Hallo,
ich ziehe zeitnahe mit meiner Familie um. Es handelt sich hierbei und ein Neubauprojekt (Erstbezug). Wir haben derzeit einen O2 DSL Vertrag. Leider kann ich keinen Umzug beantragen, da die neue Adresse bei O2 noch nicht existiert beziehungsweise hinterlegt ist. Zudem gibt es an der neuen Adresse nur Glasfaseranschluss. Ein Umzugsformular von DSL→ Glasfaser konnte ich nicht finden. In einem O2 Shop wurde mir gesagt, dass O2 nicht liefern kann und ich vom Sonderkündigungsrecht gebraucht machen soll. Der Mitarbeiter hat allerdings lediglich das gleiche online hinterlegte Umzugstool genutzt. Wie vertrauenswürdig dies ist weiß ich nicht..
Das Ding ist nun, dass wir wohl erst von einem Sonderkündigungsrecht (falls überhaupt?) Gebrauch machen können, sofern wir in der neuen Adresse fest eingezogen sind (man braucht zwingend eine Meldebescheinigung). Die Frage ist nun: Wie sicher kann ich sein, dass ich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann? Wieso reicht kein Mietvertrag, der von beiden Parteien unterschrieben ist und somit rechtsgültig ist?
Wir arbeiten beide viel im Homeoffice und brauchen direkt ab Tag des Einzugs Internet. Demzufolge müsste ich bereits einen neuen Vertrag bei dem lokalen Betreiber abschließen und möchte sehr ungern im Nachgang auf das Problem stoßen, von dem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch machen zu können und doppelt bezahlen zu müssen.
Vielen Dank für Ihre hilfreichen Tipps und Unterstützung!
Lösung von o2_Giulia
Zur Antwort springen