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Hallo,



im Zuge eines Neuanschlußes habe ich eine AVM Fritz!Box für 29,95€ erworben.



In der Auftragsbestätigung steht folgendes dazu:



Die Geräte werden Ihnen während der Vertragslaufzeit leihweise zur



Verfügung gestellt und bleiben Eigentum von Telefónica Germany. Von



Ihnen gekaufte Geräte gehen selbstverständlich in Ihr Eigentum über.







In der selben Auftragsbestätigung am Ende steht drin:



Einrichtungspreis Option WLAN HomeBox AVM -  79,99 Euro



Die WLAN HomeBox AVM wird für die Vertragsdauer zur Verfügung gestellt.



Übertragungsgeschwindigkeit im Internet, abhängig von der Anschlussart, bis zu



100 Mbit/s; Übertragungsgeschwindigkeit im Heimnetzwerk bis zu 1,3 Gigabit/s.



Erlass auf Einrichtungspreis DSL-Router / -50,00 Euro Rabatt



Ja, was denn nun? Ist das nun jetzt mein Eigentum oder das von o2?



Die Auftragsbestätigung ist nach Deutschem Recht maßgeblich. Hier wäre schön, wenn nicht so schwammig formuliert werden würde. Nach dieser Formulierung jedoch gehört das Gerät nicht mir, sondern o2. Warum bezahle ich dafür dann überhaupt 80€ (Rabatt nicht miteinberechnet) und kriege für den Preis das Gerät nur geliehen?



VG



Moin,



wie du richtig erkannt hast, verbleibt die Box im Eigentum von o2 und wird dir während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Wenn du einen 7490 kaufen möchtest, kannst du dich gerne mal in den einschlägigen Geschäften umsehen, was die Box kostet.



Wenn o2 für den Aufwand, die Einrichtung, die Ersatzstellung bei Defekt und die Leihe diesen Preis in Rechnung stellt, dann ist das eben so, du wirst ja nicht gezwungen, die Fritz zu nehmen, sondern du kannst die ja für 49,99 € (ohne Rabatte) gerne an der Homebox erfreuen.



By the way - wenn du die Fritz nach Vertragsende nicht zurück schickst, dann wird dir ein zeitwert in Rechnung gestellt, dann ist die Box auch dein Eigentum.



Greetz :-)




Hallo :)



Ich weiß wie viel die Box kostet. Ich habe sie zum Release für knapp 300€ erworben. Die hier habe ich im Zuge eines Neuvertrages zusätzlich für einen anderen Anschluss bestellt. Wärend des Bestellvorganges war das Gerät m.E.n. nicht klar als Ausleihgerät definiert. Manchmal kriegt man ja, jedenfalls bei Mobilfunkanbietern, Geräte subventioniert ausgehändigt. So wurde mir das jedenfalls beim Bestellvorgang auch hier suggeriert.



Da aber o2 die letzte Arcadyan Box nicht wieder zurück verlangt hat (wer will die Box auch haben) werde ich womöglich (nach 2 Jahren) auch hier wieder Glück haben, sofern der Anbieter gewechselt werden sollte ...was ich aber nicht glaube.



Btw: Frage geklärt.



VH




Wenn die Box keinen Wert mehr hat, dann wird sie auch nicht zurückgefordert. Das dürfte aber bei der Fritzbox nach 2 Jahren noch nicht der Fall sein.




Hallo Az,



ich habe heute bei o2 wegen einem anderen Anliegen angerufen und nebenbei erfahren, dass man mir den alten Router in Rechnung gestellt hat, mir aber zuvor angekündigt haben soll. Ich habe weder ein Brief, noch den sog. Retourenschein von o2 bekommen. Auch findet sich im Kundencenter kein derartiges schreiben - dabei sollte es doch dort archiviert werden. Nun gut, wenn ich es zurückschicke, wird mir der Betrag wieder erstattet, komisch dennoch, dass mich dieses Schreiben nie erreicht hat.



Weiß jemand, ob ich zusätzlich mit Regressansprüchen zu rechnen habe, wenn von mir das Gerät bzw. das Gehäuse geöffnet wurde? Falls o2 fragt, natürlich nur um das Gerät sauber zu machen. Es hatte sich über die Laufzeit viel Staub im Innenleben angesammelt *lach*



VG aus Berlin




Hallo shqiponja,



einen Hinweis auf die Rücksendung der Geräte ist, wie von Dir zitiert, in der Auftragsbestätigung zu finden:



"Die WLAN HomeBox AVM wird für die Vertragsdauer zur Verfügung gestellt."



Der Lieferung lag ein Retourenschein bei. Bei Verlust kannst Du Dir hier einen neuen ausdrucken: www.dsl.o2.de/retoure







Weiß jemand, ob ich zusätzlich mit Regressansprüchen zu rechnen habe, wenn von mir das Gerät bzw. das Gehäuse geöffnet wurde? Falls o2 fragt, natürlich nur um das Gerät sauber zu machen. Es hatte sich über die Laufzeit viel Staub im Innenleben angesammelt *lach*







Die Entscheidung treffen meine Kollegen aus der Logistik.



Ich habe den Kommentar jetzt mal überlesen und lasse ihn ansonsten unkommentiert.



Gruß,



Christian




was wird für die Fritzbox nach 3 jahren berechnet ?



danke für info




Musst du die Rechnung abwarten.




es gibt doch aber erfahrungswerte und di o2 leute haben doch sicher eine liste und wissen das. würde es gerne vorher erfahren



danke




Wieso? Wenn er weg ist, musst du den Betrag zahlen den o2 will, wenn er nicht weg ist, schick ihn zurück. Mit der Strafzahlung wird kein Eigentum erworben.




Moin,



ich weiß zwar nicht, wie ein Router verloren gehen kann, aber ich kenne keinen, der die 7490 bisher bezahlen musste, zumal der Router auch Eigentum von o2 bleibt, aber die Moderatoren hier haben solche Listen nicht, denn da wird individuell die Rechnungsabteilung tätig.



Greetz




Es geht nicht um verloren oder nicht. Es war nur die Frage da O2 sagt der Zeitwert wird berechnet. Das ist dann keine Strafzahlung sondern eine Ablöse zum Zeitwert vom Neuwert. Und da wird es doch jemand von O2 wissen.




Stefan99999 schrieb:



 Das ist dann keine Strafzahlung sondern eine Ablöse zum Zeitwert vom Neuwert.
nein



Und da wird es doch jemand von O2 wissen



sicher, aber keinen, den du erreichen kannst.



Es geht nicht um verloren oder nicht.



Worum geht es? Was ist der Grund der Frage?




Den Sinn der Frage verstehe ich auch nicht. Wenn du den Router hast musst du ihn zurückschicken. Wenn du ihn nicht hast wird dir o2 mitteilen wie hoch der Schadensersatz ist. In beiden Fällen bleibt der Router Eigentum von o2.




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