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Hallo zusammen,



gestern am 10.04.2018 war der Freischaltungstermin für den DSL-Anschluss 040 36xxxx02 zwischen 12-16 Uhr bei meiner Mutter Tatjana M. in Sxxxring x, 21149 Hamburg von O2 eingesetzt.



Meine Mutter hat sich extra frei genommen und ich hatte auch Urlaub. Wir warteten den ganzen Tag zuhause auf den Techniker, doch er ist nicht erschienen, es kam auch kein Anruf, obwohl ich meine Handynummer im DSL-Antrag für den Freischaltungstag hinterlassen habe. (Der Namenschild an der Klingel ist vorhanden und die Klingel funktioniert auch! Die Adresse ist auch richtig eingetrage, sonst wäre ja der Router auch nicht angekommen!!!) Stattdessen bekam ich um 14:33 Uhr eine mail von O2, in der stand, dass der Termin nicht stattgefunden hat und dass ich mich mit O2 telefonisch in Kontakt setzen muss. Ich habe sofort O2 hotline angerufen und erfuhr, dass der Termin "nicht zustande gekommen ist, weil keiner zuhause war". Ich habe mich gewundert, wie man denn einfach so schahmlos lügen kann! Meine Mutter und ich wissen doch, dass wir zuhause waren!!! Uns wurde ein neuer Termin eine Woche später angeboten, was uns wieder Zeit und einen weiteren Urlaubstag kostet. Ich hoffe, kommt diesmal der Techniker und lügt uns nicht wieder an und verlange eine Entschädigung für diese Unannehmlichkeiten.



Mit freundlichen Grüßen



Olga Mut



Persönliche Daten anonymisiert wg. Datenschutz (Klaus_VoIP)



Bitte Beschwerde bei der BNetzA einreichen. Leider ist es immer wieder so, dass die von der Telekom beauftragten Unternehmen bei nicht Telekomkunden unzuverlässig sind.



Vermutlich wird es keine Entschädigung dafür geben.




Passiert doch bei Telekom-Kunden genauso, wie man vielfach im Telekom-hilft-Forum nachlesen kann.



Worauf ich kürzlich zufällig in der Leistungsbeschreibung für das von o2 bezogene Vorleistungsprodukt IP-BSA-2010 Classic bzw. L3-BSA gestoßen bin:







1.3.5 Nichteinhaltung des bestätigten Bereitstellungstermins

Für die Nichteinhaltung des in der Auftragsbestätigungsmeldung bestätigten Bereitstellungstermins

schreibt die Telekom dem Kunden auf dessen Forderung hin einen pauschalierten Schadensersatz

gut

Die Höhe des für die Nichteinhaltung des bestätigten Bereitstellungstermins zu zahlenden pauschalierten Schadensersatzes entspricht dem jeweils vereinbarten Bereitstellungsentgelt.

Den Vertragspartnern bleibt es unbenommen, einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachzuweisen.

Die Pflicht zur Gutschrift des pauschalierten Schadensersatzes entfällt, wenn die Nichteinhaltung des

bestätigten Bereitstellungstermins nicht durch die Telekom zu vertreten ist.

Die Telekom hat am Tag der Bereitstellung die Möglichkeit der Nachbesserung bis zum Ablauf des

Tages der Bereitstellung.
Quelle: https://wholesale.telekom.de/access/bitstream-access/downloads/ipbsaclassic.zip in Datei IP-BSA 2010_(2004)_V07-04-05_AnhA_LB_VDSL-SA.pdf



Bei "Kunde" ist natürlich hier der vertragsnehmende Provide, also z.B. o2/Telefonica, gemeint. Das Bereitstellungsentgelt beläuft sich, abhängig vom bereits vorhandenen Anschluss, zumeist zwischen etwas über 20 € bis knapp unter 50 € netto.




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