Hallo,
mir wurde zu unrecht für die Portierung meiner Rufnummer zu meinem momentanen Anbieter eine Gebühr von 29,90€ berechnet.
Laut den AGB(unter Absatz 6):
6. Zahlungsbedingungen 6.1 Die vom Kunden zu zahlenden Preise bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. und der Preisliste dir mir hier vorliegt(Kann man über das O2-Portal unter Mein Produkt "Preisliste und Produktbestandteile (PDF)" herunterladen; gültig ab 04.10.2011), sollten die Gebühren bei 19,90€ liegen.
Leider liegt mir keine Preisliste vor, die bei Vertragsabschluss(damals war es ein Produktwechsel von Alice Super 3000 Flat zu Alice Fun Max Flat ISDN) gültig war. Aus Internetforum habe ich aber die Information, dass bei älteren Alice-Preisliste sogar keine Gebühr für Rufnummernportierung aufgelistet war. Mein Produktwechsel war irgendwann zwischen 2005 und 2008.
Natürlich habe ich schon schriftlich einen Widerspruch an O2 geschickt. Wie erwartet, bekam ich bis zu dem heutigen Tag keine Antwort.
Aus diesem Grund bitte ich die Moderatoren darum, sich das Problem jetzt an zunehmen.
Gruß
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Vielen Dank für den Link.
Laut Alice Fun und Alice Fun Max werden keine Gebühren für eine Portierung erhoben. Dann sind die 19,90€ auch nicht richtig für meinem Vertrag.
Gruß
Laut Alice Fun und Alice Fun Max werden keine Gebühren für eine Portierung erhoben. Dann sind die 19,90€ auch nicht richtig für meinem Vertrag.
Gruß
Ich finde in beiden Preislisten keine Angaben für die Portierung der Festnetznummer. Wo steht dort, dass keine Gebühren erhoben werden (am besten Seitenzahl, oben/unten, etc.)?
Ich bin kein Jurist, aber man könnte jetzt so argumentieren:
Nach § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht Rechtsanspruch auf eine Rufnummernportierung. Dies galt auch bei Vertragsabschluss/Produktwechsel und Veröffentlichung der Preisliste.(Das Gesetz gabs schon seit mindestens 2004: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf) Somit müsste Hansenet damals klar gewesen sein, dass der Kunde zu Vertragsende seine Rufnummer mitnehmen kann/will. Dafür wurden weder im Vertrag/AGB noch in der Preisliste Gebühren aufgeführt.
Wie ich mich noch wage erinnern kann, war dies auch damals der Fall.(zu Hansenet-Zeit) In meinem Bekanntenkreis wurden damals keine Gebühren für Rufnummernportierung genommen, als Sie von Hansenet zu einem anderen Anbieter gewechselt sind.
Gruß
Nach § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht Rechtsanspruch auf eine Rufnummernportierung. Dies galt auch bei Vertragsabschluss/Produktwechsel und Veröffentlichung der Preisliste.(Das Gesetz gabs schon seit mindestens 2004: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tkg_2004/gesamt.pdf) Somit müsste Hansenet damals klar gewesen sein, dass der Kunde zu Vertragsende seine Rufnummer mitnehmen kann/will. Dafür wurden weder im Vertrag/AGB noch in der Preisliste Gebühren aufgeführt.
Wie ich mich noch wage erinnern kann, war dies auch damals der Fall.(zu Hansenet-Zeit) In meinem Bekanntenkreis wurden damals keine Gebühren für Rufnummernportierung genommen, als Sie von Hansenet zu einem anderen Anbieter gewechselt sind.
Gruß
Im Rahmen der Reklamation wurde bereits einen Guthabenbuchung über 10 EUR veranlasst.
Natürlich habe ich schon schriftlich einen Widerspruch an O2 geschickt. Wie erwartet, bekam ich bis zu dem heutigen Tag keine Antwort.
Gruß
Stefan
Sehr interessant finde ich dazu auch dieses Thema im IPPF: http://www.ip-phone-forum.de/showthread.php?t=245290
Insbesondere Beitrag 11 finde ich sehr schlüssig. Über wiederholte schriftliche Reklamationen scheint man aber noch mehr herausholen zu können. Ob diese Mühe für 20 Euro lohnt, muss jeder selber entscheiden.
Insbesondere Beitrag 11 finde ich sehr schlüssig. Über wiederholte schriftliche Reklamationen scheint man aber noch mehr herausholen zu können. Ob diese Mühe für 20 Euro lohnt, muss jeder selber entscheiden.
Ich finde, das was unter Beitrag 11 steht, kann man nicht mit einer Rufnummernportierung gleichsetzen. Hier sollte man schon differenzieren. NetCologne hatte ein eigenes Zugangsnetz(unabhängig zu Telekom) aufgebaut und der Kunde wollte genau zu diesem Anbieter wechseln. Diese Kosten waren bei Vertragsabschluss nicht kalkulierbar gewesen.. Zurecht musste der Kunde die Kosten damals übernehmen, ansonst wäre jeder Vertragsabschluss mit eineim unkalkulierbaren Kostenrisiko für die Anbieter verbunden.(Leider steht die Urteilsbegründung nicht in Textform zu Verfügung)
Anders sieht der Fall bei einer Rufnummernportierung aus. Dies ist ein "Leistungsmerkmal" welches bei Vertragsabschluss (im meinem Falle war es 2004, wobei ich schon damals meine Rufnummern von der Telekom zu HanseNet portieren ließ, ohne dafür eine Gebühr zu zahlen) schon bestand, da jeder Anbieter dazu gesetztlich verplfichtet ist/war, dies anzubieten. Der Kunde müsste doch auch bei Vertragsabschluss wissen, welche mögliche Kosten auf Ihn zukommen, wenn er bei seinem monatlich kündbaren Vertrag seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren möchte.
@o2_Stefan: Ich würde gerne meinen Widerspruch darin erweitern, dass ich überhaupt keine Gebühr für die Rufnummernportierung übernehme. Benötigen Sie dies schriftlich ?
Gruß
Anders sieht der Fall bei einer Rufnummernportierung aus. Dies ist ein "Leistungsmerkmal" welches bei Vertragsabschluss (im meinem Falle war es 2004, wobei ich schon damals meine Rufnummern von der Telekom zu HanseNet portieren ließ, ohne dafür eine Gebühr zu zahlen) schon bestand, da jeder Anbieter dazu gesetztlich verplfichtet ist/war, dies anzubieten. Der Kunde müsste doch auch bei Vertragsabschluss wissen, welche mögliche Kosten auf Ihn zukommen, wenn er bei seinem monatlich kündbaren Vertrag seine Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren möchte.
@o2_Stefan: Ich würde gerne meinen Widerspruch darin erweitern, dass ich überhaupt keine Gebühr für die Rufnummernportierung übernehme. Benötigen Sie dies schriftlich ?
Gruß
Ja, das benötigen wir schriftlich. Schaue aber vorher einmal in deine AGB´s von 2004 was dort bezüglich Rufnummernportierung steht. Ich bin der Meinung das dort auf die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Portierung verwiesen wird.
Gruß
Stefan
Gruß
Stefan
Moin Moin.
Ich bin(war) seit 2002 Hansentkunde und bin nun zum 5.1 2015 zur Telekom gewechselt.
Fristgerecht da ich keine Mindestvertragslaufzeit hatte.
In meinem Kündigungsschreiben vom 15.12 2014 steht:
"Zu diesem Termin werden wir den Anschluss mit der Rufnummer 040xxxxxxx auf Ihren neuen Tele-
kommunikationsanbieter umschalten. Die anfallende Gebühr stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung."
Ist damit die Rufnummerportierung gemeint?
Eine Endabrechnung soll erst kommen.
@o2_Stefan Was ist den aus dem TE geworden? Steht etwas in den Alten AGB´s??
In meinen Hansenet AGB habe ich nichts gefunden.
Wie soll ich mich momentan verhalten?
Danke Gruß
Ich bin(war) seit 2002 Hansentkunde und bin nun zum 5.1 2015 zur Telekom gewechselt.
Fristgerecht da ich keine Mindestvertragslaufzeit hatte.
In meinem Kündigungsschreiben vom 15.12 2014 steht:
"Zu diesem Termin werden wir den Anschluss mit der Rufnummer 040xxxxxxx auf Ihren neuen Tele-
kommunikationsanbieter umschalten. Die anfallende Gebühr stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung."
Ist damit die Rufnummerportierung gemeint?
Eine Endabrechnung soll erst kommen.
@o2_Stefan Was ist den aus dem TE geworden? Steht etwas in den Alten AGB´s??
In meinen Hansenet AGB habe ich nichts gefunden.
Wie soll ich mich momentan verhalten?
Danke Gruß
Hoschi68 schrieb:Ja, damit ist die Rufnummernportierung gemeint. Der TE hatte sich leider nicht wieder gemeldet, keine Ahnung. Was meinst du mit wie sollst du dich nun verhalten. Läuft doch soweit ich das sehe alles wie es soll.
Moin Moin.
Ich bin(war) seit 2002 Hansentkunde und bin nun zum 5.1 2015 zur Telekom gewechselt.
Fristgerecht da ich keine Mindestvertragslaufzeit hatte.
In meinem Kündigungsschreiben vom 15.12 2014 steht:
"Zu diesem Termin werden wir den Anschluss mit der Rufnummer 040xxxxxxx auf Ihren neuen Tele-
kommunikationsanbieter umschalten. Die anfallende Gebühr stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung."
Ist damit die Rufnummerportierung gemeint?
Eine Endabrechnung soll erst kommen.
@o2_Stefan Was ist den aus dem TE geworden? Steht etwas in den Alten AGB´s??
In meinen Hansenet AGB habe ich nichts gefunden.
Wie soll ich mich momentan verhalten?
Danke Gruß
Gruß
Stefan
Moin Moin o2_Stefan
in den Thread lese ich mal von "Gebühr von 29,90€ berechnet" bzw. "Dann sind die 19,90€ auch nicht richtig für meinem Vertrag." ??
" Läuft doch soweit ich das sehe alles wie es soll."
Bis auf diese Gebühr die in den AGB nicht auftaucht. So nicht ersichtlich.
Womit muss ich den nun rechnen?
Wo muss der Widerspruch wenn, dann hin?
Danke Dir und eines WE .
Gruß Hoschi
in den Thread lese ich mal von "Gebühr von 29,90€ berechnet" bzw. "Dann sind die 19,90€ auch nicht richtig für meinem Vertrag." ??
" Läuft doch soweit ich das sehe alles wie es soll."
Bis auf diese Gebühr die in den AGB nicht auftaucht. So nicht ersichtlich.
Womit muss ich den nun rechnen?
Wo muss der Widerspruch wenn, dann hin?
Danke Dir und eines WE .
Gruß Hoschi
Die Gebühren stehen in den jeweils gültigen Preislisten undnicht in den AGB.
Bei deinem Vertrag aus 2007 waren es 19,99 EUR.
Gruß
Stefan
Bei deinem Vertrag aus 2007 waren es 19,99 EUR.
Gruß
Stefan
Moin o2_stefan
mir wurden nun am 8.2.15 leider 29,99€ abgebucht.
Die Gebühren stehen in den jeweils gültigen Preislisten undnicht in den AGB.
Bei deinem Vertrag aus 2007 waren es 19,99 EUR.
Gruß
Stefan
Wie bekomme ich nun bitte 10€ zurück?
Danke
Gruß Hoschi
mir wurden nun am 8.2.15 leider 29,99€ abgebucht.
Die Gebühren stehen in den jeweils gültigen Preislisten undnicht in den AGB.
Bei deinem Vertrag aus 2007 waren es 19,99 EUR.
Gruß
Stefan
Danke
Gruß Hoschi
Ich denke mal, es gelten die aktuell gültigen Preise und nicht die 2007 Preise.
Nein, es gelten (sofern o2 das nicht wieder zu ihren Gunsten interpretiert), die einst abgeschlossenen Preislisten. In dem Fall 19,99€.
Gruß
Sven
Kommt auf die AGB an. Sofern dort von der jeweils gültigen Preisliste die Rede ist, dann stimmt das nicht so in der Pauschalität.
Ich hoffe das das von o2_stefan geklärt wird.
Danke
Danke
Hallo Bielo,
einerseits heißt es: "in den AGB´s auf die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Portierung verwiesen wird"
dann aber wieder: "Die Gebühren stehen in den jeweils gültigen Preislisten und nicht in den AGB´s"
Das macht eine, für mich (eigtl.) gültige Preisliste, welche mir unmittelbar neben meiner Produktinfo als PDF zur Seite gestellt wird, hinfällig.
Aber gut, ich habe ja vorsichtshalber geschrieben, unter Vorbehalt, das o2 sich das zu ihren Gunsten auslegt.
Bleibe aber vorerst dabei, es sollte 19,99€ kosten und nicht 29,99€
Gruß
Sven
einerseits heißt es: "in den AGB´s auf die jeweils gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Portierung verwiesen wird"
dann aber wieder: "Die Gebühren stehen in den jeweils gültigen Preislisten und nicht in den AGB´s"
Das macht eine, für mich (eigtl.) gültige Preisliste, welche mir unmittelbar neben meiner Produktinfo als PDF zur Seite gestellt wird, hinfällig.
Aber gut, ich habe ja vorsichtshalber geschrieben, unter Vorbehalt, das o2 sich das zu ihren Gunsten auslegt.
Bleibe aber vorerst dabei, es sollte 19,99€ kosten und nicht 29,99€
Gruß
Sven
Nebenkosten eines Vertrages sind eben nicht über die Laufzeit fix. Daher der begriff "jeweils gültige Preisliste". Was nicht angepasst werden darf, sind die wesentlichen Tarifmerkmale.
Wie gesagt, ich kenne die AGB von Hansenet nicht. Daher eben nur mein pauschaler Hinweis auf die Rechtslage.
Wie gesagt, ich kenne die AGB von Hansenet nicht. Daher eben nur mein pauschaler Hinweis auf die Rechtslage.
Bleibe aber vorerst dabei, es sollte 19,99€ kosten und nicht 29,99€Ich meine mich zu erinnern, dass o2 das auch dann so berechnet. (Kulanz sagen sie)
Hallo O2
Hallo O2_Stefan
kann meine Frage nun bitte beantwortet werden .
Ich hätte gerne O2_Stefan eine PN geschrieben aber irgendwie ist die Funktion nicht verfügbar.
Danke Gruß
Hoschi
Hallo O2_Stefan
kann meine Frage nun bitte beantwortet werden .
Ich hätte gerne O2_Stefan eine PN geschrieben aber irgendwie ist die Funktion nicht verfügbar.
Danke Gruß
Hoschi
Guten Morgen,
ich habe ein ähnliches Problem wie der Threadersteller, daher hänge ich mich hier mal dran.
Habe in meinem Onlinebereich eine Preisliste (Stand 2011), welche die Rufnummernportierung mit 19,90 EUR pro Nummer angibt (Festnetz und Mobil - beides wurde portiert). Diese ist direkt meinem Vertrag zugeordnet (in meinem Account unter Produktinfo hinterlegt) und daher aus meiner Sicht unstrittig gültig. Dies auch, falls irgendwo auf der O2-Webseite eine andere Preisliste existieren sollte, worauf die Beschwerdeabteilung hinweist, da juristisch eine Einzelabsprache (Hinterlegung in meinem Account) immer vorrangig ist - siehe BGB §305b.
Leider hat O2 nun doch 29,99 EUR pro Nummer berechnet und eine Reklamation an den Kundenservice wurde negativ beschieden.
Bevor ich nun den "unschönen Weg" bestreite und die Lastschrift rückabwickle, hoffe ich, dass hier über das Forum vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
SM
ich habe ein ähnliches Problem wie der Threadersteller, daher hänge ich mich hier mal dran.
Habe in meinem Onlinebereich eine Preisliste (Stand 2011), welche die Rufnummernportierung mit 19,90 EUR pro Nummer angibt (Festnetz und Mobil - beides wurde portiert). Diese ist direkt meinem Vertrag zugeordnet (in meinem Account unter Produktinfo hinterlegt) und daher aus meiner Sicht unstrittig gültig. Dies auch, falls irgendwo auf der O2-Webseite eine andere Preisliste existieren sollte, worauf die Beschwerdeabteilung hinweist, da juristisch eine Einzelabsprache (Hinterlegung in meinem Account) immer vorrangig ist - siehe BGB §305b.
Leider hat O2 nun doch 29,99 EUR pro Nummer berechnet und eine Reklamation an den Kundenservice wurde negativ beschieden.
Bevor ich nun den "unschönen Weg" bestreite und die Lastschrift rückabwickle, hoffe ich, dass hier über das Forum vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
SM
Was sagen denn deine AGB zu der Gültigkeit der Preisliste?
Für wen das wohl unschöner wird, steht noch aus.
Bevor ich nun den "unschönen Weg" bestreite und die Lastschrift rückabwickle,
Für wen das wohl unschöner wird, steht noch aus.
Guten Morgen,
ich habe ein ähnliches Problem wie der Threadersteller, daher hänge ich mich hier mal dran.
Habe in meinem Onlinebereich eine Preisliste (Stand 2011), welche die Rufnummernportierung mit 19,90 EUR pro Nummer angibt (Festnetz und Mobil - beides wurde portiert). Diese ist direkt meinem Vertrag zugeordnet (in meinem Account unter Produktinfo hinterlegt) und daher aus meiner Sicht unstrittig gültig. Dies auch, falls irgendwo auf der O2-Webseite eine andere Preisliste existieren sollte, worauf die Beschwerdeabteilung hinweist, da juristisch eine Einzelabsprache (Hinterlegung in meinem Account) immer vorrangig ist - siehe BGB §305b.
Leider hat O2 nun doch 29,99 EUR pro Nummer berechnet und eine Reklamation an den Kundenservice wurde negativ beschieden.
Bevor ich nun den "unschönen Weg" bestreite und die Lastschrift rückabwickle, hoffe ich, dass hier über das Forum vielleicht doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
SM
ich sehe das genauso wie du, interessant, das du das mit einem Paragraphen untermauerst (werde mich da mal belesen) auch wenn ich derzeit nicht beurteilen kann, ob dieser hier zutrifft.
Letztlich ist es so, das in vielen Fällen, eine Gutschrift erfolgt. Dies würde ich auch abwarten, da wird sich ein Mod hier bei dir melden und sich der Sache annehmen.
Bis dahin, würde ich davon abraten, die Lastschrift zurückzubuchen. Das bringt mehr Stress als eine Lösung.
Gruß
Sven
Die AGBs sind unerheblich, da Einzelabsprachen - und nichts anderes ist eine Hinterlegung einer Preisliste in meinem personalisierten und passwortgeschützten O2-Account - immer vorrangig vor AGBs sind.
Das sehe ich zwar anders, gönne dir aber jedweden Erfolg.
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