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Kündigung


Ich habe ein Kündigungsschreiben für meinen O2-Vertrag am 05.08.2019 an folgende Adresse gesendet, aber keine E-Mail von o2 erhalten.

Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
kundenbetreuung Nuremberg
90345 Nürnberg

Ich habe versucht, die Dokumente auch per Fax zu senden, aber Ihr Fax funktioniert nicht. Ich habe Deutschland verlassen und für mich ist es unmöglich, die Dokumente erneut zu senden. Außerdem habe ich bereits das mit o2 verknüpfte Bankkonto geschlossen.


Woher weiß ich, dass der Brief eingegangen ist? und O2 Vertrag ist gekündigt?
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Lösung von stefanniehaus 14 August 2019, 16:06

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16 Antworten

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Hast du fristgerecht oder aufgrund Umzug ins Ausland vorzeitig gekündigt? In beiden Fällen dauert die Bearbeitung länger als 2 Wochen.. mind 3-4. Zudem wird auch nach Vertragsende noch was abgebucht.

Hast du auch die Abmeldebestätigung beigefügt? Hast du die Unterlagen einfach per normalem Brief ohne Einschreiben versendet?
Benutzerebene 7
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--> https://hilfe.o2online.de/english-o2-community-43/cancellation-of-the-contract-506484

Der dritte Thread zum selben Thema 🙄
ich habe aufgrund Umzug ins Ausland vorzeitig gekündigt. Und ich habe die Unterlagen per normalen Brief gesendet. Ich brauche nur wissen, ob sie haben meine Dokumente angekommen oder muss ich noch einmal bei Fax sie senden.
Benutzerebene 7
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Ist dir denn auch bewusst, dass du nach Umzug 3 weitere Monate Grundgebühren bezahlen musst? Sind alle geforderten Unterlagen und Kontaktdaten aus dem folgenden Formular (siehe Link) beigefügt? Hast du nur einen Mobilfunkvertrag oder auch ein Handy dazu?

https://static2.o9.de/blob/12985648/v=5/Binary/kuendigung-umzug-ins-ausland-download.pdf
Ja, ich weiß, aber ich habe keine email angekommen mit der Rechnung, um das zu bezahlen. Dieser ist der Formular ich habe schon gesendet.
Ich hatte nur den Vertrag!
Benutzerebene 7
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Die Bearbeitung kann ca 4 Wochen dauern.
Okay! Danke! Aber wie kann man sicher sein, dass sie die Dokumente angekommen haben?
Benutzerebene 7
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Du hast sie hoffentlich als Einschreiben geschickt, oder? Dann hast du auch eine Zustellbestätigung.
Du hast sie hoffentlich als Einschreiben geschickt, oder? Dann hast du auch eine Zustellbestätigung.

Hat er als normalen Brief geschickt, s.o.
Ja, es war nur einen normalen Brief! Könnte ich bei Fax sie senden?

Letzte Woche hat ihr Fax nicht funktioniert.
Dann mische ich mich hier auch einmal ein und biete dir eine weitere Option an deinen Vertrag (erneut) zu kündigen. Falls deine vorherige Kündigung tatsächlich schon angekommen ist und O2 nur noch nicht geschrieben hat bleibt diese davon unberührt und ist gültig. Falls nicht, bist du mit einer erneuten Kündigung noch einmal auf Nummer sicher.

Für deine erneute Kündigung würde ich dir raten per E-Mail zu kündigen. O2 sieht das zwar nicht gerne, allerdings bedarf die Kündigung in den Meisten Verträgen (vermutlich auch deinem) der Textform. Für die Textform reicht lediglich eine E-Mail an die hinterlegte Mail im O2 Impressum der Webseite aus (auch wenn diese Mail offiziell nicht für Kündigungen vorgesehen ist). Meine Quelle ist folgende und aus Erfahrung weiß ich, dass dieser Weg auch bei einigen Leuten funktioniert hat:

Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage:
Vorab:
Richtig ist, dass Schuldverhältnisse nunmehr auch per E-Mail gekündigt werden können. Ausreichend ist die sog. Textform. Der Textform ist bereits dann Genüge getan, wenn z. B. die Kündigung mittels E-Mail erklärt wird. Eine eigenhändige Namensunterschrift, wie beim Schriftformerfordernis nach § 126 Absatz 1 BGB, ist bei der Textform also nicht notwendig.
Ihre Frage:Die Kündigung ist eine sog. einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird dann wirksam, wenn Sie dem Empfänger zugeht. Hierzu ist erforderlich, dass diese in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt. Zum Bereich des Empfängers gehören die von ihm zur Entgegennahme von Erklärungen bereitgehaltenen Einrichtungen. Hierzu fällt grundsätzlich auch ein E-Mail-Postfach. Dies setzt aber voraus, dass der Empfänger das E-Mail-Postfach zur Entgegennahme von Willenserklärungen erkennbar bereitgestellt hat. Das bloße Bestehen einer E-Mail-Adresse reicht alleine nicht aus. Das Telemediengesetz sieht jedoch eine Impressumspflicht vor, die die Angabe der E-Mail-Adresse enthält. Deshalb besteht kein Problem, wenn der Unternehmer über eine Webseite verfügt, sodass die E-Mail als Empfangseinrichtung gegenüber dem Inhaber der Webseite gilt. Vor diesem Hintergrund reicht es aus, wenn die Kündigung an die im Impressum benannte E-Mail-Adresse übermittelt wird.... Jedoch sprechen verbraucherrechtliche Aspekte dafür, dass die Übermittlung an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse ausreicht. Die Pflichtangaben im Impressum dienen dazu eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Unternehmer zu ermöglichen. Daher trifft diesen die Obliegenheit, das E-Mail-Postfach auf rechtserhebliche Willenserklärungen zu überprüfen. Es wäre widersprüchlich geltend zu machen, dass die E-Mail-Adresse im Impressum nicht zum Empfang von geschäftlichen Erklärungen gewidmet sei, obgleich der Zweck der Adressangabe darin besteht, eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Unternehmer zu ermöglichen.

Herzlichst,
Weichel
Rechtsanwalt


Deine Kündigung ist per E-Mail gültig sobald diese eingegangen ist. Davon ist allerdings auszugehen, da O2 nie eine fake E-Mail im Impressum angeben würde/dürfte. Hebe die Absendebestätigung deiner E-Mail gut auf und bitte ggf. um eine Übermittlungsbestätigung deines Mail Programms und eine Empfangsbestätigung. Diese ist allerdings nicht zwingend erforderlich da Mails heutzutage in Sekunden ankommen. Eine Kündigungsbestätigung wirst du dann per E-Mail erhalten (wichtig: MIT Ablaufdatum deines Vertrages).

Ich hoffe ich konnte helfen 🙂
Hallo @Laura030319 ,

herzlich willkommen in der o2 Community 😀

Leider sind keine Unterlagen eingegangen. Hast du sie an Telefónica Germany GmbH & Co. OHG , 90345 Nürnberg geschickt ?

Die Fax-Nummer lautet 01805 57 17 66

Erst heute ist eine englische Mail von dir eingegangen. Diese reicht aber nicht aus für eine Kündigung, da keine Dokumente angehängt sind.

Gruß, Solveig
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ich hoffe ich konnte helfen :)

Vermutlich leider nicht, denn es handelt sich hier um eine Kulanzkündigung wegen Umzug ins Ausland, an die bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

Bezüglich einer regulären Kündigung: Die Auslegung des zitierten Rechtsanwalts ist sicherlich vertretbar, aber es gibt natürlich andere Meinungen dazu. Im weiteren Verlauf seines Textes weist er selber darauf hin, dass es hierzu noch keine höchstrichterlichen Entscheidugen gibt. Auch wenn es natürlich klappen kann, ist es meines Erachtens (noch) riskant, eine Kündigung per Mail an die Adresse im Impressum zu schicken. Das muss aber jeder für sich wissen.
Hallo und guten Morgen,

es gibt eine Mailadresse unter der man kündigen kann!
impressum@cc.o2online.de

Du musst
Name
Kundennummer
Adresse
Geburtstag
angeben!

O2 macht um diese Adresse ein ordentliches Geheimnis. Aber wenn man lange genug am Telefon deutlich sagt, dass man online kündigen will, weil man ja auch telefonisch bzw. online den Vertrag abschliessen kann, dann geben sie die Adresse irgendwann raus.

Viel Glück!
Hallo @Laura030319

wie ich in deinem Datensatz sehe, wurde der Vertrag am 23.08.2019 erfolgreich deaktiviert. Es besteht kein offener Betrag.

Viele Grüße

Annika

Ich hoffe ich konnte helfen :)


Am Ende habe ich den Vertrag per email gekündigt und es war schneller als per Fax und per Post. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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