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Wir haben unseren DSL-Vertrag bei O2 schon einige Jahre. Im Juli ging unser DSL nicht mehr und ich habe dort angerufen und nachgefragt. Die Mitarbeiter der Hotline haben gesagt, dass wir einen neuen Router brauchen. Den wollten die schicken und so lange bekommen wir als Kulanz 10 GB Mobiles Internet - natürlich kostenfrei. Nach 5 Wochen war der Router immer noch nicht da und die 10 GB mobiles Internet wurden natürlich in Rechnung gestellt. Also wieder angerufen, der Router wurde dann verschickt. 3 weitere Monate musste ich mich um die zusätzlichen Kosten für das mobile Internet kümmern. UNd wir hatten insgesamt 6 Wochen kein DSL. Ist das vorstellbar?



Nebenbei hatte wir gekündigt, wegen einem bevorstehenden Umzug. Laut des eigenen Internetchecks von O2 ist es ihnen nicht möglich die gleiche Leistung am neuen Ort anzubieten, wie bisher. Des Weiteren sagte die Mitarbeiterin in der Hotline, dass wir Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht haben, weil (wir sind zu den Großeltern gezogen) dort bereits ein DSL-Anschluss eines anderen Anbieter anliegt. Wir sollten nur die Ummeldeunterlagen der Stadt und die Rechnung des DSL-Vertrages der Großeltern zuschicken. Dies haben wir natürlich gemacht. Dann haben wir Post (schriftlich) bekommen, dass kein Sonderkündigungsrecht gilt und wir bis März zahlen müssen. Daraufhin habe ich nocheinmal einen Brief hingeschrieben, weil wir nun ja zwei unterschiedliche Meinung vom selben Unternehmen bekommen haben. Eine Kollegin sagt Sonderkündigung geht, der Brief sagt nein Der Brieg ging aber auf keiner Leider inhalt meines Briefes ein, weder wegen dem schon anliegenden Internet, noch dass die Leistung nicht übermittellt werden kann. Es kam nur ein nein. Eine Entschuldigung oder Entschädigung des bisherigen katastrophaen Services (kein DSl, nur Stress wegen zusattzkosten). In einem zweiten Brief (da bei einem erneuten Brief eine Mitarbeiterin nivht wusste was sie sagen soll) wollte ich gerne Klarheit, haben geschrieben, dass die Kollegin uns zugesichert hat, dass das mit dem Sonderkündigungsrecht klappt. Jetzt haben wir wieder Post bekommen, dass wir einen Vertrag bis März haben, sie unseren DSL deaktivieren, wir aber trotzdem zahlen sollen. Kein einziges Wort zu der Tatsache, dass sie die Leistung nicht bringen können.



Kann man da was machen?
O Gott - als erstes bitte keine Textwüsten schreiben, sondern etwas besser strukturiert.



Die Regeln sind doch klar:


  • Bei einer Störung meldet man es der 0800-Störungshotline und es wird früher oder später behoben. Hast Du bei der Bestellhotline angerufen?
  • Einen Umzug muss man eigentlich immer (Ausnahme Ausland) beantragen. Die Verfügbarkeitsanzeigen sind unzuverlässig und das muss geprüft werden. Nur wenn o2 dort nicht gem. PIB schalten kann, kann man mit einer Frist von 3 Monaten aus dem Vertrag kommen. Nachzulesen im TKG.

Super danke für die hilfreiche Antwort. Natürlich habe ich nicht bei der Bestellhotline angerufen.
Die Regelung gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) § 46 Anbieterwechsel und Umzug ist recht eindeutig:



Auszug (8):Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.




Die Prüfung, ob die Leistung an der neuen Adresse angeboten werden kann, erfolgt wenn der Kunde einen Umzug des Anschlusses bei o2 beauftragt. Liegt keine Beauftragung des Kunden vor, so ist davon auszugehen, dass der Kunde keine Nutzung an der neuen Adresse wünscht. Er muss also bis zum Ende des Vertrags zahlen.



Die Tatsache, dass in der neuen Wohnung bereits ein DSL-Anschluss eines anderen Anbieters besteht, zeigt vielmehr, dass die Anschlussadresse mit DSL versorgt ist und o2 die Leistung dort prinzipiell erbringen könnte. Dass du deinen o2 DSL Vertrag dort nicht nutzen möchtest, ist deine private Entscheidung deren Konsequenzen du tragen musst. Der Gesetzgeber sieht kein Sonderkündigungsrecht für diesen Fall vor.



o2 bietet übrigens alle o2 DSL Produkte auch als Flex-Variante mit nur 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende an. Du hattest die Wahl, wie lange du dich vertraglich binden möchtest.
Super danke für die hilfreiche Antwort.

Gern geschehen! 😉

Dieses hin und her mit "Sonderkündigung" ist belanglos, da das nirgends gesetzlich beschrieben ist. Sonderkündigung heisst ja nicht gleichzeitig kostenfrei. Und Du siehst, es ist nicht Einzelmeinung, sondern die Umzugsregelung kann man überall nachlesen.

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