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Gelöst

DSL-Vertrag fristgerecht gekündigt und von O2 bestätigt


Bereits am 28.07.17 bestätigten Sie mir die fristgerechte #Kündigung meines DSL-Vertrages zum 23. Juli 2018.



In Verbindung mit einem Antrag auf eine #Festnetz-Rufnummernmitnahme erklärten Sie - ohne Rücksprache mit mir - vor wenigen Tagen jedoch eine Vertragsverlängerung bis zum 24.07.2019. Die von mir zu meinem aktuellen Vertragsende beantragte Rufnummer darf ich jedoch auch erst im kommenden Jahr nutzen.



Meine Frage dazu: Warum beendeten Sie meinen DSL-Vertrag nicht - wie von Ihnen bestätigt - fristgerecht zum 23.07.2018 und warum muss ich auf die Rufnummernübertragung noch weitere 12 Monate warten und völlig überflüssigerweise noch rund 400,00 € Gebühren an Sie zahlen?



Ich bitte Sie sehr herzlich, die von mir beantrage Rufnummernübertragung kurzfristig zu ermöglichen und ebenso kurzfristig einer Kündigung meines DSL-Vertrages zuzustimmen.



Vielen Dank.



Da gibt es nichts zuzustimmen, da eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist. Da ist ggf. was schiefgelaufen wegen Systemproblemen (habe ich momentan auch) und daher noch nicht abgeschaltet. Welcher Anbieter sollte denn den Anschluß übernehmen und woher nimmst Du die Annahme, das die Kündigung keinen Bestand hat? Du hast doch die Bestätigung?




Vielen Dank. Ich habe bereits einen Anschluß bei Vodafone. Vodafone sollte meine alte Hauptrufnummer zu meinem urprünglichen Kündigungstermin (23.07.2018) von O2 übernehmen. Vodafone stellte bei O2 den Antrag auf Rufnummernmitnahme. Kurz darauf erhielt ich von O2 eine E-Mail mit dem Inhalt:



"Sie haben Ihren DSL-Tarif von O2 gekündigt.Das finden wir sehr schade.



Ihr Vertrag von O2 hat noch eine Laufzeit bis zum 24.07.19. Eine Kündigung ist frühestens zu diesem Datum möglich – Ihren persönlichen Kündigungstermin haben wir für Sie vorgemerkt."Hiermit wurde mir - ohne Angabe von Gründen - eine Vertragsverlängerung von 12 Monaten mitgeteilt! Verstehen kann ich das nicht. Zwischenzeitlich habe ich bei O2 einen Widerspruch gegen die Veränderung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist vom 23. Juli 2018 auf den 24.07.2019 eingelegt.
Aha - Chaos hoch 3. Aber auch Eigenverschulden.



Du hast selbst gekündigt. Dann kam die Bestätigung. Dann kam noch eine Kündigung von Vodafone (zu spät) und die Schnarchnasen hätten die Anschlußübernahme samt Rufnr. abstimmen müssen, was offenbar auch nicht klappte.



Das Ergebnis siehst Du. Fehler von allen Seiten 😉



Schick o2 die Kündigungsbestätigung und fordere sofortige Nummernfreigabe. Rechtlich kann o2 nichts dagegen machen, da Du ja die Bestätigung hast.




Hallo polarino,



gern habe ich mir deinen Fall einmal angesehen. Folgendes ist passiert: du hast deinen Vertrag selbst gekündigt und dazu eine Kündigungsbestätigung erhalten. Dann bist du zu deinem neuen Anbieter gegangen und hast diesen beauftragt deinen Anschluß erneut zu kündigen, weil du deine Rufnummer mitnehmen wolltest. Als dein neuer Anbieter also erneut gekündigt hat, wurde die alte Kündigung aufgehoben. Dein neuer Anbieter war allerdings zu spät und so hat sich der Vertrag um 12 Monate verlängert und seine Kündigung zählt erst zum nächsten Jahr.



Was wir tun können ist eine Sonderkündigung einzureichen. Diese dauert etwa 8 Tage. Allerdings ist deine Rufnummer dann erst mal weg und dein neuer Anbieter muss dann eine nachträgliche Portierung deiner Rufnummer beantragen. Das kann dann eine Weile dauern, bis du deine alte Rufnummer zurück hast.



Sollen wir das so machen?



Viele Grüße,



Andrea



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Hallo Andrea,



vielen Dank für Deine Antwort. Ich berufe mich auf die beiden von O2 vorliegenden Kündigungsbestätigungen vom 28.07.17 und vom 02.07.18 entsprechend der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum 23. Juli 2018. Welcher Fehler auch immer mein neuer Anbieter bei dem Portierungsauftrag gemacht hat, für mich ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist bindend. Nur zur Richtigstellung: Ich habe meinen Anschluß nicht erneut gekündigt, sondern lediglich die Portierung meiner Hauptrufnummer beantragt. Deswegen ist auch eine Sonderkündigung überflüssig und ich bitte um eine sofortige Rufnummernfreigabe in Verbindung mit einer Detailabstimmung mit meinem neuen Anbieter.



Vielen Dank für Deine Unterstützung.



Polarino




Moin,



o2_Andrea hat dir erläutert, was du noch tun kannst. Wenn du dem so nicht folgen möchtest, dann bleibst du bis zum nächsten Jahr an o2 gebunden und über irgendwelche Ansprüche kannst du dich dann mit deinem neuen Provider unterhalten, da der das Kind in den Brunnen geschubst hat.



Das, was o2_Andrea dir jetzt angeboten hat, ist eine reine Kulanz, rein rechtlich steht o2 da auf der sicheren Seite.



Greetz




Da muss ich direkt widersprechen! Eine Kündigung ist nach BGB ein einseitiges Rechtsgeschäft und kann eigentlich gar nicht aufgehoben werden (Rechtssicherheit!), schon gar nicht durch Dritte. Die Kündigung ist sogar bestätigt - also kann o2 sich nicht rausreden.



Das sind alles systembedingte Schwächen, die mit geltendem Recht nicht das Geringste zu tun haben. Nach dem bestätigten Kündigungstermin hat o2 keinen Anspruch auf Vergütung mehr. Ob das jetzt über Verweis auf die Kündigung oder per Sonderkündigung oder sowie gelöst wird ist eine andere Sache.



Und ich wette 3 Monatsgehälter, das jedes Gericht das so bestätigen würde!  😉




polarino schrieb:



 Nur zur Richtigstellung: Ich habe meinen Anschluß nicht erneut gekündigt, sondern lediglich die Portierung meiner Hauptrufnummer beantragt.
Die Anbieter kündigen ganz einfach immer mit, da das in 99% der Fälle auch so vom Kunden gewünscht ist.  Würde der Anbieter kündigen, hast Du auch Anspruch auf nahtlosen Übergang und der Kuddelmuddel wäre nicht entstanden. 



Jetzt kommt ein schlechter workflow bei den o2-Systemen hinzu, der nur die neue, nicht fristgerechte Kündigung sieht.  Schon ist das Chaos perfekt. Ähnlich chaotisch ist es bei mir. Da musste die Kündigung wegen Entfernung des Telefonbucheintrages rausgenommen werden. Bin gespannt wie es da weitergeht.  😉



Meine Empfehlung: löse es pragmatisch mit der Sonderkündigung, sofern Du die überschüssigen Tage erstattet bekommst.




Hallo polarino,



ich habe die zuständige Fachabteilung gebeten, den Fall zu prüfen. Sobald wir eine Rückmeldung erhalten, informiere ich Dich.



Grundsätzlich noch einmal zur Erklärung: eine Festnetzrufnummernmitnahme findet im Rahmen einer Kündigung des alten Vertrags durch den neuen Anbieter statt. Hier wurde die bereits von uns bestätigte Übernahme von Deinem neuen Anbieter wieder storniert und erst mit erheblicher Verspätung erneut beauftragt. Eine nachträgliche Portierung ist immer problematisch und leider auch fast immer mit Verzögerungen verbunden. Wir helfen Dir aber gerne weiter und kriegen das bestimmt zu Deiner Zufriedenheit hin.



Liebe Grüße



Giulia




Nur nutzt ihm das Recht rein gar nichts im Zusammenhand mit seiner Rufnummer. Bis die Klage dann durch ist etc pp ist die Lösung mit der Sonderkündigung sicherlich schneller.




Klage wäre ohnehin Blödsinn. Wenn, dann lässt man sich beklagen und dann hat man kein Kostenrisiko.



Beschwerde bei der Bundesnetzagentur sollte reichen die Nummer frei zu bekommen.  😉 Wohlgemerkt - die Portierung hat aber sowieso Vodafone verbockt, wenn es keine Rücksprache mit dem Kunden gab.  Irgendwie habe ich so eine Ahnung, das es um einen Kabelanschluß geht, denn sonst wäre das Problem mit der Leitung schneller aufgetaucht.




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