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Moin o2-Community



Da meine alte Wohngemeinschaft aufgrund von unserer Beschäftigung (Aller Mitbewohner) auflösen mussten, hab ich nun den DSL Vertrag am Hals. Ich würde gerne wissen ob ich außerordentlich Kündigung machen kann. Natürlich gegen Aufpreis. Gibt es irgendeine Möglichkeit diesen Vertrag zu Kündigen? Und wenn ja wie muss ich da Vorgehen?



Mit Freundlichen Grüßen,



HandyVerlängerungsHilfe
Wenn du dich für einen Vertrag mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende entschieden hast, kannst du jederzeit formlos in Textform kündigen. Dann wärst du zum Ende des Monats Mai raus.



Hast du dich dagegen für einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit entschieden, so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

DSL-Anschlüsse sind grundsätzlich ortsgebunden. Wenn du umziehst kannst du zum einen den Umzug des Anschlusses an deine neue Wohnadresse beauftragen (ggf. wird die Umzugsgebühr fällig). Alternativ kannst du den Anschluss entsprechend der Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslauf kündigen. Der Anschluss wird dann mit deinem Auszug stillgelegt und du bekommst eine Rechnung für den gesamten Rest der vereinbarten Vertragslaufzeit.



Besondere Regelungen gibt es nur für den Fall, dass ein O2 DSL-Anschluss im Rahmen deines Tarifs an deiner neuen Adresse nicht geschaltet werden kann (z.B. bei Umzug ins Ausland). Dann kann der Anschluss mit einer Frist von vollen 3 Monaten nach dem Auszug gekündigt werden.



U.U. wäre noch eine Kulanzregelung möglich, wenn du z.B. zu deiner Freundin ziehst, die bereits einen o2 DSL-Anschluss an deiner neuen Adresse hat.
Würde die besondere Regelung auch für den Umzug in einen Wohnheim gelten? Ich wohne jetzt halt in einem Studentenwohnheim. Und Dort ist das Internet (Über Lan) verbunden. Und dort gäbe es keine Möglichkeit das Internet freizuschalten.
Telekommunikationsgesetz (TKG)

§ 46 Anbieterwechsel und Umzug



(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.




Ist das Haus in das du umziehst nicht von der Telekom bzw. einem anderen Telekommunikationsanbieter, von dem o2 Vorleistungen bezieht, erschlossen, so kann die Leistung wohl nicht angeboten werden.

Was sagt denn die O2 Verfügbarkeitsprüfung für deine neue Adresse?
Ja die Leitung in dem Wohnheim wird angeboten, aber ich kann es ja nicht beziehen. Weil ich in einem Studentenwohnheim wohne und uns das Internet (Mit der Leitung der Uni verbunden ist) des Wohnheims zur Verfügung steht. Und somit hätte ich ja keine Möglichkeit den Vertrag zu nutzen, weil auch wenn ich den Techniker herschicke, wird das nichts bringen, weil es wie gesagt ein Wohnheim ist und dort ist schon Internet vorhanden. Und auf dieses Internet hab ich kein Zugriff. Könnte ich es dann trotzdem Kündigen? Hab grad in einem andere Post gelesen, dass es auch möglich ist früher zu Kündigen jedoch mit einer Zahllast von 15 Euro pro Monat, bis zum Ende des Vertrages. Stimmt des?
Die Frage ist nicht, ob irgend jemand anderes in dem Wohnhaus auch Internet anbietet, sondern ob o2 dich dort versorgen könnte.



Davon habe ich keine Kenntnis - und mir ist auch nicht klar, warum man auf berechtigte Forderungen verzichten sollte.
Die Frage ist nicht ob dir ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird , sondern ob das Studentenwohnheim zulässt das o2 dir deinen Zugang zusätzlich einrichten lässt.
Am einfachsten ist es einen Umzug zu beauftragen und das dort anzugeben.



Wenn Du Glück hast läuft das so, wie Du es Dir vorstellst.



Du kannst auch dem Nachmieter den Vertrag anbieten und eine Übernahme veranlassen, dann hat er DSL und Du bist es los.
Hi@HandyVerlängerungsHilfe,



es ist für uns nicht von Interesse, ob an deiner neuen Adresse schon hausintern eine DSL Leitung vorliegt. Entscheidend ist, ob es an der Adresse einen freien Port im Hauptverteilerkasten für uns gibt. Ist das der Fall, kannst du den Vertrag an der Adresse "parken" bis das reguläre Vertragsende erreicht ist. Die Kündigungsfrist bei Laufzeitverträgen bleibt dabei gleich (spätestens drei Monate vor Vertragsende). Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, daß du die Grundgebühr bis zum Ende normal weiterzahlen kannst.

Die 15 EUR/Monat ist ein Mythos. Denn wenn du die Restsumme auf einmal bezahlen möchtest, kommt die normale Grundgebühr mal den restlichen Monaten in die Rechnung.

Das kannst du dir anhand der Laufzeit gut selbst ausrechnen.



BG Manga
Mal eine andere Frage:

Was ist, wenn es einen freien Port gibt, der Hauseigentümer den Mietern aber keine Telefon-Verkabelung/TAE-Dose im Haus/in den Wohnungen gestattet? Letztlich wäre ein DSL-Anschluss für den O2-Kunden dann auch nicht nutzbar.
Ich bezweifle das. Meines Wissens ist die inhouse Verkabelung immer das Problem der Eigentümer, Telekom schaltet notfalls im Keller eine Box.



Früher haben die noch Stunden kostenlos Kabel im Haus verlegt und Löcher durch Decken gebohrt, aber das dürfte mittlerweile von Tisch sein.



Aber in welcher Wohnung liegen keine Telefonkabel, das ist nicht realistisch.
Beim Studentenwohnheim durchaus vorstellbar.
Ja die Leitung in dem Wohnheim wird angeboten, aber ich kann es ja nicht beziehen


Eine Leitung kann auch die DSL-untaugliche LAN-Verkabelung sein.



Es gibt nunmal Gebäude OHNE Telefonverkabelung!

Das sind alle modernen Studentenwohnheime mit Uni-LAN und die meisten Pflegeheime u.a.m..

Gilt auch für Gebäude mit Zwangsbindung an Kabel-Internet oder mit Glasfaser-Deutschland.

Das wird dann sogar über die Verfügbarkeitsanzeige bei O2 bzw. der Telekom zu erkennen sein.

Alternativ:

Kann das - vorzugsweise mit Nachweis wie einen Mietvertrag mit entsprechendem Passus - nachgewiesen werden, dann greift das TKG.

Im Zweifelsfall Umzug beauftragen und abwarten was passiert.

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