Hallo,
folgende Situation: Ich habe im Juni 2017 die Sonderkündigung meines DSL Vertrages zum 30.09.2017 an O2 geschickt, mit dem Hinweis, dass ich ins Ausland umziehen werde. Zusätzlich habe ich angemerkt, dass ich meine Abmeldebestätigung nachreiche, sobald ich diese habe. Daraufhin habe ich auch eine Bestätigung von O2 bekommen, indem nochmals darauf hingewiesen wurde, dass sie dann eine Bestätigung über den Wegzug brauchen. Diese habe ich nun auch bereits hingeschickt. (Abmeldung erfolgte zum 30.09., also exakt das Kündigungsdatum).
Nun habe ich von O2 ein Schreiben erhalten, indem folgendes steht:
"Aufgrund ihres Umzuges steht Ihnen ein gesetzliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu.
Wir werden den Vertrag unter Berücksichtigung dieser Frist beenden und Ihren Anschluss zum 02. November 2017 deaktivieren. (...)
Durch die vorzeitige Beendigung von Vertragsbestandteilen mit Mindestvertragslaufzeiten werden wir Ihnen zur Abgeltung der Restlaufzeit weitere Gebühren in Rechnung stellen. (...).
So... Wenn also die Frist berücksichtigt wird, ist mein Vertrag also zum 30.09. gekündigt (Kündigung geschickt am 23.06.2017 --> 3 Monate bis Ende September!!!). Aus dem Schreiben geht ja nicht mal hervor, zu welchem Datum O2 die Kündigung nun akzeptiert hat, lediglich, dass der Anschluss zum 02.11. deaktiviert wird (was auch immer das heißt).
Desweiteren wird von "weiteren Gebühren" geschrieben, auch hier ohne Angabe von Details. Laut des entsprechenden Gesetzes ist es jedoch nicht zulässig weitere Gebühren zu verlangen, da der Vertrag rechtmäßig gekündigt wurde.
Ich bitte um Stellungnahme eines O2 Mitarbeiters, um diese Sachlage zu klären.
P.S. da ich im Ausland bin, ist es mir nicht möglich die O2 Hotline anzurufen. Welche Möglichkeit habe ich O2 direkt zu kontaktieren? Live Chat gibt es ja scheinbar auch nicht mehr.
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Moin,
eine außerordentliche Kündigung vor Laufzeitende berechtigt den Telefonanbieter, 3x die Grundgebühr als Abschlag für das vorzeitige Vertragsende zu berechnen, das ist auch im TKG so festgelegt.
Du kannst gerne hier auf einen Moderator warten, der dir das auch noch mal erläutern kann.
Greetz
eine außerordentliche Kündigung vor Laufzeitende berechtigt den Telefonanbieter, 3x die Grundgebühr als Abschlag für das vorzeitige Vertragsende zu berechnen, das ist auch im TKG so festgelegt.
Du kannst gerne hier auf einen Moderator warten, der dir das auch noch mal erläutern kann.
Greetz
Hi Jogi,
danke Dir schon mal für Deine Antwort. Allerdings bleiben einige Sachen noch ungeklärt, die mir eigentlich auch nur jemand von o2 beantworten könnte, aber leider meldet sich niemand. Und wir wissen auch immer noch nicht wie wir o2 am Besten erreichen sollen!!
Viele Grüße
danke Dir schon mal für Deine Antwort. Allerdings bleiben einige Sachen noch ungeklärt, die mir eigentlich auch nur jemand von o2 beantworten könnte, aber leider meldet sich niemand. Und wir wissen auch immer noch nicht wie wir o2 am Besten erreichen sollen!!
Viele Grüße
P.S. da ich im Ausland bin, ist es mir nicht möglich die O2 Hotline anzurufen.Wieso nicht? Wo es Internet gibt, gibt es sicher auch ein Telefon.
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