Wenn du den Router umgehend zurückgeschickt hast, wirst du den Betrag erstattet bekommen.
Hallo @Madleen83 ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Ich schließe mich da bs0 an, auch wenn die eigentliche Frist für die Hardware verstrichen ist, wenn das Gerät dann direkt zurückgeschickt wird, dann bekommst du den berechneten Schadensersatz auch wieder erstattet.
Schöne Grüße, Sven
@Madleen83 heb dir die Sendungsnummer gut auf. So kannst du immer nachweisen, dass das Gerät von dir abgeschickt wurde. Hier gabs leider öfters den Fall, dass O2 die Geräte angeblich nicht erhalten hat.
@Madleen83
"Von o2 kam weder eine Mail oder ein Schreiben das ich im Verzug bin."
Auf der Kündigungsbestätigung steht, "falls Sie ein Leihgerät von uns genutzt haben, senden Sie dieses bitte innerhalb von XX Tagen nach Vertragsende an uns zurück. Ansonsten müssen wir Ihnen den Restwert in Rechnung stellen."
@Bollermann
Wir haben den Vertrag umgeschrieben auf DSL und haben einen neuen erhalten. Somit hab ich kein kündigsschreiben. Vorher hatte uns o2 eine kabelinternet angeboten was wir aber ner wussten das dies bei uns net anliegt. Haben seit Januar nur Probleme mit o2 gehabt. Keiner wollt dafür verantwortlich sein. Erst das schreiben vom Vermieter hat uns geholfen aus dem Vertrag zu kommen. U woher soll ich dann wissen an welchem Tag die den Router zurück haben wollen.
woher soll ich dann wissen an welchem Tag die den Router zurück haben wollen.
Gemäß o2 AGB ist seit jeher vertraglich vereinbart:
Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.
Man kann wohl erwarten, dass Kunden Kenntnisse von den vertraglichen Regelungen haben, die sie eingegangen sind.
Hallo @Madleen83, wie bereits hier von vielen kommuniziert wurde, bekommst du auf alle Fälle den Schadensersatz zurück, auch wenn es hier um einen Wechsel geht. Habe bitte nur ein wenig Geduld, bis die Auszahlung erfolgt. Die bekommst du direkt auf dein Bankkonto zurück.
VG,
Senay