unwirksam, wenn sie meinen gesetzlichen Anspruch ausschließt oder beschränkt.

 

Zu deiner Anmerkung „ich hab gelesen, dass du viel über die Leistung argumentierst“, eigentlich geht es weniger ums reine Argumentieren, sondern darum, dass O2 mir aufgrund der geltenden Gesetze und Rechte keine nutzbare Leistung mehr bereitstellen kann. Das führt automatisch dazu, dass genau jene gesetzlichen Regelungen greifen, die für solche Fälle vorgesehen sind. Wer letztlich dafür verantwortlich ist, dass die Leistung nicht nutzbar ist, spielt dabei keine Rolle, solange dies weder vorsätzlich geschah noch auf einer Falschangabe beruht, um den Vertrag aufzulösen. Dies wird leider bis jetzt total ignoriert. 

Erste rechtliche Schritte habe ich bereits eingeleitet, allerdings bewusst im außergerichtlichen Rahmen, in der Hoffnung, dass wir das Thema ohne unnötige Zeit- und Ressourcenverschwendung für beide Seiten klären können. Mein Ziel ist es weiterhin,vorerst, jemanden bei O2 zu erreichen, der die juristische Kompetenz besitzt, den Sachverhalt in seiner Gesamtheit korrekt einzuordnen.

Trotzdem Nochmals danke für deine Mühe.

 

Freundliche Grüße