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Ausserordentliche Kündigung / Verhalten O2


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108 Antworten

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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

Deine letzte Nachricht zeigt leider sehr deutlich, dass du entweder den ursprünglichen Sinn meines Threads von Beginn an missverstanden hast - oder bewusst davon abgelenkt hast, worum es tatsächlich ging.

Ich habe mehrfach betont, dass es nicht um eine juristische Hilfesuche ging und auch keinen Bedarf für eine Grundsatzdiskussion über Gesetzesauslegung gibt. Der Thread diente dazu, ein konkretes Verhalten seitens O2 und speziell eines Mitarbeiters zu thematisieren - und zwar auf Basis einer rechtlich sehr klaren Ausgangslage, die ich lediglich aufgezeigt und erklärt habe. Dass du dennoch immer wieder versuchst hast, meine Ausführungen als Meinung hinzustellen, zu relativieren oder als „falsch“ zu bezeichnen, obwohl sie auf Gesetzestexten und gefestigter Auslegung beruhen, ist bezeichnend.

Was du mir jetzt unterstellst - dass ich nur „Recht haben will“ – ist in Wahrheit eine Projektion. Ich habe nicht meine Meinung über andere gestellt, sondern die geltende Rechtslage erläutert, die nicht von mir stammt und nicht meiner „Wahrnehmung“ entspringt. Wenn jemand immer wieder versucht, genau diese Darstellungen mit rein subjektiven Aussagen zu kontern, dabei keine juristische Substanz liefert, aber mir Herablassung vorwirft - dann kippt der Ton nicht durch mich.

Du hast dich an meinen Kommentaren festgebissen, obwohl der Thread inhaltlich ganz woanders lag. Und wenn es jetzt heißt „EOD“, dann ist das okay - aber dann bitte mit dem Eingeständnis, dass du dich in eine Diskussion begeben hast, die du selbst immer wieder provoziert hast, und zwar nicht mit „Meinungen“, sondern mit Versuchen, meine Darstellung als sachlich falsch darzustellen.

In diesem Sinne: Ich wünsche dir ebenfalls alles Gute - und hoffe, dass du künftig besser zwischen sachlicher Darstellung von Recht und persönlichem Rechthaberei-Vorwurf unterscheiden kannst. Gesetze kommen nicht von mir! ✌🏼


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 6, 2025

Hallo ​@ReVienna,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Vielen Dank für deinen Beitrag bezüglich deines Kündigungswunsches.

Ich kann deinen Unmut über die Entscheidung unserer Fachabteilung einerseits verstehen, andererseits kann ich auch die Ablehnujng nachvollziehen.

Für eine außerordentliche Kündigung ist ein entsprechender Nachweis über einen Umzug (Ab-/Anmeldebescheinigung) erforderlich.

Du hattest hierzu angegeben, dass du in Wien gemeldet bist. Dies ist jedoch auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fall gewesen und wurde daher nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund akzeptiert.

Dass du dich zwischenzeitlich auch in Deutschland aufgehalten hast und jetzt nicht mehr, ist dabei nicht ausschlaggebend gewesen.

Ich verstehe deinen Beitrag auch mehr als Reklamation über den Umgang mit deinem Kündigungswunsch. In dem Verhalten unseres Mitarbeiters kann ich allerdings keinerlei Fehler erkennen.

Bitte beachte, dass ich den gekürzten Namen unseres Mitarbeiters aus Datenschutzgründen nun ganz verborgen habe,

In deiner Sache empfehle ich dir, die Kündigung schriftlich zu begründen. Wir haben hier leider nicht die Möglichkeit, über eine außerordentliche Kündigung zu entscheiden.

Viele Grüße

Giulia


Bumer
Legende
  • August 6, 2025

Du hattest hierzu angegeben, dass du in Wien gemeldet bist. Dies ist jedoch auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fall gewesen und wurde daher nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund akzeptiert.

woher weiß o2 das? Der Vertragsabschluss erfolgte doch laut Angaben vom TE mit einer deutschen Kontaktadresse. 🤔


poales
Legende
  • Legende
  • August 6, 2025

Vielleicht von der Meldbescheinigung der Kündigung?🤔

oder ​@o2_Giulia  hat hier mitgelesen. 

(edit)


schluej
Legende
  • August 6, 2025

@Bumer das fällt vermutlich in den Bereich Datenschutz…

Möglicherweise Bankkonto in A…

Ich frage mich warum man keinen Flex Vertrag nimmt.


Sutranix
Legende
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  • Legende
  • August 6, 2025

Vermutlich gab es mit einem Flex Vertrag keinen tollen Rabatt oder Hardware vom Reseller🤷‍♂️


Bollermann
Legende
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  • August 6, 2025

@Bumer 

Weil der TE das hier selbst angemerkt hat 

"Der Vertrag wurde damals abgeschlossen, obwohl mein Hauptwohnsitz bereits in Wien war. " 

Jetzt muss der TE eben nachweisen, dass er den Tarif nicht mehr in Deutschland nutzen kann. Was ja nicht möglich ist....

 

 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

Hallo @o2_Giulia, hallo auch an die anderen

 

vielen Dank für deine/eure Rückmeldungen. Ich schätze grundsätzlich die Mühe, auf Beiträge in der Community zu antworten. Leider muss ich jedoch anmerken, dass dein Beitrag gleich in mehrfacher Hinsicht am Anliegen meines Threads vorbeigeht.

 

Zunächst einmal:

Ich habe euch - konkret das Team - nicht kontaktiert, um eine Entscheidung zur Kündigung zu erwirken. Mein Anliegen war ein ganz anderes: Ich habe klar ersichtlich gefragt, ob es für mich als betroffene Person eine Möglichkeit gibt, mit sachkundigen, juristisch versierten Mitarbeitern oder einer höheren Instanz innerhalb von o2 in Kontakt zu treten, da der bisherige Gesprächsverlauf mit Herrn [versteckt] deutlich gemacht hat, dass weder inhaltlich auf die geltende Rechtslage eingegangen wird, noch eine sachliche Auseinandersetzung mit meinem Kündigungsgrund erfolgt. Das ist auch alles Dokumentiert und klar ersichtlich.

 

 

 Genauso wie folgendes klar ersichtlich ist, und diesmal für alle anderen auch, ohne dass ich die Nachrichtem von Herrn [versteckt] veröffentlichen muss:

 

Leider muss ich feststellen, dass auch du dich - genau wie dein Kollege - einseitig ausschließlich auf die formale Argumentation rund um die Meldeadresse konzentrierst, während mein eigentliches Argument, nämlich die Nicht-Erfüllbarkeit der vertraglich geschuldeten Leistung in Wien, vollständig ausgeklammert wird. Dabei wurde dies mehrfach und deutlich erläutert - inklusive Verweis auf die relevanten rechtlichen Grundlagen (§ 314 BGB in Verbindung mit der BGH-Rechtsprechung zur Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung).

Du schreibst: „Dies ist jedoch auch schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Fall gewesen und wurde daher nicht als außerordentlicher Kündigungsgrund akzeptiert.“

Das ist aus mehreren Gründen falsch bzw. irreführend:

• Ob ich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Meldeadresse in Wien hatte, ist nicht ausschlaggebend, solange die vertraglich geschuldete Leistung (nationale Datennutzung in Deutschland ohne Roamingbegrenzung) nicht dauerhaft an meinem Aufenthaltsort erbracht werden kann.

(Hier erkläre ich jetzt für alle nochmal, wieso O2 die unlimitierte Nationale Datennutzung in Wien leisten müsse obwohl Vertraglich nur ''NATIONAL - Also in Deutschland ursprünglich'' Einmal ganz genau und fachlich und dann vereinfacht. Es müsste eigentlich jeder verstehen! Und nein!! Das ist nicht meine Meinung und auch kein erfundenes Gesetz oder zugunsten von mir ausgelegt!! Ich lade jeden dazu ein Google zu benutzen und dann abzugleichen mit dem was ich schreibe. 

Juristische Erklärung:

Ja, es stimmt: Laut Vertrag ist das unbegrenzte Datenvolumen („national“) nur innerhalb Deutschlands vorgesehen. Sobald ich mich außerhalb Deutschlands befinde (innerhalb der EU), greift die Roaming-Regelung, in meinem Fall: 77 GB pro Monat.

ABER:

Wenn O₂ den Vertrag weiterhin aufrechterhalten will, also auf Erfüllung besteht, dann verpflichtet sie das auch zur vollumfänglichen Leistungserbringung, so wie sie vertraglich vereinbart wurde. (Bs0 würde jetzt meinen, dass o2 das ja tut , nur da wo ich halt nicht bin und o2 dafür ja nichts kann. <(wenn es so einfach wäre im Jura Studium 😅) !! Dazu kann dann jeder in der vereinfachten Erklärung lesen, wieso das falsch ist!! Faktisch laut Gesetz! Öffentlich einsehbar !

 

Wenn ich michh aber dauerhaft im Ausland (z. B. Wien/Österreich) aufhalte, und O₂ in dieser Situation die vertragliche Hauptleistung - nämlich unbegrenzte mobile Datennutzung - nicht mehr erbringen kann, liegt keine ordnungsgemäße Vertragserfüllung mehr vor. ( Und wieder - Die meisten werden sich jetzt denken: Aber sie erfüllen doch die vertragliche Hauptleistung wie auch vorgesehen in Deutschland ? (Siehe einfache erklärung)

 

 Warum ist das relevant?

Der Vertrag verpflichtet mich zur Zahlung nur dann, wenn O₂ die versprochenen Leistungen auch bereitstellen kann.

Wenn ich dauerhaft an einem Ort lebe, an dem O₂ nur eingeschränkte Leistung erbringen kann, und diese Einschränkung den Vertragskern betrifft (z. B. Datenflatrate), liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 314 BGB vor.

• Dabei ist nicht entscheidend, wo der Vertrag geschlossen wurde, sondern ob er in der jetzigen Lebenssituation noch erfüllt werden kann.

• Falls O₂ diese Leistung nicht mehr voll bereitstellen kann (also kein „echtes“ unbegrenztes Datenvolumen, keine stabile Verbindung), ist die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar - ich musst also nicht zahlen, wenn ich nachweislich den Vertrag nicht wie versprochen nutzen kann. (Siehe einfache Erklärung)

 

Das Ganze nennt sich im juristischen Kontext:

Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bzw.

außerordentliches Kündigungsrecht bei Unzumutbarkeit (§ 314 BGB).

 

 

Einfach erklärt für alle anderen:

Stell dir vor, du hast ein unbegrenztes Handy-Internet-Abo abgeschlossen. Das funktioniert voll nur in Deutschland – so steht’s im Vertrag. Jetzt lebst du aber plötzlich dauerhaft in Wien.

Dort bekommst du nur noch 77 GB, also nicht mehr das, was du eigentlich bezahlt hast.

Klar, O₂ kann sagen: „Im Vertrag steht, das unbegrenzte Datenvolumen gilt nur in Deutschland.“ - !! Das stimmt sogar !!

 

UND JETZT KOMMT DAS ABER: Wenn O₂ den Vertrag trotzdem weiter laufen lassen will, dann müssen sie mir auch das liefern, was ich bezahle - oder mich aus dem Vertrag rauslasse. ( Die meisten denken nun: Sie liefern ja wie abgemacht in Deutschland) 

Wenn ich etwas bezahle, was ich dauerhaft nicht mehr nutzen kann,

obwohl ich nichts falsch gemacht habe,

und die Firma nichts dagegen tut,

dann ist das nicht fair - und auch nicht erlaubt.

Ich bin nicht verpflichtet, weiter zu zahlen, wenn das Produkt nicht mehr funktioniert, nur weil ich nun woanders wohne - vor allem, wenn O₂ selbst keine Einschränkungen bei der Anmeldung gemacht hat (sie wollten z. B. keinen Wohnsitznachweis in Deutschland).

 

• Der Kündigungsgrund beruht nicht auf einem einfachen Ortswechsel, sondern auf einer nachvollziehbaren und dokumentierten Änderung meiner Lebensumstände, die zu einer dauerhaften Verlagerung meines Lebensmittelpunkts nach Wien geführt hat. Hierbei handelt es sich nicht um mein Verschulden, sondern um eine Konstellation, die laut BGB sehr wohl unter § 313 bzw. § 314 fällt - insbesondere, wenn ein Anbieter die vertraglich vereinbarte Nutzung nicht mehr in zumutbarer Weise ermöglichen kann.(Daher spielt es keine Rolle ob im Vertrag NATIONAL unlimitertes Datenvolumen oder ähnliches steht. Nachdem jetzt fachlich und einfach erklärt wurde, versuche ich nochmal einen MIX aus beidem, für alle die immer noch nicht erkennen und verstehen.

 

Knackpunkt der ganzen Auseinandersetzung.

 

 1. Grundsätzlich: Ja, O₂ kann die Leistung erbringen – aber nicht MIR nutzbar machen

Vertraglich schuldet O₂ die Leistung in Deutschland. Das ist korrekt. National unlimitiert, im EU-Ausland (also z. B. Wien) nur begrenzt (77,6 GB). Das ist Bestandteil des Vertrags.

Würde man nur den Vertragstext betrachten, müsste O₂ rechtlich nur in Deutschland liefern, und dort können sie das. Also sagt O₂ und manch anderer: "Wir erfüllen unsere Pflicht – du bist halt nicht da."

 

ABER:

Das greift nur, solange ich mich nicht dauerhaft und ausschließlich außerhalb Deutschlands aufhalte.

Sobald ich mich aber nachweislich dauerhaft in Österreich aufhalte, ändert sich das juristisch.

Warum?

 2. Vertragsgrundlage ist dynamisch und an Lebensrealitäten gebunden (Stichwort: § 314 BGB, § 313 BGB)

Es gibt zwei wichtige Prinzipien im deutschen Vertragsrecht:

a) Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Wenn sich die Umstände nach Vertragsschluss so wesentlich ändern, dass dir das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist, kannst du außerordentlich kündigen.

Der Vertrag wurde zu einer Zeit abgeschlossen, wo ich die Leistungen voll in Deutschland nutzen konnte, z. B. wegen einer Beziehung oder Wohnsitz.

Jetzt wohne ich dauerhaft in Wien.

Und dort bekomme ich nur einen eingeschränkten Teil der Leistungen.

Das ist eine wesentliche Änderung der Lebensumstände > § 313 BGB greift.

b) Unzumutbarkeit der Fortführung (§ 314 BGB)

Ein Dauerschuldverhältnis (wie ein Mobilfunkvertrag) kann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn mir die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist, weil die andere Partei (O₂) nicht mehr das liefert, was ich brauche bzw was mir zusteht und ich bezahle.

Auch wenn O₂ „irgendwo“ noch liefern kann, bringt es mir nichts,

wenn ich dauerhaft an einem Ort bin, wo diese Leistungen nicht mehr erbracht werden kann - oder nur eingeschränkt.

Und genau darin liegt der Unterschied zur Theorie von O₂ und anderen:

Sie sagen: "Wir könnten ja liefern – in Deutschland."

Ich sage: "Ich bin aber nicht mehr in Deutschland, und das liegt nicht an mir, sondern an veränderten Lebensumständen. Eure Leistung kommt bei mir nicht mehr an - deshalb ist sie faktisch nicht erfüllt."

Das nennt sich:

"Leistung ist zwar rechtlich möglich, aber faktisch unbrauchbar."

Und das ist rechtlich sehr wohl relevant, insbesondere wenn das nicht vorhersehbar war und dauerhaft wird.

Nochmals Einfach erklärt:

Wenn du ein Abo für eine Sauna in Berlin hast, und dann dauerhaft nach Wien ziehst, sagt der Betreiber: "Die Sauna ist doch noch da."

Ja - aber du kannst sie nicht mehr nutzen.

Und du sagst: "Ich bezahle aber dafür, und kann’s nie wieder verwenden. Ich wohne jetzt in Wien."

Dann kannst du kündigen, obwohl die Sauna „noch steht“. Das sagt das Gesetz und ist auch eigentlich logisch.

Genauso bei O₂:

Die sagen: "In Deutschland läuft alles."

Du sagst: "Ich bin aber nicht mehr da. Eure Leistung kommt bei mir nicht mehr an. Warum soll ich also weiter zahlen?"

 Fazit:

• O₂ muss ihre Leistung dort erbringen, wo du dich dauerhaft aufhältst, wenn sie den Vertrag aufrechterhalten wollen. Das gilt bei mir,dir und euch allen!!

• Tun sie das nicht oder nur eingeschränkt, und ist man nicht schuld an der Ortsveränderung, liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung vor.

• Man muss nicht beweisen, dass O₂ nirgendwo liefern kann – nur, dass sie dir nicht mehr das liefern können, was du bezahlt hast. Und das ist hier der Fall.

 

Das müsste jetzt eigentlich völlig klar sein und somit der Teil abgeschlossen.

 

Darüber hinaus bleibt die folgende Frage unbeantwortet von dir Gulia:

Warum wurde die technische Unmöglichkeit der vollen Vertragserfüllung in Wien nicht berücksichtigt oder überprüft?

 

Ich frage dich offen und direkt, Giulia:

 Hast du alle Beiträge in diesem Thread vollständig gelesen - einschließlich der mehrfachen Erläuterungen zur Rechtslage, der detaillierten Beschreibung der Umstände und der Hinweise, dass dieser Thread nicht als Kündigungsantrag, sondern als Hinweis auf eine systematische Praxis bei o2 erstellt wurde?

Falls ja, frage ich mich, warum du auf keines dieser Argumente eingehst, sondern dich einzig auf die Meldeadresse beziehst - exakt so wie Herr [versteckt], dessen Verhalten ich aus genau diesem Grund thematisiert habe.

Und um es nochmals deutlich zu machen:

 Dieser Thread handelt in erster Linie nicht von meiner Kündigung.

Er behandelt das Verhalten der o2-Kundenbetreuung - speziell im Hinblick auf das ignorieren gesetzlicher Regelungen, auf das Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter und auf die offenbar standardisierte Ablehnungsstrategie, selbst in Fällen, wo juristisch die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sind.

Dass deine Antwort nun exakt das Gleiche tut wie Herr [versteckt] - nämlich alle Argumente zu ignorieren, pauschal zurückzuweisen und nicht einmal auf die gestellte Frage nach weiterführendem Kontakt zu reagieren - ist damit nicht nur enttäuschend, sondern bestätigt auch den Vorwurf, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt.

 

Bitte beantworte die ursprüngliche Frage wenn möglich:

 An wen kann ich mich wenden, wenn die Kundenbetreuung offensichtlich nicht in der Lage oder willens ist, rechtliche Argumente zu prüfen und zu würdigen?

 Gibt es eine interne Beschwerdestelle, eine Ombudsperson, eine fachjuristisch geschulte Abteilung ?

Ich danke im Voraus für eine konkrete Antwort auf genau diese Fragen.

Grüße an alle 😁


Bumer
Legende
  • August 6, 2025

ReVienna schrieb:
Ich hatte eine Deutsche Kontaktadresse sowie eine Deutsche ''Wohnadresse'' als Pendler.

Ohne deutsche Adresse kommt es über nicht zum Vertragsabschluss. Deshalb noch einmal die Frage, wenn ich eine deutsche Kontaktadresse angebe, woher will o2 wissen, dass der Hauptwohnsitz in Österreich ist? Sowas wird weder bei einer online Bestellung aufgenommen, noch im o2 Shop.


stgt800
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

Sehr anstrengende Diskussion.

Mir stellt sich eigentlich nur noch die Frage warum

  1. o2 überhaupt Laufzeitverträge mit Personen abschließt, die überhaupt nicht in DE ansässig sind
  2. jemand einen Laufzeitvertrag in einem Land abschließt in dem man gar nicht lebt sondern nur regelmäßig zu Besuch ist und vor allem
  3. anschließend auf die Idee kommt man könnte diesen Vertrag dann einfach vorzeitig beenden weil man zukünftig jetzt doch keine Besuche mehr plant.

Bollermann
Legende
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  • August 6, 2025

@stgt800 

1. Weil bei Vertragsabschluss wohl eine deutsche Adresse angegeben wurde. 

2. + 3. erschließt sich mir auch nicht. 


schluej
Legende
  • August 6, 2025

Die Rechtsabteilung von O2 ist, scheinbar, nicht deiner Rechtsauffassung.

Es gibt also 3 Möglichkeiten 

  1. Zahlen bis zum Vertragsende.
  2. VZ um Rat bitten.
  3. Anwalt.

 


stgt800
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

@Bumer 

woher will o2 wissen, dass der Hauptwohnsitz in Österreich ist?

 

So wie ich das verstehe ist in AT nicht der Hauptwohnsitz, sondern der alleinige Wohnsitz. Niemand ist an einer “Wohnadresse” (in Anführungszeichen) offiziell gemeldet 😀 Wahrscheinlich wurde das dann auch entsprechend kommuniziert, nachdem o2 um Vorlage der Abmeldebescheinigung gebeten hat, die aber nicht existiert wenn man in DE nie gemeldet war.


Bollermann
Legende
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  • August 6, 2025

@schluej 

4. Vertragsinhaberwechsel (hatte ich schon angemerkt)


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

@stgt800 Ich machs so dass es nicht anstrengend wird für dich 😅 

 

1.Weil o2 es zulässt, dass man ohne deutschen Wohnsitz einen Vertrag abschließt.


2.Weil es nicht verboten ist, einen Vertrag in einem Land abzuschließen, in dem man sich regelmäßig aufhält.


Und weil das BGB explizit Regelungen (§ 313, § 314) für genau solche Fälle vorsieht – wenn sich Umstände nach Vertragsschluss wesentlich ändern.

Darum. 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

@Bollermann Wenn du mitlesen würdest dann würdest du bereits bescheid wissen über 2+3 😅 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

@schluej ja Juristisch ist eh alles abgeklärt. 

Bezahlt habe ich eh schon 2 monate nichts.

Ich warte genüsslich aufs Inkasso, was ich dann auch ignoriere, und dann auf die Klage , die o2 am ende bezahlen wird 😅


stgt800
Einsteiger:in
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

@ReVienna 

Ich machs so dass es nicht anstrengend wird für dich 😅 

 

Genau das ist ja gerade das anstrengende an diesem Thread. Deine besserwisserische und überhebliche Art.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

@stgt800 Du bezeichnest meine Beiträge als besserwisserisch, dabei stelle ich durchgehend bestehende Gesetze, geltende Rechte und deren systematische Anwendung dar. Nicht mehr und nicht weniger. Ich beanspruche keine „eigene Wahrheit“, sondern erläutere, was sich objektiv aus der Rechtslage ergibt. Das hat mit Besserwisserei nichts zu tun, außer man empfindet es als unangenehm, wenn man mit konkreten rechtlichen Argumenten konfrontiert wird.

Wenn du mir also Überheblichkeit vorwirfst, frage ich mich: Ist es wirklich überheblich, Recht zu erklären, oder vielleicht eher unbequem, wenn dieses nicht zur eigenen Meinung passt?

 

Niemand zwingt dich hier zu sein oder mein geschriebenes zu lesen. 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

Ich möchte an dieser Stelle lediglich nochmal einordnend festhalten, dass ich in der Vergangenheit in insgesamt sechs Verfahren als Beistand bzw. Vertreter für nahestehende Personen - darunter Familienmitglieder, Freunde und Arbeitskollegen - vor unterschiedlichen Gerichten aufgetreten bin. Die Gerichte haben meine Vertretung jeweils ausdrücklich zugelassen, und sämtliche Verfahren wurden zugunsten der von mir vertretenen Personen entschieden.

Darüber hinaus habe ich mich in zwei Verfahren erfolgreich selbst vertreten. In einem weiteren Fall vor dem Landesgericht, wo anwaltliche Vertretung zwingend vorgesehen war, wurde meine strategische Vorgehensweise vom beigezogenen Rechtsanwalt in vollem Umfang übernommen und 1:1 umgesetzt, was ebenfalls zum Erfolg führte. Immer in erster Instanz! Es gab nie eine Berufung und somit auch keine Revision.

Wenn ich also in mehreren Fällen bereits in erster Instanz obsiegt habe, und keine Berufung eingelegt wurde,kann das durchaus daran liegen, dass:

• Argumentationen juristisch schlüssig waren,

• die Beweislage eindeutig war,

• und die Gegenseite keine realistische Aussicht auf Änderung des Urteils sah.

 

Ich erwähne das nicht, um mich in irgendeiner Form zu profilieren, sondern um zu verdeutlichen, dass ich mit juristischen Argumentationsweisen, systematischen Gesetzesauslegungen und der Anwendung einschlägiger Vorschriften durchaus mehr als nur vertraut bin. Gerade weil Gesetze oft ineinandergreifen, teils unklar formuliert oder auslegungsbedürftig sind - sei es in Bezug auf Satzstruktur, Verweislogik oder systematische Hierarchien -, ist es mir ein Anliegen, rechtliche Zusammenhänge verständlich, aber dennoch präzise darzulegen. Genau deshalb versuche ich immer wieder, komplexe Sachverhalte auch vereinfacht und nachvollziehbar aufzubereiten. Aber es wird halt trotzdem nicht verstanden anscheinend😅 Ist aber völlig ok! Niemand muss so etwas im Alltag verstehen. Die meisten haben ja nie etwas zutun damit. 

 

Um es mit einem Wort von ​@stgt800  zu sagen: anstrengend.

Der Thread sollte eigentlich dem Austausch über die Praxis von O₂ dienen - insbesondere im Zusammenhang mit der Kommunikation durch Herrn Versteckt sowie der jüngsten, auffällig einseitigen Stellungnahme der Moderation.

Stattdessen wird hier wiederholt versucht, subjektive Meinungen als juristische Wahrheit zu verkaufen, ohne fundierte Grundlage, häufig mit dem einzigen Ziel, andere zu belehren oder bloßzustellen. Das erschwert jede sachliche Auseinandersetzung mit dem eigentlichen Thema.

Wer juristisch diskutieren will, sollte das bitte auf Basis von Gesetz, Rechtsprechung und Systematik tun - und nicht durch „gefühlte Auslegungen“, die sich im Zweifel nicht einmal auf den Sachverhalt beziehen.

 


poales
Legende
  • Legende
  • August 7, 2025

@ReVienna 

Ich habe klar ersichtlich gefragt, ob es für mich als betroffene Person eine Möglichkeit gibt, mit sachkundigen, juristisch versierten Mitarbeitern oder einer höheren Instanz innerhalb von o2 in Kontakt zu treten,

du kannst dich schiftlich an O2 wenden,

dann landet deein Schreiben in der entsprechenden Fachabteilung.

Die O2 Moderatoren werden sich immer darauf beziehen (müssen)

 

Ich warte genüsslich aufs Inkasso, was ich dann auch ignoriere, und dann auf die Klage , die o2 am ende bezahlen wird 😅

berichte gerne wie es ausgeht,

ansonsten ist eigentlich alles gesagt.

 


Bollermann
Legende
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  • August 7, 2025

Ich verstehe den Unmut, jedoch nicht das Theater. 

 

Der Kunde ist gemäß AGB verpflichtet, korrekte Angaben zu machen. Du hast angegeben, in Deutschland zu wohnen und einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. 

Da steht doch auch  *hiermit versichere ich, dass meine Angaben korrekt sind* und *hiermit akzeptiere ich die AGB etc* , was man ja aktiv anklicken muss. 

 

o2 wäre meiner Meinung nach damit rechtlich abgesichert. 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 7, 2025

@Bollermann 

Du schreibst:

„Der Kunde ist gemäß AGB verpflichtet, korrekte Angaben zu machen. Du hast angegeben, in Deutschland zu wohnen [...] o2 wäre meiner Meinung nach damit rechtlich abgesichert.“

Das ist so pauschal nicht korrekt und juristisch unzureichend durchdacht. Ich erkläre kurz, warum:

 

Entscheidend ist, ob zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses falsche Angaben gemacht wurden. Ich habe regelmäßig Aufenthalte in Deutschland gehabt, ein Wohnsitz war gegeben, oder zumindest ein gewöhnlicher Aufenthalt, was nach deutschem Recht völlig legitim ist. Selbst wenn sich dieser Umstand später ändert (z. B. durch Umzug), ist das kein Verstoß gegen die AGB, denn die Angaben waren zum Zeitpunkt der Abgabe korrekt.

Wenn jemand später ins Ausland zieht oder sich dauerhaft dort aufhält, ist das kein Vertragsbruch, solange keine falschen Daten bewusst angegeben wurden, um sich Vorteile zu erschleichen. Genau dafür gibt es ja gesetzlich geregelte Sonderkündigungsrechte.

Selbst wenn man AGB zustimmt, hebelt das keine zwingenden Verbraucherschutzrechte aus. Eine AGB-Klausel kann nicht dazu führen, dass ein Kunde auf Rechte verzichtet, die ihm nach Gesetz zustehen, etwa bei einer wesentlichen Änderung der Umstände oder bei Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten ( Dauerschuldverhältnis, § 313/314 BGB).

(§ 7 Abs. 1 BGB)

„Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet dort seinen Wohnsitz.“

„Ständiges Niederlassen“ bedeutet: ein Aufenthalt, der nicht nur ganz vorübergehend ist (also z. B. über Wochen oder Monate hinweg regelmäßig oder mit wiederkehrender Absicht).

Ein Wohnsitz kann auch ohne formelle Meldung bestehen, wenn:

du regelmäßig an diesem Ort wohnst oder übernachtest,

dort ein Mittelpunkt deines Lebens (zeitweise) besteht,

du deine persönlichen Gegenstände dort aufbewahrst,

Usw.


noreply
Legende
  • August 7, 2025

Sehe schon die Schlagzeilen:

“Österreichischer Hobbyjurist zwingt Milliardenkonzern in die Knie!„

 

ich hoffe die Netflixverfilmung kann die juristischen Finessen unterhaltsamer rüberbringen als hier in sperriger Schriftform😏


Bollermann
Legende
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  • August 7, 2025

"1.Weil o2 es zulässt, dass man ohne deutschen Wohnsitz einen Vertrag abschließt." 

 

Nein! Hättest du deine Adresse aus Wien angegeben, wäre kein Vertragsabschluss bei o2 möglich gewesen. 

Deswegen wird man davon ausgehen, dass DU falsche Angaben gemacht hast und jetzt eben die Konsequenzen dafür tragen musst, indem die vorzeitige Kündigung abgelehnt wird.