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Warum O2
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Gelöst

Sonderkündigung zwecks Umzug

  • April 18, 2020
  • 6 Antworten
  • 195 Aufrufe

Hallo, ich möchte mich einmal hier melden, da ich enorme Probleme mit O2 habe.

Ich habe am 05.02.2020 bei O2 Angerufen um zu Fragen ob mein Tarif auch an der neuen Anschrift vorhanden ist. Laut Aussage der Mitarbeiter am Telefon, sei mein DSL Tarif (O2 myHome L) nicht Verfügbar, sondern nur der O2 myHome M. Daraufhin habe ich am selben Tag ein Brief mit meiner Kündigung zum 31.05.2020 verfasst mit der Berufung auf das TKG $46 Abs. 8 (Diesen Hinweis gab mir sogar der Mitarbeiter am Telefon).

2 Tage später habe ich direkt ein Brief von O2 bekommen, das sie meinen Auftrag dennoch schalten könnten und somit meine Kündigung nicht rechtens wäre.

Ich habe also wieder bei O2 Angerufen und mir wurde wieder bestätigt, das der Tarif nicht verfügbar sei.
Aufgrund der Aussage des Mitarbeiters beim ersten Telefonat und der darauf folgenden Kündigung, haben wir uns nach einem neuen Anbieter umgeschaut und direkt einen Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde von meiner Freundin abgeschlossen, da diese den Internetzugang zwingend Benötigt für ihre Home Office Tätigkeit.

Auch das habe ich dem Mitarbeiter beim zweiten Telefonat gesagt. Er meinte, ich soll mich auf meinen ersten Brief berufen und erneut Kündigen mit der Information, das es bereits einen neuen Vertrag gibt. Auch das habe ich umgesetzt. Seit dem höre ich von O2 nichts mehr.

In der Zwischenzeit habe ich bestimmt 10 mal bei O2 angerufen und nach dem Stauts der Kündigung zu fragen. Niemand konnte mir helfen. Ich habe mit den Mitarbeitern am Telefon über meinen zweiten Brief gesprochen. Er lag definitiv vor. Immer wieder wurde ich vertröstet, mir der Aussage die Kündigung sei in Bearbeitung.

Heute wieder einmal ein Versuch zu fragen wie Stand der Dinge ist. Heute wurde mir dann gesagt das mein zweiter Brief angeblich nie angekommen sei und ich eine erneute Kündigung (die Dritte!) verfassen soll. Hier soll ich meine neue Meldebestätigung und einen Nachweis vom neuen Anbieter beilegen. Diese Info habe ich heute erst bekommen. O2 hat keine Anstände gemacht mir dies per Brief mitzuteilen.

Die Kündigung wäre dann aber erst zum ende Juli gültig, da ich ja jetzt erst kündige.

Ich bin mittlerweile echt sauer und werde auch nie wieder einen Vertrag bei O2 eingehen und auch meine Erfahrungen kund tun.

Ist O2 nun gewillt diesen Vorgang zu Untersuchen?

Lösung von o2_Giulia

Hallo @AndreWetzel,

 

da an der neuen Adresse nicht die von dir gebuchte Bandbreite zur Verfügung steht, kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist (3 Monate) vorzeitig kündigen. Hierfür ist jedoch ein entsprechender Nachweis (Kopie der Anmeldebescheinigung an der neuen Adresse) erforderlich. Bitte sende sie zusammen mit der außerordentlichen Kündigung (per Post oder Fax) an unsere Adresse, Kundennummer und Unterschrift bitte nicht vergessen. Sobald uns dieser Nachweis vorliegt, gib uns einfach hier noch einmal Bescheid und wir kümmern uns um die Kündigung.

 

Viele Grüße

Giulia

6 Antworten

Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+48

Sofern ein Sonderkündigungsrecht besteht, weil der Anbieter nicht oder nur weniger als die vertraglich vereinbarte Bandbreite leisten kann, gilt eine Kündigungsfrist von 3 weiteren Monaten ab Datum der Ummeldung , bzw Eingang des Nachweises, weil ja erst dann deaktiviert wird. (Nachzulesen u.a. auf der Seite der Verbraucherzentrale)

 

Deswegen immer erst einen Umzug beauftragen, in dem die Verfügbarkeit geprüft und das Ergebnis schriftlich mitgeteilt wird. Fällt das Ergebnis negativ aus, wirst du über das Sonderkündigungsrecht informiert. Auf telefonische Aussagen kann und sollte man sich weder verlassen noch berufen. 


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+48

Sollte o2 nämlich jetzt doch schalten können, werden dir die restlichen Monate Grundgebühren per Einmalzahlung in Rechnung gestellt. 


Klaus_VoIP
Legende

Anhand der Tarife kann man die Situation schlecht abschätzen. Es gibt klare Regeln über die zumutbaren Minder-Geschwindigkeiten. Zieht man den Anschluss um, dann kann man auch die Minderleistung nachweisen und erfolgreich kündigen. Sperrt man sich aber, dann fehlt einem der Beweis der Minderleistung, wenn die exakte Geschwindigkeit von o2 nicht angegeben wird und diese nicht gravierend vom vorherigen Level abweicht.

Auf andere Provider umzusteigen macht nur Sinn bei Kabel-Internet, denn per TAE-Steckdose sind alle Anbieter fast gleich. Dann wird eine Umzugskündigung eher als Trick angesehen aus dem Vertrag zu kommen. 

Für VOR/NACH-Messungen die APP von  www.breitbandmessung.de  nutzen!


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • Lösung
  • April 20, 2020

Hallo @AndreWetzel,

 

da an der neuen Adresse nicht die von dir gebuchte Bandbreite zur Verfügung steht, kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist (3 Monate) vorzeitig kündigen. Hierfür ist jedoch ein entsprechender Nachweis (Kopie der Anmeldebescheinigung an der neuen Adresse) erforderlich. Bitte sende sie zusammen mit der außerordentlichen Kündigung (per Post oder Fax) an unsere Adresse, Kundennummer und Unterschrift bitte nicht vergessen. Sobald uns dieser Nachweis vorliegt, gib uns einfach hier noch einmal Bescheid und wir kümmern uns um die Kündigung.

 

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2020

Danke für die Nachricht.

Der Brief mit allen Unterlagen ist heute an euch raus gegangen.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • April 23, 2020

Hallo @AndreWetzel,

 

du erhälst in Kürze die Rückmeldung der zuständigen Fachabteilung.

 

Viele Grüße

Giulia