Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Januar haben Sie mir das Angebot gemacht, kostenfrei die Homebox 2 zu bestellen, eine neuere Technik mache den Austausch erforderlich.
Ich habe Ihrem Angebot zugestimmt und inzwischen die Homebox 2 erhalten.
Jetzt bekomme ich von Ihnen die AGB und eine Rechnung über 49,99 €, allerdings mit dem Hinweis eines O²-Discounts von 100 %.
Bedeutet es, dass der Austausch komplett kostenfrei ist oder welche Kosten kommen auf mich zu?
Sollten Kosten auf mich zu kommen, würde ich Ihr Angebot ablehnen und das Gerät zurück schicken.
mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Freiwald
Xxxxxxxxxxx Str. 20
XXXXX Unna
F: 02303/XXXXX
#//: Adresse und Rufnummer aus Datenschutzgründen editiert.
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Hallo Friedhelm,
49,99 EUR ist der reguläre Preis für die Bereitstellung der HomeBox 2.
In Deinem Fall wurde dieser, wie zuvor zugesagt, zu 100% rabattiert. Du zahlst also natürlich nichts dafür.
Gruß,
Christian
49,99 EUR ist der reguläre Preis für die Bereitstellung der HomeBox 2.
In Deinem Fall wurde dieser, wie zuvor zugesagt, zu 100% rabattiert. Du zahlst also natürlich nichts dafür.
Gruß,
Christian
Servus Zusammen,
habe ein ähnliches Problem.
Wie so viele wahrscheinlich reagierte ich auf die Werbe-Mails von O2 und stimmte den
KOSTENLOSEN Austausch meines alten Routers mit der neuen Home Box 2 zu.
Von irgendeiner einmaligen Bereitstellungsgebühr war aber zur
damaligen Zeit nichts zu lesen, in der mir gestern zugesandten Bestellungsbestätigung,
eine Woche nach Erhalt der neuen Home Box 2, steht dort :
" Sie zahlen lediglich eine einmalige Bereitstellungsgebühr. " .
Mehr nicht, keine Angabe über Höhe, Fälligkeit oder sonstigem.
Wenn die Gebühr wie auf der O2-Seite bei 50,--€ liegt und ich das wirklich zahlen muss,
sende ich die Home Box noch heute zurück.
MfG
Bodo Müller
habe ein ähnliches Problem.
Wie so viele wahrscheinlich reagierte ich auf die Werbe-Mails von O2 und stimmte den
KOSTENLOSEN Austausch meines alten Routers mit der neuen Home Box 2 zu.
Von irgendeiner einmaligen Bereitstellungsgebühr war aber zur
damaligen Zeit nichts zu lesen, in der mir gestern zugesandten Bestellungsbestätigung,
eine Woche nach Erhalt der neuen Home Box 2, steht dort :
" Sie zahlen lediglich eine einmalige Bereitstellungsgebühr. " .
Mehr nicht, keine Angabe über Höhe, Fälligkeit oder sonstigem.
Wenn die Gebühr wie auf der O2-Seite bei 50,--€ liegt und ich das wirklich zahlen muss,
sende ich die Home Box noch heute zurück.
MfG
Bodo Müller
Hallo, das gleiche Problem hatte ich auch. Ich bekam zwei E-Mails von O2 zugeschickt, am 3.11.2015 und dann wieder am 25.1.2016, wo man mir sagte, ich möge doch den Router kostenlos austauschen, neue technische Entwicklung etc. Der Link funktionierte nicht, und beim zweiten Mal rief ich dann an. Es wurde mir mitgeteilt, man werde dem nachgehen, daß das nicht funktionierte mit den Links der E-Mails, und außerdem mir jetzt den Router kostenfrei zusenden. Dann bekam ich online eine Bestellbestätigung, da standen am Ende die Kosten drauf für Bereitstellungsgebühr und Versand. Da mir das nun drei Mal als kostenlos zugesagt wurde, dachte ich, o.k., das ist vermutlich einfach das Standardschreiben, das immer raus geht. Jetzt wurden mir mit dieser Rechnung Versand 9,99 und Bereitstellung 49,99 abgebucht. Ich habe die Hotline wg. Rechnung angerufen, wobei mir eine freundliche Dame erklärte, das wäre ein Versehen gewesen und der Betrag würde mir bei der nächsten Rechnung gut geschrieben. Hony soit qui mal y pense.
Servus Christian,
danke für deine Antwort.
Ich habe das mit dem Discount auch gelesen, nur ist dort von " Einrichtungspreis " die Rede,
für mich ist das aber nicht gleichzusetzen mit dem Wort " Bereitstellungsgebühr " .
Um es kurz zusammen zu fassen :
Auf Seite 1 der Bestellungsbestätigung steht, " Sie zahlen lediglich eine einmalige Bereitstellungsgebühr. ",
auf Seite 3 der Bestätigung sind die O2 Discounts ( Erlass des Einrichtungspreises ) aufgeführt !!
Man muss jetzt schon ein ausgesprochener Fuchs sein, wenn man die beiden Sachen
in irgendeinen Gleichklang bekommen möchte. Auch ich habe mich telefonisch bei eurer
Hotline erkundigt und den absolut kostenfreien Austausch in Erfahrung gebracht,
doch mal ehrlich :
Das Geschreibe und Gedankenmachen hättet ihr Euch doch sparen können, auf den Satz mit der
Bereitstellungsgebühr einfach verzichten, oder bei den Discounts 100% Erlass der
Bereitstellungsgebühr schreiben, das hätte einigen Kunden keine Kopfschmerzen bereitet.
MfG
Bodo Müller
danke für deine Antwort.
Ich habe das mit dem Discount auch gelesen, nur ist dort von " Einrichtungspreis " die Rede,
für mich ist das aber nicht gleichzusetzen mit dem Wort " Bereitstellungsgebühr " .
Um es kurz zusammen zu fassen :
Auf Seite 1 der Bestellungsbestätigung steht, " Sie zahlen lediglich eine einmalige Bereitstellungsgebühr. ",
auf Seite 3 der Bestätigung sind die O2 Discounts ( Erlass des Einrichtungspreises ) aufgeführt !!
Man muss jetzt schon ein ausgesprochener Fuchs sein, wenn man die beiden Sachen
in irgendeinen Gleichklang bekommen möchte. Auch ich habe mich telefonisch bei eurer
Hotline erkundigt und den absolut kostenfreien Austausch in Erfahrung gebracht,
doch mal ehrlich :
Das Geschreibe und Gedankenmachen hättet ihr Euch doch sparen können, auf den Satz mit der
Bereitstellungsgebühr einfach verzichten, oder bei den Discounts 100% Erlass der
Bereitstellungsgebühr schreiben, das hätte einigen Kunden keine Kopfschmerzen bereitet.
MfG
Bodo Müller
Hallo Thomassao,
in Deinem Fall ist meinen Kollegen bei der Buchung leider ein Fehler unterlaufen, was dann zur Berechnung führte.
Wie zugesagt wurde dazu nun eine Guthabenbuchung erstellt, Die Verrechnung erfolgt dann ab der kommenden Rechnung.
@bmbodo
danke für den Hinweis bezüglich der Verwendeten Begrifflichkeiten.
Ich habe Deine Anregungen an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Gruß,
Christian
in Deinem Fall ist meinen Kollegen bei der Buchung leider ein Fehler unterlaufen, was dann zur Berechnung führte.
Wie zugesagt wurde dazu nun eine Guthabenbuchung erstellt, Die Verrechnung erfolgt dann ab der kommenden Rechnung.
danke für den Hinweis bezüglich der Verwendeten Begrifflichkeiten.
Ich habe Deine Anregungen an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Gruß,
Christian
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