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Drittanbieter-Leistungen werden tzotz Widerspruch von O2 weiter eingefordert


Hallo,

ich bin seit vielen Jahren Kunde bei O2 und war bisher immer sehr zufrieden. Doch was sich O2 hier jetzt leistet, ist der absolute Kracher.

Zum besseren Verständnis der gesamte Vorgang:

Anfang April erhielt mein Sohn 2 Nachrichten auf sein Handy, er soll den darin befindlichen Code eingeben um Nexon Cash von Nexon Europe zu kaufen. Er hat darauf nicht geantwortet (lässt sich durch den Einzelverbindungsnachweis belegen) Dennoch erhielt er eine Nachricht mit dem Text: Nexon Europe hat BOKU einmal 30 € berechnet.

Auf meiner Mobilfunkrechnung war dann tatsächlich die Drittanbieterleistung von BOKU in Höhe von 30 € berechnet.

Daraufhin habe ich umgehend bei O2 Widerspruch gegen diese Drittanbieterleistung eingelegt und nur den Rechnungsbetrag ohne die 30 € gezahlt.

Dann wurde mir doch tatsächlich das Internet gesperrt.

Nach langem hin und her wurde mein Internet wieder entsperrt wobei mir eine Chat-Mitarbeiterin zugesichert hat, dies erfolge kostenlos für mich.

Am 16.06. erhielt ich eine erneute Zahlungsaufforderung über diese 30 € mit dem Hinweis, ich soll bis 15.06. zahlen, um eine Sperrung meine Internetzugangs zu vermeiden. Ich habe umgehend ein Fax an O2 geschickt, mit dem Hinweis, dass O2 keinesfalls berechtigt ist die widersprochene Forderung eines Drittanbieters beizutreiben. Trotzdem wurde am 21.06. mein Internet erneut gesperrt.

Meine Internetrecherche hat folgendes ergeben:

Handyrechnung - Kein Inkasso mehr für Drittanbieter

Ab 10.05.2012: Kunden können von Ihrem Anbieter kostenlos verlangen, dass dieser keine Kosten mehr für Drittanbieter in Rechnung stellt (§ 45d Abs. 3 TKG). Drittanbieter müssen dann direkt mit dem Verbraucher abrechnen. Macht der Verbraucher von diesem Recht keinen Gebrauch, hat er zumindest einen Anspruch gegen seinen Mobilfunkanbieter auf Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift des Drittanbieters (§ 45p Abs. 1 TKG).

Ein weiterer Vorteil dieser Regelung: Da die monatlichen Handyrechnungen von vielen Verbrauchern nicht geprüft werden, wurden in der Vergangenheit unberechtigte Forderungen von Drittanbietern häufig übersehen. Dies kann künftig, sofern der Verbraucher seinem Anbieter die Rechnungsstellung für Drittanbieter untersagt, nicht mehr passieren.

Keine Sperre des Mobilfunkanschlusses bei geringfügigem Zahlungsverzug

Ab 10.05.2012: Bei geringfügigen Zahlungsrückständen darf der Mobilfunkanbieter den Anschluss nicht mehr sperren. (Beim Festnetzanschluss galt dies schon länger).

Erst bei einem Zahlungsrückstand von EUR 75,00 oder mehr ist eine Sperre zulässig (§ 45k Abs. 1 und 2 TKG). Nicht als Zahlungsrückstand werden strittige Abrechnungspositionen gewertet, denen der Kunde formgerecht innerhalb von 8 Wochen seit Zugang der Rechnung

 

Meiner Meinung nach handelt O2 rechtswidrig und berechtigt mich zur außerordentlichen Kündigung, die ich jedoch ungern vornehmen würde, da die ganze Familie O2 Verträge hat.

 

Ich weiß aus verschiendenen Foren, dass andere Mobilfunkanbietern (Base, Telecom und E-Plus) gehen in diesen Fällen anders mit ihren Kunden um und haben den strittigen Betrag gut geschrieben. Und da hat es sich um weit aus höhere Beträge gehandelt!

 

Schade, dass O2 sich hier so wenig kooperativ zeigt und mit rechtswidrige Sperren Kunden zum zahlen zwingen will. Denn wenn ich erst einmal zahle, sehe ich mein Geld nie mehr wieder!

 


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35 Antworten

Der unstrittige Betrag ist bereits überwiesen. O 2 besteht darauf dass die Drittanbieterkosten bezahlt werden. Und die liegen bei über 150 Euro. Am Telefon wurde mir nur gesagt dass ich ohne zu zahlen die Sperre nicht wieder rausbekomme

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, würde ich diese in Anspruch nehmen.

 

Alternative (sofern du auf den Vertrag ganz verzichten kannst): Frist setzen (14 Tage sollte man einräumen), in der o2 dir schriftlich bestätigen soll, dass es sich um ihre eigenen Leistungen handelt und dir dann nachweisen soll, dass ein Vertrag (mit o2) wirksam zustande kam. Lässt o2 die Frist verstreichen, ausserordentlich kündigen. Sei allerdings in dem Fall auf einige Drohbriefe, Schreiben vom Inkassounternehmen und vermutlich auch noch einen Mahnbescheid vorbereitet, dem du unbedingt innerhalb von 14 Tagen widersprechen musst. Eine Garantie, dass o2 keine Klage erhebt kann dir niemand geben, aber die Wahrscheinlichkeit schätze ich persönlich als äußerst gering ein, zumal sie mangels Nachweise für einen Vertrag mit ziemlicher Sicherheit auf die Schnauze fallen würden.

 

Bezüglich der Sperre verstößt o2 gegen §45k Abs. 2 TKG, auf den du dich beziehen kannst:

 

Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht.

Meiner Erfahrung nach kannst du als Kund schreiben was du willst. o2 reagiert erst, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist.

Mein Sohn hat heute folgende Nachricht erhalten, mit der ich aber noch nicht viel anfangen kann. https://

Das sollte die Info für die Drittanbietersperre sein. Klingt nach Stufe 2 oder 3.


 

 

  1. Komplettsperre inklusive o2: Mit dieser Sperrklasse werden alle Premiumdienste/MyPay gesperrt. Es funktionieren weder Klingeltöne, kostenpflichtige Browserspiele, kostenpflichtige Musikdownloads und Downloads kostenpflichtiger Apps über die Stores. Der Download und die Nutzung kostenloser Apps und Spiele ist jedoch weiterhin möglich.
  2. Nur Drittanbieter (ohne o2 Dienste): Es werden alle Fremdanbieter-Premiumdienste gesperrt. App Stores funktionieren nicht. Die o2 Dienste funktionieren weiterhin.
  3. Nur Drittanbieter (ohne o2 Dienste, ohne mypass): Es werden alle Fremdanbieter-Premiumdienste gesperrt. o2 Dienste, App Stores und alle über mypass berechneten Dienste funktionieren weiterhin.
 

 

 

dieMuellerin schrieb:
Meiner Erfahrung nach kannst du als Kund schreiben was du willst. o2 reagiert erst, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist.

Diese Erfahrung kann ich nicht teilen.


Benutzerebene 2
bielo schrieb:

dieMuellerin schrieb:
Meiner Erfahrung nach kannst du als Kund schreiben was du willst. o2 reagiert erst, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist.

Diese Erfahrung kann ich nicht teilen.


Das mit den Drittanbietern ist schon fraglich, und da könnte ich schon verstehen, wenn dieser Satz kommt.

 

Das ganze zu pauschalisieren "o2 reagiert erst wenn ein Anwalt eingeschaltet ist" geht gar nicht.

Eben, ich habe mir erlaubt in der gleichen Pauschalität zu antworten.:whistling:

Benutzerebene 1
Hallo dieMuellerin,

 

hier wurde für die Nummer eine Drittanbietersperre gesetzt. Hast du diese denn angeordnet? Beispielsweise um hohe Kosten in der Zukunft zu vermeiden?

 

Lieben Gruß,

Ronny

@ Liebermann

@ Bielow

 

gänzlich abwegig ist die Meinung des "dieMüllerin" nicht!

 

 

Angeblich sollte ich auch noch eine Antwort seitens O2 erhalten.

Tatsächlich ist gestern eine Mail eingetroffen wo sich O2 beklagt das man nun kein Geld bei meiner Hausbank abbuchen könne.

Richtig, hat sich doch meine Hausbank erlaubt Forderungen von O2 zurück zu weisen.

 

Aus gutem Grunde stimme ich einem Vergleich mit O2 vor Gericht nicht mehr zu.

 

Für O2 sollten Gerichtsurteile akzeptabel sein, oder?

nicht_zu_fassen schrieb:
gänzlich abwegig ist die Meinung des "dieMüllerin" nicht!

Aber auch nicht ganz richtig.


 

Aus gutem Grunde stimme ich einem Vergleich mit O2 vor Gericht nicht mehr zu.

Das ist dein gutes Recht


 

Für O2 sollten Gerichtsurteile akzeptabel sein, oder?
Wenn es rechtskräftig ist schon.

Gruß

ist zwar schon ein jahr her - aber mich würde interessieren, wie die sache hier zuende ging.