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Falsche Vertragsbedingungen?

  • March 10, 2020
  • 8 Antworten
  • 152 Aufrufe

Andythestriker
Besucher:in

Hallo O2 Community, 

leider muss ich mich das erste Mal nach über 10 Jahren hier öffentlich beschweren.

Folgender Sachverhalt ist vorgefallen:

 

Meine Partnerin war in einer Studentenwohnung und hatte dort ihren eigenen O2 DSL Tarif.

Sie bat mich die Konditionen neuzuverhandeln damit die Kosten reduziert werden können.

Daraufhin hatte ich mit dem Kundenservice von O2 gesprochen und die aktuelle Situation erklärt und gleichzeitig auch mitgeteilt, dass es sein kann, dass in den nächsten 6 Monaten meine Partnerin zu mir zieht und wir dann aus dem Vertrag mittels Sonderkündigungsrecht raus möchten. Das hat der Kundenbetreuer auch versprochen, dass so zu vermerken und wir da als langjähriger Kunde auch rauskommen. Nun gesagt getan wohnt sie seit September 2019 bei mir. Den Vertrag haben wir wie damals mit dem Kundenbetreuer besprochen fristgerecht gekündigt. Nun kommt das schmerzhafte erwachen, dass O2 den Vertrag zwar kündigt aber mit Restlaufzeit MItte 2021. Daraufhin habe ich bestimmt schon 10 mal angerufen und 20 E-Mails mit jedes mal anderen Personen kommuniziert allerdings immer mit der gleichen idiotischen Aussage, dass eine Fachabteilung den Vorgang geprüft hat und dieser abgelehnt wurde. Daraufhin habe ich am 24.10.2019 O2 eine Frist gesetzt den Anschluss bei uns im Haus zu schalten was leider auch nie passiert ist. Das Ergebnis ist, dass O2 im Dezember 2019 den Vertrag eigenständig gekündigt hat und uns die Restlaufzeit nun in Rechnung stellen will über Inkasso. 

 

Ich kann euch gar nicht sagen, wie wütend ich auf dieses Geschäftsgebaren bin.

 

Daraufhin habe ich alle Verträge mit O2 gekündigt und auch die meisten in meiner Familie zu anderen Anbietern beraten.

 

Warum stellt sich ein Unternehmen so quer obwohl es damals Vertragsbestandteil war?

Warum wird der Anschluss nicht geschalten, wenn der Endkunde schon am 24.10.19 sagt, dass er dann den Anschluss geschalten bekommen möchte? 

Warum wird dann Eigentständig im Dezember gekündigt?

 

O2 ist in meinen Augen zu einer geldgierigen Firma mutiert. Traurig aber Telefonica

 

Edit: Threadtitel angepasst / o2_Flo

8 Antworten

o2_Lars
  • Moderator
  • March 10, 2020

Hallo @Andythestriker und willkommen hier bei uns in der o2 Community :-)

Na, das klingt, als ob es da irgendwo zu Missverständnissen gekommen ist, so etwas ist natürlich ärgerlich.

Wenn es absehbar ist, dass ein Anschluss nur für eine sehr begrenzte Zeit genutzt werden soll und eine Laufzeit von 24 Monaten eigentlich zu lang ist, so bietet sich zum Beispiel ein Tarif aus unserem Flex-Portfolio mit einer Mindestlaufzeit von nur einem Monat an.

Gerade, wenn ein Vertrag um 24 Monate verlängert wird, dann werden dabei oft besondere Konditionen vereinbart. Dabei ist natürlich auch von unserer Seite immer mit eingerechnet, dass dieser Vertrag dann noch 24 Monate läuft.

Eine vorzeitige Auflösung eines DSL Vertrages ist dann möglich, wenn ein Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet, zum Beispiel ins Ausland erfolgt. In einem solchen Fall werden nach Zugang der entsprechenden Nachweise, dass de Wohnsitz verlegt wurde, noch drei Monatsgebühren berechnet und der Vertrag dann vorzeitig aufgelöst.

Unabhängig davon, ob ein Vertrag vorzeitig aufgelöst wird oder nicht, ist wichtig, von uns erhaltene Leih- oder Mietrouter nach Vertragsende zurück zu schicken, dies kannst Du kostenfrei über unser DSL Logistikportal veranlassen.

Wenn im Falle eines Umzuges wir nur über den Umzug an sich informiert werden, aber keinen Umzugsauftrag für den Anschluss erhalten, so wird der Vertrag deaktiviert, damit die Leitung für einen Nachmieter frei gemacht wird. Gleichzeitig wird für die noch offene Mindestlaufzeit der Restbetrag in Rechnung gestellt.

Sobald das geschehen ist, haben auch wir hier keinerlei Möglichkeiten mehr, dort noch einzugreifen. Wenn darüber hinaus schon die Rede von Inkasso ist, klingt es für mich, als ob dort vielleicht auch einmal in die Kommunikation gegangen werden könnte, ob in einem solchen Fall vielleicht eine Ratenzahlung möglich ist. Dazu kontaktiert Deine Freundin als Vertragsinhaberin am besten einmal unsere Rechnungsabteilung.

Dies ist aber auch nur dann noch möglich, solange diese Forderungen nicht an ein Inkasso-Büro abgegeben wurde. 

Es tut mir leid, dass es in diesem Fall anscheinend mehr als unglücklich gelaufen ist, wann immer es, aus welchen Gründen auch immer, zu einer erhöhten Geldforderung kommen sollte, kann ich nur empfehlen, dort immer so schnell wie möglich in eine Lösungsfindung zu gehen, um eine für beide Seiten vernünftige Lösung zu finden.

Je mehr Zeit verstreicht, desto weniger Optionen stehen dann irgendwann zur Verfügung… :-/

Gruß,

Lars


Bollermann
Legende
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Einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestvertraglaufzeit , zahlt man idR  auch 24 Monate. Warum verlängert man in dem Wissen, dass man kurz danach umzieht? Du beantwortest dir das schon selbst :"Nun gesagt getan wohnt sie seit September 2019 bei mir. Den Vertrag haben wir wie damals mit dem Kundenbetreuer besprochen fristgerecht gekündigt.""fristgerecht"= 2021 ... Da sie sich wohl vorher noch umgemeldet hat, ohne einen Umzugsauftrag bei o2 zu stellen, hat o2 den Anschluss aufgrund dessen vorzeitig deaktiviert - das müssen die Anbieter in dem Fall, damit der Nachmieter die Leitung nutzen kann. 


  • March 10, 2020

@Bollermann: du musst schon richtig lesen, am Telefon wurde ihm von O2 zugesichert, dass er bei Umzug den Vertrag auflösen kann.

An den TE: ich würde mal schnellstens offene Rechnugnen unter Vorbehalt begleichen und danach anfechten. Inkasso solltest du auf jedenfall vermeiden und danach eine Klärung mit O2 suchen.


bs0
Legende
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  • Legende
  • March 10, 2020

Am Telefon wird viel erzählt, ändert aber nichts am vereinbarten Vertrag. Zahlen unter Vorbehalt kann man, aber was bringt das in diesem Fall?


Bollermann
Legende
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@Bollermann: du musst schon richtig lesen, am Telefon wurde ihm von O2 zugesichert, dass er bei Umzug den Vertrag auflösen kann.

An den TE: ich würde mal schnellstens offene Rechnugnen unter Vorbehalt begleichen und danach anfechten. Inkasso solltest du auf jedenfall vermeiden und danach eine Klärung mit O2 suchen.

 

Das habe ich sehr wohl gelesen. 1.Man sollte sich selbst informieren, was das Recht auf Sonderkündigung betrifft, 2. nützt eine mündliche Zusage überhaupt nichts. 3. Zudem schreibt der TE, dass "fristgerecht" gekündigt wurde. Das bedeutet *zum Ende der MVLZ". 

 

Ein Sonderkündigungsrecht bei DSL besteht nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, zb wenn kein Port frei ist - das erfährt man aber nur, wenn man ordnungsgemäß den Umzug anmeldet. Das kann ein Mitarbeiter überhaupt nicht entscheiden. In dem Fall zahlt man AB Datum der Ummeldung 3 weitere Monate Grundgebühren.

 

Den Vertrag um 24 Monate verlängern, um Vergünstigungen zu erhalten und dann denken, dass man nach 6 Monaten "gratis" wieder raus kommt? Und jetzt behaupten, es wäre,"mündlich zugesichert"?

Man hätte den Vertrag VOR Verlängerung kündigen oder automatisch weiter laufen lassen können. Alternativ den Nachmieter fragen, ob dieser den Vertrag übernehmen möchte.

Da gibt's auch nichts zu klären. 


Klaus_VoIP
Legende

Irgendwie drängt sich mir der Eindruck auf, als wenn hier die Kommunikation geklemmt hat. In anderen Fällen hat o2 den Vertragsinhaber mit Briefen geradezu traktiert und man konnte es klären. Notfalls einen Umzugsauftrag in die aktuelle Wohnung stellen. Dann kann man die Leistung nutzen, sofern überhaupt geschaltet werden kann. Es ist ja auch völlig hirnrissig freiwillig einen Restbetrag ohne Gegenleistung zahlen zu wollen. Die Restzahlung als Einmalzahlung entbehrt meiner Meinung nach jeder rechtlichen Grundlage. Dafür hat man Pech wegen der Rechtslage nach TKG (Umzug). Das ist eindeutig geregelt. 


Bollermann
Legende
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Irgendwie drängt sich mir der Eindruck auf, als wenn hier die Kommunikation geklemmt hat. In anderen Fällen hat o2 den Vertragsinhaber mit Briefen geradezu traktiert und man konnte es klären. Notfalls einen Umzugsauftrag in die aktuelle Wohnung stellen. Dann kann man die Leistung nutzen, sofern überhaupt geschaltet werden kann. Es ist ja auch völlig hirnrissig freiwillig einen Restbetrag ohne Gegenleistung zahlen zu wollen. Die Restzahlung als Einmalzahlung entbehrt meiner Meinung nach jeder rechtlichen Grundlage. Dafür hat man Pech wegen der Rechtslage nach TKG (Umzug). Das ist eindeutig geregelt. 

 

 

Liegt evtl daran, dass zuerst fristgerecht gekündigt wurde - statt den Umzug anzumelden - der Termin zu 2021 bestätigt wurde und der Vertragsinhaber erst nach Bestätigung zum Ende der MVLZ hellhörig und aktiv geworden ist.


Denner
Legende
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  • Legende
  • March 10, 2020

Man darf aber nicht außer acht lassen, das ein Kunde sich auf die offizielle O2 Aussage verlassen darf. Warum die hotline manchmal so einen blödsinn erzählen, kann ich mir nur mit abschlussdruck erklären.