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Betreff: Meine Kundennummer: XXXXXX – Meine Fristsetzung zur Rückzahlung/Rückerstattung der mir berechneten „Einmalgebühren Schadenersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte“ in Höhe von 35,92 Euro (siehe Ihre RG vom 03.07.2024) – Ihre RG-Nr.: XXXXX // Meine Email vom 09.05.2024 // Meine Rücksendung „XXXXX“ für das Gerät mit der Seriennummer „XXXXXXX“ - Ticket XXXXX// Meine Diversen Telefonat mit Ihrer Service Hotline! (zuletzt am 26.09.2024) // DHL Rücksendungs-Nummer: (DHL Retoure) XXXXXX vom 10.07.2024 – bei Ihnen eingegangen/zugestellt 12.07.2024.

 

Sehr geehrte Damen und Herren.

 

Im Bezug auf die oben benannte Angelegenheit stelle ich fest, dass Sie mir bis zum 04.10.2024 keine Rückzahlung/Rückerstattung bzw. Gutschrift oder Verrechnung mit noch ausstehenden Rechnungen zukommen lassen haben. Obwohl Sie mit Ihrer E-Mail vom 16.07.2024 mitgeteilt haben, dass Sie das oben genannte Leihgerät mit der Seriennummer.: KXXXXXXXXXXX erhalten haben.

 

Aufgrund der oben und vorgenannten Umstände sehe ich mich jetzt leider dazu veranlasst Ihnen hiermit eine Frist zur Rückzahlung der mir zuvor berechneten „Einmalgebühren in Höhe von 35,92 Euro“ zu setzen.

 

Fristsetzung

 

„Sollte ich von Ihnen bis zum 14.10.2024 keinen Zahlungseingang auf mein unten stehendes Konto in Höhe der von mir geltend gemachten Einmalgebühr von 35,92 € feststellen können oder von Ihnen keine Mitteilung darüber erhalten, dass Sie mir bei der noch ausstehenden Rechnung für den Monat September 2024 die betreffenden 35,92 € verrechnen, werde ich zur Durchsetzung meiner hier betreffenden Angelegenheit leider einen Rechtsanwalt beauftragen. Die mir dadurch entstehenden Anwalts- und ggf. gerichtlichen Kosten werde ich Ihnen gegenüber geltend machen und ebenfalls anwaltlich einfordern.“

 

Sollte sich dieses Schreiben mit einer von Ihnen veranlassten Zahlung oder Mitteilung über eine Gutschrift überschneiden, dann betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.

 

Für die Bearbeitung meiner hier betreffenden Angelegenheit danke ich Ihnen und verbleibe

 

mit freundlichem Gruß

@John Born

in einem weltweit öffentlichen Kunden-helfen-Kunden Forum kannst du keine

wirksame Fristsetzen.

probiere das Kontaktformular

und lade die Einlieferungbestätiging dort hoch.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


Moin,

Wenn es um die Einmalgebühr am Anfang des Vertrages geht, die bekommst Du nicht wieder.

Wenn es um den Schadenersatz für den Router geht, dann kann das dauern.

Die Fristsetzung hier im Forum ist eh unwirksam.

Ich würde da das 

nutzen.


Vielen Dank für euren obigen Beitrag. Mir ist schon bewusst gewesen, dass die hier eingestellte Fristsetzung so nichtig ist, Hab es hier reingestellt um mehr Aufmerksamkeit zu erzielen 😉 - Hab natürlich das Kontaktformular genutzt u. mein Schreiben in PDF angefügt. Des Weiteren per E-Mail u. Whatsapp! Leider werde ich seit Juli 2024 immer wieder vertröstet, in 14 Tagen, bei der nächsten Rechnung, Antrag auf Gutschrift wurde von uns gestellt, Antrag ist leider gelöscht aber wird wieder gestellt etc. etc. etc. etc. . Echt peinlich für solch ein Unternehmen. Von daher, ich zieh das aus Prinzip jetzt durch, mal sehen wie es endet. :) 


Nach welcher Zeit hast Du den Router zurück an O2 gesendet?

Und geht es um den Schadenersatz für den “nicht” zurück gesendeten Router?


  1. Mein Leihgerät “Router (5 Jahre alt)” war defekt, ich meldete dies und mir wurde Anfang Mai 2024 ein neuer Router zugeschickt (leider war dieser obwohl neu auch defekt, aber das ist eine andere Geschichte).
  2. Mir wurde von Seiten des o2 Service-Hotline-Mitarbeiters (Tel. wurde von o2 aufgezeichnet) mitgeteilt, dass ich den “defekten 5 Jahre alten Router” nicht zurücksenden muss, da er ja schon 5 Jahre alt u. defekt sei, die Rücksendungsarbeit könnte ich mir sparen u. o2 die Kosten der Rücksendung.
  3. Trotzt der Aussage (siehe Punkt 2) bekam ich von o2 eine standardisierte Aufforderung den betreffenden Router zurück zusenden. Daraufhin telefonierte ich wieder mit der o2 Kunden-Hotline und berief mich auf das vorgenannte Telefonat; auch teilte ich dies o2 per E-Mail mit. Daraufhin teilte man mir mit, dass die Sache bzgl. Rücksendung erledigt sei.
  4. Trotzt der Aussage (siehe Punkt 3) bekam ich weiter Aufforderungen per E-Mail den Router zurück zusenden. Letztendlich habe ich den hier bereits mehrfach erwähnten Router am 10.07.24 an o2 zurück gesendet (mittels der von o2 bereitgestellten Rücksendungslink u. Lable) - der Router wurde am 12.07.2024 an o2 erfolgreich zugestellt.
  5. Nachdem der Router an o2 zugestellt wurde, telefonierte ich wieder einmal mit der o2 Kunden-Hotline und mir wurde versichert, dass ich den mir zuvor in Rechnung gestellte sog. “Schadensersatz” bei der nächsten August-Rechnung automatisch verrechnet wird. Dies geschah leider nicht.
  6. Nach etlichen weiteren Telefonaten mit der o2-Kunden -Hotline und Aussagen wie “das bekommen sie nach ca. 4-6 Wochen automatisch auf ihr Bankkonto überwiesen” und danach “das bekommen sie mit der nächsten Rechnung automatisch gutgeschrieben bzw. verrechnet” und “wir stellen jetzt einen Antrag auf Rückerstattung” und danach “oh, dieser Antrag wurde wieder gelöscht da offensichtlich noch die “Sendungsnummer nicht übermittelt wurde, aber jetzt haben sie diese ja mitgeteilt und ich stelle jetzt sofort einen neuen Antrag auf Rückerstattung”, sehe ich mich jetzt, nachdem ich die neue Rechnung für Sep. 2024 erhalten habe, leider dazu veranlasst das von mir schon vorher angekündigten Schreiben mit der o. g. “Fristsetzung” an o2 mittels “Kontaktformular u. Whatsapp” zu senden. Mal sehen wie es weiter geht.

Das wird sich bestimmt klären. Irgendwann sollte man eben aufhören zu telefonieren und zur Textform übergehen.

Zum thema Durchsetzung: Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt (Deckungszusage vorausgesetzt), denn bei dem geringen Streitwert würdest du sonst draufzahlen wenn du einen Rechtsanwalt beauftragst. Die Kosten bekommst du sicherlich nicht von o2 zurück, da die Angelegenheit niemals vor Gericht gehen wird. Aber ich denke das weißt du auch selber.


Das wird sich bestimmt klären. Irgendwann sollte man eben aufhören zu telefonieren und zur Textform übergehen.

Zum thema Durchsetzung: Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt (Deckungszusage vorausgesetzt), denn bei dem geringen Streitwert würdest du sonst draufzahlen wenn du einen Rechtsanwalt beauftragst. Die Kosten bekommst du sicherlich nicht von o2 zurück, da die Angelegenheit niemals vor Gericht gehen wird. Aber ich denke das weißt du auch selber.

Stimme Dir zu bzgl. “...Irgendwann sollte man eben aufhören zu telefonieren und zur Textform übergehen”. Zum Thema Durchsetzung bzgl. Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt, JA habe ich! Aber ich glaube auch, dass es soweit nicht kommen wird; aber für den Fall der Fälle bin ich gut aufgestellt. LG

 


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