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Guten Tag und zwar habe ich vor zwei Monat meine Kündigung fristgerecht per Brief an Sie zugeschickt allerdings habe ich leider noch keine Bestätigung erhalten könnte man mir diese eventuell zuschicken von mir aus auch per Email



Edit o2 Antje: Thread in den richtigen Bereich verschoben
Hallo @Gretta



Falls du kein Einschreiben gewählt hast, kann das schief gelaufen sein.



Ansonsten steht der Kündigungsvermerk auf der letzten Seite der Rechnung und in MeinO2.



Steht dort nichts und du bist noch in der Kündigungsfrist. Kannst du notfalls noch per Fax erneut kündigen.



Gruß

Gmo
Aber, habe ich schon 3 Briefe im Juli, im August, im September über Kündigung zu Ihnen geschickt. Ich habe Einschreiben gewählt und habe alle Ticket.
Hallo @Gretta,



herzlich willkommen in der o2 Community.

Du hast deine Frage im Mobilfunkbereich gepostet.

Es geht dir aber eigentlich um deinen DSL Anschluss, sehe ich das richtig?



Gruß

Antje
Ja, genau so. Ich schreibe schon überall, vielleicht hört jemand. Ich habe wo möglich geschrieben.
Meine Kollegen haben dir gestern ein Schreiben geschickt.

Deine Kündigung ist jetzt zunächst für August 2020 bestätigt worden.

Um eine vorzeitige Vertragsauflösung erneut prüfen zu können, benötigen die Kollegen noch eine Abmeldebescheinigung einer örtlichen Behörde.

Diese müsstest du bitte noch einreichen.



Gruß

Antje
Sie haben gesagt, dass ich Ihre Antwort öffnen soll, aber es gibt nichts.
Ich habe keine Registrierung. Ich bin ein Staatsbürger eines anderen Landes
Ich habe die Bestätigung, dass Sie meine Kündigung rechtzeitig erhalten haben.

Ich war noch nie bei der örtlichen Regierung registriert. Das ist absurd!!! Soll ich Ihnen beweisen, dass ich keine Staatsbürgerin Ihres Landes bin?
Ich habe die Wohnung verkauft und jetzt nutzt eine andere Person Ihre Dienste. Soll ich dafür bezahlen?

Ich hatte nie eine Registrierung in Ihrem Land, ich war nur der Eigentümer der Wohnung
Sorry ich verstehe gerade nicht ganz was du meinst.

Vielleicht schreiben wir ja auch versehentlich aneinander vorbei.

Du hattest in deiner Kündigung geschrieben, dass du deinen Vertrag aufgrund eines Umzuges ins Ausland kündigen möchtest.

Habe ich das richtig verstanden?



Gruß

Antje
Nein. Ich wohne immer in Russland. Ich habe nur eine Wohnung in Deutschland gehabt. Im Juli habe ich die Wohnung verkauft und habe einen Brief über Kündigung zu Ihnen geschickt. Jetzt wohnt in dieser Wohnung ein neuer Besitzer und nutzt Ihre Dienst, aber ich bezahle.

Manchmal bin ich als Tourist nach Deutschland gekommen und habe mich nicht bei der Gemeindeverwaltung angemeldet.
Na dann hat doch alles seine Ordnung. Vertrag müsste m.E. noch bis zum Ende der Laufzeit bezahlt werden.

§ 46 TKG spricht ausdrücklich von Wohnsitz und Umzug. Das ist hier nicht gegeben.

o2 kann den Anschluss technisch stilllegen, so dass keine Missbrauchsgefahr durch den neuen Nutzer der Wohnung besteht. Abgesehen davon hat der neue Nutzer ja auch nicht deine o2 DSL Zugangsdaten und kann den Anschluss schon deshalb nicht nutzen.



Ich hätte für so eine Nutzung die o2 DSL Verträge mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende empfohlen.
Sie haben die dritte Kündigung bei Vertragsbeendigung am 6. September 2019 gegen Unterschrift erhalten. Seien Sie so freundlich, den Vertrag nach 4 Wochen auf der Grundlage des gleichen Gesetzes zu kündigen. Sie haben kein Recht, mich zur Nutzung Ihrer Dienste zu verpflichten. Ich habe dich informiert. Bitte trennen Sie das Telefon und das Internet.

Bei rechtswidrigen Handlungen werde ich den Vorgesetzten informieren.

Ich erfordere, dass Sie bis zum 4. Oktober die Vertragsbeendigung per E-Mail Mailadresse entfernt - o2_Kurt bestätigen.
Niemand ist zur Nutzung verpflichtet. Aber Verträge müssen eben eingehalten, sprich bezahlt werden.



Seien Sie so freundlich, den Vertrag nach 4 Wochen auf der Grundlage des gleichen Gesetzes zu kündigen.



Wo genau soll dafür die Rechtsgrundlage stehen? Gern noch mal den exakten Wortlaut von Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug



8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Die erste Kündigung des Vertrages habe ich Ihnen am 30.07.2013 zugesandt, die zweite am 16.08.2013, die dritte am 06.09.2013.

02/08/2019 Ich habe das Gebiet von Deutschland verlassen und beabsichtige nicht mehr, für Ihre Dienste zu bezahlen.
Die Kündigung kann regulär nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit wirksam werden. Der Zeitpunkt der Kündigung ist daher unerheblich, sofern sie innerhalb der Kündigungsfrist erfolgt.

Nach eigener Aussage hast du zuvor auch nicht in Deutschland gewohnt, es hat sich also nichts geändert.

Wenn du hier gewohnt hättest, hättest du entsprechend deutschem Melderecht zumindest einen Zweitwohnsitz anmelden und ggf. wieder abmelden müssen. Diese Bescheinigung kannst du dann o2 vorlegen und der Vertrag wird u.U. vorzeitig beendet. Der Bescheinigung könnte o2 auch das Datum des Umzugs entnehmen, denn er wäre entscheidend für das Datum der vorzeitigen Beendigung des Vertrags.



Die Absicht etwas nicht mehr bezahlen zu wollen ist rechtlich irrelevant. Ich möchte auch ein Auto leasen und dann die Leasing-Raten nicht mehr bezahlen. Interessiert aber niemanden.
Ich fordere die Kündigung des Vertrages. Sie haben die erste Kündigung am 05.08.19 erhalten (ich habe die Bestätigung), aber trotzdem haben Sie den Vertrag verlängert. Es ist illegal.
Nein, Du verstehst nur nicht den Begriff Kündigungsfrist. 😉

Du hättest 3 Monate vor dem August 2019 kündigen müssen. Jetzt bist Du zur Zahlung bis August 2020 verpflichtet.

Übrigens sind blablup und ich auch nur Kunden, die Mit-Kunden vor Fehlern bewahren wollen. Hier ist ein Forum und keine Hotline-Instanz. 😚
Wenn es nunmehr um die reguläre Kündigung geht, hier noch mal das, was vertraglich vereinbart ist:



Laufzeit / Kündigung

8.1 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils weitere 12 Monaten, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit bzw. zum Ende einer jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt werden.




Darf man gern noch mal nachlesen. Illegal ist daran überhaupt nichts.
Die Kündigung für August 2019 hätte spätestens im Mai bei o2 eingehen müssen.
Alles klar, danke schön! Entschuldigung. Kann ich den Vertrag jetzt mit den Zahlungsbedingungen für das kommende Jahr kündigen?
Er ist doch gekündigt:

Deine Kündigung ist jetzt zunächst für August 2020 bestätigt worden.


Wegen dem verpassten Kündigungstermin wird eben noch bis August 2020 berechnet. Bei Auszug eigentlich sogar für den gesamten Zeitraum, damit die Leitung freiwird.



Übrigens - NIE einen Telefonanschluß auf eigenen Namen anmelden und dann von anderen Personen nutzen lassen! Das kann schnell Verdacht erregen wegen Straftaten oder Terrorismus. Daher werden auch Leitungen bei Auszug abgeschaltet.
Der Router ist in der Wohnung geblieben und der neue Besitzer benutzt ihn, was soll ich tun, Schrecken
Der Router muss zu o2. Sonst kostet er Geld.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Katasrrophe!!! Und was kann ich jetzt zu tun?

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